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Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand

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Gast






BeitragVerfasst am: 25 März 2008 - 23:14

Antworten mit Zitat  

Humphrey hat Folgendes geschrieben:


Im übrigen sollte unter Promotern offen über Honorare geredet werden, damit die Agenturen uns nicht gegeneinander ausspielen können.


Was Sie dauernd probieren kopfschüttel

Habe schon oft mitbekommen, dass ich mit anderen Leuts zusammengearbeitet habe und jeder unterschiedlich viel verdient hat.
Selbst bei den Fahrtkosten gab es Unterschiede bis zu 5 Cent argh
Nicht gerade unerheblich bei längerer Anreise.

Manchmal ist es schon fast peinlich, wie Agenturen am Promoter sparen wollen.

>> Top VIP Hostess für exclusiven Empfang gesucht... Englisch und Italienisch fließend.... Vergütung: 9,50 / Stunde Fahrtkosten: keine Übernahme möglich.......

Hallo, gehts noch???? Wir sollen stetig besser werden und eine top Leistung abliefern, aber das da mal evtl. auch die Vergütung top ist kommt selten vor Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 März 2008 - 23:45

Antworten mit Zitat  

Problem ist nur, dass immer mehr den Nebenjob des Promoters entdecken und auf die lächerlichen Angebote der Agenturen eingehen. Solange man Leute findet, die für unterdurchschnitliche Bezahlung arbeiten, wird es nicht besser.
Ich hatte letztens einen Job bei dem ich 10EUR/Std. bekommen habe und ich von einer Kollegin erfahren habe, sie bekommt 7 EUR! Und sie war damit auch total zufrieden. Das hat mich schon etwas geschockt. 3 Euro Differenz pro Stunde, das finde ich viel!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Apr 2008 - 15:09

?
Antworten mit Zitat  


Hallo habe auch das gleiche Problem.

Hatte bisher KM Pauschale immer ohne MWST auf der RG.
Jetzt soll es aber doch mit.

Frage ist wie kommt das jetzt auf die RG.

So ?
***

Oder So ?

***

Die Agentur besteht darauf, das die Fahrtkosten Netto sind, somit Beispiel 1 richtig wäre.
Stellt sich da nur die Frage, wenn man die Rechnung über PromotionBasis erstellt,
warum es da so wie im Beispiel 2 gemacht wird bzw gar keine MWST ausgewiesen wird ?

So sieht dann eine RG aus, die man über PB erstellt.

***

Bedeutet das etwa das tausende Promoter Ihre Rechnungen über PB
falsch erstellt bekommen ?

Wer weiss da mehr ?



Links entfernt, da nicht mehr funktionstüchtig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2008 - 20:28

Antworten mit Zitat  

Zettel hat Folgendes geschrieben:
derdegrijb hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du als Privatperson Dein Fahrzeug für 30cent/km an Dich selbst zur gewerblichen Nutzung "vermietest", darf auf keinen Fall die MwSt. eingerechnet sein!


Von einer solchen Regelung habe ich noch nichts gehört. Hast Du dafür eine Quelle?


Dafür ist keine Quelle notwendig:
als Privatperson kannst Du niemals Empfänger von MwSt. sein,
da diese ausschliesslich dem Staat zusteht! Logisch..?

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 13:02

Antworten mit Zitat  

Es gibt keinen anderen Grund als die Kleinunternehmerregelung, nach der das KM-Geld umsatzsteuerfrei wäre. Ich weiß nicht, wie eine Agentur auf so etwas kommen kann. argh

Das würde das Finanzamt freuen, wenn man sich das aussuchen könnte, auf welche Umsätze Steuer kommt und auf welche nicht. mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 17:42

Re: ?
Antworten mit Zitat  

aJaY_ hat Folgendes geschrieben:
aJaY_ hat Folgendes geschrieben:


So sieht dann eine RG aus, die man über PB erstellt.

***

Bedeutet das etwa das tausende Promoter Ihre Rechnungen über PB
falsch erstellt bekommen ?

Wer weiss da mehr ?



Hab den Link korrigiert, versuchs mal jetzt hier im Zitat.



Diese Variante ist auch korrekt! In dem Fall würdest Du die Fahrkosten, vorrausgesetzt Du hast entsprechende Belge wie Zugticket oder dergleichen, als durchlaufende Posten verbuchen.

Denn derjenige der Dir den Beleg ausgestellt hat, hat von Dir bereits USt. erhoben. Somit spielt es keine Rolle ob Du der Agentur den Nettobetrag in Rechnung stellst und am Ende der Rechnung die Umsatzsteuer aufschlägst oder ob Du die Auslagen seperat von der eigentlichen Rechnung brutto in Rechnung stellst.

Zu beachten ist nur, daß zum Beispiel in Bahntickets des Nahverkehrs nur 7 % USt. enthalten ist, stellst Du denn Nettobetrag in Rechnung mußt Du jedoch auch hier 19 % USt. aufschlagen. Allerdings ist auch das für die Agentur als Leistungsempfänger vollkommen egal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 17:54

Antworten mit Zitat  

derdegrijb hat Folgendes geschrieben:
Zettel hat Folgendes geschrieben:
derdegrijb hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du als Privatperson Dein Fahrzeug für 30cent/km an Dich selbst zur gewerblichen Nutzung "vermietest", darf auf keinen Fall die MwSt. eingerechnet sein!


Von einer solchen Regelung habe ich noch nichts gehört. Hast Du dafür eine Quelle?


Dafür ist keine Quelle notwendig:
als Privatperson kannst Du niemals Empfänger von MwSt. sein,
da diese ausschliesslich dem Staat zusteht! Logisch..?

ciao derde



Ich denke nicht, daß dies korrekt ist, denn letztlich unterliegst ein Einzelunternehmer (wenn er nicht Kleinunternehmer ist) grundsätzlich mit all seinen Leistungen der 19-%-igen USt. Und für die spielt es keine Rolle, ob er nun sein Privatfahrzeug nutzt oder sich von einem Bekannten ein Fahrzeug leiht oder ob es ein Mietfahrzeug von einem gewerblichen Autovermieter ist.

Natürlich kann ein Privatperon keine Rechnung mit USt. austellen, der Einzelunternehmer muß diese aber als Leistungserbringer gegenüber seinen Kunden aufschlagen, das sind quasi zwei unterschiedliche paar Schuhe oder Geschäfte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 20:12

Antworten mit Zitat  

Du hast in Deiner Argumentation recht, verwechselst hier allerdings leider die Systematik:

wenn ich als Privatperson mein Auto an mich als Gewerbetreibender vermiete, stellt also nicht der Einzelunternehmer eine Rechnung, sondern die Privatperson - das heisst, in diesem Fall ein Beleg oder Eigenbeleg - und hier darf definitiv keine MwSt. erscheinen ( da sonst einfach mal die Privatperson der ultimative Empfänger dieser Steuer wäre! )

capisce ?? schön !!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 21:38

Antworten mit Zitat  

Meines Erachtens kannst Du nicht ohne weiteres als Privatperson Dein Auto gewerblich vermieten, auch nicht an Deine eigene Firma, denn dafür müßtest Du als Privatperson ein Gewerbe (nennen wir es "Autovermietung") anmelden.

Du mußt beachten, daß Promoter meistens als Einzelfirma tätig sind und nicht mit einer Rechtsform fimieren. Alle gewerblichen Einkünfte, wozu auch das KM-Geld gehören, unterliegen der USt. und bei einem Kfz, welches nicht zum Unternehmensvermögen gehört, bleibt Dir nur, dieses in der Steuererklärung mit der KM-Pauschale abzurechnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2008 - 9:22

Antworten mit Zitat  

Du kannst als Einzelunternehmer an dich als Privatperson oder an eine andere Person 30 Cent pro Kilometer auszahlen. Auf diesen Betrag wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen, da der Leistungserbringer ja eine Privatperson ist.

Das hat nur mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun, also nicht verwirren lassen. Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2008 - 10:36

Antworten mit Zitat  

"vermieten" war hier sicherlich auch ein verwirrender Ausdruck und hat eine falsche Denkrichtung ausgelöst, darum noch einmal anders :
wer also sein Fahrzeug zum Teil privat und zum Teil gewerblich nutzt, erstellt in Verbindung mit einem Fahrtenbuch für den gewerblichen Teil ein Eigenbeleg und setzt den gefahrenen Kilometer mit 30 cent an.
Diese Ausgabe enthält keine MwSt., da ich als Privatperson der Empfänger bin.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2008 - 12:00

Antworten mit Zitat  

Ich würde auch sagen, dass Fahrtkosten mit MwSt. berechnet werden... Das kannst du aber auch in dem Rechnungsformular sehen.... Dort stehen zwei Felder eins ist netto, das Geld was du für den Job erhälst... und das andere ist für Bruttobeträge wie z.b. Fahrtkosten....
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Apr 2008 - 16:11

antwort
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das liegt an deine agentur die müssen nicht zahlen das muss vorja abgesprochen sein weil sie sagen sich auch must den job nicht machen wenn du nicht willst
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jun 2008 - 0:24

hostessen verpflegung
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hi, wollte mal wissen wie eure erfahrungen bei der verpflegung bei hostessen jobs sind.
ich bin der meinung dass wenn man schon für 10 stunden jemanden für sich arbeiten lässt man wenigstens einen kleinen snack bereithalten könnte.
ich halte es für eine frage der höflichkeit, dass man die leute die für einen arbeiten auch etwas bewirtet.
muss ja nichts wildes sein. aber son paar äpfel oder bananen sollten irgendwie schon drin sein.
zumal ich der überzeugung bin, dass hostessen zwar dazu da sind, dass die gäste sich wohl fühlen, aber es ruhig auch mal vorkommen darf, dass jemand schaut ob es den hostessen gut geht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jun 2008 - 14:08

Antworten mit Zitat  

Verpflegung sollte eigentlich die Norm sein, wird im Übrigen für Messe- & Stand- auf & abbau ebenfalls immer über Catering gelöst.
... ganz schönes Armutszeugnis für die Agentur!

ciao derde
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