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Verkostung ausgefallen- welche Vergütung?

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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2016 - 12:49

Verkostung ausgefallen- welche Vergütung?
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Hallo Zusammen,

Am Samstag bin ich in einen Einkaufsladen, habe meinen Stand aufgebaut und dann mitgekommen, dass eine Verkostung nicht sinnvoll wäre, da keine Verkostungswahre vorhanden. Ich bin früh aufgestanden ne Stunde hin und zurück gefahren und war knapp ne Stunde vor Ort!

Was meint ihr, wieviel man da ansetzten kann an Geld? Ist so ärgerlich gelaufen-.-

Liebe Grüsse
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2016 - 12:51

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Also wenn du schon da warst und aufgebaut hast, 100 % der vereinbarten Vergütung!
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2016 - 15:15

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DanMat hat Folgendes geschrieben:
Also wenn du schon da warst und aufgebaut hast, 100 % der vereinbarten Vergütung!





Für seine Tätigkeit im Rahmen des vereinbarten Einsatzes ist es dem Freien Mitarbeiter möglich [...Agentur..]ein Honorar von € 100,00 / Einsatztag abzurechnen.
Fahrtkosten dürfen mit € 20 / Einsatztag abgerechnet werden.
Das Honorar setzt sich aus einem Fixum in Höhe von € 75,00 pro Aktionstag und einem Aktionsbonus von € 25,00 pro Aktionstag zusammen. Gesonderte Vereinbarungen stehen dieser Regelung über. Der Aktionsbonus kann bei ordnungsgemäßer Durchführung abgerechnet werden.
Von einer ordnungsgemäßen Durchführung wird ausgegangen, wenn Blickfeld alle Unterlagen nach dem Einsatz fristgerecht zugehen. Der Auftragnehmer versichert, im Besitz eines offiziell gültigen Gewerbescheins und einer Steuernummer zu sein. Außerdem führt er alle Steuern und Sozialabgaben selbstständig ab.
Die Vergütung wird nur bei vollständiger Vertragserfüllung fällig. Sie entfällt bzw. kann gekürzt werden wegen Unpünktlichkeit, bei vorzeitigem Abbruch der Aktion (ohne ärztliche Krankmeldung), wegen unzureichend ausgefüllter Aktionsberichte bzw. gar nicht eingereichter Aktionsberichte oder wegen fahrlässiger Beschädigung des Aktionsequipments/Kleidung. Außerdem wird bei Nichterscheinen am Aktionstag (ohne ärztliche Bescheinigung) eine Vertragsstrafe von € 250,00 fällig.

Das steht im Vertrag zum Thema Konditionen:/
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ichhalt
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 25.02.2015
Beiträge: 120
Wohnort: Bodenbach

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2016 - 23:18

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Da es nicht dein Problem ist, wenn keine Ware vor Ort ist solltest du den Tagessatz in Rechnung stellen und auch nicht darüber diskutieren.
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2016 - 0:57

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Vielen Dank für die Antworten:)) Die 75 € und Fahrtkosten werde ich somit in Rechnung stellen:) yo
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ichhalt
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 25.02.2015
Beiträge: 120
Wohnort: Bodenbach

BeitragVerfasst am: 23 Feb 2016 - 1:00

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Wäre ich an deiner Stelle würde ich nicht nur die 75 € sondern auch den Aktionsbonus mit berechnen. Wobei das ohnehin keine Tagessätze sind, für die einer von uns arbeiten sollte. Sad aber das werden wir wahrscheinlich in 5 Jahren immernoch erzählen.
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2016 - 12:41

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Sind knapp 14€ pro Stunde die ich bekomme;) Also recht gut! Aber die Aktion würde doch nicht ordnungsgemäß durchgeführt?! Weil ich ja früher gegangen bin!:/
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 23 Feb 2016 - 15:28

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Das ist aber nicht Dein Problem, dass Du früher gegangen bist. Wärest Du nicht erschienen, hättest Du minimum 250 € zahlen dürfen, warum willst Du Dich jetzt also selbst mit Almosen abspeisen?!?
Brauchst Du das Geld nicht, mit dem Du planst Wink ?
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Myriam_W
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 11.11.2014
Beiträge: 90
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24 Feb 2016 - 11:40

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Wie alle sagen, ist nicht deine Schuld, wenn niemand es hinbekommt, dir rechtzeitig Bescheid zu geben, also müssen sie auch alles zahlen.
Hast du denn an dem Tag nicht gleich die Agentur angerufen? Da kann man auch gleich die Zugeständnisse erreichen für die Bezahlung.
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