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Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jul 2014 - 20:53

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Grundsätzlich würde ich an deiner Stelle auch mal beim Imma-Amt deiner Uni und deiner Krankenkasse nachfragen, ob du mit solchen (übrigens umsatzsteuerpflichtigen) Umsätzen überhaupt noch einen Studentenstatus hast.
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velvetine



Anmeldungsdatum: 31.08.2014
Beiträge: 2
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28 Okt 2014 - 13:35

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Hallo:)
Ich muss gerade den Fragebogen für geringfügig Beschäftigte/Studenten/kurzfristigBeschäftigte/Beschäftigte in der Gleitzone
zum 1. Mal ausfüllen und leider weiß ich überhaupt nicht was ich bei den Angaben zur Versteuerung des Lohnes angkreuzen soll.
Es handelt sich hierbei um einen 3 tägigen Messehostess Job auf Lohnsteuerkarte.
Ich habe nebenbei keinen anderen Job und habe mein Abitur (werde nächstes Jahr studieren)
Es gibt die Punkte:
Der Lohn soll pauschal versteuert werden Ja/Nein
Die Lohnsteuer trägt der Arbeitsnehmer Ja /Nein

Was genau soll ich in diesem Fall ankreuzen? Die Buchhaltung der Agentur ist momentan außer Haus (mein Pech Sad ) Ich bin grad etwas ratlos.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Okt 2014 - 14:24

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Die Agentur wird sicher sagen, der Arbeitnehmer (also du) trägt die Lohnsteuer. Für dich wäre sicher eher die andere Variante interessant, nämlich, dass Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer abführt. Wenn du allerdings noch Schüler bist und sonst kein nennenswertes Einkommen hast, kannst du auch problemlos die Variante nehmen, dass du die Lohnsteuer trägts. Am Jahresende dann einfach eine Steuererklärung abgeben und du bekommst sie wieder erstattet (sofern die Summe deiner Einkünfte unter dem Steuerfreibetrag liegt). Also einfach nochmal mit der Agentur drüber reden, welche Variante gewünscht ist.
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velvetine



Anmeldungsdatum: 31.08.2014
Beiträge: 2
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28 Okt 2014 - 19:05

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Dankeschön für die schnelle Antwort!
Ich habe nochmal die Agentur angerufen und das ganze geklärt.
So gut es mit der Auszubildenen ging
kopfschüttel
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MrGoodlife



Anmeldungsdatum: 18.04.2012
Beiträge: 4
Wohnort: Herne

BeitragVerfasst am: 29 Jun 2015 - 0:27

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Weiss jemand ob ich bei der Steuererklärung Tankbelege absetzen kann wenn es mein Privatwagen ist ?
Wie ich gehört habe kann ich nur die gefahrenen Kilometer absetzen.
Kann mir jemand was genaueres dazu sagen ?

Vielen dank im voraus
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 29 Jun 2015 - 16:07

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Nur die gefahrenen km ist gut Smile. Je nach Fahrzeug fährst Du mit der Methode nicht gerade schlecht.
Solange Du Dein privates Fahrzeug nutzt, setzt Du die km ab, ja. Alle Kosten (Tanken, Inspektionen, Pflege...) sind mit dem km-Satz abgedeckt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2015 - 15:51

Student Praktikum/Thesis/Promo - Steuererklärung
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Hey Leute,

ich hab mich so ein bisschen eingelesen wie und wann ich steuern zahlen muss. Nun ist mir mein Fall leider nirgends klar geworden. Ich habe dieses Jahr sowohl ein Teil meines Pflichtpraktikums (begann letztes Jahr) als auch meine Bachelorarbeit abgeschlossen. Beides Pflichtbestandteile des Studiums. Wärenddessem habe ich von der Firma eine monatliche Vergütung erhalten. Zusätzlich bin ich im besitz eines Gewerbescheins und mache Promojobs.

Nun ist mir nicht klar wie sich das eingenommene Geld zu den Freibeträgen verhält. Wann muss ich welche Steuern zahlen? Wie wird welcher Freibetrag überschritten?

Wenn ich nur das eingenommene Geld über meinen Gewebeschein zusammenzähle, bin ich noch weit unter den ca 8.000€. Wenn ich nun jedoch die Einnahmen des Pflichpraktikums und der Bachelorarbeit dazu zähle, bin ich schon sehr nah daran.

Meine Frage im gesamten: Wie muss ich das ganze verrechnen? Zählen die Einnahmen der Studentischen Pflichttätigkeiten dazu? Welche Steuer wird fällig wenn ich diese überschreite? Das ist doch am Ende auch eine Frage der Lohnsteuer oder?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen yo

Grüße

Konstantin
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2015 - 16:08

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Alle Einkommen werden zusammengerechnet, davon wird dann der Grundfreibetrag sowie ggf. Pauschalen für Werbungskosten etc. abgezogen. Der Rest ist dein zu versteuerndes Einkommen (da findet man dann auch bei Google Steuertabellen, aus denen man ablesen kann wie hoch der Steuersatz ist). Bei deiner monatlichen Vergütung wurde ja ggf. schon Lohnsteuer einbehalten. Das ist quasi eine Steuer-Vorauszahlung. Bleibst du mit deinem Einkommen unter dem Freibetrag, wird dir diese abgezogene Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2015 - 16:39

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Nein, es wurde eben keine lohnsteuer abgezogen, da das bei Pflichtpraktikas und Bachelorarbeiten eigentlich nicht passiert. Deshalb wunder ich mich ja eben auch.

Obwohl ich bei den genannten Praktikum (750€ mtl.) und während der Thesis (630€ mtl.) monatlich geld "verdient" habe. War ich offeziell Student und nicht Sozialversicherungspflichtig. Eine Lohnsteuer wurde auch nicht abgeführt.

Deshalb bin ich ja so verwirrt, wie ich diese Entgelder nun in der Steuererklärung geltend machen muss. Nicht, dass ich jetzt fleißig Jobs ausführe und am Ende einen Berg an Steuern zurückzahlen muss!

Viele Grüße

Konstantin
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2015 - 17:42

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Wie nannte sich diese monatliche Bezahlung denn? Dafür müsstest du ja auch irgendeine Art Abrechnung bekommen haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2015 - 19:02

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Ich glaube ich habe die Antwort hier im letzten Absatz gefunden:
http://www.jobsuma.de/karriere-ratgeber/praktika/praktikantengehaelter-steuern
Allerdings ohne irgendwelche Belege für die Richtigkeit oder wie aktuell die Aussage ist.

Das die Auszahlung nannte sich laut Vertrag in beiden Fällen "Unterhaltsbeihilfe". Im Bescheid ist von "Entgeld" die Rede. Habe aber auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, in welcher wie gesagt keine Lohnsteuer abgeführt wurde.

Da ich bei der Bachelorarbeit in keinem Arbeitsverhältnis zur Firma stand, habe ich hier glaube ich keinen Bescheid bekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2015 - 20:19

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Wer hat das denn bezahlt? Mit wem hattest du den angesprochenen Vertrag? Im Zweifelsfall kann du auch einfach mal bei deinem Finanzamt anrufen und nachfragen, inwieweit du dieses Geld als Einkommen angeben musst.
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LenaSa
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 16
Wohnort: Limburg

BeitragVerfasst am: 11 Apr 2016 - 20:50

Gleiche Steuernummer?
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Hallo Zusammen,

kann es sein, dass das Finanzamt mir die gleiche Steuernummer bei der Gewerbeanmeldung vergibt, die ich auch als Angestellte habe?
Eigentlich müsste ich doch eine andere kriegen, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Apr 2016 - 21:11

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I. d. R. wird für eine gewerbliche Tätigkeit auch eine andere Steuernummer vergeben. Meines Wissens sollte hier auch mal eine ID vergeben werden, die allerdings auch unabhängig von der persönlichen Steuer-ID ist. Grundsätzlich wird das FA aber auf Schreiben an dich immer auch deine persönliche ID mit angeben.
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JackieLee
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 12.05.2015
Beiträge: 78
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 31 Mai 2016 - 7:26

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Jetzt ist vieles klarer. Vielen Dank.
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