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Krankheit und ausgefallener Einsatz

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Gast






BeitragVerfasst am: 31 März 2004 - 12:24

Krankheit und ausgefallener Einsatz
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Hallo Ihr!
heute habe ich auch mal eine Frage! Neutral
Ich habe im Dezember letzten Jahres eine Promotion durchgeführt die bis zum 31.Dezember lief! Anfang Januar genauer gesagt am 2.Januar wurde ich krank und habe bis vor 2 Wochen im Krankenhaus gelegen! Nun habe ich der Agentur die Rechnung gestellt und die weigern sich jetzt diese zu zahlen, da die Rechnung so lange gedauert hätte!
Ich habe denen dann erklärt das ich krank war und ich vorher keine Gelegenheit hatte Ihnen eine rechnung zu stellen und habe denen sogar Kopien vom krankenhaus zukommen lassen ! Aber No CHANCE Sad ! Im Vertrag ist nichts geregelt. Ich finde das jetzt nicht in Ordnung,denn es geht hier um gut 1000 Euro + Spesen.Was kann ich da jetzt tun! ich bitte um Hilfe!
Gruß niki
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 März 2004 - 14:04

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Also niki,

nicht gleich den Kopf hängen lassen.

- Bist Du Dir sicher das im Vertrag keine regelung zur Abgabe einer Rechnung steht?
- Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
- hast Du alle Unterlagen, die Du gefaxt, oder mit der post geschickt hastz noch?

Wenn ja, dann dürfte es kein Problem sein. Sende jetzt nochmal die Rechnung mit einem Zahlungsziel von 5- 8 Arbeitstagen. Weisse auf Deine einwandfreie Arbeit für diese Aktion hin. Sage nochmal das Du eine Einzelunternehmenr bist und auch nach 6 Monaten eine Dienstleistung in Rechnung stellen darfst.

Bitte um Verständnis - zeige aber auch gleichzeitig stärke, in dem Du am Ende des Briefes schreibst:

Kopie an meinen Anwalt.

Wenn sich die Agentur dann weiter so doooooffff anstellt, wirst Du diesen wohl oder übel einschalten müssen.

Ist es eine grosse Agentur? ---antwort gerne per privatmail.

Evtl. kennen einige von uns dort Leute und können mit einem Telefonat was erreichen.

yo Das wird schon werden....

best time
dirk
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 März 2004 - 15:34

Antworten mit Zitat  

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort, ja ich habe die Unterlagen noch alle! Ich werde die also nochmal freundlich anschreiben und auf die von Dir genannten Punkte hinweisen! Vielleicht komme ich ja so weiter ! Danke für den Tip!
Gruß Niki
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 März 2004 - 17:37

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ist es nicht so, dass eine forderung erst nach 2 jahren verjährt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Apr 2004 - 21:17

Antworten mit Zitat  

3 jahren, beginnend am 1.1 des folgejahres.

Zitat:
§ 195 BGB
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.



Mache sie auf den Artikel §195 BGB aufmerksam!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Apr 2004 - 10:24

Antworten mit Zitat  

Danke erst einmal für die Tipps ! Mal schauen ob ich wieter komme!
Liebe Grüße Niki
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fran79
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2003
Beiträge: 151
Wohnort: Bergkamen

BeitragVerfasst am: 07 Mai 2004 - 8:32

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Ich würde mir das auch nicht bieten lassen! Die sind doch nur sauer, daß die Stress damit hatten einen Ersatz zu finden! Ich würde sofort zum Anwalt gehen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2004 - 12:26

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Genau, lass den kopf nicht hängen! Notfalls kommst du wirklich mit dem Anwalt.. ist zwar nicht schön, aber 100 Eier sind 100 eier....
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Aug 2004 - 0:27

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Also ein solches Verhalten ist lächerlich, unprofessionell und selten dämlich, da sie sich damit Mehrkosten für Anwalt und Gericht heraufbeschwören. Denn zahlen müssen sie.

Ggf. kann die Agentur Abzüge geltend machen, falls Teile des Auftrags nicht korrekt und nach Auftragsbeschreibung abgewickelt wurden. Aber auch hier müßte dies die Agentur erst mal nachweisen.

Ich würde bei einem solch unverschämten Verhalten sofort mit einem Anwalt reagieren und ihn beauftragen, bei dem Auftraggeber der Agentur (!!) einen Zahlungsstop zu erwirken. Du wirst sehen: Die zahlen ganz schnell Smile Very Happy yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Sep 2004 - 23:15

umgeknickt und kann nicht arbeiten...
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hallo ihr lieben,
wenn ich beim joggen umgeknickt bin und kaum noch laufen kann, muss ich dann auf ner messe arbeiten ?
ich hab den auftrag angenommen und die meinen,dass die mich auf jeden fall brauchen.

gruß
natascha
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2004 - 8:48

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Ich würde sagen, das kommt ganz extrem auf den Job an! Solltest Du nur als Info-Hostess am Counter sitzen oder in der Gegend rumstehen, wirst du den Job eher doch noch machen können, als wenn es ein Service-Job ist, wo Du nur rennen musst.
Bei letzterem ab zum Arzt und Attest holen, da kann Dir normalerweise keine Agentur der Welt was in Sachen Vertragsstrafe!
Nur: Geld für einen Sinsatz, den Du nicht ausführst, bekommst du natürlich nicht, von daher solltest Du schon überlegen oder nachfragen, ob das machbar wäre mit dem Fuß.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2004 - 13:36

Antworten mit Zitat  

Also, wenn du nicht laufen kannst und ne Prellung oder sowas hast dann brauchst du natürlich nicht arbeiten. Die können dich ja schließlich nicht zwingen Tage lang mit Schmerzen auf ner Messe zu arbeiten.
Geh zum Arzt, laß dir ein Attest geben - und dann bist du "ganz laegal" aus dem Schneider....
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2004 - 8:35

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kann kathak nur zustimmen. wer sich nicht in der lage fühlt zu arbeiten, soll es lassen. und wenn die agentur das so nicht hinnehmen will, besorgst du dir eben ein attest vom arzt.

selbst wenn in deinem vertrag drinstehen sollte, dass du dann ne strafe, gebühr, schadensersatz o.ä. zu zahlen hättest: das gilt nicht.

wenn du wieder mit der agentur zusammenarbeiten willst und du das gefühl hast, dass die dich nun nicht mehr buchen wollen, mach ihnen den vorschlag, dich im freundes(kollegenkreis nach passendem ersatz umzuhören.

das kommt immer gut an.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2004 - 23:30

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hi!
das sehe ich wie die anderen..du hast nicht´s davon, wenn du krank bist-dann bist du krank...und für einen job seine gesundheit zu riskieren ist auch niicht das wahre... Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2004 - 7:19

Hatte einen Auftrag und durfte wieder nach hause.
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Hallo ihr lieben

Ich hatte einen Auftrag heute um 6 Uhr früh bis 20 Uhr und eigentlich auch Freitag und Samstag je 12 Stunden.

Als ich dann heute früh um 6 bei dem Markt ankam und mich umzog,stellte sich heraus das die Firma für die ich arbeiten sollte keine Ware angeliefert hatte,die Geschäftsleitung wusste auch nichts davon das ich kommen sollte aber das sei normal sagte man mir.Die von der Agentur sollten erst um 10 Uhr kommen ,also meinte die vom MediaMarkt ich soll wieder nach hause fahren da es keinen sinn hätte,dort zu bleiben da ich nichts zum werben hätte und auch keine Ware da ist die die Kunden kaufen könnten.

Jetzt zur meiner Frage sie meinte ich solle der Agentur etwas in Rechnung stellen,wieviel kann ich denen denn in Rechnung stellen?Ich musste mir auch für die u-bahn Tickets kaufen,die kann ich denen doch auch in Rechnung stellen oder?Ausserdem meinte die vom Markt ich solle dann nächste Woche Promo machen,dazu bin ich aber nicht verpflichtet oder?Gerade habe ich bei denen in den AGBs gelesen das wenn sich ein Promoter frühzeitig von der Promo entfernt,ohne Absprache mit der Agentur 150€ zahlen muss,aber um 6 uhr erreicht man niemand in der Agentur,die haben doch kein Recht mir das in Rechnung zu stellen wenn die Geschäfstfüherin von Mediamarkt zu mir sagt ich kann gehen oder?

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar
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