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Rechnungsstellung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jun 2005 - 17:43

Rechnung: Provision/Fahrtkostenpauschale
Antworten mit Zitat  

Hallo Ihr Lieben!!!

Ihr habt zwar jede Menge Info´s zur Rechnungserstellung, aber ich hätte da trotzdem noch ne Frage.
Wie sieht es mit Fahrtkostenpauschalen und Provisionen aus?
Die werden bei der Rechnung doch versteuert, oder?! Konfus
Ein befreundeter Promoter sagte mir, dass Fahrtkosten nicht versteuert werden...
Wie ist das nun korrekt?Wer kann mir weiterhelfen???

MfG

Claudia
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jun 2005 - 20:23

Antworten mit Zitat  

also ich versteuer Fahrtkostenpauschalen ganz normal. Packe da ja auch MWSt drauf. Und muss sie auch als Einnahmen versteuern. Dagegen stehen ja dann meine Tankquittungen, die ich als Ausgaben passen zur Rechnung geltend mache. ALso, where´s the problem?

Konfus
LG,
Heike
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jun 2005 - 10:00

Antworten mit Zitat  

fahrtkostenpauschalen musst du versteuern falls du umsatzsteuerpflichtig bist, während du es dir bei einer tankquittung aussuchen kannst, da es hier ja egal ist wer die MwSt abführt....
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jun 2005 - 10:07

Antworten mit Zitat  

Dani-ele hat Folgendes geschrieben:
während du es dir bei einer tankquittung aussuchen kannst, da es hier ja egal ist wer die MwSt abführt....


egal ist, wer die Märchensteuer abführt???? Versteh ich nicht?? Konfus Konfus
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 06 Jun 2005 - 10:23

Antworten mit Zitat  

das versteh ich jetzt auch nicht *lach* aber bei allen sachen wo du in vorsteuer gehst...also die man vorstrecken muss ... da kommt die mwst drauf ... und tankquittungen die von der agentur gezahlt werden, da kommt dann net noch mal mwst drauf, klar..oder!? aber trotzdem werden die extra noch mal bei der steuer geltend gemacht!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jun 2005 - 20:34

Rechnungsadresse ungleich Geschäftssitz = Problem?
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe einen Vertrag vorliegen, wo meine Adresse ungleich meinem Geschäftssitz auf dem Gewerbeschein ist.
Außerdem soll der Verrechnungsscheck auf diese Adresse im Vertrag ausgefüllt werden.

Ist dies ein Problem?
Ich bin bei der Adresse im Vertrag auch nicht gemeldet.

Was ist zu tun?

VLG
René
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jun 2005 - 21:03

Antworten mit Zitat  

Ääääh,

verstehe ich das jetzt richtig? Du hast einen Gewerbeschein, auf der eine Adresse angegeben ist, bei der Du nicht gemeldet bist, möchtest aber eine ganz andere Adresse als Rechnungsadresse - und das auch noch für einen Verrechnungsscheck - angeben?!

Aaaalso: Erstmal muss die Anschrift auf Deinem Gewerbeschein mit Deinem Wohnsitz identisch sein, oder wenn abweichend, muss zudem noch die Geschäftsadresse (z. B. Büroadresse, Ladenlokal oder ähnliches) auf dem Schein vermerkt sein. Steht nix drauf was stimmt, ist der Gewerbeschein ungültig.

Aber wenn die Agentur abnickt und Du eh einen Verrechnungs(schüttel)scheck bekommst, wo liegt dann das Problem?!

Eines dürfte aber ziemlich sicher sein. Andere Auftraggeber achten da vielleicht genauer drauf und bei einer Steuerprüfung gibts da sicher ein paar unangenehme Fragen Smile ....

Ich frage mich nun aber, wie eine so merkwürdige Konstellation zustande kommen kann .. *stirnrunzel*
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jun 2005 - 21:13

Antworten mit Zitat  

Nee, mein Gewerbeschein läuft auf meinen Hauptwohnsitz! Da bin ich i.O. gemeldet! Wink

Die Adresse im Arbeitsauftrag ist dort, wo ich gerade lebe, aber nicht gemeldet bin. Frage, ob dies ein Problem ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2005 - 9:34

Antworten mit Zitat  

Tja,

das musst Du die Agentur fragen. Andererseits: Wo liegt das Problem, die eigentliche Rechnungs(absender)adresse auf Deinem Hauptwohnsitz zu legen? Das wäre zumindest ordnungsgemäß. Das Geld wandert doch eh aufs Konto bzw. dann per Schüttelscheck in Deiner Hand.

Und wenn Du dort, wo Du jetzt lebst, länger verweilst, musst Du Deinen Gewerbeschein eh ummelden - da Du dann ja von dort aus Dein Gewerbe ausübst.

Klar soweit? Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jul 2005 - 23:57

Frist zur Rechnungserstellung
Antworten mit Zitat  

hallöchen,

habe da eine frage bezüglich einer agentur,
die fordert binnen 10 tagen nach der promo-aktion eine rechnung
zu stellen. ansonsten würden alle ansprüche auf bezahlung verfallen.

ist das wirklich juristisch greifbar?

ich kann mir das schwer vorstellen, das meine geleistete arbeit
nur wegen überschreiten einer 10-tage frist als nichtig betrachtet werden
kann.

lieben gruß,
tom
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2005 - 0:33

Antworten mit Zitat  

Hallo tomki67,

gute Frage würde mich auch ehrlich mal interessieren. Kenne das auch aus meiner eigenen Erfahrung. Habe mich bislang immer dieser Regelung gebeugt. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die Berechnung der erbrachten Leistung nach Fristüberschreitung hinfällig wird. Wer kann darauf vielleicht eine "untermauerte" Antwort geben ??? Sollten diese Rechnungen nicht auch unter die normalen Verjährungsfristen fallen ???

Frank
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2005 - 22:50

Antworten mit Zitat  

Nein ... N E I N .. in Buchstaben .. Nein ... So einen Schwachsinn habe ich hier schon mal lesen dürfen. Sorry, wer sich sowas ausdenkt, spielt auf gefährliche Weise mit der Unwissenheit junger und beruflich unerfahrener Menschen in dieser Branche - und das ist höchst verachtenswert.... !!!

Leute: Ihr seid Selbständig! Ihr seid der Boss. Ihr trefft die Entscheidungen!!! Capiche?! Also entscheidet ihr auch, WANN ihr eine Rechnung erstellt. Und dass ein Anspruch verfällt ist ja wohl der größte Schwachsinn und rechtlich ÜBERHAUPT NICHT TRAGBAR...!!

Lasst euch nicht verarschen - vor allem nicht von solchen Agenturen ... !!!

*grummel-grummel-grummel* ....

So, jetzt brauch ich erstma ne Valium .. Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jul 2005 - 10:31

Antworten mit Zitat  

Also - verfallen werden eura Ansprüche keinesfalls, für geleistete Arbeit gib es Geld und Punkt.

Allerdings sollte man sich auch die Situation der Agentur überlegen, die wollen ja auch irgendwann mal ein Projekt abschließen, und daher wäre es fair, spätestens zum Ende der Aktion alle Rechnungen abgesendet zu haben.
Man selbst will seine Unterlagen ja auch so schnell wie möglich vollständig haben, und das ist schon schwierig, wenn man noch so viele Promoterrechnungen offen hat, auf denen ja neben den festen Tagessätzen auch noch km-Geld, Fahrzeitvergütungen, evtl. gegen Quittung gekauftes Verbrauchsmaterial etc. drauf stehen können, die eine Agentur nicht immer alle im Blick hat.

Meiner Meinung nach geht fair vor, d.h. ich gehe mit den Agenturen so um, wie sie auch mit mir umgehen sollen, das hat bisher eigentlich ganz prima geklappt.

Und wen das mit der Fairness nicht interessiert, vielleicht ein wichtigeres Argument: Wer seine Rechnung abgibt, bekommt auch Geld. Ein nicht unwesentlicher Grund, wenn ich so mein Konto begucke Wink

LG daniela
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jul 2005 - 23:54

Antworten mit Zitat  

Hallo Batgirl, Du hast absolut Recht - wenn ich oben schrieb "ich habe mich der Regelung gebeugt" ging es mir auch um das faire miteinander.

Wenn wir aber schon bei dem Thema sind, würde mich aber doch interessieren wie lange die Verjährungsfrist für die Berechnungen unserer Leistungen ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2005 - 0:28

Antworten mit Zitat  

Ich laß mich gerne korrigieren... waren das nicht 2 Jahre, gerechnet ab Jahresende desjenigen Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde ?

LG,

*** Sabine ***
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