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Gast
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Verfasst am: 13 Jul 2009 - 14:09
Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen |
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Servus und Moin,
hatte einen Job, bei dem wir um 8 Uhr vor Ort sein sollten. Dann suchten wir mit der zuständigen Person den Messestand in mehreren Lagern und er war nicht vor Ort. Dann konnten wir nach einer Stunde suchen wieder nach Hause gehen. Eigentlich hätten wir ca. 9 1/2 Stunden gearbeitet.
Wie viel Geld kann man verlangen und auf welcher juristischen Grundlage basiert es (welche Normen)?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Felix |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2009 - 11:42
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müsstest du dann nicht die 9,5h komplett bezahlt bekommen? bei mir war es immer so, wenn ich für 8h gebucht, aber nur für 4h eingesetzt wurde...
das mit dem stand ist ja eine echte frechheit..welcher auftraggeber war das denn |
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2009 - 11:49
Ausgefallener Einsatz. |
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Ich habe einen Einsatz von 3 Tagen angenommen mit Auftragsbestätigung. Leider war keine Ware vor Ort und Der Marktleiter wollte den Einsatz nicht wiederholen. Kann Ich Schadensansprüche für die 3 Tage geltend machen und Wieviel? Würde mich auf eine Antwort sehr freuen, viele Grüße Anni |
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Madelhaus1 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 1501 Wohnort: Königs Wusterhausen
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Verfasst am: 17 Aug 2009 - 10:15
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Ruf bei der Agentur an ....ob sie wenigstens ein Teil bezahlen da es ja nicht deine Schuld war das keine Ware vorhanden war. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2009 - 17:02
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was ist denn dabei rausgekommen? es würde mich jetzt dann doch mal interessieren, da ich schon ein paarmal zu wenig material für die vereinbarte zeit erlebt habe und mir daher gut vorstellen kann, auch mal in eine ähnliche situation zu kommen... ich selber habe mich in besagten fällen immer auf meine pauschale berufen können, auch wenn es sich einmal um einen kompletten einsatztag (also war ich da drei statt vier...) gehandelt hat. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2009 - 20:00
Promotionausfall und unbezahlte Stunden: Was tut ihr? |
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Hallo,
folgender Sachverhalt : Ich war fest für eine Aktion gebucht, 3 Stunden vor Beginn bekam ich gesagt, dass die Aktion nicht stattfindet weil die Teampartnerin erkrankt ist.(2er Promotion)
Ich hatte mir natürlich diesen Termin freigehalten und hatte ja sozusagen einen Ausfall weil ich hätte ja theoretisch eine andere Tätigkeit dann aufnehmen können.
Weiss jemand wie ich da rechtlich gestellt bin gegenüber der Agentur ?
Ich meine als Promoter verpflichtet man sich ja auch angenommene Aufträge durchzuführen.
Wäre nett wenn jemand vllt Erfahrung damit hat.
Im Voraus Vielen DanK ! |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 01 Nov 2009 - 21:06
Re: Rechtsfrage : Auftrag |
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ikey hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
folgender Sachverhalt : Ich war fest für eine Aktion gebucht, 3 Stunden vor Beginn bekam ich gesagt, dass die Aktion nicht stattfindet weil die Teampartnerin erkrankt ist.(2er Promotion)
Ich hatte mir natürlich diesen Termin freigehalten und hatte ja sozusagen einen Ausfall weil ich hätte ja theoretisch eine andere Tätigkeit dann aufnehmen können.
Weiss jemand wie ich da rechtlich gestellt bin gegenüber der Agentur ?
Ich meine als Promoter verpflichtet man sich ja auch angenommene Aufträge durchzuführen.
Wäre nett wenn jemand vllt Erfahrung damit hat.
Im Voraus Vielen DanK ! |
Im regelfall steht im Auftrag drin sollte die Agentur nicht innerhalb von 12 Std vor Einsatz dir den Einsatz aus welchen Gründen nicht absagen kannst du das Geld gemäss Vertrag abrechnen.
Rechnung schreiben und im Text einfügen
gemäss telefonische absage vom bla bla mit bla bla bla ( mit wem du gesprochen hast)
gestattest du dir gemäß auftrag dir das honorar trotz abgesage in rechnung zu stellen. |
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manana1987 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 43 Wohnort: Lleipzig
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Verfasst am: 12 Jan 2010 - 14:01
Für Promotion gebucht, aber keine Arbeit |
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Hallo erst mal,
ich habe folgendes Problem, ich wurde von der IWD GmbH, für diese Woche 11.01.-16.01.2010 gebucht für ein Kauflandprojekt.
jetzt ist folgendes passiert, ich war gestern den ersten Tag arbeiten, von 8-14 Uhr,dann wurde uns allen gesagt wir können nach hause gehen, weil die Agentur erst für die nächste Woche beauftragt war diese Promotion durchzuführen, jetzt hab ich mir die ganze woche freigehalten und keine weiteren jobs angenommen und jetzt hab ichnichts mehr für diese woche.
Was kann ich tun? |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2010 - 14:07
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Prinzipiell ist das Dein unternehmerisches Risiko. Aber ich würde zunächst mal einen Blick in den Vertrag werfen, ob da eine Entschädigung für Ausfälle, die die Agentur zu verantworten hat, vorgesehen ist, ansonsten mal dort anrufen und nett nachfragen, wie sie sich das so vorstellen. Meist läßt sich da noch was vereinbaren, liegt an Dir.
LG,
*** Sabine *** |
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manana1987 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 43 Wohnort: Lleipzig
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Verfasst am: 12 Jan 2010 - 23:47
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davon steht leider nichts in meinem vertrag drinne, hab mich aber mit der Agentur jetzt für nächste woche Job geeinigt! |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 7:59
Re: Für Promotion gebucht, aber keine Arbeit |
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manana1987 hat Folgendes geschrieben: | Hallo erst mal,
ich habe folgendes Problem, ich wurde von der IWD GmbH, für diese Woche 11.01.-16.01.2010 gebucht für ein Kauflandprojekt.
jetzt ist folgendes passiert, ich war gestern den ersten Tag arbeiten, von 8-14 Uhr,dann wurde uns allen gesagt wir können nach hause gehen, weil die Agentur erst für die nächste Woche beauftragt war diese Promotion durchzuführen, jetzt hab ich mir die ganze woche freigehalten und keine weiteren jobs angenommen und jetzt hab ichnichts mehr für diese woche.
Was kann ich tun? |
Das ist leider bei IWD so üblich.
Ich war auch so blöd und hab das gleich 2 mal mitgemacht.
Beharre bei IWD auf einen Vertrag und dass du vorher nicht mehr zum Einsatz fährst.
Wenn du einen Vertrag hast kannst du für den Einsatz Honorar verlagen
Die Bezahlung klappt eigentlich recht gut. Nur was man absolut net erwarten darf ist organisation.
Hab 2 mal Markforschungsumfragen beim MC Doof und Kaufland gemacht
und wenns Probleme gab mussten wir uns selber drum kümmern.
Viel Glück weiterhin...wir sitzen leider auch ohne Jobs da , weil 6 Agenturen uns die Aktionen abgesagt bzw. verschoben haben |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 17:58
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Organisationsprobleme gab es bei mir/ uns bei den Interview-Aktionen von IWD eigentlich nie, hatte auch immer Glück, dass Verschiebungen rechtzeitig feststanden und wir informiert wurden.
Vertraglich ist zu den Ausfallzeiten allerdings nichts geregelt; nützt also auch nicht viel im voraus auf den Vertrag zu bestehen, denke ich. |
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manana1987 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 43 Wohnort: Lleipzig
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Verfasst am: 17 Jan 2010 - 19:57
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ja das mit der Marktforschung für Kaufland mach ich jetzt ab Montag, hoffe klappt alles, hab aber Gottseidank noch ein anderen Job gefunden für 2 Tage.
das problem ist nur gewesen, dass ich fast 410 km gefahren bin, hin und zurück! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Feb 2010 - 9:42
Schadensersatz bei kurzfristiger Absage durch Agentur?? |
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, ich bin zwar schon lange als Promoterin und auf Messen tätig, aber ich habe nun zum ersten Mal erlebt, dass mir eine Promotion eine Woche vor der Aktion abgesagt wurde. Es handelt sich um 3 Tage am Stück und nun ist die Frage, kann ich (ich habe einen beidseitig unterschriebenen Vertrag) eine Art Schadensersatz fordern?
Ich fürchte ja, dass es nichts bringt, aber falls Ihr mir einen Tipp geben könnt, würde ich mich sehr freuen
Besten Dank und viele Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 24 Feb 2010 - 9:50
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Steht denn was dazu in deinem Vertrag? Aus welchem Grund hat denn die Agentur abgesagt? Wenn nix im Vertrag steht, würde ich behaupten, dass es da kaum Möglichkeiten gibt, zumal 1 Woche vor der Aktion abzusagen meiner Meinung nach ja noch ganz "kulant" ist. Ich denke es würde schwierig werden in dem Fall einen "Schaden" genau zu beziffern, da du ja noch Zeit hast dich um andere Aufträge zu kümmern. |
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