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Die IHK - Fragen und Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 März 2012 - 11:25

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe von euch kann mir einer weiter helfen. Für meinen nächsten Promotion Auftrag benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheingung meiner Berufsgenossenschaft. Nach kurzen ausfindig machen der richtigen BG (Hamburg, Dienstleistungen) wurde mir gesagt, ich müsse zu erst mein Unternehmen bei dieser BG anmelden. Ich wurde auf das Online- Formular https://www.vbg.de/lip/form/display.do?%24context=98792FB8BB04E7534F1E verwiesen. Hierzu hab ich ein paar Fragen. Ich beschäftige 0 Mitarbeiter, muss ich denn dann Beiträge an die BG bezahlen oder ist diese Anmeldung kostenlos für mich. Des Weiteren bin ich mir nicht ganz sicher über die Rechtsform meines "Unternehmens". Da ich allein bin und nur auf Gewerbeschein arbeite denke ich mal Einzelkaufmann?

Ich hoffe mir kann hier wer weiter helfen.

Vielen Dank und beste Grüße!
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 März 2012 - 15:12

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Da ich allein bin und nur auf Gewerbeschein arbeite denke ich mal Einzelkaufmann?


Du bist "Einzelunternhemer".

Aber:

Zitat:
Unbedenklichkeitsbescheingung meiner Berufsgenossenschaft.


Wozu braucht man bei einer Promo derartiges??? kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 März 2012 - 15:14

Antworten mit Zitat  

Hey,

danke für deine Antwort. Auf meine Nachfrage meinte man:

"Diese bestätigt Ihnen dass:
1. Sie in dieser Berufsgenossenschaft sind und
2. keine Beiträge zahlen müssen."

Aber keine Ahnung was sie am Ende wirklich bringt, aber der Job ist cool, also muss ich da durch Wink ....
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 März 2012 - 16:05

Antworten mit Zitat  

Das weiß die Agentur bestimmt selber nicht! Very Happy

Damit,weiß sie,dass du u.a. alle Sozialversicherungsbeiträge für deine Angestellten bezahlt hast und z.T auch,ob du gegenwärtig ggü. dem Finanzamt und Co. in der "Kreide" stehst.

Alles unabdingbar für eine Promoagentur! lol

Kannst du mir mal den Namen der Agentur per PN schicken?DANKE! prosit
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2012 - 12:51

Hab ich noch nie gehört
Antworten mit Zitat  

Als Selbstständiger Promoter ist egal welche Berufsgenossenschaft überhaupt nicht zuständig.Bei der Berufsgenossenschaft geht es vordergründig darum, das Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen Rentenansprüche geltend machen können.Ob man Rente bekommt und in welcher Größenordnung entscheidet die Berufsgenossenschaft.Deshalb müßte jeder Arbeitgeber wegen seiner Arbeitnehmer in einer je nach Branche,zuständigen Berufsgenossenschaft sein.
Als Promoter sollte man aber in einer Krankenkasse sein!! Weil weder Agentur noch deren Auftraggeber für unsere Unfälle/Krankheiten zuständig sind.Bei Unfällen in den Märkten,sind die Märkte auch nur in der Pflicht,wenn man denen ein Verschulden mit Zeugen,nachweisen kann.Die Märkte müssen sich für solche Fälle Versichern,bei entsprechenden Versicherungen.Ob die dann aber zahlen,ist eher unwarscheinlich,dann hilft nur das Gericht und Anwalt :mrgreen:
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