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Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen

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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16 Dez 2012 - 5:49

Antworten mit Zitat  

Nani2406 hat Folgendes geschrieben:
Ich habe es noch nie von anderen Personen gehört, dass wenn die nicht in den Einsatz gegangen sind, dass die Agentur dann Schadensersatz gefordert hat. ...


Wieso sollst du davon gehört haben???

Du kennst weder deren abgeschlossenen Verträge,noch deren Gründe den Vertrag nicht anzutreten.

Ich habe auch noch nie von jemanden gehört,der rumposaunt hat,dass er mehrere tausend Euro Schadenersatz zahlen muss,weil er er seine Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft verletzt hat! lol

Zitat:
Nein, ich habe die Agentur nicht darüber informiert, dass ich krank bin - daher fällt dann auch das Attest weg.

Aber gibt es nicht irgendeine Möglichkeit da raus zu kommen?


Das kommt auf die Ausgangslage an!

Bist du einfach so nicht hingegangen oder hast du die Aktion im Vorfeld rechtzeitig (zumindest mündlich am besten mit Personen,die das bezeugen können) abgesagt???

P.S:

Attest = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer

P.P.S:

Zitat:
Heute der Schock - die Agentur verlangt von mir 2000,00 € Schadensersatzforderung - aufgrund dem Schaden der Ihnen entstanden sei. Im Vertrag stand diese Strafe - aber ich hatte es noch nie, dass eine Agentur Schadensersatz verlangt hat.


Wie oft ist den das schon vorgekommen,dass du einfach mal so Verträge unterschreibst und diese nicht erfüllst???
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Nani2406



Anmeldungsdatum: 31.05.2011
Beiträge: 6
Wohnort: Dettingen Teck

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2012 - 11:41

Antworten mit Zitat  

Da ich persönlich kurzfristig leider keine Zeit hatte, habe ich eine Vertretung in den Einsatz geschickt. Die Agentur habe ich über diese Vertretung leider nicht informiert. Der Außendienst war an dem Tag dann vor Ort und hat die Aktion abgebrochen.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2012 - 14:58

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Muss man euch den alles aus der Nase ziehen???

Wieso hat er ihn nach Hause geschickt???

Weil der Ersatzmann von nichts eine Ahnung hatte???
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2013 - 11:56

Vertragsstrafe
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Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen einen Job angenommen und für die Agentur auch schon 2 Tage gearbeitet. Heute, am letzten Tag, bin ich nicht erschienen, da ich Kreislaufprobleme habe. Ich will wegen sowas aber jetzt nicht beim Arzt antanzen, da ich ja weiß was ich tun muss, damit es mir besser geht! Im Vertrag steht, das ich eine Vertragsstrafe von bis zu 100€ pro Aktionstag bekomme, wenn ich nicht antrete. Und das Recht weiteren Schadensersatz gültig zu machen, bleibt von der Agentur unberührt.

Frage:

Brauche ich einen Attest, damit ich keine Vertragsstrafe bekomme?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 19 Jul 2013 - 12:03

Antworten mit Zitat  

Ein Attest = Arbeitsufähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer

Bist du ein Arbeitnehmer????Wohl nicht.....

Teile der Agentur jedoch selbstverständlich mit,dass du aus "wichtigen Grund" (Krankheit) den/die Tage nicht antreten wirst - und die Tage nachholen wirst - gehen sie darauf nicht ein,dann haben sie eben Pech gehabt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2013 - 12:06

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Also muss ich denen gar nix vorweisen und die Vertragsstrafe ist ungültig?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 19 Jul 2013 - 12:09

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Ein Attest ganz bestimmt nicht!
(Du arbeitest doch als "Selbständige" und rechnest über GS ab,oder???)
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2013 - 12:13

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Ja, genau.
Studentin mit Nebengewerbe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2013 - 7:00

Antworten mit Zitat  

Ein frommer Wunsch, mit dem Angebot, "Tage nachzuholen", sei alles erledigt. Die Agentur bekommt von ihrem Kunden einen Werbeauftrag, der in der vertraglich fixierten Form im Aktionszeitraum durchzuführen ist. Es mag hier Ausnahmen geben, bei denen die Aktion zeitlich flexibel ausgedehnt werden kann, im Grunde verlässt sich die Agentur aber auf den ausführenden Promoter und fordert mit Recht bei Nichterfüllung eine Vertragsstrafe, die sie vermutlich auch an ihren Kunden zu zahlen hat.
Als selbständiger Promoter hat man hier die Verpflichtung, bei drohender Nichterfüllung (z. B. Krankheit) für Ersatz zu sorgen. Dafür kann man z. B. dieses Forum oder ein anderes Netzwerk nutzen. Tut man dies nicht, treten die im Vertrag beschriebenen Folgen bei Nichterfüllung ein - hier die Vertragsstrafe. Auch dies wieder ein Beispiel für das allgemein unterschätzte wirtschaftliche Risiko des Gewerbetreibenden.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2013 - 12:47

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Ein frommer Wunsch, mit dem Angebot, "Tage nachzuholen", sei alles erledigt. Die Agentur bekommt von ihrem Kunden einen Werbeauftrag, der in der vertraglich fixierten Form im Aktionszeitraum durchzuführen ist. Es mag hier Ausnahmen geben, bei denen die Aktion zeitlich flexibel ausgedehnt werden kann, im Grunde verlässt sich die Agentur aber auf den ausführenden Promoter und fordert mit Recht bei Nichterfüllung eine Vertragsstrafe, die sie vermutlich auch an ihren Kunden zu zahlen hat.
Als selbständiger Promoter hat man hier die Verpflichtung, bei drohender Nichterfüllung (z. B. Krankheit) für Ersatz zu sorgen. Dafür kann man z. B. dieses Forum oder ein anderes Netzwerk nutzen. Tut man dies nicht, treten die im Vertrag beschriebenen Folgen bei Nichterfüllung ein - hier die Vertragsstrafe. Auch dies wieder ein Beispiel für das allgemein unterschätzte wirtschaftliche Risiko des Gewerbetreibenden.


Bitte genau die zivilrechtlichen Ansprüche dazu zitieren und die Rechtsprechung dazu,in denen das geregelt ist! Very Happy

Dann bitte weiter:

1)Kläre uns doch mal über dein Verständnis zu Schadenersatzansprüchen in einem 3 Personenverhältnis auf,den die o.g ist somit nicht nachzuvollziehen.

2)Eine "drohende Nichterfüllung" (was auch immer damit gemeint ist) würde Vorsatz oder zumindest eine Fahrlässigkeit voraussetzen.

....auf die weiteren Punkte gehe ich gar nicht erst ein! Wink

P.S:

Dass ein Schuldner,der die "Unmöglichkeit" seiner nicht Erfüllung selbst nicht zu vertreten hat (=Unfall,Krankheit,sonstige höhere Gewalt) "auf Teufel komm raus" Ersatz leisten muss oder ansonsten mit Vetragsstrafen rechnen muss,gehört wirklich in die Welt der Mythen und Märchen.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2013 - 13:05

Antworten mit Zitat  

]
laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Ein frommer Wunsch, mit dem Angebot, "Tage nachzuholen", sei alles erledigt. Die Agentur bekommt von ihrem Kunden einen Werbeauftrag, der in der vertraglich fixierten Form im Aktionszeitraum durchzuführen ist. Es mag hier Ausnahmen geben, bei denen die Aktion zeitlich flexibel ausgedehnt werden kann, im Grunde verlässt sich die Agentur aber auf den ausführenden Promoter und fordert mit Recht bei Nichterfüllung eine Vertragsstrafe, die sie vermutlich auch an ihren Kunden zu zahlen hat.
Als selbständiger Promoter hat man hier die Verpflichtung, bei drohender Nichterfüllung (z. B. Krankheit) für Ersatz zu sorgen. Dafür kann man z. B. dieses Forum oder ein anderes Netzwerk nutzen. Tut man dies nicht, treten die im Vertrag beschriebenen Folgen bei Nichterfüllung ein - hier die Vertragsstrafe. Auch dies wieder ein Beispiel für das allgemein unterschätzte wirtschaftliche Risiko des Gewerbetreibenden.


Bitte genau die zivilrechtlichen Ansprüche dazu zitieren und die Rechtsprechung,in denen das geregelt ist! Very Happy

Dann bitte weiter:

1)Kläre uns doch mal über dein Verständnis zu Schadenersatzansprüchen in einem 3 Personenverhältnis auf,den die o.g ist somit nicht nachzuvollziehen.

2)Eine "drohende Nichterfüllung" (was auch immer damit gemeint ist) würde Vorsatz oder zumindest eine Fahrlässigkeit voraussetzen.

....auf die weiteren Punkte gehe ich gar nicht erst ein! Wink

P.S:

Dass ein Schuldner,der die "Unmöglichkeit" seiner nicht Erfüllung selbst nicht zu vertreten hat (=Unfall,Krankheit,sonstige höhere Gewalt) "auf Teufel komm raus" Ersatz leisten muss oder ansonsten mit Vetragsstrafen rechnen muss,gehört wirklich in die Welt der Mythen und Märchen.[/quote]

P.P.S:

Wie unprofessionell und wie unwissend manche Agenturen arbeiten,zeigt sich schon daran,dass sie eben,wie von einem Arbeitnehmer Atteste im Krankheitsfall verlangen. lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2013 - 13:57

Antworten mit Zitat  

@maxwel: Ich bin alles Mögliche, nur nicht Ihre Suchmaschine. Googeln Sie einfach Konventionalstrafe bei Vertragsbruch etc.

Nach Ihrem Rechtsverständnis bräuchten gar keine Verträge mehr geschlossen werden, denn bei Nichterfüllung passiert ja eh nichts... funny
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2013 - 14:06

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Nach Ihrem Rechtsverständnis bräuchten gar keine Verträge mehr geschlossen werden, denn bei Nichterfüllung passiert ja eh nichts... funny


"Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" sind hier die Zauberworte

Zitat:
@maxwel: Ich bin alles Mögliche, nur nicht Ihre Suchmaschine. Googeln Sie einfach Konventionalstrafe bei Vertragsbruch etc.


Wenn man sein Wissen von google hat - jetzt wird mir alles klar........ weihnachten lol funny
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jul 2013 - 6:56

Antworten mit Zitat  

Schön, dass Ihnen jetzt alles klar geworden ist. Immer wieder eine Freude, Ihr Wissen zu erweitern... yo

Aber abgesehen davon hat ein Schaden und seine Entstehung nichts damit zu tun, ob ein Vorsatz vorlag. In einer vertraglichen Beziehung dieser Art besteht ein wechselseitiger Anspruch auf Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung. Die Einbindung einer Vertragsstrafe hat hier einerseits erzieherischen Charakter (es soll ja Menschen geben, die nicht zur Arbeit gehen, weil sie keine Lust haben), auf der anderen Seite sichert sich die Agentur für den Schadensfall hinsichtlich eigener Vertragsstrafen gegenüber dem Werbekunden ab.
Im Wirtschaftsleben ist Derartiges Alltagsgeschäft. Kann ein Kühlmittel - Hersteller nicht liefern, weil der Fahrer krank geworden ist, so ist der dem Kunden gegenüber, bei dem wegen des fehlenden Kühlmittels Ware verdorben ist, selbstverständlich zum Schadenersatz verpflichtet.
Schaden ohne Vorsatz bleibt Schaden.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 23 Jul 2013 - 12:45

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Schön, dass Ihnen jetzt alles klar geworden ist. Immer wieder eine Freude, Ihr Wissen zu erweitern... yo



Gute Frau - ich war lange Zeit Promoter während des Studiums - und ich habe dir schon damals die Welt erklärt,bis du es endlich (!!!) eingesehen hast! Wink

Mein vorheriger Nickname,unter den du mich als aktiven Promoter kennengelernt hast ist:

edmerel

Damals habe ich dir Seitenweise erklärt,warum ein Promoter selbständig ist - bis du es endlich[b](!!!!!!) mal verstanden hattest und heute derselben Ansicht bist[/b]


funny

Diese Zeit habe ich heutzutage nicht mehr.......

ich zitiere mich selber:

Zitat:
Bitte genau die zivilrechtlichen Ansprüche dazu zitieren und die Rechtsprechung dazu,in denen das geregelt ist!


Bitte diese Frage beantworten,damit man feststellen kann, wo genau du diesmal auf dem Holzweg bist...... Wink
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