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Anfänger-Fragen von Promotern und HostEssen

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izabelle87
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.06.2012
Beiträge: 334
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 12:46

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Wie meinst du das?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 13:11

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Laurin spielt auf deine sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten im Service an, die du ja sicher eh nicht via Gewerbeschein abrechnest.
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izabelle87
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.06.2012
Beiträge: 334
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 17:31

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Ich rechne auch Servicetätigkeiten über den Gewerbeschein ab wenn sie z. B. über eine Eventagentur laufen...
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 17:56

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izabelle87 hat Folgendes geschrieben:
Ich rechne auch Servicetätigkeiten über den Gewerbeschein ab wenn sie z. B. über eine Eventagentur laufen...


Und gerade das solltest du unterlassen!

Abgesehen davon,dass seit dem Jahre 2011 vermehrt Tiefenprüfungen bei den Promoagenturen laufen,haben die Zollämter auch so vermehrt Interesse und ihre "Quellen",wie dieser Bericht einer Agentur bestätigt:

https://www.promotionforum.de/ftopic10680.html


xxx
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izabelle87
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.06.2012
Beiträge: 334
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 21:09

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Weil man dabei Weisungsgebunden ist oder wie? Ich habe noch nie gehört, dass man keine Servicetätigkeiten ausüben darf.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 21:47

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Ausüben darf man Service-Tätigkeiten natürlich, nur eben nicht über Gewerbeschein abrechnen, da es mehr als eindeutig abhängige und damit sv-pflichtige Beschäftigung ist. Es gibt sicher Grenzfälle, wo die Sozialversicherungsträger argumentativ einbrechen könnten (z. B. Cocktail-Mixer, die zu speziellen Veranstaltungen mit eigenen Utensilien wie Messer, Schneidebrett etc. anreisen) aber die übliche Bedienung am Tisch oder die Buffet-, Getränkeservice- oder Spülkraft zählen da ganz sicher nicht dazu.
Gern mal dazu dieses Urteil hier googeln:
Landessozialgerichtes Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04)
Als Hostess lässt du dich besser auch lieber sv-pflichtig anstellen.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 22:12

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izabelle87 hat Folgendes geschrieben:
Weil man dabei Weisungsgebunden ist oder wie?


Das für sich allein war noch nie ein Abgrenzungskriterium,sondern in Verbindung mit:

-die Tätigkeit entspricht ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde
-der Selbständige lässt keine unternehmertypischen Merkmale erkennen
-der Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten
-der Unternehmer beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
-im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes – wird für einen Auftraggeber gehandelt
-der Selbständige agiert in den Augen eines objektiven Betrachters als Angestellter eines anderen Unternehmens (das war eins der Hauptargumente bei dem Messehostessen-Urteil)

Nach einhelliger Meinung müssen 3 dieser Punkte erfüllt sein,um als Scheinselbständig zu gelten.

Dazu kommen noch Begründungen der Gerichte als Ergänzung:
Orts- und Zeitgebundenheit,Stellung von Kleidung und sonstigen Arbeitsmatreal oder einfach nur anhaltende,spezifische Vorschriften (Kleidungsfarbe,bestimmte Schminke und Art,Firmenpapier und sonstige Untensilien des beauftragten Unternehmens (Mappe,Stecknadel,Schal mit firmenlogo etc).

Wie schwer jedoch die Abgrenzung im Einzelnen ist hatte "DanMat" schon mit dem Fall des "Cocktail-Mixers" erwähnt.Weiteres Beispiel ist der "Mietkoch".

Die Behörden haben sich aber bis jetzt eben in unserer Branche auf Host(essen),Messehost(essen) und Servicemitarbeiter fixiert,zumal hier schon Urteile gefallen sind.


Zuletzt bearbeitet von maxwel am 07 Jan 2013 - 22:21, insgesamt einmal bearbeitet
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izabelle87
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 01.06.2012
Beiträge: 334
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 22:16

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Klar, meinte ja auch über den Gewerbeschein Smile
Ich wundere mich nur weil ich mehrere Agenturen kenne die das so machen.

Was kann denn da schlimmstenfalls passieren?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 22:28

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izabelle87 hat Folgendes geschrieben:

Ich wundere mich nur weil ich mehrere Agenturen kenne die das so machen.


Der Dieb klaut auch solange bis er erwischt wird,obwohl er von vorherein weiß,dass er es nicht darf.

Für die Agenturen ist es eben einfacher und "billiger" dies so abzurechnen.


Zitat:
Was kann denn da schlimmstenfalls passieren?


Urteile dazu gibt es noch nicht,aber es werden kommen,da einige es doch sehr übertreiben!

Schlimmstenfalls musst du einen Bankkredit aufnehmen,um das Bußgeld und die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen


Zuletzt bearbeitet von maxwel am 07 Jan 2013 - 22:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 22:29

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Schlimmstenfalls wird deine Tätigkeit rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft und es werden RÜCKWIRKEND darauf entprechende Sozialversicherungsbeiträge erhoben! In der Regel endet das für die Agenturen meist etwas "krasser", als für die jeweiligen Scheinselbstständigen.
Und bitte verabschiede dich von Argumenten wie "ich kenne mehrer Agenturen, die das so machen". Mit einem Gewerbeschein holst du dir eben auch eine Bescheinigung, dass du selbstständiger Unternehmer bist! Damit bist du ganz allein für die rechtmäßige und gesetzeskonforme Ausübung deiner gewerblichen Tätigkeit zuständig. Es gilt längts nicht immer das, was die Agenturen so sagen!
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2013 - 22:32

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DanMat hat Folgendes geschrieben:
Es gilt längts nicht immer das, was die Agenturen so sagen!


Sonst hätten sie ja auch "Direktionsbefugnisse",die nur gegenüber Angestellten gelten. Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2013 - 13:35

Anfänger-Fragen von Promotern und HostEssen
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Hallo,

vom Finanzamt bekommst du innerhalb von vier Wochen deinen Gewerbeschein
mit der neuen Steuernummer

Neue Steuernummer, weil du Angestellter bist, der sich zusätzlich selbständig macht

Die Mitarbeiter beim Finanzamt können deine Steuererklärung in einem Raum bearbeiten.
Angestellter
Selbständig

Ohne eine neue Steuernummer muss die Steuererklärung in zwei Räumen bearbeitet werden.

Das erste Zimmer für Angestellte
Das zweite Zimmer für Selbständige

Jetzt kann man mit der neuen Steuernummer alles in einem Raum durch einen Mitarbeiter bearbeiten

Gruß
MichaelB
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2013 - 11:13

Doch kein Interesse mehr an Promotion
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Hallo ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem und weiß jetzt nicht so recht wie ich vorgehen soll. Dienstag habe ich mich für einen Promojob beworben, wollte den Schritt mal wagen. Am gleichen Abend wurde ich angerufen, ganz kurzfristig für gestern gebucht. Habe dann von 8-14Uhr gearbeitet. Job hat mäßig Spaß gemacht, Bezahlung eher bescheiden. Arbeite da doch lieber in meinem 400€-Job neben dem Studium (den wollte ich ursprünglich an den Nagel hängen um dann nur noch - ganz flexibel - Promojobs nachzugehen.)
So, in der Bewerbung stand auch nichts von Gewerbeschein oder so, dann hätte ich das nämlich nicht gemacht.
Und jetzt habe ich erfahren, dass mir der Vertrag etc. pp. zugeschickt wird, ich das alles ausfüllen muss und auch ein Kleingewerbe anmelden muss, weil sonst nicht abgerechnet werden kann.
Muss ich jetzt extra ein Gewerbe anmelden um die paar Kröten abrechnen zu lassen? Was habe ich dann für Vor- und Nachteile? Was muss ich beachten?
Wie komme ich aus der ganzen Geschichte raus? Sad

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2013 - 11:27

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Sehr interessant, dass eine Agentur einen Job vergibt, ohne den Gewerbeschein VORHER abzuverlangen... kopfschüttel

Was genau haben Sie denn gemacht?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2013 - 11:42

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Das war folgendes Inserat: INS-2013-01-532963 Konfus
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