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GesetzLiche Frist fürs ausbezahLen für Agenturen

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Saadet



Anmeldungsdatum: 14.11.2017
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 06 Dez 2017 - 13:19

GesetzLiche Frist fürs ausbezahLen für Agenturen
Antworten mit Zitat  

HaLLöchen gibt es eine sogenannte GesetzLiche RegeLung ,ZahLungsfrist von Rechnungen für Agenturen ? Wo sie nicht mehr verpfLichtet sind mich auszubezahLen ? Danke schonmal im vorraus .Liebe Grüße
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 07 Dez 2017 - 18:39

Antworten mit Zitat  

Die gesetzliche Regelung:
Die regelmäßige Verjährungsfrist hat eine Dauer von 3 Jahren – beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist – und gilt auch für Ansprüche aus deinen offenen Rechnungen.
Ist die Rechnung also z.B. aus Juli 2014, solltest Du Dich noch dieses Jahr um eine Begleichung kümmern, ansonsten verjährt es.

Etwas anderes gilt, wenn Du oder Dein Vertragspartner die Verjährung hemmen, beispielsweise durch ausstehende gerichtliche Verhandlungen.
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Saadet



Anmeldungsdatum: 14.11.2017
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 07 Dez 2017 - 19:28

GesetzLiche Frist fürs ausbezahLen für Agenturen
Antworten mit Zitat  

Die Rechnung ist aus diesem Jahr... Juni JuLi. Ich hab Rechnung gesteLLt und die woLLen mich einfach nicht ausbezahLen .Und die Tage hat diese Agentur auch weniger machen, woLLen... zu maL ich in dem Geschäft mit einem Arbeitszeitkonto beschäftigt war + Meine Arbeitszeit notiert habe ! Für weitere Schritte und Tipps wär ich dankbar . VieLen Dank nochmaLs
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 07 Dez 2017 - 20:00

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Der übliche Weg:
Rechnung stellen - freundliche Zahlungserinnerung - Mahnung. Wenn sich die Agentur quer stellt und Du berechtigte Ansprüche hast: gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder Inkassofirma beauftragen.
Nicht rumdiskutieren und erst recht nicht monatelang vertrösten lassen.
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Saadet



Anmeldungsdatum: 14.11.2017
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2017 - 1:39

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HaLLöchen hab die Nase voLL ! Was soLLte ich aLs nächstes tun ? ZahLungserrinnerung per MaiL ? Mahnung ?
Gibt es VorLagen für Mahnungen ? wenn ja würde mich über jede weitere HiLfe freuen ! Bedanke mich schonmaL im vorraus
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 21 Dez 2017 - 18:49

Antworten mit Zitat  

Im Beitrag über Deiner Frage steht die Antwort zwar bereits, aber z.B. hier kannst Du alles nochmal ausführlich nachlesen:
https://www.promotionbasis.de/promotion-tipp-rechnung-schreiben.html
(incl. Rechnungsgenerator)
und
https://www.promotionbasis.de/promotion-tipp-zahlungsverzug-mahnung.html

Mit der dort im Text ganz unten empfohlenen Inkasso-Firma habe ich persönlich vor ca. zehn Jahren top Erfahrungen gemacht (dafür muss Deine Rechnung bzw. Deine Forderung aber natürlich in Ordnung und begründet sein).
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mwarmuth
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 17.06.2016
Beiträge: 12
Wohnort: Seesen

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2018 - 2:34

Antworten mit Zitat  

Moin,

eben das ist das Thema.

Rechnung i.o ??? Hast du ein klar defibriniertes Zahlungsziel in deiner Rechnung genannt ? Welche Zahlungsbedingung hast du angenommen ?

Achte stets darauf das in unserem bereich kein Zahlungsziel von Quartal angenommen wird ! J

Sinnvoll 10 Tage Zahlungsziel (Werktage)

Wenn nötig Rechnung mit 10 tagen 5% Skonto, 15 mit 3% Skonto etc. aber nicht vergessen Skonto immer mizt einkalkulieren damit du auf dein min. Std Lohn kommst.

der Mindestlohn im Jahr 2018 8,84 Euro (Netto !!!). und nicht vergessen Fahrzeit.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2018 - 16:49

Antworten mit Zitat  

lol Mindestlohn 8,84 € netto. D e r war gut....
Du scheinst ja richtig dick im Geschäft zu sein.
Die wenigsten gehen hier mit einem Honorar (nicht Lohn, von wegen Seminare besuchen) raus, das auch nur ansatzweise beim gesetzlichen Mindestlohn gilt - der ja eben auch nur für Angestellte gilt. Was Du als Selbständiger machst, bleibt völlig Dir selbst überlassen, notfalls lässt man halt alle sinnvollen Versicherungen weg etc, was soll´s *ironie*.

Entsprechend halte ich persönlich auch rein gar nichts von Skonto, dann kommt ja noch weniger rum. Aber auch das muss natürlich jeder selbst wissen.
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 27 Feb 2018 - 16:36

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
lol Mindestlohn 8,84 € netto. D e r war gut....
Du scheinst ja richtig dick im Geschäft zu sein.
Die wenigsten gehen hier mit einem Honorar (nicht Lohn, von wegen Seminare besuchen) raus, das auch nur ansatzweise beim gesetzlichen Mindestlohn gilt - der ja eben auch nur für Angestellte gilt. Was Du als Selbständiger machst, bleibt völlig Dir selbst überlassen, notfalls lässt man halt alle sinnvollen Versicherungen weg etc, was soll´s *ironie*.

Entsprechend halte ich persönlich auch rein gar nichts von Skonto, dann kommt ja noch weniger rum. Aber auch das muss natürlich jeder selbst wissen.



tihihihi... prosit
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