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Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit?

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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jun 2007 - 16:03

Re: Nicht alle Hostessen sind Arbeitnehmer...
Antworten mit Zitat  

edmerel hat Folgendes geschrieben:


Die Moderatoren dieses Forum sind gerade dabei ein Off Topic (ähnlich wie der Zahlungszielguide) zu diesem Thema zu erstellen.


Hier schon mal ein Link,der einige fragen klären sollte:


www.kostenlose-urteile.de/newsview1940A.htm
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2007 - 14:23

WICHTIG ----- Urteil vom Hessischen Landessozialgericht
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Host und Hostessen,

ich hatte gestern ein Casting bei A+B Events und die meinten, das sie jetzt nur noch auf Lohnsteuerkarte arbeiten würden, wegen besagtem Urteil.

Ich bin jetzt mal richtig verwirrt. Wenn alle Hostessenjobs nur noch mit Lohnsteuerkarten laufen, dann is doch das richtig Sch***e mit den Abgaben und vor allem, wieviele Steuerkarten brauch ich denn bei diesen Massen an Agenturen Shock ??? Und die wenigsten Abgaben sind doch nur auf der Ersten Karte, oder?

Und jedesmal Steuerkarte hin und her schicken is doch och blöd.

Hoffe, es kann mir jemand helfen oder mich aufklären.

LG Alexandra

Hostessen bzw. Hosts scheinselbständig?

Messehostessen können scheinselbständig oder Leiharbeitnehmerinnen sein, so das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04).

Anders als noch die Vorinstanz hält das Landessozialgericht Messehostessen grundsätzlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Agentur, die Messen, Tagungen, Kongresse und andere Veranstaltungen organisiert und das hierfür erforderliche Personal (Hosts und Hostessen) bereitstellt, hatte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (typischerweise Studentinnen und Studenten) jeweils einen Rahmenvertrag geschlossen, in dem diese als Selbständige bezeichnet wurden. Das Personal erhielt einen Stundenlohn und konnte Aufträge ablehnen. Für die Tätigkeit gab es detaillierte inhaltliche Vorgaben, bis hin zu standardisierten Antworten bei Fragen von Messebesuchern.

Das Landessozialgericht begründete die Entscheidung nach einer zutreffenden Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei Fotomodellen, Mannequins und Dressmen damit, dass bei der einfachen Tätigkeit von Hostessen eine Weisungsfreiheit schlechterdings unvorstellbar sei. Insbesondere die engen Vorgaben sah das Gericht als Indiz für eine “Scheinselbständigkeit”. Das überzeugt jedoch nicht. Ein Blick in das Spülküchenurteil des Bundesarbeitsgerichts hätte genügt, um zu erkennen, dass gerade detaillierte Vorgaben für selbständige Vertragsformen wie den echten Dienstvertrag und Werkvertrag sprechen (”Leistungsverzeichnis”). Das sogenannte projektorientierte Weisungsrecht ist dabei von dem arbeitsvertraglichen Weisungsrecht zu unterscheiden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies ausdrücklich auch für einfache Tätigkeiten wie in einer Spülküche bejaht. Da das Urteil des LSG für die Agentur existenzbedrohend sein dürfte, hätte schon des Rechtsfriedens willen nahe gelegen, der Agentur die Ausschöpfung des Rechtsweges zu ermöglichen, zumal die erste Instanz mit nicht von der Hand zu weisenden Gründen noch zu einem anderen Ergebnis gekommen war (was zeigt, dass der Gewinn in erster Instanz nicht selten ein Phyrrussieg ist …). Die Zulassung der Revision hätte auch deswegen nahegelegen, weil zur Zeit viele Messeagenturen geprüft werden oder jedenfalls im Fokus der Betriebsprüfer stehen. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts hätte daher auch für Rechtssicherheit für eine ganze Branche gesorgt. Wie oft in nicht eindeutigen Fällen wollte die zweite Instanz indes Recht behalten. Schade für die Betroffenen. Denn letztlich wird das Bundessozialgericht einen vergleichbaren Fall wegen der Bedeutung für die Agenturen wohl doch entscheiden. Tragisch möglicherweise für die hessische Agentur, wenn das Bundessozialgericht eine andere Ansicht als das Landessozialgericht einnähme.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
Scheinselbständigkeit.de
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2007 - 1:52

Unteil Hessischen Landessozialgerichtes L 8/14 KR 334/04
Antworten mit Zitat  

Sunny76 hat Folgendes geschrieben:

Hingegen wäre es für manchen TK-Promoter bei einem Dauereinsatz 6 Tage pro Woche kein sonderlich großer logistischer Aufwand, eine LSK bei der Agentur zu parken. Dazu kommen Promotionjobs auf Messen, die auch nur noch auf Lohnsteuerkarte durchgeführt werden können.
Also das ist leider nicht das Kriterium, nach dem unser deutsches Rechtssystem seine Maßstäbe anlegt.
Nur sind Promotionjobs in ihrer Gesamtheit etwas vielschichtiger, und es gibt da auch eher mal Sachen, wo man tatsächlich etwas freier in seiner Zeiteinteilung ist oder dank Provisionen unternehmerisches Risiko hat, bzw. die Leute, die ohnehin direkt als eine mehr oder weniger One-Man-Agentur mit ihrem Stand für Internetanbieter rumtouren, Rackjobbing machen etc.
....
Aber warum wollen viele Agenturen eine BFA-Befreiung ....
Und ja, ich kenne auch eine Agentur, die hat für Promo(!) von Gewerbeschein auf LSK umgestellt, weil es ihnen zu heiß war, weil eine befreundete Agentur von denen den Stress nämlich mal hatte. Da konnte dann leider nicht mal der nachweislich selbständige Ich-AGler auf Gewerbeschein anfangen und hat sich dann auf der Schulung nach dem Mittagessen verabschiedet.

Ich vermute allerdings auch, dass es nicht im Ermessen des Gewerbeamtes liegt, zu beurteilen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht. Schon gar nicht mal pauschal, siehe oben genannte Fälle.


Nun interessanterweise bin ich nun jeder der genannaten Positionen: Zurzeit arbeite ich auf Basis von LK1 in einer Dauerpromotion die seit fast ein Jahr immer wieder verlängert wird und gelegentlich arbeite ich auf Messen als Messebauer auf Gewerbeschein.
ich verliere gerade meinen Gewerbeschein, da ich mich nicht rechtzeitig von Esslingen nach Stuttgart umgemeldet habe. Stuttgart lehnt diese Anmeldung unter Zitat auf das Unteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 20.01.2006 mit dem Aktenzeichen L 8/14 KR 334/04 ab. Aber soweit ich das irgendwo gelesen habe gibt es auch ein passendes Urteil des Bundessozialgerichtes. Kennt das jemand?
Hinter dem Gesetz zur Scheinselbständigkeit steckt ja ursprünglich, wieder Geld in die Sozialkassen zu spülen,also offiziell, dass es schwarze Schafe gibt, die auch Angestellte bezahlen könnten, aber einfach ein bisschen sparen wollen (die Auftraggeber der Auftraggeber sind gemeint, die grossen Firmen selbst also).
Im Detail wird aber das Gesetz - sofern es überhaupt verfassungsgemäss ist siehe oben von euch genannte Artikel des Grundgesetz- sehr unterschiedlich ausgelegt-auch wohl aus sehr unterschiedlichen Gründen: in sehr konservativ regierten Städten wie Stuttgart eher konservativ (siehe meinen anderen Thread in der "Stuttgarter" Diskussion). Es können auch durchaus persönliche Gründe gegen Marketingmassnahmen gegeben sein, gerade in Stuttgart, wo die Leute teilweise sehr misstrauisch gegen jede Form von Werbung sind. Ironischerweise müssen die Beamten, die hier über uns entscheiden nicht alle Sozialabgaben zahken, wie "normale" Steuerzahler.

Häufig nehmen sich aber leider die Ämter jede Recht heraus, da sie gleuben in dieser Position zu sein. Sie wissen, widersprüche sind umständlich und teuer. Und eine Grundrechtsklage, oder Petition muss vom Verfassungsgericht bzw. Ausschuss erst einmal zugelassen werden. Sie müssen sie nämlich nur prüfen: ob sie einer Entscheidung bedürfen oder nicht. Mehr müssen weder Ausschuss noch das Verfassungsgericht, Grundgesetz hin oder her. lol Vergesst nicht: Der Mafioso Al Capone wurde wegen Steuerhinterziehung zu vielen Jahren Gefängnis verurteil nicht wegen mehrfachen MOrdes lol

Ein interessanter Tip wäre mal die Nachbargemeinden von Stuttgart anzusprechen. In meinem Fall ist das rechtrealistisch. Die Esslinger Verwaltung liegt nämlich häufig in Rivalität zur Stuttgarter Verwaltung. Ich muss es wissen, ich kannte dort Leute ...
Ausserdem könnte mal ein paar Agenuren um Hilfe bitten, schliesslich profitieren sie am meisten .... einfallen würden mir Die Visions Holding (Marketing Vision Selling Vision), die sehr seriöse Agentur Pütz und andere.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Mai 2008 - 16:15

Verwirrung über den Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

hallöchen!
Mein Name ist Tatjana und ich bin auch ein Newbie.
Und zwar habe ich hier in diesem Forum schon öfter gelesen, dass es bzgl. des Gewerbescheines Probleme mit der Bezeichnung der Tätigkeit als "Messehostess" geben sollte wg irgendeinem Gesetz, welches diese Tätigkeit als "Scheinselbständigkeit" definiert und Leute deswegen ihren Gewerbeschein nicht bekommen hätten.
Ich habe mich dies bezüglich beim Gewerbeamt in Köln erkundigt und dort kannte man dieses Gesetz nicht. Die nette Dame wusste auch selber keinen Grund, was an dieser Tätigkeit auszusetzen sei und warum manche Gewerbeämter sich da querstellen würden. Sie meinte, das Gewerbeamt wäre dazu verpflichtet, den Schein ,bei Nennung dieser Tätigkeit, auszuhändigen.
"Scheinselbständigkeit" würde nur vorliegen, wenn man diese Tätigkeit nachher nicht ausüben würde oder andere Tätigkeiten, welche nicht auf dem Schein vermerkt sind, ausübt.
Das erscheint mir auch recht logisch.
Ausserdem ist es meiner Meinung nach auch ein Gerücht, dass die Agenturen von Gewerbeschein auf Lohnsteuerkarte umsteigen. Jede Agentur mit der ich querbeet in ganz Deutschland telefoniert habe machen das NUR über den Gewerbeschein und kannten dieses Gesetz auch nicht!

Jetzt würde mich natürlich interessieren, wer von euch von diesem Gestz etwas gehört haben will, denn ich habe mich recht verrückt machen lassen dadurch.

Mit lieben Grüßen,

Tatjana
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Mai 2008 - 16:35

Antworten mit Zitat  

Es gibt durchaus genügend Agenturen die auf Messen ihre Leute nur noch auf LSTK nehmen.
Vor allem auch im Bereich Service/Catering etc...
Wobei ich den Grund nicht genau kenne, ob das nur mit dem Thema Scheinselbständigkeit zu tun hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Mai 2008 - 16:43

Antworten mit Zitat  

ich finde es aber äußerst komisch dass wirklich viele agenturen nichts von diesem gesetz wissen...und lohnsteuerkarte ist doch auch eher weniger rentabel als ein gewerbeschein oder?
mir ging es ja in erster linie darum dass anscheinend mehrere, vorrangig in stuttagrt wie ich gelesen habe, den schein nicht bekommen wenn sie diese tätigkeit angeben, was ich recht komisch finde. lag das etwa daran dass die amts-menschen einem da steine in den weg legen wollen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2008 - 2:06

Service& Hostessjobs über GEwerbeschien nicht merh erlau
Antworten mit Zitat  

Ich arbeite ab und an für einen slesbtständigen Caterer, der von seinem Finanzberater nun aufgeklärt hat, dass Service und Hostess Jobs nicht mehr über den Gerwebeschein laufen dürften, da sie ja unter Leitung des Cateres und nicht wirklich selbständig sein ( anscheinend ist das Sozialamt dahinter her, weil Promter mit Gerwerbeschien kein sozialabgaben zahlen)

Weiß jmd mehr? De finanztyp meinte, es sei seit ca 6 monaten nicht merh erlaubt!!

Danke für eure Antworten!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2008 - 14:51

Antworten mit Zitat  

Meiner Meinung nach gilt das aber nur , wenn du regelmässig für eine Agentur arbeitest und nicht, wenn du ein oder zwei mal für diese agentru gearbeitet hast.
Bei mir wurde damals auch auf Lohnsteuerkarte umgestellt, weil
das Personal eigentlich wöchentlich (wie bei einem normalen Angestelltenverhältnis) für die Agentur gearbeitet hat...
Also am besten informierst du dich mal und arbeitest dann halt auch LSK für die Agentur..
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 März 2009 - 20:30

Lohnsteuerkarte-künft. Beschäftigungen bei Agentur angeben??
Antworten mit Zitat  

Hallo an alle!

Ich habe jetzt einen Auftrag für eine Messe bekommen, die wie fast alle Messejobs ja über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Kein Problem soweit. Jetzt steht in dem Vertrag, dass ich mich bereit erkläre alle künftigen Beschäftigungen (wie viele Arbeitstage bei welcher Agentur) an die Agentur zu schicken. Gilt das dann nur für dieses Jahr, damit ich nicht über 50 Tage auf Lohnsteuerkarte komme oder was muss man da machen??

Freu mich auf Antworten...
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interpol
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.08.2004
Beiträge: 346
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 17 März 2009 - 21:29

Antworten mit Zitat  

soweit ich mich erinnere habe ich dort die jobs eingetragen, die ich in dem jahr bereits auf lsk ausgeübt habe. wie du über zukünftige jobs aussagen machen sollst ist mir etwas schleierhaft, betrifft die vergangenen jobs. das wird doch sicher auch nicht gefordert oder?

warum fragst du nicht einfach bei der zuständigen agentur? die haben doch das formular an dich verschickt und wissen am besten, was sie von dir möchten Wink
da haste in windeseile die richtige antwort
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Mai 2009 - 12:42

Gesetzesänderung!? Promoter nicht mehr selbstständig!?
Antworten mit Zitat  

Ich habe mal eine Frage:

Ich wurde in der letzten Zeit sehr offt von Agenturen angerufen die nur noch über Lohnsteuerkarte abrechnen wollen.
Bei einer Agentur für die ich früher oft auf Rechnung gearbeitet habe, habe ich nun mal nachgefragt warum die jetzt nur noch Leute über Lohnsteuerkarte arbeiten lassen.
Die Dame der Agentur sagte mir das es eine Gesetzesänderung gegeben habe und Promoter und Hostessen generell nicht mehr als Selbständige angesehen werden und man um hohen Strafen zu entgehen jetzt nur noch über Lohnsteuerkarte abrechnet.

Ich habe daraufhin gegoogelt und gesucht aber keinerlei Gesetzestext oder Hinweis dazu gefunden.
Klar gibt es ja schon seit langem bei einigen Gewerbeämtern Probleme bei der Anmeldung seines Gewerbes (zu mindest bei Leuten die nur Promotion machen oder als Hostess arbeiten wollen) aber von einer kompletten Änderung habe ich bisher noch nichts gehört. Konfus

Weiß einer von euch was zu dem Thema?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Mai 2009 - 16:47

Antworten mit Zitat  

mich selbst betrifft es nur insofern, das ich ebenfalls für die Personalplanung einer Agentur zuständig bin...

Wenn an der Sache was dran sein sollte würden bzw. müßten auch wir umdenken.
Aber diese Problematik sehe ich noch nicht. Keine Behörde weiß bisher genaues, bzw. will sich nicht festlegen...
Ich schreib hier nochmal nen aktuellen Satnd rein sobald ich Rückmeldung von einer Seite habe...
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 15 Mai 2009 - 20:55

Antworten mit Zitat  

Die Artikel auf der Internetseite machen nicht gerade Mut, finde ich.
Wenn die DRV bzw. andere Prüfer ernsthaft alle Promoter, Merchandiser etc. überprüfen wollen, dürften mindestens die VZ-Selbständigen unter uns bald ein Problem bekommen Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Mai 2009 - 5:27

Antworten mit Zitat  

Leider ist es sogar fast verständlich:
einerseits aus recht primitiven Gründen, da die Rentenversicherung einfach nur an das Geld will
und andererseits im Hinblick auf die "Null-Plan-Menschen" in den Gewerbeämtern.

Um Missverständnissen vorzubeugen:
mit "Null-Plan-Menschen" meine ich nicht die jeweiligen Mitarbeiter, sondern die orientierungsfreien Antragsteller >>>

wenn ich hier im Forum Anfragen lese, wie "Hilfe, was ist eine Rechnungsnummer?" oder "Muss ich die Mehrwertsteuer nun doch ausweisen?" und so weiter und so weiter, dann wird auch das FA bereits erahnen können, was hier für ein gewerblicher Murx unterwegs ist.

ciao derde
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sonne66
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 27.12.2007
Beiträge: 17
Wohnort: Bad Wörishofen

BeitragVerfasst am: 19 Mai 2009 - 9:01

Antworten mit Zitat  

Hallo,

lt. meinem Wissen ist das wichtigste Kriterium für eine Scheinselbständigkeit, wenn er ausschließlich für 1 Auftraggeber arbeitet.
Wenn derjenige aber für mindestens 2 Agenturen im Jahr arbeitet, erfüllt er dieses Kriterium ja schon nicht und ist somit selbständig.

Mit dem Finanzamt habe ich nun überhaupt kein Problem, da ich eine Leistung in Rechnung stelle bin ich Dienstleister. Und dies ist ein normaler und nicht ungewöhnlicher Beruf, den man selbständig ausübt.

Viele Grüße

Beate
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