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Begleitender Thread Zahlungsziel Guide

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Autor Nachricht
tequilaOk
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 203
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 14:38

Antworten mit Zitat  

es lohnt sich aber sone mahnung doch nicht immer. Also klar bei bestimmten beträgen schon , aber bei sowas wie 100 € ist das find ich eher irrelevant oder?
wenn man bei der mahnung reinschreibt, dass wenn die sagen wa nach 5 tagen die rechnung nicht begleichen dann stelle ich denen eine gebühr in höhe von z.b.5 €. Ist diese gebühr irgendwo festgelegt oder wie ist das geregelt????
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 14:49

Antworten mit Zitat  

tequilaOk hat Folgendes geschrieben:
es lohnt sich aber sone mahnung doch nicht immer. Also klar bei bestimmten beträgen schon , aber bei sowas wie 100 € ist das find ich eher irrelevant oder?


Der Betrag ist zweitrangig!Es geht um den Umstand!

Zitat:
wenn man bei der mahnung reinschreibt, dass wenn die sagen wa nach 5 tagen die rechnung nicht begleichen dann stelle ich denen eine gebühr in höhe von z.b.5 €. Ist diese gebühr irgendwo festgelegt oder wie ist das geregelt????


1)Ist das Quatsch!
2)Du berechnest deinen Verzugsschaden!Thread lesen! Wink
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tequilaOk
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 203
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 14:51

Antworten mit Zitat  

der thread is viel zu lang))) bis ich das durchgelesen habe, habe ich schon meine frage vergessen!
also will nur wissen, ob man da überhaupt eine summe verlangen kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 15:22

Antworten mit Zitat  

Vermögensschaden ist:

8% Punkte über den Basiszinnsatz (§ 288 BGB).

Zitat:
der thread is viel zu lang)))


Wenn man alles 3 Mal erklärt,wird der Thread garantiert nicht kürzer! Wink
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tequilaOk
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 203
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 15:24

Antworten mit Zitat  

Aber wenn man sich schon dazu äußert, dann wird es wohl möglich sein auch dann ne antwort zu geben und nicht auf irgendwas zu verweisen Wink
aber danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 15:30

Antworten mit Zitat  

§ 288 BGB ist für jedermann verständlich und anwendbar und auch nicht zu lang.....man muss es nur lesen! prosit
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tequilaOk
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 203
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 15:39

Antworten mit Zitat  

lol Das habe ich schon verstanden.
Es war auf deine zweite Aussage bezogen:

" Wenn man alles 3 Mal erklärt,wird der Thread garantiert nicht kürzer! Wink "
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2012 - 22:55

Antworten mit Zitat  

tequilaOk hat Folgendes geschrieben:
Aber wenn man sich schon dazu äußert, dann wird es wohl möglich sein auch dann ne antwort zu geben und nicht auf irgendwas zu verweisen Wink
aber danke!


Zitat:
wenn man bei der mahnung reinschreibt, dass wenn die sagen wa nach 5 tagen die rechnung nicht begleichen dann stelle ich denen eine gebühr in höhe von z.b.5 €. Ist diese gebühr irgendwo festgelegt oder wie ist das geregelt????


Nein,es ist nirgends geregelt!
Du kannst aber gerne zunächst eine "Zahlungserrinerung" schreiben und darin vermerken,dass die Frist abgelaufen ist und schon androhen,dass bei der bevorstehenden Mahnung Gebühren (Verzugsschaden) berechnet wird.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2013 - 10:49

Wenn die Agentur 50 Tage zum bezahlen...
Antworten mit Zitat  



Hallo
sollte man den Auftrag annehmen und das normal?

LG
MichaelB
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2013 - 15:10

wie schreibe ich eine mahnung?
Antworten mit Zitat  

ich hatte bisher das glück, in meinen knapp fünf jahren als promoter noch keine mahnung versenden zu müssen. jetzt warte ich seit sieben wochen auf mein geld und werde seit drei wochen auf nachfrage meinerseits hingehalten.

wie schreibe ich eine mahnung? was wird da draufgeschlagen finanziell? was muss drin stehn?

ich bin super dankbar für hilfe!
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MarinaZimm



Anmeldungsdatum: 30.11.2013
Beiträge: 9
Wohnort: Dußlingen

BeitragVerfasst am: 01 Okt 2014 - 13:10

Antworten mit Zitat  

An so einer Beispielmahnung hätte ich auch interesse.
Sind hier Menschen die sich auskennnen?
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blaupause
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.10.2015
Beiträge: 332
Wohnort: Mintraching

BeitragVerfasst am: 26 Aug 2016 - 16:35

Antworten mit Zitat  

Sehr geehrte Damen und Herren, sicher ist ihnen das Zahlungsziel meiner Rechnung entgangen. Hiermit fordere ich Sie letztmalig auf die Rechnung bis zum xx.xx.xxxx zu zahlen.

MfG
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KathiArt



Anmeldungsdatum: 17.06.2015
Beiträge: 3
Wohnort: Fürth

BeitragVerfasst am: 14 Feb 2017 - 11:49

Verschiebung des Zahlungsziel durch Vertrag - darf man das?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe PB'ler! Smile

Bisher hatte ich glücklicherweise noch keine Probleme bezüglich Zahlungsmoral meiner Auftraggeber.

Mir ist aber gerade in der Rahmenvereinbarung einer Agentur, für die ich gearbeitet habe, eine Klausel aufgefallen, an deren Rechtmäßigkeit ich gerade zweifle:

"Das Honorar ist binnen von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung und angeforderten Unterlagen vom AG auf das vom AN angegebene Konto zu zahlen.
Entstehen Zahlungsverzögerungen seitens des Kunden, so verlängert sich die Auszahlung des Honorars dementsprechend. "


Ich habe etwas recherchiert, nach Erbringung der Leistung (also hier nach dem Einsatz) kann der Betrag von meiner Seite geltend gemacht werden und ist fällig, logo. Eine Zahlungs-Verzögerung seitens des Auftraggebers scheint nicht möglich (schließlich geht mich die finanzielle Lage des AG nichts an).
Kann man diesen Umstand durch eine Klausel in der Vereinbarung aushebeln?
Das wäre ja noch besser - würde bedeuten: Der Kunde zahlt nicht, daher gibt es für dich auch kein Honorar...

Durch die Suchfunktion habe ich auch noch nichts finden können, sollte es etwas ähnliches bereits geben, freue ich mich mich auf einen Hinweis.

Viele Grüße!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Feb 2017 - 0:41

Antworten mit Zitat  

Grundsätzlich gilt zwischen Unternehmern Vertragsfreiheit. Solltest du den Vertrag so unterschreiben, stimmst du der Klausel im Prinzip zu. Inwieweit damit der gesetzlich geregelte automatische Zahlungsverzug nach 30 Tagen ausgehebelt wird, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Im Ernstfall würde es die Agentur vermutlich drauf anlegen und nicht zahlen, so dass du da nur mit einem Rechtsbeistand zu deinem Geld kommen würdest. Angesichts der Tatsache, dass bei den großen Konzernen Zahlungsziele schnell mal bei 90 Tagen liegen können, würde ich das so definitv nicht unterschreiben.
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blaupause
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.10.2015
Beiträge: 332
Wohnort: Mintraching

BeitragVerfasst am: 29 Apr 2017 - 8:23

Antworten mit Zitat  

Ich würde es so auch nicht unterschreiben.
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