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Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen

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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 22:16

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in den verträgen steht in der regel, dass man Selbständiger ist, dies bewertet die Rechtsprechung sehr häufig anders, diese geht in der regel davon aus, dass die promoter arbeitnehmer sind. Grund es handelt sich um Scheinselbstständigkeit, ich habe schon mehrere fälle erlebt, in den promoter mehere tausend euro kassiert haaben weil ihre Arbeitnehmerrechte umgangen wurden, z.b. bei Arbeitsverträgen keine abfindung, unwirksame befristungen etc...., mein Freund is Fachanwalt für arbeitsrecht, daher weiß ich das, es gibt da viele urteile, also keine angst
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 22:29

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dir steht dein geld zu und die können dir gar nicjts, streeng genommen steht dir auch noch mehr geld zu, da in der Regel unwirksame befristungsvereinbarungen vorliegen
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2008 - 0:37

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Hm, ich weiß nicht.
Hab zwar keinen "anwaltlichen Freund", aber meine Rahmenverträge mit den Agenturen waren bishre immer weitesgehend ok- und die sichern sich ja durchaus auch ab bzgl. Scheinselbständigkeit etc.
Ich würde jedenfalls nicht auf die Idee kommen, eine "meiner Agenturen" arbeitsrechtlich zu verklagen und auf irgendwelche Arbeitnehmerrechte zu hoffen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 - 18:03

Kosten in Rechnung gestellt bekommen
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und zwar habe ich ein Auftrag angenommen indem ich 4 Wochen lang jeweils jede Woche eine Stempelliste von den Läden machen soll wo ich Plakate und flyer abgelegt habe. Mein Problem war das ich es die 1.Woche gemacht habe und die weiteren Wochen Krank war. Jetzt stellt mir der Auftraggeber die restlichen Tage in rechnung. Was soll ich machen? Soll ich das jetzt zahlen??
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 - 21:56

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Hast Du Dich denn nicht bei ihnen gemeldet, dass Du es nicht machen kannst?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 - 23:25

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ich hab mich nicht direkt gemeldet, das Problem war das ich die Materalien zu spät geliefert bekommen habe sprich das hat dann garnicht mehr in mein Zeitfenster gepasst. Kann ich da nicht irgendwie noch was machen damit ich nicht zahlen muss?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Apr 2008 - 3:53

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Was denn jetzt?
Konntest Du krankheistbedingt den Auftrag nicht zu Ende bringen oder hat der Auftraggeber durch eine Verzögerung der Anlieferung des Materials die Aktion zeitlich nach hinten verschoben?
Und wie indirekt hast Du es ihm dann mitgeteilt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Apr 2008 - 10:06

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"ich hab mich nicht direkt gemeldet" - Gehört es nicht zum guten Ton (nicht nur im Geschäftsleben), sich bei Krankheit o.ä. abzumelden? Erwartet man nicht selbst auch von Agenturen frühzeitige Zu- oder Absagen?
kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Apr 2008 - 12:10

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Das versteh ich jetzt auch nicht mehr so ganz, wenn Du doch krank geworden bist, hättest doch nur bescheid geben müssen... Nun gut, jetzt kannst Du nichts mehr daran ändern, aber solltest Dir vielleicht für die Zukunft merken, dass man sich melden muss, wenn man nicht arbeiten kann...

Was nun zu machen ist - würde mich mit denen mal in Kontakt setzen und alles besprechen, denen erklären wieso weshalb und warum es nicht ging und warum Du Dich nicht melden konntest...
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 05 Apr 2008 - 14:45

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das günstigste wäre gewesen, wenn Du Dir die Krankheit von einem Arzt
bestätigst, in Form einer Krankmeldung weitergeleitet hast und auch mit der Agentur über Ausweichtermine gesprochen hättest. Falls die Ware zu den vereinbarten Termin nicht gekommen ist, dann hättest Du auch mit der Agentur rücksprechen müßen. Eventuell hätte Dir dann die Agentur bezahlen müßen, da du hier deine Arbeitszeit für diesen Job eingeplant hast. Hoffentlich kannst Du
dich noch mit der Agentur auf eine einvernehmliche Abkommen ohne große
Kosten einigen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 16:51

Schadenersatzforderung ohne Unterschrift?
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Und zwar geht es darum, dass eine Agentur mich für eine Aktion gebucht hat. Es sollte im Vorfeld eine Schulung stattfinden.
Am Tag der Schulung hatte ich morgens Probleme mit meinem Auto und kam nicht weg. Ich habe dann der Agentur sofort bescheid gegeben, dass ich nicht zur Schulung kommen kann, da ich ohne Auto keine Möglichkeit habe dort pünktlich zu erscheinen.
Einige Zeit später bekam ich dann eine Email mit der Info, dass ich die Aktion auch nicht mehr machen könnte.
Nun bekomme ich Post von denen, in dem von mir ein fetter Schadenersatz gefordert wird, da ihnen durch mein Nichterscheinen bei der Schulung sämtliche Kosten entstanden sind usw.
Das ganze lief ohne unterschriebenen Vertrag ab. Den Vertrag hatten die mir zwar schon zugesendet, aber er wurde noch nicht unterschrieben.
Ich bin zwar auf deren Homepage registriert, aber dürfen die das einfach so?Also ist das rechtlich gesehen in Ordnung?
Freue mich über Infos dazu.
Danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 19:54

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Komische Sache. Grundsätzlich gelten ja auch mündliche Absprachen als Vereinbarung an die man sich halten muss = Verträge. Wobei, wenn es nicht schriftlich fixiert ist, steht Wort gegen Wort, dann wird natürlich schwierig etwas zu beweisen. Wie haben die denn am Telefon reagiert, als du dich entschuldigt hast? Und war die Schulung nur für dich allein gedacht? Oder sollte eine Gruppe geschult werden? Im ersteren Fall könnte ich nachvollziehen, dass man versucht dir die Kosten aufs Auge zu drücken. Wenn da aber zwanzig Leute eingeladen waren, ist es natürlich Quatsch.
Ich denke, das Ganze ist rechtlich etwas schwammig. Wenn die das unbedingt durchsetzen wollen und einen guten Anwalt haben, ist es denen sicher das Risiko wert, die Forderung "einzuklagen". Hast du denn irgendeinen Nachweis, dass dein Auto wirklich kaputt war? Zeitnahe Werkstattrechnung, ADAC-Pannenprotokoll oder sowas?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 20:06

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Meiner Meinung nach hat die Zusage zur Teilnahme an einer Schulung keinen vertraglichen Charakter, da es lediglich eine Vorbereitungsmassnahme zum eigentlichen Auftrag ist. Dieser wurde dann seitens der Agentur abgesagt und somit ensteht keinerlei gegenseitige Verpflichtung und eine Schadenersatzforderung bleibt gegenstandslos.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 20:27

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So ungefähr müsste dein Anwalt dann argumentieren hehe Klingt absolut plausibel!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2008 - 20:37

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danke schonmal für die antworten.
also die schulung war für sehr viele leute. musste also nicht ausfallen, nur weil ich nicht dort war. ich habe irgendwie das gefühl, dass die mitarbeiterin, die ich an dem morgen kontaktiert habe meine info nicht weitergegeben hat. denn jetzt meldet sich plötzlich ein anderer und meint ich wäre einfach nicht dort erschienen. so, als hätte ich nie abgesagt. die meinten auch, da ich den job auf deren hp zugesagt habe, wäre dadurch ein vertrag zustande gekommen. ich habe aber nix unterschrieben. den schriftlichen vertrag habe ich mit der post erhalten und sollte ihn bei der schulung unterschrieben abgeben.
leider habe ich keinen beweis dafür, dass mein auto nicht in ordnung war. habe dann auf meinen freund gewartet und er hat es fertig gemacht. war nix wildes.
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