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Steuererklärung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2007 - 22:25

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ja das mußt du machen wenn du auch machen.....ich habe es zumindest...da ich einnahmen-überschuß-abschluß mache...

ist gar nicht so schlimm...du mußt ja deine einnahmen und ausgaben irgendwie erfaßt haben im monat, sonst weißt du ja gar nicht was du verdient hast, bzw. du selber behalten kannst als sog. "gehalt"...

gruß puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2007 - 19:28

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tut mir leid wenn ich nerve, aber ich habe deine antwort leider nicht vestanden.

ich muß das EÜR-Formular NICHT machen weil ich unter 17500 pro Jahr verdiene, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2007 - 22:06

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also da bin ich mir nicht sicher...denn eigentlich ist es wohl so das du es nicht machen brauchst wenn deine Einnahmen unter 17500 sind...aber mein finanzamt hat gesagt ich muß es auf jedenfall ausfüllen...

damit ich keine probleme bekomme habe ich das dann mal getan....vielleicht ist es am besten du ruftst dein finanzamt nochmal an und fragst....bei mir waren die immer super freundlich und hilfsbereit...

sorry ansonsten gibts bei www.elster.de den link forum...dort kann man diese fragen stellen und bekommt super antworten, da dort nur solche fragen gestellt werden....und einige ne menge ahnung haben

tut mir leid, das ich dir nicht mehr helfen kann....habe für 2005 + 2006 selber das aller erste mal sowas gemacht Sad
gruß puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2007 - 21:06

Korrektur der Einkommensteuererklärung?
Antworten mit Zitat  

Mir ist grad was ziemlich Blödes passiert: bei meiner Steuererklärung für 2006 habe ich die Aufwendungen für Berufsausbildung vergessen. Ja, kann auch mir altem Hasen passieren, in dem Papierwust und vor allem bei dem neuen, ungewohnten Layout der entsprechenden Formulare.
Meine Studiengebühren, die für 2005 problemlos anerkannt worden waren, wurden jetzt für 2006 nicht berücksichtigt.
Pi mal Daumen macht das einen Unterschied von 400 €, die ich jetzt für 2006 zahlen darf, dann im Dezember für 2007 (wo ich definitiv etwas geringere Einkünfte hatte als 2006) und ab 2008 dann vierteljährlich eben 100 als Abschlagszahlung.

Meine Frage jetzt: weiß jemand, ob man die Einkommensteuererklärung noch berichtigen kann und die das anerkennen? Immerhin gibt es auch eine Widerspruchsfrist gegen den Bescheid von 4 Wochen. Ansonsten kenne ich nur bei der Umsatzsteuervoranmeldung das Kreuzchen für die berichtigte Voranmeldung.
Wenn das nicht geht, wäre das ziemlich doof. Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2007 - 22:12

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Konfus
hmm....also zu mir wurde gesagt, das ich bei solchen sachen eine korrektur machen kann.....aber da ich das zum ersten mal gemacht habe und da mal gleich 2 jahre auf einmal, bin ich mir leider nicht so sicher.....

wenn du den bescheid hast, dann kannst du ja einspruch einlegen...ansonsten.....auf www.elster.de ins forum gehen und deine frage dort stellen....dort sind ne menge leute die viel erfahrung mit erfahrung die mir bereits bei nem buchungsproblem geholfen haben...

gruß
puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2007 - 22:23

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ja, den Bescheid habe ich, und mich erstmal gewundert, warum die das nicht anerkannt haben, und dann einen Blick auf meine Kopie geworfen ... oooops!

Ich weiß auch, warum mir das passiert ist: zu dem Zeitpunkt (und auch jetzt gerade wieder, der Zeitpunkt könnte nicht ungünstiger sein) total Matsche im Hirn, da ich mitten in den Examensvorbereitungen stecke. Kann nicht mal diese Woche dahin, weil ich morgen früh erst noch was beglaubigen lassen muss und dann ins Seminar, dann Donnerstag zur Anmeldung ins Prüfungsamt und gleichzeitig Streik einkalkulieren, Freitag vor der Promo ginge normalerweise, aber da ist ja auch Streik, also kann ich das nicht vor Montag klären da.
Jedenfalls sieht das Formular ja dieses Jahr anders aus als in den Vorjahren, die Sachen stehen teilweise halt auch woanders. Und der Betrag ist pi mal Daumen meinem Krankenkassenjahresbeitrag seeeeehr ähnlich, deshalb dachte ich dann beim Drübergucken: och ja, 1500 paar gequetschte, hab ich drin. Und nach den ganzen Zahlen, die ich stundenlang zusammengerechnet hatte, war ich nur noch bedingt denkfähig.

Aber danke für den Tipp mit dem Forum!
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 23 Okt 2007 - 22:54

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Einfach auch mal das Finanzamt anrufen und dem zugehörigen Bearbeiter
Bescheid sagen und erkundigen ob es schon in Bearbeitung ist, bzw. man
nach dem Bescheid einen Widerspruch einreichen soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2007 - 23:41

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Ach so: der Bescheid ist heute eingetroffen, daraufhin ist mir das erst aufgefallen.
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 24 Okt 2007 - 5:25

Antworten mit Zitat  

Sofort schriftlich Widerspruch einlegen, es gibt hier eine Frist.(danach ist es bindend) und die felende Belege
beilegen. Um so schneller dies eingeht, um so schneller hast Du das Restgeld. Es kann aber noch 3 Monate dauern bis es auf Dein Konto geht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2007 - 6:46

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noch ist es ja gar nicht von meinem Konto runter
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2007 - 17:20

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....würde ich auch machen...anrufen dann ist dort ein datum festgehalten...

ich habe mal so im wahn mr green des arbeitens vergessen meine einkommensteuer für 2005 zu machen....der sachbearbeiter vom finanzamt hat mir da sogar noch ne frist gegeben gehabt....also ich würde auf jedenfall anrufen, damit die sehen du denkst mit und willst nicht alles naja untern tisch fallen lassen

viel glück auf jedenfall schon mal....ich habe mir den kopf gegen die wand geschlagen weil ich diese besch.... formulare nicht verstehe und werde mir in 2008 nen steuerberater dafür nehmen
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2007 - 18:21

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War heute morgen schon mal da bei der allgemeinen Auskunft, weil ich zwischen meinem Besuch im Bürgerbüro zwecks Beglaubigung von Kopien zur Prüfungsanmeldung und dem nächsten Zug nach Köln noch etwas Zeit hatte.
Hab mir schon mal Namen und Zimmernummer der zuständigen Sachbearbeiterin geben lassen und werde am Montag mal mit allen Unterlagen dort hin tigern.

Laut Angaben im Kleingedruckten gilt die Frist ab der Bekanntgabe, die 3 Tage nach Aufgabe von denen zur Post gilt, und beginnt somit erst morgen, also hab ich auch noch den Monat Zeit.

(Und bitte lieber Glück für morgen wünschen, dass meine Examensanmeldung heil durchgeht! *zitter*)
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2007 - 19:54

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Danke, für die Prüfungsanmeldung hat es bislang schon mal gereicht! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2007 - 21:00

Re: Korrektur der Einkommensteuererklärung?
Antworten mit Zitat  

Sunny76 hat Folgendes geschrieben:
Mir ist grad was ziemlich Blödes passiert: bei meiner Steuererklärung für 2006 habe ich die Aufwendungen für Berufsausbildung vergessen. Ja, kann auch mir altem Hasen passieren, in dem Papierwust und vor allem bei dem neuen, ungewohnten Layout der entsprechenden Formulare.
Meine Studiengebühren, die für 2005 problemlos anerkannt worden waren, wurden jetzt für 2006 nicht berücksichtigt.
Pi mal Daumen macht das einen Unterschied von 400 €, die ich jetzt für 2006 zahlen darf, dann im Dezember für 2007 (wo ich definitiv etwas geringere Einkünfte hatte als 2006) und ab 2008 dann vierteljährlich eben 100 als Abschlagszahlung.

Meine Frage jetzt: weiß jemand, ob man die Einkommensteuererklärung noch berichtigen kann und die das anerkennen? Immerhin gibt es auch eine Widerspruchsfrist gegen den Bescheid von 4 Wochen. Ansonsten kenne ich nur bei der Umsatzsteuervoranmeldung das Kreuzchen für die berichtigte Voranmeldung.
Wenn das nicht geht, wäre das ziemlich doof. Sad


Widerspruch einlegen ist glaube ganz grundsätzlich interessant. Darüberhinaus habe ich Stauerzahlungen unter Vorbhealt (eintagung im Betreff) geleistet. Wir müssten uns mal genau anschauen, wie sich die Änderung bei der Pendlerpauschale auf Promotoren auswirkt. Wenn ich mich recht erinnere ist hier noch ein Verfahren vor dem Bundeverfasssungsgericht anhänig. Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgerich die Regelung kippt.
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Transverb
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2007 - 13:07

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Hallo,

der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist auf jeden Fall sinnvoll, ich habe aktuell eine Strafgebühr von 10.-€ für den Oktober anstehen, weil ich erst am 23.11.07 überwiesen habe. Außerdem ist es überschaubarer, was die Berechnung der abzuführenden Beträge angeht; es kommt ja durchaus vor, dass mal eine Rechnung - zurecht - gekürzt wird. Im übrigen will ich dem Finanzamt meine Kohle j auch so spät wie möglich überweisen Very Happy

Viele Grüße
_________________
EXPRESSIS VERBIS
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