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Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2005 - 17:02

Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen
Antworten mit Zitat  

hallo leute,
ich habe folgendes problem ,ich habe bei einer umfrage aktion mitgemacht und alle erforderlichen sachen abgeschickt,leider sind die sachen bei der agentur nicht angekommen (meinen die jedenfalls).ich habe die sachen auch nicht per einschreiben geschickt (was ich aber jeden ab jetzt empfehlen würde),somit habe kein beweis in der hand das ich die fragebogen etc abgeschickt habe.vor der aktion hatte ich eine einverständniserklärung unterschrieben mit einer vertragsstrafe klausel drin und gestern habe ich eine rechnung erhalten ,dass ich die vertragsstrafe zahlen soll ,wegen nichterfüllung der umfrageaktion.
was soll ich tun? bezahlen?
was passiert den wenn ich nicht zahle?mahnungen?
oder ziehen die vor gericht?
ich bin einwenig verzweifelt biite um rat.
danke im voraus.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 0:47

Antworten mit Zitat  

Wie schaut´s aus mit Kopien??? Ist zwar nicht gerade nett, aber ich mache immer von allem ne Kopie bevor ich es abschicke- Vertrauen ist gut, ...
Wenn Du so rein gar nichts in der Hand hast dürfte es wohl eher übel aussehen?! Versuchen mit der Agentur eine Einigung zu finden???
Drücke Dir mal die Daumen, dass es sich vernünftig regeln läßt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 6:55

Antworten mit Zitat  

Oder Leute die bezugen können, daß Du die Unterlagen versendet hast (also in ein Kuvert gesteckt und diese in den Briefkasten/ Filale der Post, etc. abgegeben)?

Bleibe zunächst bei Deiner Behauptung! Teile Ihnen mit über welchen Dienstleister Du versandt hast und an welchem Tag. Eine Briefsendung hätte den Empänfer nach zwei Werktagen erreichen müssen. Stelle in jedem Fall einen Nachforschungsantrag (auch wenn Aussichtslos)! Und widerspreche der Rechnung, mit der Begründung, daß Du die Unterlagen ordnungsgemäß versendet hast.

Wurde etwas bestimmtes vereinbahrt über den Versand der Unterlagen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 12:13

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Wie schaut´s aus mit Kopien??? Ist zwar nicht gerade nett, aber ich mache immer von allem ne Kopie bevor ich es abschicke- Vertrauen ist gut, ...
Wenn Du so rein gar nichts in der Hand hast dürfte es wohl eher übel aussehen?! Versuchen mit der Agentur eine Einigung zu finden???
Drücke Dir mal die Daumen, dass es sich vernünftig regeln läßt.


da kann ich nur zustimmen. auch wenn es arbeit ist mache ich mir von allen unterlagen kopien bzw. scanne die unterlagen ein.

wie wäre es wenn du anbietest die befragung nochmal durchzuführen??
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 13:55

Antworten mit Zitat  

Du kannst bei der Post auch beantragen, den Versand überprüfen zu lassen. Das ist kostenlos, kann aber bis zu 6 Wochen dauern - meist geht es aber schneller.

Wichtig ist halt, dass Du nachweisen kannst, Deine Pflicht getan und Deinen Vertrag somit erfüllt zu haben. Ich würde die Agentur versuchen, um Verständnis zu bitten. Denn für eine unzuverlässige Zustellung kannst Du ja schließlich nichts. Dann hätte die Agentur einen vorfrankierten Einschreibe-Umschlag an die ausführenden Promoter senden müssen, um auf Nummer Sicher zu gehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 14:57

Antworten mit Zitat  

danke erstmal für die vielen antworten Smile
leider habe ich nichts kopiert ,kurz gesagt habe ich nichts in der hand an beweismitteln.ab jetzt werde ich natürlich beweise sammeln!
es ist echt sehr ärgerlich ! ich habe sehr vel zeit fürdie aktion investiert.
na j ich werde versuchen eine einigung mit der agentur zu erzielen,falls das fehlschlägt was passiert dann?nehmen wir mal an das ich nicht zahle?
was passiert dann?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 19:52

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Und was ist mit Deiner Rechnung/ Forderung? Hast Du die schon gestellt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 20:38

Antworten mit Zitat  

die rechnung hatte mit den unterlagen geschickt,also ist sie auch nicht angekommen.eine neue rechnung habe ich nicht gestellt.das ist ja so ärgerlich an der sache ich habe kein honorar gesehen soll jetzt auch noch die vertragsstrafe zahlen.total ungerecht.
sollte ich wohl eine neue rechnung stellen?
den gedanken hatte ich bis jetzt ehrlich gesagt noch garnicht,weil ich fair sein wollte,aber wenn die eine strafe haben wollen kann ich auch eine rechnung stellen.oder sehe ich das falsch?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 21:05

Antworten mit Zitat  

Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ich würde keine neue Rechnung erstellen. Sondern bei Nichtzahlung nach erreichen des Zahlungsziels einfach eine Mahnung versenden.

Davon abgesehen würde ich anbieten, die Unterlagen nocheinmal zu versenden und dem ein Rechnungsduplikat beifügen (unter Einbehaltung des bisherigen Zahlungsziels), insofern das bei Dir noch Möglich ist.


Reagierst Du auf die Zahlungsaufforderung/ Vertragstrafe nicht, nimmt das wahrscheinlich den üblichen Mahnweg. Das läßt sich aber von hier aus kaum beurteilen und hängt auch sehr von der Höhe der Vertragsstrafe ab.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Feb 2005 - 22:55

Antworten mit Zitat  

was meinst du mit "nach erreichen des zahlungsziels"?
fakt ist doch wenn sie keine unterlagenn erhalten haben ,haben auch keine rechnung von mir vorliegen.soll jetzt eine mahnung versenden?oder habe ich dich falsch verstanden?

wenn ich nicht zahle ,werden sie mich bestimmt mahnen hast du recht ,aber wenn ich immer noch nicht zahle ,was passiert dann ?inkasso verfahren?ist schwierig zu beantworten hast du schon recht.
man wird sehen.
ich werde der agentur auf jeden fall vorschlagen ,dass ich die aktion nochmal durchführen will ,doppelte arbeit aber besser als zahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Feb 2005 - 0:20

Antworten mit Zitat  

In Deiner Rechnung vereinbahrst Du doch ein Zahlungsziel, bis zu dem Dein Auftraggeber spätestens Deine Bezahlung veranlassen soll. Nennst Du keines gilt als Zahlungsziel laut BGB 30 Tage, es sei denn Ihr habt bereits vertraglich etwas anderes vereinbahrt.

Nein, jetzt soll keine Mahnung versandt werden. Allerdings hast Du ja auch eine Forderung gegen Deinen Auftraggeber, das kann man ja so nicht einfach aufrechnen.

Hmm... also, so Du keine Duplikate von der Aktion hast oder nachträglich erstellen kannst, würde ich auch anbieten diese Aktion nochmals durchzuführen und für die zweite Durchführung auf weiteres Honorar verzichten. D.h. natürlich bleibt Dein Honoraransprcuh für die erste Aktion bestehen.

Wie der Auftraggeber weiter reagiert is dann abzuwarten. In jedem Fall der Zahlungsaufforderung widersprechen, die Behauptung aufrecht erhalten, daß die Aktion ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Unterlagen versandt wurden, darüberhinaus anbieten die Aktion ein zweites Mal durchzuführen (ohne zusätzliches Honorar), diesmal versenden mit Rechnung für die ursprüngliche Aktion und sollten die das Ablehenen, denen eine Rechnungskopie senden und das ursprüngliche Zahlungsziel aufrecht erhalten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 13:17

Vertragsstrafe
Antworten mit Zitat  

Ist es normal, dass man eine Vertragsstrafe hat?
Wann setzt diese ein, auch im Krankheitsfall?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 15:44

Antworten mit Zitat  

Die agenturen müssen sich ja auch irgendwie absichern, nicht dass man dann einen tag vorher keine lust hat und einfach abspringt... Wenn du krnak bist UNBEDINGT zum arzt und ein attest holen!
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LenaJL
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03 Dez 2005 - 13:39

Antworten mit Zitat  

Wie mein vorredner schon gesagt zum Arzt und Attest holen, damit kann man die meisten Agenturen vom echten Krankheitsfall überzeugen.

Die Vertragsstrafe ist für die Agenturen ja auch nur eine sicherheit. Du möchtest ja auch nicht dass die Agentur einen Tag vorher ohne Angaben von wirklich erheblichen Dingen absagt.

Lg Lena
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 - 12:38

Verletzung der Akquisitionsziele
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ich habe in einer Woche einen Auftrag von einer größeren Agentur in München. Es handelt sich um eine Außendiensttätigkeit. Nach einer 2 tägigen Tagung bin ich im Außendienst unterwegs zur Beratung von Großhandelnsunternehmen. Es ist mein erster größerer Auftrag welchen ich nicht mit den kleinen Aufträgen (Verkostung/Messe/MysteryShopping) vergleichen kann. Im Vertrag ist eine hohe Vertragsstraße für verletzung der Akquisitionsziele angesetzt. Zwar habe ich den Personalbogen wahrheitsgemäß ausgefüllt, und daraufhin eine Zusasge für den Auftrag bekommen. Doch mittlerweile bin ich doch etwas unsicher und frage mich ob der Auftrag nicht eine Nummer zu hoch für mich ist. Weiß jemand vielleich was bei so einem Auftrag unter Verletzung der Akquisitionsziele fallen würde? was wäre wenn die Agentur nach ein paar Tagen festellt, dass ich den Auftrag nicht zu Ihrer Zufriedenheit oder sogar ganz schlecht ausfülle?
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