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Die IHK - Fragen und Probleme

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Fitore
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 38
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 16 Apr 2008 - 16:17

IHK Beitragsrechnung
Antworten mit Zitat  

Halllloo Ihr Lieben,

ich habe meine IHK Rechnung von 60 Euro bekommen di eich zahlen muss.
ich habe Sie schon einmal leztes Jahr gezahlt aber Wofür zahle ich die eigendlich?!Zahlt man die trozdem nur wen man ein Gewerbeschein besitzt ohne das man Jobs annimmt?

LG

FITORE
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2008 - 9:26

ihk
Antworten mit Zitat  

IHK-Mitglied ist man nicht automatisch. Erst nachdem du einen bestimmten Umsatzbetrag überstiegen hast, bist du Mitglied. Glaube 5000 euro sind das.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Apr 2008 - 12:00

Antworten mit Zitat  

Das stimmt so nicht!

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretungen. Für alle Gewerbetreibenden besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die zuständige Kammer wird vom Ordnungsamt von der Gewerbeanmeldung informiert. Das geschieht in jedem Fall und ohne weiteres Zutun seitens des Anmeldenden.

Die Jahresbeiträge sind je nach Kammer verschieden und bewegen sich je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 500 €. Kleinunternehmer mit einem Gewerbeertrag bis 5.200 € sind per Gesetz beitragsfrei. D.h. man ist als Gewerbetreibender immer Mitglied und nur in bestimmten Fällen beitragsbefreit. Dies muss man der Kammer dann ggf. auch nachweisen, z.B. durch den Steuerbescheid.

Also, damit dürfte der Mythos IHK gelüftet sein! Wink
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 29 Apr 2008 - 1:02

Antworten mit Zitat  

zu dem Nachweis bezüglich Beitragsbefreiung:
Ich brauchte nichts nachweisen (naja, ich habe mich zugegebenermaßen auch nicht weiter drum gekümmert, sondern brav erstmal alles bezahlt statt irgendwelche Formulare auszufüllen).
Habe jetzt von ganz allein IHK-Post bekommen und eine Gutschrift des Jahresbeitrags 2007 auf mein Konto erhalten (da wohl zu wenig Umsatz im abgelaufenen Jahr). Eine neue Rechnung für 2008 war auch nicht dabei, eine autoamtische Abstimmung mit dem FA scheint also wohl zu erfolgen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2008 - 12:44

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also irgendetwas an infos fehlt doch da ganz bestimmt...

1. sind die ersten beiden jahre in der ihk beitragsfrei, ausser du hast bei deiner steuerlichen anmeldung einen risigen erwarteten umsatz angegeben.
davon gehe ich jetzt mal nicht aus, wenn du ja nur ab und zu promo gemacht hast...

2. wenn der bescheid über den mitgliedsbeitrag kommt, ist auch immer noch ein antrag zur beitragsbefreiung wegen unterschreiten von umsatzgrenzen dabei...

achja, noch ne frage: du schreibst, du bist arbeitslos... dann musst du doch eh nix an die ihk zahlen... oder bist du selbstständig...

hast du vielleicht einfach nur den ersten brief von der ihk nicht richtig gelesen und wunderst dich darum jetzt? bei ein wenig mehr infos geb ich dir gerne tipps, wie du weiter verfahren sollst...
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2008 - 13:48

Handelskammer?
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Hi,

muss ich mich bei der Industrie- und Handelskammer abmelden, wenn ich keine Beiträge zahlen will?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2008 - 16:24

Antworten mit Zitat  

Das geht nicht, als Gewerbetreibender bist du Pflicht- (manche sagen auch Zwangs-) mitglied! Der Beitragssatz ist umsatzabhängig. Bis zu einem gewissen Betrag zahlst du keine Beiträge. Ruf am besten mal bei der IHK in deiner Nähe an und erkundige dich nach der Grenze (da gab es hier im Forum auch schon unterschiedliche Meinungen Wink ).
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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 08 Okt 2008 - 20:10

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Meines Wissens nach ist das vom Gewerbe abhängig.
Sobald ich z.B. mein Handelsgewerbe abmelde, bekommt die IHK eine Kopie von der Abmeldung.

Auf meinem Gewerbeschein, steht dann nur noch die Firma, die mit dem Handel nichts am Hut hat.

Am besten fragt man da den Steuerberater. Meiner hilft mir bei solchen Sachen immer.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2008 - 14:24

Antworten mit Zitat  

Text im Netz geklaut (war leider ohne Angabe, wann er verfasst wurde):

"Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) bleibt für Gewerbetreibende weiterhin verpflichtend. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zurück.
Hintergrund: Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1992 können auch Kleinunternehmer nicht mehr von den Beitragszahlungen zur IHK befreit werden. Daraufhin hatte eine Versicherungsmaklerin vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt, die nun abgewiesen wurde.

Begründung: Die IHK ist für die "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft" und für die "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" zuständig. Sie erfüllt legitime öffentliche Aufgaben. Für Unternehmer eröffnet die Kammerzugehörigkeit eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. (Bundesverfassungsgericht, 07.12.2001, Aktenzeichen: 1 BvR 1806/98 )

Die Konsequenzen für Sie: Es macht keinen Sinn mehr, gegen Ihren IHK-Bescheid über die Mitgliedsgebühr Einspruch einzulegen, die verlangten Beiträge müssen bezahlt werden.

Kleinunternehmer, die einen Gewinn zwischen 30.000 und 100.000 Euro machen, zahlen durchschnittlich 80 Euro Festbeitrag pro Jahr plus einem gewinnabhängigen variablen Anteil (ca. 0,1-0,2%)für die IHK-Mitgliedschaft. Gar nichts zahlt wer unter rund 5.000 Euro Gewinn pro Jahr liegt.

Tipp: Wenn Sie Ihr Unternehmen erst seit kurzer Zeit führen und/oder Probleme mit der Liquidität haben, sprechen Sie mit Ihrer IHK, und fragen Sie nach einer Gebührenbefreiung. Darauf haben Sie zwar keinen Anspruch, aber manche IHK zeigt sich hier gegenüber Kleinunternehmern recht kulant.

Als Freiberufler sind Sie übrings kein "Pflichtmitglied" in der IHK. Als Handwerker gehören Sie der Handwerkskammer an und müssen dort die entsprechenden Beiträge zahlen."

Im zweiten Abschnitt kannst du auch erlesen, welchen Zweck deine Mitgliedschaft erfüllt

Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 22:18

Umsatz oder Gewinn
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Gelten die 5200 Euro jetzt für den Jahresumsatz oder den Jahresgewinn, also abzüglich Ausgaben ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 1:23

Antworten mit Zitat  

Meines Wissens zählt der Gewinn.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 12:53

Antworten mit Zitat  

Zahlen Zahlen Zahlen ... Wink Warum GEZ bezhlen wenn man doch um die ecke in die Kneipe gehen kann um Soaps zu sehen Wink oder warum IHK Zahlen wenn man doch garnichts damit zu tun hat Selbst die 20 Euro für den Gewerbeschein fand ich damals eine Frechheit, darf man doch ohne garnicht arbeiten und dann wollen die noch Geld dafür. Aber wenn man Harz4 ist darf man noch nebenher arbeiten und nen SL fahren.. lach.. ich glaube was das Thema Bürokratie und Gebühren betrifft ist Deutschland ganz weit vorne... Gründet jemand mit mir nen Verein für freihe Meinungsvertretung? Beitrag nur 11,25 euro Wink ole ole Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 März 2009 - 21:57

Antworten mit Zitat  

..also bisher habe ich jedes jahr einen brief bekommen mit der Aufforderung zu zahlen, doch das sind jetzt schon 5 Jahre und ich habe es erfolgreich geschafft nicht zu zahlen! Aber dazu muss ich sagen wäre ein gerichtlicher Bescheid bekommen hätte ich gezahlt.
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interpol
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.08.2004
Beiträge: 346
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 22 März 2009 - 1:24

Antworten mit Zitat  

mir kam der brief nun auch erstmalig ins haus geflattert und ich war hoch erschrocken, was das denn nun genau bedeute. na zum glück brachte ein kurzes nachlesen im forum aufklärung Very Happy
habe ehrlich gesagt auch keine rechte lust das zu zahlen bzw. eher gar nicht das geld dazu. bin froh wenn ich mir irgendwie mein leben finanzieren kann im moment. wer so alles geld haben möchte und in welcher höhe ist schon recht interessant. kommt man denn mit einem nichtbeachten drumherum? das wäre ja höchst einfach und merkwürdig. Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 - 16:29

IHK Beitragsbescheid
Antworten mit Zitat  

Hallo,

habe heute einen Beitragsbescheid von der IHK bekommen, in dem ich aufgefordert werde, für das Jahr 2008 und 2009 insgesamt 115 € an die IHK zu bezahlen. Nun frage ich mich, ob ich dazu verpflichtet bin. Habe mal gehört, dass man erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze diese Beiträge bezahlen muss. Da ich aber relativ wenig Promotion mache, sind diese 115 € schon eine Menge Geld, im Vergleich zudem was ich bisher als Promoter verdient habe. Meine Frage nun, MUSS ich das bezahlen? Oder gibts eine Möglichkeit dem aus dem Weg zu gehen.
Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar.

Gruß
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