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Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jul 2013 - 14:58

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E D M E R E L! Das erklärt es natürlich. Ich hatte mir schon Sorgen gemacht, dass da noch jemand so verstockt durch´s Leben torkelt. Dann können wir diese Posse ja auch schließen.
Für eine Rechtsberatung geben Sie mir bitte Ihre Adresse, ich lasse Ihnen dann über meine Kanzlei einen Mandatsauftrag zuschicken. knuddel
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 23 Jul 2013 - 15:29

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laurin70 hat Folgendes geschrieben:
E D M E R E L! Das erklärt es natürlich.


Seit einem Jahr im Forum unter diesen Namen nicht mehr aktiv - aber der Name hat sich wohl eingebrannt.

lol

Zitat:
Für eine Rechtsberatung geben Sie mir bitte Ihre Adresse, ich lasse Ihnen dann über meine Kanzlei einen Mandatsauftrag zuschicken.


Vielen Dank!
Das mache ich doch sofort und lasse mir von einem "Strafrechtler" das "Leistungsstörungsrecht" erklären...... funny
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jul 2013 - 15:34

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Das können Sie sich eh nicht leisten...so frisch nach der Uni...aber der Wille zählt! Very Happy
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 23 Jul 2013 - 20:03

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Wieso sollte ich jemand bezahlen,der mir falsche Ratschläge geben würde??? lol

Halte dich mal lieber an dein "Strafrecht" (wenn du überhaupt Anwältin bist - was ich übrigends anzweifle). weihnachten

Den jeder BWLer,der Vertragsrecht belegt hatte,hat mehr Ahnung vom Schuldrecht als du......

funny

....und das ist eigentlich traurig! ostern

P.S:

Bestimmt kann man sich an der Uni wieder einschreiben - dann bist du auch wieder frisch und auf neuen Stand! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 13:51

Schadensersatzforderung
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Hallo,

ich habe vor ca. 1 1/2 Monaten auf eine Rundemail einer Agentur geantwortet und geschrieben, dass "ich den Job gerne übernehmen würde und dass sie mir bitte nähere Informationen zukommen lassen sollen." Daraufhin 1 Monat lang nichts. Dann eine Nachfrage seitens der Agentur ob ich noch verfügbar sei woraufhin ich geschrieben habe "ja ich bin noch verfügbar. der Kunde soll mich bitte kontaktieren." und nochmal eine Nachfrage zu Details des Auftrages meinerseits. Dann kam wieder 2 Tage nichts und ich habe in der Zeit einen anderen Job angenommen, da ich davon ausgegangen bin, dass sich die Agentur nun wieder nicht meldet und mir dadurch eben "Arbeitstage" verloren gehen.
Ich habe den Job dann abgesagt und nun droht mir die Agentur mit 150 € Schadensersatz wegen Nichterfüllung (erst hieß es telefonisch "Vertragsstrafe" jetzt per Email Schadensersatz). Ich habe aber weder einen Vertrag unterschrieben, noch (aus meiner Sicht) verbindlich zugesagt, sondern lediglich mein Interesse bekundet.
Wie seht ihr das?

Liebe Grüße
Katharina
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 14:39

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Ein Thread zu dem Thema hätte gereicht Wink Wenn du keinen Vertrag dazu unterschrieben hast und dir nicht eröffnet wurde, dass man dir einen Schadenersatz in Rechnung stellen würde, musst du absolut nichts befürchten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 14:57

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Oh tut mir leid. Bin etwas neu in der Forenwelt ; )

Ok das klingt ja schon mal beruhigend. Ich bin auch echt ganz schön perplex ... Sehr dreist und vor allem absolut nicht nachvollziehbar, zumal mir noch nicht mal ein Vertrag zugesendet wurde. Das sollte alles erst nach Absprache mit dem Kunden geschehen (wenn der mich dann tatsächlich buchen will), aber ich habe wie gesagt noch VOR irgendeiner Absprache mit dem Kunden den Job (bzw. mein Interesse daran) abgesagt.
Sicherlich war es nicht die feine englisch Art ... Ich habe schließlich 2 mal mein Interesse geäußert ... Aber verbindlich war das nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 15:37

Antworten mit Zitat  

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Schick denen doch einfach mal dieses Zitat aus § 263 StGB, wenn sie dir nochmal eine Mail dazu schicken. Aus meiner Sicht ist hier der Straftatbestand eindeutig erfüllt. Da würde ich im Ernstfall (scheint ja eine Masche bei denen zu sein) sogar Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 16:10

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ok dann DANKE erstmal.
Ich denke ich werde jetzt erstmal abwarten ob nun tatsächlich das angedrohte "Inkassobüro" eingeschaltet wird. Würde mich doch sehr überraschen wenn sie DAS durchziehen würden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2015 - 10:26

Antworten mit Zitat  

@Dan: Sorry, aber mit Betrug haben wir es hier nicht zu tun. Grundsätzlich kommt es hier zivilrechtlich darauf an, ob ein Vertrag geschlossen wurde, aus dem eine wechselseitige Rechtsbeziehung hervorgegangen ist. Da es (nach Vortrag) zu keiner schriftlichen oder mündlichen Fixierung einer solchen Beziehung gekommen ist, scheiden Schadenersatzansprüche komplett aus.

Strafrechtlich kommen wir eher in den Bereich der Nötigung (§ 240 (1) StGB) bzw. der versuchten Nötigung (§ 240 (3) StGB) - beides ist strafbar.

Ich würde in diesem Fall a) per Einwurf - Einschreiben die Agentur darauf hinweisen, dass kein Vertrag bestand und dementsprechend auch keine Klauseln wegen Nichterfüllung greifen; und b) (weil es hier offensichtlich mehrere Geschädigte gibt) eine Strafanzeige im Sinne von § 240 (3) StGB erstatten.

Ganz klar besteht hier die Notwendigkeit, andere Promoter vor dieser Agentur zu schützen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2015 - 1:34

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Na man kann ja nicht überall richtig liegen hehe
Aber gut, dass wir uns einig sind, dass die Sache unbedingt justiziabel ist!
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