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Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Aug 2012 - 14:15

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Ob ""Promotiontätigkeiten" oder "Promotion" ist völlig egal,da beide Begriffe alles beinhalten und auch nicht bestimmbar sind.

Zitat:
Die Dame im Amt meinte damals, ich solle mich bloß nicht festlegen lassen, damit ich verschiedenste Jobs annehmen kann, und dann gäbe es auch keinen Ärger.


Es zählt nur die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 16:32

Kleingewerbe bei Festangestellten
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Hallo,
ich würde gerne mal folgendes wissen und zwar, wenn man ein Student ist und ein Kleingewerbe angemeldet hat, dann kann man ja bis zu 8000 € steuerfrei im Jahr verdienen aber wie ist es denn wenn man 1. ein Festangestellter oder 2. ein Azubi ist und trotzdem nebenbei noch zusätzlich auf den Gewerbeschein arbeitet. Hat man dann auch einen steuerfreien Betrag den man im Jahr verdienen kann ohne was zu zahlen oder wird der Gewinn aus dem Kleingewerbe dann auch ganz normal mit dem festen Einkommen versteuert? Denn bei der Steuererklärung muss man ja trotzdem weiterhin die extra Anlage für Kleinunternehmer ausfüllen.

Danke schon mal für die Antwort.

Gruß, Artjom
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 18:59

Re: Kleingewerbe bei Festangestellten
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toema hat Folgendes geschrieben:

ich würde gerne mal folgendes wissen und zwar, wenn man ein Student ist und ein Kleingewerbe angemeldet hat, dann kann man ja bis zu 8000 € steuerfrei im Jahr verdienen


Nein!

Jeder kann 8000€ Gewinn im Jahr als Selbstständiger erwirtschaften,den das ist der Freibetrag (Existenzminimum).

Zitat:
Hat man dann auch einen steuerfreien Betrag den man im Jahr verdienen kann ohne was zu zahlen oder wird der Gewinn aus dem Kleingewerbe dann auch ganz normal mit dem festen Einkommen versteuert? Denn bei der Steuererklärung muss man ja trotzdem weiterhin die extra Anlage für Kleinunternehmer ausfüllen.


Man kann ein steuerfreies Kleinstgewerbe steuerfrei betreiben mit einem monatlichen Gewinn von paar hundert € (es waren glaube ich etwas um 200€) rum.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 19:01

Antworten mit Zitat  

Der Grundfreibertrag von derzeit 8004 € steht jedem steuerpflichitgem Bürger dieses Landes zu.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 13:57

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danke euch für die antwort
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Sep 2012 - 14:27

Antworten mit Zitat  

Folgendes:

Ich bekomme Halbwaisenrente und habe somit einen Freibetrag von 428,91€ im Jahr 2011 gehabt . Was heißt, dass ich nicht 8004€ verdienen durfte, sondern nur 5146,92€.
Meine Frage ist, was ich in der nachträglichen GuV alles anrechnen kann? Es gibt ja Tagessätze, die ich allgemein abziehen kann, sobald ich mehr als 8h pro Tag gearbeitet habe, oder nicht? Und wenn ich meine IST-Besteuerung nehme, welche Tagessätze kann ich dann nehmen? Die, die ich 2011 genutzt habe, oder die, von denen ich das Geld schon auf mein Konto bekommen habe?
Gibt es sonst noch sinnvolle Tricks, womit ich das Ganze unter die 5146,92€ drücken kann? Oder soll ich gleich zum Steuerberater gehen? Sonst steht mir leider eine dicke Nachzahlung an, die ich mir nicht wirklich leisten kann.....
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Sep 2012 - 15:44

Antworten mit Zitat  

sorry schonmal für den Doppelpost:
Wie sieht es mit Büromaterialien (Pakete, Briefmarken, Briefe, Stifte, Bücher usw.) aus und was ist mit Dingen z.B. von IKEA für mein Bürozimmer? Kann ich das auch anrechnen? Und wie rechne ich ein Kostüm ab, was ich für einen Job leihen musste?
Wie ist das mit nicht explizit ausgeschriebenen Barauslagen, die ich übernommen habe (Benzin, Auto mieten)?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2012 - 9:38

Bin gaaaanz NEU hier und bitte um HILFE
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Hallo erstmal,

und zwar habe ich Anfang November meinen ersten Promojob. Den Gewerbeschein habe ich beantragt. Bin 27 Jahre verheiratet und habe 2 Kinder.
Dann habe ich heute einen Messejob auf Lohnsteuerkarte erhalten.
Was muss ich beachten? Habe gehört, dass der Freibetrag von glaube ich ca. 8004 Euro bzw. da ich verheiratet bin ja das doppelte wegen meinen Mann, mein Mann ist aber Festangestellt bei der Stadt, dann auch das Gehalt von meinem Mann zählt. Ich seh da nicht durch und brauche dringend eure Hilfe. Werde bei der Agentur 12,50 die Stunde bekommen und 10 Euro für den Bericht und 7 Euro Fahrtkosten pro Tag. Aber in Vertrag stand schon das der freie Mitarbeiter die Abgaben und die Steuern selbst abführen muss. Wie schreibe ich dann die Rechung, sind die 12,50 Euro also Brutto? Hoffe mir kann hier jemand helfen damit ich etwas durch sehen kann. Bin über jede Hilfe dankbar.
Schreibt einfach alles was euch einfällt, will halt nicht den großen Schock am Jahresende bekommen.

Vielen lieben tausend Dank schon mal, alle die mir Helfen und mich mit Tipps und Tricks und Rat zur Seite stehen.

Lg Nadin
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 10 Okt 2012 - 10:59

Antworten mit Zitat  

Hallo Nadin,

ich habe Deine Fragen in dieses Forum verschoben. Hier findest Du bereits einige Antworten. Smile

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2012 - 13:33

Re: Bin gaaaanz NEU hier und bitte um HILFE
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Nadin1012 hat Folgendes geschrieben:

Dann habe ich heute einen Messejob auf Lohnsteuerkarte erhalten.
Aber in Vertrag stand schon das der freie Mitarbeiter die Abgaben und die Steuern selbst abführen muss.


1)Messen sind grundsätzlich über LSK abzurechnen,da es sich eben nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt.

2)Deine obigen Ausführungen (LSK und freier Mitarbeiter) passen nicht zusammen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Okt 2012 - 18:15

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Hallo Nadin,

hast du deine Lohnsteuerkarte denn wirklich abgegeben? Und die Rentenversicherungsnummer? Ohne kannst du nicht angemeldet, das wird zwingend benötigt. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich davon ausgehen, dass du als Selbständige abgerechnet werden sollst. Da hilft wohl nur ein Anruf bei der Krankenkasse.

Normalerweise hat man in Steuerklasse 1 einen Freibetrag von 8.004 €. Aber da du verheiratet bist, seid ihr ja entweder in den Steuerklassen 4/4 oder 3/5. Da müsstest du einen Steuerberater fragen, welche Verteilung da bei euch mehr Sinn macht, das kann so keiner sagen. Wählt ihr 4/4 hat jeder einen Freibetrag von 8.004 €. Wählt ihr 3/5, wobei der Mehrverdiener die 3 hat, hast du entweder einen Freibetrag von 16.008 € (3) oder 0 € (5).
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Steffimaie



Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Maierhöfen

BeitragVerfasst am: 05 Mai 2013 - 10:32

Was übermittelt Agentur dem Finanzamt ?
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Mich würde im Moment interessieren ob die Promotionagentur direkt etwas über mich an das Finanzamt übermittelt?
Wenn ja, welche Daten ( z.B. Datum, Höhe meines Verdienst) werden über mich mitgeteilt?

Kann mir jemand helfen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Mai 2013 - 11:49

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Im Grunde gar nichts! Außer bei der Agentur findet eine Tiefenprüfung vom FA statt, dann kann das FA z. B. alle Überweisungen, die an dich getätigt wurden summieren und dich dann ggf. auch prüfen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Mai 2013 - 14:00

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DanMat hat Folgendes geschrieben:
Im Grunde gar nichts! Außer bei der Agentur findet eine Tiefenprüfung vom FA statt, dann kann das FA z. B. alle Überweisungen, die an dich getätigt wurden summieren und dich dann ggf. auch prüfen.


Da muss ich DanMat 100%ig zustimmen. Und diese "Tiefenprüfung" trägt ihren Namen alle Ehre. Habe da auch meine Erfahrungen machen dürfen.
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Steffimaie



Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Maierhöfen

BeitragVerfasst am: 06 Mai 2013 - 7:17

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Dann braucht die Agentur also meine Steuernummer nur für den Falle einer Tiefenprüfung und sonst für nix ?
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