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Rechnungsstellung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2005 - 21:54

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leider ist in diesem Fall klar, das hier nichts verloren gegangen ist... dafür sind mir aber ständig falsche sachen mitgeteilt und zugesagt worden!
wenn man mir auch nicht zugesagt hätte, das ich das geld definitiv vor Weihnachten erhalte, hätte ich auch nicht so fest damit gerechnet...
habe mehrmals angefragt, aber irgendwann wurde ich dann schon skeptisch!

bin noch nicht so lange als Promoterin dabei und hoffe es gibt nicht zu viele solcher Agenturen, die die Bezahlung so schleifen lassen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2005 - 22:29

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Meine Erfahrung ist eigentlich ziemlich positiv, mal kann es 3 Wochen daueren, aber viel länger habe ich noch nicht gewartet.
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palme
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 02.09.2003
Beiträge: 18
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 05 Jan 2005 - 1:36

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Nur kurz zum Sachverhalt:
Es ist richtig, daß die Rechnungsanschrift richtig sein muß z.b. Firmenname und Gmbh ,Co. Kg oder AG und s.w., da sonst das Finanzamt nicht mit spielt.
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CS22091979



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 05 Jan 2005 - 4:11

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Hallo zusammen,


eine Anrede muss doch nicht in die rechnung oder?! wichtiger ist das adresse, steuernummer etc.

Also diese ausrede anrede ist falsch ist echt der witz.

mal schauen was da noch kommt.

ich hatte auch schon mal, dass mir eine rechnung nicht bezahlt wurde weil angeblich nicht zur buchhaltung sondern zu geschäftsleitung geschickt wurde.

ich bin hin gegangen ( war bei mir im ort) habe die rechnung genommen und eine etage hoch gebracht zur buchhaltung. echt der hammer funny .

gruss und tschü
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jan 2005 - 9:31

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Also definiere doch mal Anrede!

Sprechen wir von der Anschrift des Unternehmens oder die Anrede wie Du in der Rechnung die Herrschaften zur zahlung aufforderst?
Irgendwas wie "Sehr geehrte Fr. Müller", obwohl sie Meier heisst!?!?

Aber eigentlich ist die Hauptsache das Du Dein Geld bekommst!
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jan 2005 - 19:27

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also zuerst einmal: ich habe das Geld heute erhalten!! Smile

mit Anrede meinte ich sozusagen "zu Händen Frau" sowieso!!
Den Firmennamen habe ich korrekt geschrieben.
Außerdem muss meiner Meinung nach, nach dem HGB, einer Rechnung in solch einem Fall doch schriftlich widersprochen werden !?!!

Ich bin erst einmal froh das ich das Geld erhalten habe!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2005 - 12:26

Helfer Rechnung an mich stellen?
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Konfus
Hey Leute

hab in den letzten Wochen hier und da mal einen Freund mit zum Merchandising genommen, damit ich alle aufträge schaffen konnte.

Klar dass er das auch nicht umsonst macht.

Meine Frage ist jetzt, ob er mir eine Rechnung stellen muss?

Denn klar ich habe den Job in Rechnung gestellt, und werde natürlich auch bezahlt. Was allerdings bedeutet, dass die Einnahmen aus diesem Job auf mein Gewerbe laufen ... richtig?

Insofern sind da ja aber auch AUsgeben für die Hilfe meines Freundes. Um diese angeben zu können, muss er mir da eine Rechnung stellen? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Apr 2005 - 12:29

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Jepp,

denn wie heißt es in der Buchhaltung so schön: Keine Buchung ohne Beleg. Diesen Beleg brauchst Du, damit Du wieder um diese Kosten weitergeben kannst.

Dein Kollege muss also an Dich eine Rechnung stellen. Hat er keinen Gewerbeschein, sieht das Ganze schon wieder ganz anders aus. Das macht die Sache danns chon wieder komplizierter.

Und denke daran, Dir die MwSt. ausweisen zu lassen. Die musst Du nämlich auch bezahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2005 - 18:20

Wie verrechne ich verauslagte Kosten ?
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung. Und zwar folgendes: Ich habe in Kürze einen Job bei dem eine Verkostung im LEH gemacht wird. Laut der Agentur werden alle verauslagten Kosten übernommen. Wenn zum Bsp. morgens Butter aus dem Markt gekauft werden muss um die Brote zu schmieren oder Reinigungsmittel um die Theken kurz abzuwischen. Die Agentur sagte auch es könnte sein das das Brot, welches von den Kunden verkostet werden soll, bei der Marktbäckerei wo die Verkostung stattfindet herausgekauft werden muss. ?!?

Mein Problem bei der Sache ist nun. Wie verrechne ich die Sachen nach dem Einsatz. Ich bewahre natürlich die Belege auf. Und dann ? Führe ich die einzelnen Sachen in meiner Rechnung an die Agentur auf ? Wenn ja, nehme ich den Netto oder Brutto Betrag ? (Da ich ja keine MwSt. berechne wegen Kleinunternehmung) Oder reicht es wenn ich die Belege einfach mit zu meiner Rechnung lege ? Vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen und mir eure Erfahrungen mitteilen. Es ist mein erster Einsatz und ich möchte nicht direkt eine unkorrekte Rechnung stellen. Very Happy
Und wenn ich schon dabei bin noch eine Frage. Die Agentur zahlt eine KM Pauschale. Wie sind diese nachzuweisen und zu berechnen.

Vielen Dank

Gruß Jan
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 20 Mai 2005 - 19:36

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Zu der Frage mit dem verrechnen der Artikel, da du keine MWsT Ausweisen kannst, stellst du den Brutto Betrag in Rechnung und behälst natürlich den original Kassenbeleg für deine Buchhaltung. Zum Nachweis schickst du der Agentur eine Kopier der Quittungen.

Zur Abrechnung der Kilometer fragst du am besten die Agentur, wie sie es belegt haben möchten, meist wird ein fahrtenblatt geführt...
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Der Kabel Blog
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2005 - 21:54

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@ sebastianv

sorry, aber ich hatte genau mit dieser Vorgehensweise mit einigen Agenturen Probleme.
Jetzt stelle ich eine seperate "Kostenerstattung" mit Originalbelegen. Bei mir in der Buchhaltung wird dieser Vorgang als Durchlaufposten gebucht, denn es ist kein Umsatz und somit ein neutraler Posten.
Habe nun null Probleme mehr Wink

Gruss
R.
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2005 - 11:51

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@feebabe ok, dann macht man das am besten so wie du Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2005 - 12:33

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@ feebabe

also machst du im Prinzip eine separate Aufstellung der verauslagten Kosten und reichst diese mit den originalen bei der Agentur ein. Eigentlich hast du recht weil wenn ich die verauslagten Kosten mit auf die Rechnung mit aufführen würde, würden diese ja in meinen Umsatz fließen und ich gerate schneller an meine Einkommensgrenzen. Aber wie genau verbuche ich diese "Kostenerstattung" dann. Gilt diese dann auch als Rechung. Muss ich sie bei der Einkommenssteuererklärung mit aufführen ???

Vielen Dank

Gruß Jan
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2005 - 12:51

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Ich gehe etwas anders vor, bin aber auch Kleinunternehmer.

Hatte letzte Woche ein Telefonat mit meinem zuständigen Finanzbeamten und erwähnte nebenbei, daß ich die Sachen, die ich von den Agenturen erstattet bekomme, in die Rechnung schreibe (Posten lt. Belegen). Dann habe ich in meinem Steuerprogramm unter Betriebsausgaben einen Punkt "Aktionsgebundene Ausgaben" aufgemacht und gebe dort diese Ausgaben an... mit Bezug auf die betreffende Rechnungsnummer und füge Kopien der Belege bei (Originale gehen an die Agenturen).

Ähnliches für die Fahrtkosten... man bekommt ja sehr unterschiedliche Sätze erstattet, wenn überhaupt. Auch in die Rechnung, und unter "Fahrzeugkosten" den üblichen Satz von 30 Cent gegenrechnen.

Er hat nicht gemeckert... genaueres weiß ich dann aber erst Mitte nächsten Jahres.

Im Prinzip entstehen dadurch ja auch Durchlaufposten... Einnahmen einerseits, die unter Ausgaben dann wieder abgezogen werden.

Wie gesagt, ich führe keine Märchensteuer ab, will ich erst ab Januar 2006. Dazu sagte der Beamte übrigens, ich sollte mir dann lieber einen Steuerberater suchen Sad.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2005 - 15:05

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Sabine da machste ja fast das selbe.

Bei mir in der Buchhaltung habe ich ein Interrimskonto. Dies ist ein neutrales Buchungskonto und hat somit keinen Einfluss auf mein Einkommen.
Allerdings die Fahrtkosten verbuche ich als Reisekosten für Unternehmer. diese Einnahmen habe ich ja wenn ich Fahrtosten von der Agentur bekomme.


Gruss
R.
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