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Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 22:41

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Verstehe ich das richtig, bspw:

10000km x 0,30 cent= 3000 euro

Also von der agentur bekomme ich 3000 euro im jahr als kilometer pauschale. Das sind natürlich meine Einnahmen. Diese kann ich als Ausgaben nicht geltend machen wegen dem Firmenwagen. Dafür aber die Abschreibung, Versicherung usw.

Habe ich das richtig verstanden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 23:48

Antworten mit Zitat  

Bei einem Firmenwagen kannst Du keine Pauschale von 30 Cent/pro km ansetzen, sondern entweder 1%-Pauschalierung oder eben Fahrtenbuch. Und Deine privaten Fahrten sind zu versteuern.

Les diesen Thread und Du bist schlauer, ich habe da auch bereits einiges zu dem Thema geschrieben, was ich hier nicht wiederholen möchte.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 16:15

Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich handhabe seit das so, dass ich die 1%-Regel für mein Kfz einsetze. Habe somit null Ärger mit dem FA wegen des Fahrtenbuches z.B. - Hatte ganz am Anfang ein Fahrtenbuch geführt. War zeitaufwändige Arbeit; jeden Tag aufschreiben wo ich war etc. Es gab sogar dann kleinen Ärger dem zuständigen FA-Sachbearbeiter. Er rechnete doch promt alle km pingelig nach (Erbsenzähler!) und ermahnte mich wegen versehentlich 5 km Differenz. War Rechenfehler. Das ist aber Gott sei Dank vorbei. Fahre wohin mich meine Einsätze so treiben. Bin allerdings nicht mehr "gläsern" fürs FA.

Gruß
Airboss
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 19:41

Antworten mit Zitat  

Allerdings zählen die 1 % vom Brutto-Listenpreis, und zwar unabhängig davon, ob neu oder gebraucht gekauft und was der Wagen tatsächlich gekostet hat, was bei großen Autos, die eventuell auch noch gebraucht gekauft wurden, extrem teuer werden kann.

Ich habe einen BMW mit einem Neuwert von deutlich über 60.000 Euro, müßte also mehr als 600 Euro pro Monat versteuern. Bin aber nur 1251 km bzw. 5,75 % privat damit gefahren, habe also insgesamt nur 666,56 Euro zu versteuern. Es wäre der helle Wahnsinn, würde ich kein Fahrtenbuch führen!

Dabei hatte ich noch relativ hohe Kosten durch Abschreibung und Reparaturen, der Unterschied wird noch größer, wenn die laufenden Kosten niedriger sind.

Das sagt mein Steuerprogramm:

Zitat:
Das Führen eines Fahrtenbuches kann günstig sein
 bei geringer privater Nutzung des Betriebs-Pkw´s
 beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens
 bei älteren bereits abgeschriebenen Pkw´s
 bei niedrigen laufenden Kosten und hohem Listenpreis
 wenn bei der 1%-Methode der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kosten (Kostendeckelung).


LG,

*** Sabine ***
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feldo



Anmeldungsdatum: 13.01.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Arnsberg

BeitragVerfasst am: 12 Jul 2011 - 17:02

Fahrtkosten werden nicht bezahlt
Antworten mit Zitat  

Folgendes Beispiel:

Arbeitnehmer fährt 20min. zur Firma.
Diese Zeit wird natürlich nicht bezahlt.

Von der Firma aus, geht es mit dem Firmenwagen 700km zum Promotionauftrag.
Komplette Fahrtzeit wird bezahlt + Arbeitszeit bis zum vereinbarten Arbeitsende.

Anschließend übernachtung im Hotel.
Zeit wird natürlich auch nicht bezahlt.

Abfahrt mit Firmenwagen vom Hotel 700km richtung Firma.
Diese zeit will der Arbeigeber jetzt nicht bezahlen.

Hat er ein Recht darauf den Rückweg mit Firmenwagen nicht zu bezahlen ?
Meiner Meinung bin ich noch in seinem Auftrag unterwegs, da ich ja auch mit dem Firmenwagen zur Firma fahre und Sachen auslade.

Hat da wer vllt irgenwelche § en ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jul 2011 - 18:13

Re: Fahrtkosten werden nicht bezahlt
Antworten mit Zitat  

feldo hat Folgendes geschrieben:


Arbeitnehmer fährt 20min. zur Firma.
Diese Zeit wird natürlich nicht bezahlt.


Bist du Arbeitnehmer oder Auftragnehmer???? Wink

Zitat:
Anschließend übernachtung im Hotel.
Zeit wird natürlich auch nicht bezahlt.


Für schlafen bezahlt werden???Dafür gibt es Schlaflabore! Very Happy

Sowohl als Auftragnehmer und Arbeitnehmer sind hierfür Verpflegungspauschalen üblich bzw. vorgesehen.Je nach Verhandlungsgeschick sind hier zwischen 7,50€ bis 20€/Tag drin.

Zitat:
Abfahrt mit Firmenwagen vom Hotel 700km richtung Firma.
Diese zeit will der Arbeigeber jetzt nicht bezahlen.


Da du aber sinngemäß Auftragnehmer bist,ist es dein eigenes Verhandlungsgeschick!Du bist Selbstständig!

Zitat:
Hat da wer vllt irgenwelche § en ?


SELBSTSTÄNDIG!!! Heißt u.a Rechte,Pflichten und eigene Preiskalkulation!

P.S:

Lass dir die Fahrzeit mit mindestens 0,08€/Km bezahlen.Das ist üblich und bei der Entfernung selbstverständlich.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Jul 2011 - 10:55

Antworten mit Zitat  

hallo,
ich habe, wie in der ersten Nachricht erwähnt, eine E-mail von der Agentur erhalten, drinsteht, dass Fahrtkosten und Tagespauschale bezahlt werden. Diese kam nach dem Telefonat bzw. der Einladung zum Treffen.
Zum Casting die Rechnung mitzunehmen, war für die in Ordnung, weil die Dame nach dem Casting in Urlaub geht.. und wenn alles schiefgeht...dann habe ich zumindest München besucht.. ist bestimmt wunderschön dort prost
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Jul 2011 - 16:23

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Handan75 hat Folgendes geschrieben:
hallo,
ich habe, wie in der ersten Nachricht erwähnt, eine E-mail von der Agentur erhalten, drinsteht, dass Fahrtkosten und Tagespauschale bezahlt werden.


Eine email ist nichts "schriftliches"! (da ohne jegliche Beweiskraft).

Für so ein Casting mit derweiligen Ausgaben (ca. 500€) deinerseits muß ein von der Agentur unterschriebener Vertrag her!

Es ist nämlich auch sehr ungewöhnlich,dass man nur eine Person 800 Km zum blossen Casting anreisen lässt!

Das sind:

2 X 800 Km =1600Km

1600Km a 0,30€ = 480€ Fahrtkosten für eine Person!
Wenn sie dich also nicht haben möchten,haben die einfach mal so 500€ in den Sand gesetzt und holen den nächsten Kandidaten für 500 Mücken aus München zum "Kennenlernen"????

Nihm doch gleich einen Flieger in der 1.sten Klasse! hehe

Sollen dirs dir buchen,mußt du nicht in Vorkasse gehen! hehe

P.S:

Wie heißt den die Agentur???
Namen kannst und darfst du hier nennen! yo

P.P.S:

Normalerweise wird bei sowas ein Mietwagen angemietet (kostet die Agentur ca. 40-50€ + Spritkosten) und man fährt zu Zweit oder zu Dritt dorthin,wobei 800Km Oneway hatte ich auch noch nicht!

Ab 400Km wird eine Übernachtung bezahlt (Schulung meistens 200Km).

Und du willst zum "Kennenlernen" 1600 Km an einem Tag fahren??? lol

SORRY,aber das ist alles sehr unseriös und nicht branchenüblich!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2011 - 15:58

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Hallo,
der Casting war ein Erfolg- die Rechnung habe ich gleich abgegeben- Casting mit Urlaub in München-Pfalz und anschließend in Amsterdam kombiniert..
Bestätigungsmail erhalten..zur Schulung eingeladen. u.s.w
Über die Agentur hatte ich mich bereits im Vorfeld informiert-was z.B die Zahlungsmoral angeht und allgemein Erfahrungen anderer user.
Der Job ist eine Langzeitpromotion und der Auftraggeber ein sehr bekanntes deutsches Unternehmen, das auch für weitere Produkte diese Agentur beauftragt hat. Fahrtkostenübernahme zum Casting in diesem Ausmaß hatte ich auch noch nicht-daher die Frage im Forum... aber Vetrag bereits vor dem Casting? wäre neu für mich..
ich teile euch gerne mit, wenn ich ein Zahlungseingang verzeichnet habe und nenne gern den Namen der Agentur..
also bis dann
Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Sep 2012 - 20:26

Steuererklärung, Hotel - Aufenthalt, Anreise zum Aktionsort
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Promotoren Smile,

arbeite gerade an meiner Steuererklärung für 2011.
Habe viele Aktionen außerhalb meines Wohnortes durchgeführt. Nun frage ich mich wie ich diesen Aufwand geltend machen kann.
Kann ich die 0,30€ pro Kilometer abrechnen, auch wenn ich kein Firmenwagen habe? Es gibt ja auch eine steuerliche Entlastung bei Abwesendheit vom Wohnort gestaffelt in 8h, 12h und 24h glaube ich.
Da ich bei vielen Aktionen meist 3 Tage die Woche im Hotel verbringe.

Ich hoffe ihr könnt mir antworten Smile


liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Sep 2012 - 21:16

Pauschale für Verpflegungsmehraufwand?
Antworten mit Zitat  

Hab im netz jetzt wirklich lang nach einer Antwort gesucht, aber vielleicht kann mir ja hier einer die Frage beantworten:

Als Promoter/Hostess ist man ja nun oft (bis zu 7 Tage/Woche, 8 oder mehr) lange außer Haus. Muss ich dann jeden einzelnen Tag dokumentieren/aufführen? Weil das wären ja durchaus, nach meiner Auffassung, bis zu 2 Drittel eines Jahres. Oder kann ich da einen Pauschalbetrag auf das Jahr gerechnet angeben?

Vielen Dank für die Hilfe
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Sep 2012 - 21:31

Antworten mit Zitat  

Ja, da musst du jeden Tag einzeln aufführen. Es gibt keine Pi mal Daumen Jahrespauschale.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2013 - 8:59

Belegabrechnung
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute,

jetzt muss ich dieses Thema nochmal aufwärmen... Bin noch nicht so lange selbstständig tätig und mir ist die Geschichte mit den Fahrtkosten/Belegabrechnungen in Sachen Finanzamt noch nicht ganz klar, obwohl ich hier schon einiges lesen konnte.

Bei meinem letzten Auftrag 2012 habe ich von der Agentur einen Mietwagen gestellt bekommen, mit dem ich zu dein Einsätzen gefahren bin. Kosten wurden alle übernommen, abgerechnet habe ich wie folgt:

1. auf der Rechnung:
zuzüglich zum Honorar Entfernungspauschalen wie mit der Agentur vereinbart

2. separat
für Tanken + Parken eine Belegabrechnung mit den Originalbelegen eingeschickt (natürlich vorher ne Kopie gezogen Wink )

Erfüllungszeitraum Dezember 2012, Zahlungseingang 2013.

Wie behandle ich das jetzt bei meiner Steuererklärung/Betriebseinnahmen?

Wenn ich mich hier richtig eingelesen habe, dann sieht es für mich jetzt folgendermaßen aus:

Sowohl die Einkünfte aus der Rechnungsstellung als auch die Einkünfte aus der Belegabrechnung gelten als Betriebseinnahmen, wobei ich die Ausgaben beim FA nicht mehr abziehen kann, da die Originalbelege zur Agentur sind.

Oder zählen die Einkünfte aus der Belegabrechnung gar nicht als Betriebseinnahmen (hierzu gibt es ja auch keine Rechnung sondern eben nur die Belegabrechnung)?

Das ist sicher was, was alltäglich bei Promotern vorkommt, wäre cool wenn der ein oder andere alte Hase mir helfen könnte yo
Wie handhabt ihr das und was würdet ihr mir vorschlagen wie ich das in Zukunft besser handhaben kann? Der Einfachheit halber wäre es mir natürlich am liebsten weiter einfach Belege einzureichen und erstattet zu bekommen, falls die aber als Einnahmen gelten würde ich mir überlegen Reisekosten als Punkt auf der Rechnung auszuweisen und die Originale zu behalten um sie später beim FA einzureichen. Natürlich je nachdem wie die Auftraggeber mitspielen.

Freue mich auf eure Antworten
VG
Alex
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2013 - 20:56

Reisekosten
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Hallo eine Frage, wird eigentlich bei den Fahrkosten(km-Geld) zzgl. 19% berechnet oder ist das km-Geld von z.B. 0,25€ brutto?
Grüsse
gere
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2013 - 22:08

Antworten mit Zitat  

Da die Umsatzsteuer auf alle vereinnahmten Entgelte zu berechnen ist, solltest du dich vorher vergewissern, dass die Agentur mit der Angabe den Netto-Betrag meint. In der Regel ist das aber Gang und Gebe so, dass immer der Netto-Betrag angegeben wird.
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