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Rechnungsstellung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Guest






PostPosted: 06 Jan 2004 - 10:56

Rechnungsstellung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1
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Dürfen die Agenturen eigentlich vorschreiben, wie lange man sich Zeit lassen darf um die Rechnung zu stellen (z.B. 1 Woche??)... und bei späterer Rechnungsstellung gibts kein Geld mehr?

Wie sind eure Erfahrungen? Wer weiss genaues?
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Guest






PostPosted: 06 Jan 2004 - 11:31

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Hi !

Kommt drauf an was Du im Rahmenvertrag unterschrieben hast!!

Bis vier Wochen ist es ok und wenn der/die Promoter bis dahin ihren PFLICHTEN nicht nachgekommen sind dann gibt es halt keine CASH!

Weil die Agenturen auch an gewisse FRISTEN an den Kunden gebunden sind z.B. REPORTING usw.!

LG

Muri yo
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Guest






PostPosted: 07 Jan 2004 - 1:00

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Genau so ist es, wenn eine Frist im Vertrag steht dann ist ein Vertrag ein Vertrag, wenn so etwas nicht vertraglich abgesichert ist gilt die "normale" Verjährung lt BGB. Also imemr schön lesen was man unetrschreibt, und nicht hinterher rumjammern.

Promoter sind selbständige Unternehmer, nur wenn man so handelt , dann wird man auch so behandelt.

Gruss

Stephan
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Guest






PostPosted: 08 Jan 2004 - 0:56

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Hmmm,

das mit dem "Vertrag ist Vertrag" sehe ich etwas anders. Denn wenn eine vertragliche Klausel gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstößt, ist sie automatisch nicht mehr Bestandteil eines Vertrages.

Meiner Meinung kann man einem Unternehmer keine Vorschriften machen, wann man einen Betrag in Rechnung stellt - bzw. dass bei der oder der Fristverletzung eine Rechnung nicht mehr gültig ist.

Allerdings gibt es auch hierbei sicher eine Verjährung. Wer also erst nach 2 Jahren eine Rechnung schreibt, geht sicher leer aus Very Happy ...
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Guest






PostPosted: 08 Jan 2004 - 11:52

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Hmm ......

gegen GELTENDESRECHT zu verstossen hebt den VERTRAGSABSCHLUSS sowieso auf, das dazu!!

Also meiner Meinung nach haben sich Auftraggeber (Agentur) und Auftragnehmer/Subunternehmer (Promoter) schriftlich zu einer ÜBEREINKUNFT getroffen und zugestimmt was alles in den verschiedenen Vertrags§en geregelt sind / waren!!

Desweiteren braucht der Arbeitnehmer/Subunternehmer (Promoter) den Vertrag nicht unterschreiben wenn er/sie nicht SICHER genug ist, ob alles OK ist was im VERTRAG verhandelt worden ist/WAR, es muss jeder für sich selbst prüfen ob er so mit den geregelten Sachen im Vertrag einverstanden ist, oder man hat die Möglichkeit (dies allerdings nicht gern gesehen wird von den Agenturen) verschiedene §en werden wegstreichen als gegen Vorschlag, bis der endgültige VERTRAG letztendlich dann so steht das man es ohne bedenken, von seiner SEITE aus, UNTERSCHREIBEN kann!

Aber das wird eine Agentur LEIDER nicht mitmachen, den jeder Promoter ist AUSTAUSCHBAR! (erstrecht die die mit solchen dingen NEGATIV bei den Agenturen auffallen)

Also wenn jemand "ZICKEN" macht so wird er / sie nicht noch einmal GEBUCHT oder sogar für den Aktuellen Jobangebot eine ABSAGE bekommt!

Das sind so meine ERFAHRUNGEN ... leider!

Die Promotion Szene ist derart überlaufen das die Agenturen sich den LUXUS leisten die Leute (Promoter) zu SELEKTIREN aus welchen GRÜNDEN auch immer!

Ich hoffe ich habe da ein wenig mehr LICHT ins DUNKLE bringen können!

... und wie gesagt das sind meine persönlichen ERFAHRUNGEN, bitte nicht FALSCH verstehen!

In dem Sinne

LG

MURI yo
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Guest






PostPosted: 08 Jan 2004 - 12:57

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Ja so ist das in der Geschäftswelt und um noch einmal auf die Verträge zurückzukommen.
Sicherlich sind Verträge die gegen geltendes recht oder die "guten Sitten" verstoßen nichtig, allerdings sollte beachtet werden, das wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben und unter VOLLKAUFLEUTEN (die wir ja alle mit Anmeldung des Gewerbes sind) kann so gut wie alles vereinbart werden. Kundenschutz oder sonstige Regeln, die für "normale" Verbraucher gelten sind nicht relevant.
Klartext: wenn man einen Vertrag schließt in dem man 1 Mio. € Schadensersatz leisten will wenn man 1 Minute zu spät kommt ist das ein gültiges Rechtsgeschäft, denn bei Vollkaufleuten wird davon ausgegangen, dass sie die Verträge lesen, die sie abschließen und sich der Folgen von Vertragsverstößen bewußt sind.


Last edited by Guest on 08 Jan 2004 - 13:16; edited 1 time in total
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Guest






PostPosted: 09 Feb 2004 - 1:32

Wer hat Erfahrungen mit einem Skontoangebot auf der Rechnung
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Also Stephan hat hier vorgeschlagen, einen Skonto auf der Rechnung anzubieten, z.B, 2 %.

Meine Frage:
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht ?
Bringt es wirklich schnellere Zahlungen ?

Johannes
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Guest






PostPosted: 09 Feb 2004 - 12:59

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naja die sache ist die, wenn du 2% Skonto anbietest und die Agentur dann dass nicht nutzt, dann hat sie einen aufschlag von über 30% p.a gezahlt. Wenn sie es nicht nutzen sind sie selber schuld. Wenn dir die Zahlung ganz wichtig ist bitte doch 3% Skonto an.

Hatte mal ne Agentur PfP die hat das von alleine angeboten, ganz allgemein waren die TOP
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Guest






PostPosted: 09 Feb 2004 - 13:08

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das mit der Mahnung ist nicht immer so einfach...
wenn ich der agentur eine mahnung schicke, weil die einfach schlampig oder langsam sind, dann werde ich bestimmt keine folgeaufträge bekommen! ich habe schon 2monate auf mein geld gewartet und die waren sogar noch genervt, als ich dann mal nachgefragt hatte...
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Guest






PostPosted: 09 Feb 2004 - 13:56

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die frage ist ob du überhaupt mit der agentur wieder was machen willst, wenn die mich so enttäuscht hat dann kriegt sie nicht nur 1 mahnung sondern gleich drei (per fax, post und email) so dass es auch garantiert ankommt und denen einen hauch von professionalität wiederspiegelt.
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Guest






PostPosted: 03 Jan 2005 - 22:19

Rechnung ungültig wegen falscher Anrede !?
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Hallo zusammen!

Eigentlich kann ich mir die Frage oben selbst beantworten, nur muss ich hier mal meinen Frust rauslassen und euch fragen ob ihr solch einen Fall auch schon hattet ?

Nachdem ich meine Rechnung korrekt gestellt habe, aber leider an eine alte Anschrift geschickt habe, (alte Anschrift stand allerdings auch in meinem Vertrag!) mir dann mündlich zugesagt worden ist, das ich das Geld noch vor Weihnachten erhalte und das die Post an die neue Rechnungsanschrift weitergeleitet wird, war dem leider nicht so. Bei erneuter telefonischer Anfrage hiess es die Dame von der Rechnungsstelle ist im Urlaub.
Nachdem ich dann mit einem gerichtlichem Mahnverfahren gedroht habe, da mittlerweile seit Rechnungsstellung über 30 Tage vergangen waren, sagte man mir doch ich müsse die Rechnung neu schreiben, weil ich nicht Frau xyz sondern die falsche Dame Frau abc in der Anrede aufgeführt habe!
Was für ein Quatsch!! Die wollen doch nur die Bezahlung in die Länge ziehen!

Was würdet ihr jetzt machen ??
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Guest






PostPosted: 04 Jan 2005 - 11:28

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Das ist ja echt absurd!

Also
1. ist es ja schon mal egal wer unter z.H eingetragen ist, an die Firma/Agentur sollte der Brief ja schon mal gehen.
2. Bei einem Umzug sollte jede halbwegs gut organisierte und vertrauenswürdige Agentur einen Nachsendeauftrag stellen.

Was ich nun machen würde:

Mahnung der Rechnung mit Verzugszinsen.
Du musst ja eh die Mahnphase vollziehen sonst bekommst Du auch vor Gericht Probleme.

Viel Erfolg
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Guest






PostPosted: 04 Jan 2005 - 18:17

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Das ist ja wirklich mehr als lächerlich und vor allem hat es absolut keinen Hintergrung. Selbst wenn du nicht z.H schreibst haben die deine Rechnung zu begleichen...
Kannst ja mal per PN schreiben um welche Agentur es sich handelt, würde mich interessieren - hab da so eine Vorahnung... lg
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Guest






PostPosted: 04 Jan 2005 - 21:24

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Agenturinhaberin hat sich persönlich bei mir gemeldet, sich entschuldigt und gesagt, das Geld würde jetzt überwiesen werden! Neue Rechnung darf ich zwar dennoch schreiben, aber das mache ich - egal. Hauptsache das Geld kommt an Surprised ich berichte dann!
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Guest






PostPosted: 04 Jan 2005 - 21:44

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Naja, es kann ja immer mal was verloren gehen. Kommt in den besten Agenturen vor, wichtig ist da dann halt nur die gepflegte Konversation. Einfach mal kurz nachfragen ob die Rechnung da ist, wenn ja, direkt mit der Buchhaltung verbinden lassen und dann weiss man schon mehr.

Viel Erfolg....
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