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Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit?

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 - 9:50

Messejobs nur auf Lohnsteuerkarte oder mit Gewerbeschein
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Hallo alle zusammen,
Immer wieder lese ich bei den Anzeigen auf Ihrer Webseite, daß die Firmen AUSSCHLIESSLICH mit Lohnsteuerkarte arbeiten oder einen Gewerbeschein (den es für diese Tätigkeit NICHT GIBT, das ist kein Gewerbe sondern ein freier Beruf) verlangen.
Geschehen bei einer Agentur in Süddeutschland. Dort wurde mir mitgeteilt, daß es seit Anfang des Jahres ein Gesetz geben soll, welches besagt, daß Messejobs NUR NOCH über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden dürfen. Sowohl das Finanzamt wie Arbeitsrechtler kennen dieses vermeintliche Gesetz nicht. Hier wird ganz massiv der Grundsatz der Gleichberechtigung beeinträchtigt. Wer hat Erfahrungen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 - 22:10

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Also ich habe dieses Jahr bereits auf mehreren Messen gearbeitet: und das auf Rechnung. Und das war kein Problem!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 - 22:25

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In dem Fall ist es wohl nur ein Urteil, kein Gesetz. Gehört habe ich davon, gelesen bzw. gefunden habe ich es aber auch noch nicht. Ich weiß nicht genau, warum das gegen (welchen?) Grundsatz der Gleichberechtigung verstoßen soll? Was meinst du damit?
Hier hat einfach ein Gericht festgestellt, dass bei einer Tätigkeit als Messehost/ess grundsätzlich Weisungsgebundenheit des Auftraggebers vorliegt und somit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unabdingbar ist bzw. bei Einstellung auf Gewerbeschein eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Ich fürchte, dass das Ganze auf Grund knapper Rentenkassen, bald noch viel gravierendere Ausmaße in der gesamten Promotion-Branche annehmen wird Neutral
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Okt 2009 - 13:08

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Also ich habe trotz dieses Urteils bis jetzt immer auf Gewerbeschein als Messehostess gearbeitet und hatte keine Probleme.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Okt 2009 - 13:32

Messehostessen NUR auf Gewerbeschein
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Klar, denn eine Messehostess darf lt. Rechtssprechung sind Messe-Hostessen grundsätzlich abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig. Übersetzer/Dolmetscher sind freie Berufe und ab und an übernimmt man auch eine Tätigkeit als Messhostess mit Sprachkenntnissen bzw. Dolmetscher mit Betreuungsaufgaben und schon haben wir einen anderen Fall. Denn als Dolmetscher, der auf einer Messe tätigk ist kann eine Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber muß keinerlei Abgaben bezahlen und hat überhaupt keinen Aufwand, das Risiko trägt der Dolmetscher. Die Agenturen müßten lediglich einen Vertrag mit Eckpunkten festlegen. Habe ich alles erst jetzt herausgefunden. Offensichtlich haben viele Agenturen Probleme bekommen und möchten sich absichern mit einem Rundumschlag: nur noch auf Lohnsteuerkarte oder Gewerbeschein und dem Passus, daß man bei der Agentur für Arbeit nicht als arbeitsSUCHEND gemeldet ist. Ich möchte klarstellen, wer bei der Agentur für Arbeit als arbeitsSUCHEND und nicht -los gemeldet ist, für den fallen lt. knappschaft-bahn-see (kbs.de) und minijob-zentrale.de KEINE Sozialabgaben an.
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manana1987
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 05.11.2009
Beiträge: 43
Wohnort: Lleipzig

BeitragVerfasst am: 09 Jan 2010 - 11:32

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ein Host und eine Hostess, muss jetz mit Lohnsteuerkarte arbeiten auf Messen, dieses wird da vom Zoll zu oft kontroliert.
Vor garnicht all zu langer zeit gab es da zu viele probleme mit Scheinselbstständigkeit.Aber uf Lohnsteuerkarte zu arbeiten ist für uns besser, denn am Ende des jahres können wir die arbeiten auf Lohnsteuerkarte von bei Finanzamt absetzen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2010 - 13:32

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ja das stimmt das habe ich schon öfters gehört und auch schon erlebt
aber besser für uns.
das thema scheinselbstständig ist momentan ein grosses thema geworden
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manana1987
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 05.11.2009
Beiträge: 43
Wohnort: Lleipzig

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2010 - 12:58

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wie kann ich es denn von der Steuer absetzen, wenn ich als Hostess arbeite, dass verstehe ich gerade nicht.
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manana1987
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 05.11.2009
Beiträge: 43
Wohnort: Lleipzig

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2010 - 13:05

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nur wenn du als Hostess arbeitest brauchst du keinen gewerbeschein, denn da arbeitest du auf deine Lohnsteuerkarte, weil das zu oft vom Zoll kontroliert wurde, aber sonst für Promotertätigkeit benötigst du einen Gewerbeschein!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2010 - 0:07

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Aikaja hat Folgendes geschrieben:
manana1987 hat Folgendes geschrieben:
ein Host und eine Hostess, muss jetz mit Lohnsteuerkarte arbeiten auf Messen, dieses wird da vom Zoll zu oft kontroliert.
Vor garnicht all zu langer zeit gab es da zu viele probleme mit Scheinselbstständigkeit.Aber uf Lohnsteuerkarte zu arbeiten ist für uns besser, denn am Ende des jahres können wir die arbeiten auf Lohnsteuerkarte von bei Finanzamt absetzen.


Konfus Das hast Du doch selber geschrieben, manana!

die lohnsteuer die ja von deinem gehalt abgeführt wird. siehst du ja auf deiner gehaltsabrechnung und diese lohnsteuer kannst du dir dann am ende des jahres vom finanzamt zurück holen wen du deine einkommenssteuererklärung machst . das heisst ende 2010 wen da die steuererklärung gemacht wird trägtst du ja auch deine einkommen ein die du auf lohnsteuerkarte gemacht hast und diese lohnsteuer erhälst du zurück.
ich hoffe du verstehst es jetzt Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2010 - 23:17

bin in einem Dilemma: Agentur<->Gewerbeschein<->
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Hallo Ihr Lieben,

ich stehe jetzt vor einem Problem und weiß überhaupt nicht was ich machen soll:

Letzte Woche hat mein Gewerbeamt die Tätigkeitsbezeichnung Messehostess genehmigt, weshalb ich mich mit Freude auf eine Anschreibung beworben habe, in dem Eventhostess auf Gewerbeschein gesucht wurden!
Allerdings hab ich erst nach der Bewerbung von jd aus dem Forum hier erfahren, dass die Tätigkeitsbezeichnung aufm Schein letztendlich durch FA verboten werden kann, da ich noch auf die Steuernr. warte...

Nun hab ich ne Zusage von der Agentur bekommen...aber was mach ich jetzt, da ich nichtmal weiß, ob mir das FA wirklich verweigert die Steuernr rauszurücken!!

Soll ich es zusagen (die Arbeit wäre mitte März zu entrichten) und danach- also vor März - , falls es seitens FA abgelehnt wird, der Agentur absagen?
Oder soll ich die Agentur anrufen und fragen, ob es doch nicht möglich sei, die Arbeit auf LSTK zu machen?

Wie kann man Event-/Messe-Hostess aufm Gewerbeschein so umformulieren, damit man dennoch als Hostess auf Gewerbeschein arbeiten kann? Hat das jd von euch gemacht und ist damit durchgekommen?

Falls es überhaupt nicht geht, sondern nur auf LSTK:
Wieso fordern manche Agenturen das überhaupt an, wenn es doch verboten ist? Das finde ich unfair, da dann nur diejenigen im Vorteil wären, die das schon vor dem Verbot haben eintragen lassen können...und was ist mit denen, denen es verwehrt bleibt?

Bin richtig frustriert...
argh Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 0:21

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Wie schon an anderer Stelle geschrieben, mach dir mal noch nicht so einen Kopf. Bis März ist ja noch Stück, im Fall der Fälle findet sich sicher eine Lösung. Sag das einfach der Agentur, dass du ggf. Probleme mit der Steuernummer bekommst, weil Hostessenjobs eigentlich nicht über Gewerbeschein abgerechnet werden dürfen und ob frag, ob die notfalls einen Plan B haben. Warum das manche Agenturen trotzdem auf Gewerbeschein ausschreiben kann viele Gründe haben. Entweder sie wissen es selbst nicht oder wissen es und ignorieren es oder sie sind der Meinung so gute Veträge ausgearbeitet zu haben, dass die Deutsche Rentenversicherung im Falle einer Prüfung nicht dagegen ankommt, bzw. die weisungsgebundene Tätigkeit nicht nachweisen kann. Vielleicht hast du ja Glück und rutscht beim Finanzamt durch, also ruhig Blut yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 0:43

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lieben Dank für deine Antwort!

Die Agentur will nochmal von mir wissen, ob ich der Einladung zu- oder absage! Soll ich also der Agentur zusagen und dabei das mit evtl. Probleme mit Steuernr erwähnen?
Hmm, ich denke eher, die würden mich danach nicht mehr wollen, da es bei mir noch nicht ganz sicher ist und die sicherlich andere finden, die zu 100% können...

Oder soll ich zusagen und denen das Prob (noch) nicht schildern und wenn es letzten Endes doch nicht klappt, dann absagen? Oder wirft das ein schlechtes Bild auf mich und die Agentur würde mich nie mehr buchen wollen..?!?

Was würdet Ihr mir raten?

hmm...Vllt weil ich ein Frischling bin und das mein 1. Auftrag ist, hab ich kein ruhiges Blut Smile
Aber ich versuche mich abzuregen...

Und nochmal die Frage:
Wie kann man Event-/Messe-Hostess aufm Gewerbeschein so umformulieren, damit man dennoch als Hostess auf Gewerbeschein arbeiten kann?
Geht das überhaupt?

DANKE!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 1:11

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Meiner Meinung nach kann es nicht schaden mit offenen Karten zu spielen.

Wie schon mal geschrieben, jetzt schon eine Umformulierung einzuleiten macht wenig Sinn, das Finanzamt bekommt die Gewerbeanmeldung so oder so erstmal und würde dir ggf. auch eine Möglichkeit einräumen nochmal an der Beschreibung zu basteln, wenn denen die "Hostess" aufstößt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2010 - 22:34

Gewerbe oder auf Lohnsteuerkarte?
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Hallo zusammen,

ich habe mich gerade hier registriert weil ich vor ein paar Tagen eine Gewerbe angemeldet habe..Bezeichnung: Messehostess, Werbemittelverbreitung, Marktforschung ...

Bin jetzt nach einiger INternetrecherche etwas verunsichert..
Es gibt ein Urteil eines Landessozialgerichts, das festgestellt hat, dass zB Messehostess nicht als selbständige Arbeit gesehen wird, da Weisungsgebundenheit etc. vorhanden ist. Die Folge war, dass Hostesse und "Arbeitgeber" (eine Vermittlungsagentur) beide erhebliche Nachzahlungen zu leisten hatten..
Ich verstehe es nicht so ganz, da ja zB auch ein Maler in gewisser Weise weisungsgebunden ist (Arbeitzeit, Farbauswahl der Kunden, Berücksichtigung von Kundenwünschen etc).

Bin jetzt verunsichert, ob man bei meinen angemeldeten Gewerbetätigkeiten nicht allesamt als Angestellter und nicht als Selbständiger eingeschätzt wird.
Gerade wenn man über Agenturen / Vermittler für solche Tätigkeiten "eingesetzt" wird, sieht es doch eher aus wie eine (wenn auch kurzzeitige) angestellte Tätigkeit aus, oder ?
Wie seht ihr diese Problematik?

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!
LG aus Düsseldorf
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