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Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit?

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Sep 2010 - 23:18

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außerdem hoffen, dass keiner nachfragt, oder künftig auf Lohnsteuerkarte bestehen.

es werden ja immer mehr agenturen, die selber drauf bestehen.

man darf ja auch so viele lohnsteuerkarten haben, wie man mag. die kosten nur glaub ich nach der zweiten fünf euro oder so. mit zweien wird man allerdings nicht hinkommen, wenn man wirklich viel auf messen arbeitet, weil das meist ewig lang dauert, bis man sie zurück bekommt.

also doch lieber immer chefhostess sein Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Sep 2010 - 23:19

Antworten mit Zitat  

außerdem hoffen, dass keiner nachfragt, oder künftig auf Lohnsteuerkarte bestehen.

es werden ja immer mehr agenturen, die selber drauf bestehen.

man darf ja auch so viele lohnsteuerkarten haben, wie man mag. die kosten nur glaub ich nach der zweiten fünf euro oder so. mit zweien wird man allerdings nicht hinkommen, wenn man wirklich viel auf messen arbeitet, weil das meist ewig lang dauert, bis man sie zurück bekommt.

also doch lieber immer chefhostess sein Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 8:14

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Der Chefhostess-Posten würde dir nicht viel bringen, das hat mit den Weisungen, die du damit meinst nichts zu tun. Ob als Chef- oder einfache Hostess, du bist bei einer Messe in den organisatorischen und betrieblichen Ablauf des Kunden eingebunden, somit wird das von den entsprechenden Behörden als abhängige Beschäftigung eingestuft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 8:23

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Ich würd mir darüber nicht so den Kopf zerbrechen - im Grunde ist jeder Selbstständige ja Weisungsgebunden (da im Prinzip immer Kundenwünsche in der einen oder anderen Form umgesetzt werden). Sprich falls da (wider Erwarten) mal eine Klage in die Richtung angestrebt werden sollte, bin ich ziemlich gespannt, wie die Begründung davon aussieht Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 11:13

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ich habe mich da letztens mit einer agenturleitung drüber unterhalten - die eben gerade alle derartigen beschäftigungen auf lohnsteuerkarte umgestellt haben.

die haben gemeint, dass nur die chefhostessenposition noch auf gewerbeschein abgerechnet werden kann, weil das da wohl eben nicht so eindeutig ist mit der weisungsgebundenheit.

wenn du nach deinem eigenen ermessen überstunden für die leute ansetzt, früher schluss machst, arbeitsbereiche aufteilst etc., ohne das von irgendwem absegnen zu lassen, dann erhälst du ja insgesamt nur die projektgebundene unterweisung, in der diese aufgabenbereiche überhaupt festgelegt sind.

mir schien das einleuchtend, aber die spruchpraxis dazu kenne ich natürlich nicht im detail.

ich hatte aber nicht das gefühl, dass sie es sagen, weil es einfacher für sie wäre. wenn ich 20 hostessen mit lohnsteuerkarte auf die messe schicke, sind die drei, die dann vielleicht chefhostess machen und den gewerbeschein haben, doch auch schon wurscht. es ging auch nicht darum, jemanden für den posten zu überreden, sondern war so ein generelles gespräch über lohsteuerkarte und gewerbeschein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 12:51

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Also auf LSK bestehen wird wohl nichts bringen. Zumindest nicht bei den Agenturen für die ich arbeite. Die rechnen alle grundsätzlich nur auf Gewerbeschein ab. Wenn ich das nicht will, ok, aber dann nehmen sie halt ne andere für den Job.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 13:53

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Tja,dann warte mal ab,wenn der Zoll mal auf der Messe auftaucht und die "Angestellten" überprüft!
Ist übrigends schon öfter auf der Messe Frankfurt passiert.
Dann kannst du viele Messen machen,bis du die Strafzahlung und Nachzahlung begleichen kannst.
Außerdem macht sich so Anzeigen/Verurteilungen wegen Leistungs- bzw. Steuerbetrugs immer schlecht! Wink

Dann sollte man sich vorher überlegen,wenn Agenturen (und es werden immer weniger) Messejobs auf GS vergeben,ob man die "Beihilfe" dazu gibt.
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sunshine_
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 22.04.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 17:10

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jetzt bin ich auch verwirrt.

habe bis jetzt über GS gearbeitet, fange aber ab samstag ne messehostess tätigkeit an, die über ne woche geht...

muss ich mir jetzt ne lohnsteuerkarte holen? wenn ja, wo krieg ich die so schnell, kenn mich da fast 0 aus, seit diese "bunten" pappkarten weg sind, bin ich da bisschen verwirrt Konfus mr green

also nach meinem FSJ ist das einzige, was ich wiederbekommen habe "audruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010" da steht halt drauf was ich im jahr verdient hab, welche einrichtung usw. aber diese tolle bunte lohnsteuerkarte von diesem jahr mr green habe ich nicht wiederbekommen -.-
wie issn das nun??Konfus

einma bitte nachhelfen ihr lieben! möchte nix falsch machen Neutral
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 21:06

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So Hals über Kopf musst du das jetzt nicht vom Damm brechen, zumal ja auch die Agentur bereit sein muss dich über LSK abzurechnen. Edmerel hat das schon ziemlich trefflich auf den Punkt gebracht. Man sollte sich einfach möglicher Konsequenzen bewusst sein und sich irgendwann darauf einstellen...
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sunshine_
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 22.04.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 23:11

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also das mit der "chefhostessen" muss mir jemand nochmal an nem anderen beispiel oder so erklären

es läuft alles über gewerbeschein

"wir" also die promoter teilen uns die pausen selber ein usw. mehr weiß ich grad nich, hab erst morgen die schulung

ma gucken was die morgen so erzählen oder so... hm Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2010 - 23:29

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Chefhostess hin oder her, am besten du durchforstest mal das Internet nach dem Begriff "Scheinselbstständigkeit". Danach bist du sicher schlauer Wink Einen kleinen Einblick zur Einstimmung findest du hier:
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/lsg-hessen-messe-hostessen-sind-arbeitnehmerinnen-frankfurter-vermittlungs-agentur-muss-fuer-hostessen-sozialversicherung-abfuehren-87273
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sunshine_
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 22.04.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10 Sep 2010 - 0:09

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danke... Smile
hmm ja, das hab ich schonma gelesen..

ja weisungsgebunden, wann bin ich denn weisungsgebunden und wann nicht? auf ner messe?
hab das im allg. schon hier gelesen aber klar ist mir das trotzdem noch nicht ganz.
wenn das alles so risikoreich ist für die agentur usw. wieso machen die das denn dann so? und wenn es eine scheinselbstständigkeit wäre, hab ich dann nen "großes" problem oder eher die agentur?

na ja ich werd morgen nochma berichten wenn ich genaureres über meine tätigkeiten auf der messe weiß...

liebe grüße
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sunshine_
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 22.04.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10 Sep 2010 - 0:17

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also ich hab mir die "scheinselbstständigkeit" jetzt auf promobasis nochmal durchgelesen und trotzdem bin ich im wirrwarr damit.

weisungsgebunden kann man doch so oder so verstehen.
wenn ich jetz einfach mal ganz simpel, einfach irgendwo sampel oder verkoste, bin ich doch auch weisungsgebunden? ich bekomme die anweisung, die oder die sachen zu verkosten, ich kann ja nich einfach was anderes machen wenn ich bock hab mr green

oder kann man das garnicht so "einfach und simpel" sehen, bzw. sagen, wie ich das grad mache?

promo-profis ich brauche euch Very Happy

hab ich jetzt mit ärger zu rechnen auf der messe Sad ??
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Sep 2010 - 14:07

Antworten mit Zitat  

Ums kurz zu machen:

Für Messestandpersonal gibt es ein Urteil,für Promotionpersonal (noch!) nicht.
Deshalb Urteil auch mal lesen!

Auch der selbständige "Malermeister" ist weisungsgebunden,schließlich soll er deine 4 Zimmer in 3 Tagen,wenn du zu Hause bist, jeweils von 9-16 Uhr weiß streichen.Dazu soll er nur Alpina-Farbe benutzen........
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sunshine_
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 22.04.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10 Sep 2010 - 15:20

Antworten mit Zitat  

also ich hab jetzt auch nochmal nachgefragt beim kunden, bzw. agentur

die haben mir heute gesagt alles läuft über gewerbeschein und ist auch rechtens, also stimmt die aussage von edemerel wohl...

na ja alles bisschen kompliziert-.-
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