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Steuererklärung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2004 - 21:44

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die tante vom arbeitsamt meinte aber das ich alle ausgaben auf einen extrablatt dokumentieren soll bzw muß mit quittungen etc...
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Apr 2004 - 15:37

Antworten mit Zitat  

Zum Diskussionsstand der Betriebskostenpauschale nach dem Gesetzesentwurf zur "Foerderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerfoerderungsgesetz)" ["Small Business Act"] vom 26. Februar 2003 koennen wir momentan Folgendes festhalten:

Nach dem Gesetzesentwurf, welcher in den Lesungen

2./3. Lesung im Bundestag 06. Juni 2003
2. Beratung im Bundesrat 20. Juni 2003

beraten wird, sollen Kleinunternehmer rueckwirkend ab dem 01. Januar 2003 eine Betriebskostenpauschale in Hoehe von 50 % der Betriebseinnahmen zur steuerlichen Gewinnermittlung nutzen koennen.

Von der Vereinfachungsregelung sollen alle natuerlichen Personen Gebrauch machen duerfen, die unter die (bestehende) umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG fallen. Die Umsatzgrenze hierfür soll auf 17.500 EUR jaehrlich angehoben werden. Wer auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung durch Option verzichtet (hat) (z.B. um Vorsteuern geltend machen zu koennen), kann die neue Gewinnpauschalierungsmoeglichkeit zunaechst nicht in Anspruch nehmen. Hierzu muesste die Fuenf-Jahresfrist des § 19 Abs. 2 UStG abgewartet werden.

Im Klartext: Wer die Kleinunternehmerregelung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anwendet, der bekommt die
Betriebsausgabenpauschalierung. Wer nicht, der nicht (vgl. Entwurt eines Kleinunternehmerförderungsgesetzes § 5 b Abs. 1 Nr. 1 und 2).




Hab jetzt das halbe Finanzamt auf dem Kopf gestellt und werde morgen mit dem Leiter des Finanzamtes drüber telefonierne um ne verbindliche Auskunft zu erhalten, poste das ergebnis dann morgen früh
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Apr 2004 - 19:20

Antworten mit Zitat  

so ich nehm jetzt mal alles zurück, was ich vorhin gesagt hab. nach vielen rumtelefonieren hab ich jetzt entgültig erfahren dass dieser paragraph 5b EstG nicht verabschiedet wurde, daher müsst ihr alle aufwände per beleg vorlegen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2004 - 21:57

Steuererklärung doppelt machen..?
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Habe bisher dieses Jahr auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Muss ich, sobald ich auch auf Gewerbeschein dieses Jahr anfange zu arbeiten, 2 Steuererklärungen schreiben oder nur eine oder wie mach ich das?

Wäre für Tipps und Ratschläge dankbar! Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Aug 2004 - 21:19

Antworten mit Zitat  

Hi,

also zwei Steuererklärungen mußt Du sicher nicht machen. Aber Du mußt Dir vom Finanzamt die passenden Steuerbögen geben lassen.

Am Besten wäre es aber, wenn Du dir einen Steuerberater nimmst. Der kostet zwar Geld, die Kosten kannst Du aber im nächsten Jahr wieder geltend machen. Außerdem spart der Mann Dir evtl. größere Probleme und auch viel Geld Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Aug 2004 - 10:33

Antworten mit Zitat  

Den Fall hatte ich im Jahr 2000 auch ... nee, musst natürlich keine 2 unterschiedlichen Steuererklärungen abgeben!

Den Mantelbogen ganz normal einmal ausfüllen, und dann die Anlage N für die Arbeit auf Lohnsteuerkarte und die Anlage GSE für die selbständige Arbeit entsprechend ausfüllen, sowie, falls Du noch weitere Einkünfte (bei mir war's die Halbwaisenrente) hast, die Anlage SO, falls Du ein Kind hast, die Anlage K. Und nicht zu vergessen ggf. die Umsatzsteuer, aber die dürfte ja eh nicht nur jährlich anfallen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Aug 2004 - 0:28

Antworten mit Zitat  

oops ich beziehe auch halbweisenrente von der LVA. Nur ich habe bei meiner letzten Steuererklärung ganz vergessen das anzugeben.... kann das jetzt folgen haben? Und wenn welche? Ich hab eh nur eine Summe von 2000€ verdient im letzten jahr macht also nichts aus die Halbweisenrente. Kann da jetzt was passieren?
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Aug 2004 - 0:36

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Hmmm,

solltest Du mal einer Prüfung unterzogen werden, kann das schon ein wenig unangenehm werden. Am Besten Du gibst das nachträglich an. Vielleicht aber passiert ja auch gar nix wg. Steuerfreibetrag oder zu hoher Ausgaben ... Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Sep 2004 - 11:05

Antworten mit Zitat  

Zumindest sollte man dafür sorgen, dass man für seine Arbeit sich in seiner Wohnung ein eigenes Zimmer einrichtet und das als Büroraum (inkl. Miete anteilig) absetzen kann - also auch alles, was sich darin befindet.

Z. B.:

- Computer, Drucker und Zubehör
- Schreibtisch und Stuhl
- Sitzecke und Regale, Schränke etc ....

Ich kaufe mir auch alle 2 Jahre z. B. neue Peripherie wie z. B. einen Drucker.

Es ist nur zu empfehlen, sich einen guten Steuerberater zu suchen. Allein oder mittels Software kommt man vielleicht klar, kann aber längst nicht alles ausschöpfen, was einen der Staat an Vergünstigungen bietet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2004 - 11:40

steuern -> bei Nebenjob
Antworten mit Zitat  

es gibt viel zu dem thema, aber ich finde nich genau das hier!

ich habe einen ganz normalen job in einer werbeagentur!

arbeiteaber nun auch nebenbei als promotin und callerin.

die erste rechnung ist geschrieben. mit steuernumme rund allem zipp und zapp.

wenn ich nu am anfang des kommenden jahres meine lohnsteuerabrechnung mache, muß ich da nun meinen nebenjob mit angeben?

ich werde bei meinem nebenjob nie über 200 EUR im monat kommen.

hilfe!

cu, sunnyy
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2004 - 11:46

Antworten mit Zitat  

Wenn du eine Rechnung geschrieben hast (und damit selbständig bist), musst Du die Anlage GSE entsprechend ausfüllen bei der Steuererklärung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2004 - 12:11

Antworten mit Zitat  

das heißt, das ich dann steuern nachzahlen muß?

oder das ich weniger lohnsteuer wieder bekomme?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2004 - 20:32

Antworten mit Zitat  

wenn du mit deinem hauptjob + promo über dem eingangsteuersatz + werbungskosten liegst wirds du auch steuern entrichten.

dein promo nebenjob stellt auch einkommen dar, daher wirst du auch einkommenssteuer zahlen müssen

der eingangssteuersatz fängt bei ca 8000 € an, dann hast du noch 1000 € Werbungskosten, alles was über 9000€ liegt muss versteuert werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Dez 2004 - 21:58

Antworten mit Zitat  

kannst die steuererklärung auch über software direkt vom finanzamt machen. kann auf der jeweilgen seite runtergeladen werden...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Dez 2004 - 2:25

Antworten mit Zitat  

svenni hat Folgendes geschrieben:
kannst die steuererklärung auch über software direkt vom finanzamt machen. kann auf der jeweilgen seite runtergeladen werden...


Da gibt's dann aber keine Tipps zum Steuersparen.... und die Belege muß man doch händisch einreichen. Wobei ich fürchte, irgendwann nehmen die nur noch elektronische Steuererklärungen an.

LG,

*** Sabine ***
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