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Krankheit und ausgefallener Einsatz

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Sep 2007 - 17:15

Ausfall wegen gesundheitlchen Problemen! Dringend!
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Also ich habe folgendes Problem. Ich habe mir den Knöchel verstaucht und kann gerade nicht besonders gut auftretten. Ich hätte Freitag aber eine Aktion.

Ich habe die Agentur gefragt ob sie eine StandBy haben oder jemand anders einsetzten können. Als Antwort habe ich zu hören bekommen., dass sie nieanden haben und ich selber jemanden suchen oder mich da hinschleppen soll, da sie sonst ein Problem bekommen.

Ich wohn aber noch nicht lange hier und könnte auch so schnell niemanden finden.

Ich habe auch mehr als 24 Stunden vorher bescheid gesagt.

Wenn ich aber schmerzen beim laufen habe, kann mir de Agentur nichts anhaben wenn ich absage oder? Ich müsste ja den ganzen Tag stehen/laufen.

Muss ich Ihnen Nachweise vorweisen z.b. vom Arzt? Eigentlch nicht oder? da ich ja selbstständig in. Eine Agentur meinte mal, sie dürfen sowas nicht annehmen.

Bitte um schnelle Antwort.

Danke schon mal. LG Christin
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Sep 2007 - 18:09

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Ich war selbst zum Glück noch nie betroffen, aber normalerweise ist ein ärztliches Attest in dem Fall wohl das Richtige. Ich hab das jedenfalls auch bei den meisten Agenturen im Rahmenvertrag drinstehen.
Ich denke mal, der Arzt wird Dir auch sagen können, was mit dem Knöchel das Richtige ist und was nicht. Wenn der attestiert, dass z.B. langes Stehen aufgrund einer bestimmten Art der Belastung absolut kontraproduktiv ist, dann ist da sinnvollerweise nichts mehr mit "Hinschleppen". Bringt auch der Agentur bzw. dem Kunden nichts, wenn Du da im Kundenkontakt mit schmerzverzerrtem Gesicht rumstehst.

Und sicher ist es für die Agentur bequemer, wenn sie selbst keinen Ersatz suchen müssen. Wenn sie allerdings selbst keinen Ersatz finden, ist das ein ziemliches Armutszeugnis für die. Bei Promotions ist es meiner Erfahrung nach evtl. ärgerlich, wenn ein Einsatz nicht oder verspätet stattfindet, aber man kann da schieben. Bei Einsätzen z.B. als Hostess, wo das Personal zwingend zu bestimmten Zeiten gebraucht wird, sollte eine Agentur immer(!) einen oder mehrere Leute (je nach Gesamtzahl) als Standby einkalkulieren. Ich bin selbst mal wo eingesprungen, wo nur eine Hostess gebucht war, dann aber auch noch der Standby krank war ... das ist dann halt wirklich Pech. Aber eigentlich sollten Agenturen doch immer Möglichkeiten haben, ihren Pool durchzutelefonieren. 2 Tage vor der Aktion absagen sollte dazu ausreichen.

Gibt hier auch ein paar Threads zu Themen, die grob damit zusammenhängen (vielleicht mal "Attest" in die Suchfunktion eingeben).
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2007 - 10:03

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das das mit dem Attest öfter im Vertrag steht hab ich schon gelesen, aber ich musste mal wegen extremen Bauchschmerze n die Noaufnahme. Damals war das allerdings nicht schlmm, da die Aktion eh total schief lief. Aber die Agentur meinte, dass man garkeine Ateste verlangen dürfte, da man ja nicht der Aurbeitgeber sondern der Auftraggeber ist. Das Attest würde ja aber kein Problem für mich darstellen.

Ja de Aktion ist eben nicht verschiedbar. Sie findet in mehreren Städten statt und auch in Stuttgart sind an mehreren Standpunkten Leute unterwegs. Deswegen sagte ich ja auch, dass es eigetnlich dumm ist, dass es keine StandBys gibt. Es kann doch immer mal was passieren.

Ich will einfach nur sicer gehen, dass sie mir nichts anhaben können oder sich dann weigern die anderen Tage zu zahlen.

Ich werde gleich noch mal die Suchfunktion nutzen. Danke. Und dann rufe ich da an und werde mich lech an einen andere Ansprechpartner wenden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2007 - 14:42

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Ich hatte da auch so nen Fall - hab dann mit nem Anwalt telefoniert. Der hat mir gesagt - das, was im Vertrag steht (egal welche Vertragsform besteht), gilt, nicht mehr und nicht weniger. Attest ist normalerweise nach 3 Tagen vorzulegen:
Diese Anwaltsnummer habe ich angerufen unter folgender Internetseite:

0900-1234 1017

http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Vertragsrecht-Vertragsbruch.htm
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2007 - 14:44

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Habe aucxh diese Infos im Internet gefunden:

Womit aber müssen Sie wirklich rechnen? Eine zwangsweise Verpflichtung zur Arbeit brauchen Sie nicht fürchten - die Zwangsarbeit ist abgeschafft (Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz). Auch ein Schadensersatzanspruch droht nicht zwingend: Voraussetzung wäre, dass überhaupt ein Schaden durch die vorzeitige Beendigung entstanden ist. Denkbar wäre z.B. ein Schaden dadurch, dass Ihre Ex-Kollegen nun bezahlte Überstunden leisten müssen, um die anfallende Mehrarbeit zu bewältigen.

Da der Arbeitgeber aber gleichzeitig Ihr Gehalt einspart, vermindert sich eine solche Schadenssumme wieder. Oder aber Sie waren die einzige Person, die die wichtigste Maschine im Betrieb bedienen konnte, die nun brach liegt. Entgangener Gewinn des Arbeitgebers wäre dann der Schaden, den Sie verursacht hätten. In jedem Fall muss der Arbeitgeber den entstandenen Schaden beweisen können. Daran hapert es zumeist, weswegen ein solcher Vertragsbruch oft ohne Folgen bleibt

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/abrstw00-06.htm
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2007 - 14:50

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Der Anwalt hat mir auch gesaght (am Telefon):
Wirklich alles - auch finanzielle Konsequenzen - müßten vertraglich festgelegt sein. Also auch, daas du deinen Geldbetrag (über 500 Euro) tzu zahlen hast, fallsu du für keinen Ersatz sorgst. Falls dies nicht geregelt wäre, wäre die Forderung ungültig. Bei Nichtauftauchen unentschuldigt - entschuldigt wäre jede Form, auch telefonisch oder Email und kein Attest - müßte man eine gewisse Strafe bezahlen.

Bevor Sie jetzt vorschnell die Kündigung zu dem Ihnen genehmen Termin schreiben, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag genau durchlesen: Möglicherweise ist darin für den Fall des Vertragsbruchs eine Vertragsstrafe vereinbart. Arbeitgeber verwenden eine solche Klausel häufig, um die Schwierigkeiten des Nachweises eines konkreten Schadens zu umgehen. Damit eine solche Klausel wirksam ist, muss sie klar und bestimmt formuliert sein, insbesondere muss die Höhe der Vertragsstrafe genau feststehen.

Im Zweifel muss eine solche Klausel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Ist die Strafe exorbitant hoch, kann das Gericht sie auf ein angemessenes Maß reduzieren. Die Angemessenheit der Höhe bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls, nicht zuletzt auch nach Ihren Wirtschaftsverhältnissen.

xxx
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2007 - 8:03

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RinoaDD hat Folgendes geschrieben:
das das mit dem Attest öfter im Vertrag steht hab ich schon gelesen, aber ich musste mal wegen extremen Bauchschmerze n die Noaufnahme. .


Nicht alles was in Verträgen steht,ist auch gültig.

So regelt unter anderen der §305 BGB "dummes Zeug" und eine "Arbeitsunfähigkeitbescheiningung für den Arbeitnehmer" ist dummes Zeug im Falle eines Selbständigen.

Eine "Kündigung aus wichtigen Grund" mit Verweis auf den §275III BGB (faktische Unmöglichkeit der Leistung) ist mehr als ausreichend (das Gesetz kennt nicht nur keine Fixschuld eines Selbständigen,es verneint sie!).
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2007 - 9:29

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ja wie gesagt, hab ich auch dazu geschrieben das mir diese agentur damals gesagt hat das agenturen kein attest verlangen dürfen Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2007 - 9:51

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Agenturen dürfen KEINE Atteste verlangen !!!

Das wurde mir schon von Agenturen gesagt. Atteste sind für die Arbeitgeber und eine Agentur ist KEIN Arbeitgeber sondern der Auftraggeber.

Ich hab dazu selber ein Thema eröffnet vorgestern, weil eine Agentur sehr unverschämt zumir war.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2007 - 18:27

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RinoaDD hat Folgendes geschrieben:
ja wie gesagt, hab ich auch dazu geschrieben das mir diese agentur damals gesagt hat das agenturen kein attest verlangen dürfen Wink


Deswegen einfach kündigen und gut ist.

Schließlich wurde die Zwangsarbeit in Deutschland 1949 endgültig abgeschafft.

Der Rahmenvertrag ohne eine eurerseits unterschriebene Auftragsbestätigung (oder per email mit Signaturschlüssel) entfaltet überhaupt keine rechtliche Wirkung.

Sollte die Agentur euch dennoch drohen,einfach auflegen den "tun" können sie euch gar nichts.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Sep 2007 - 22:42

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Hi Rinoa,
ich habe dasselbe Problem gehabt,diese fr.&sa. habe ich Einsatz gehabt aber könnte ich nicht arbeiten da ich sehr krank war.Ich habe auch hören müssen das ich selber Ersatz finden muss und so w.Aber ich habe nur meine Krankmeldung gemailt und das war.
Hoffentlich hast du deine Problem auch im Schiene gekriegt.
Grüß
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2007 - 8:53

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Die haben sich be mir garnicht mehr gemeldet.

Den Krankenschein habe ich auch nicht gemailt, da mir hier wieder bestätigt wurde, dass sie ihn nicht verlangen dürfen.

Ich bin ja gespannt, ob sie mir mein Geld überweisen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2007 - 12:43

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Hallo Christin,

wie lange warst Du denn für sie tätig? Oder hattest Du den ganzen Auftrag abgesagt? Versteh nämlich nicht, warum Du noch Geld von ihnen bekommen sollst, wenn Du selbst nicht antreten konntest... Oder hattest Du auch eine Klausel drin, dass sie Dich bezahlen, wenn Du krankheitsbedingt nicht antreten kannst?

LG
Elli
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2007 - 10:40

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es waren mehrere Einsätze, die Aktion ging einen Monat knapp und da ging es um enen Tag an dem ich nicht antretten konnte Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2007 - 14:41

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das ist mir auch schon mal passiert.das ist echt ne frechheit. kopfschüttel
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