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Autor Nachricht
Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 14 Dez 2009 - 11:49

Re: Angegebene Preise Brutto oder Netto
Antworten mit Zitat  

mdelgado hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen.

mal angenommen in einem jobangebot stehen als tagespauschale 120 Euro.
Zzgl. zB 30 ct pro km.

sind das dann preise inkl. mwst, oder zzgl?

wie wird im groben so eine rechnung geschrieben?

wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


hallo herr "nachbar"

die honorare sind immer netto.
wenn du kleinunternehmer nach § 19 bist rechnest du eh keine märchensteuer ab.
wenn du märchensteuerbezahlst rechnest du
z.b.
70 euro tageshonorar, 15 euro qulitätsprämie, 45 euro kilometergeld dann ............ Netto Gesamtbetrag und dann zb. 19 % Steuer drauf und dann Gesamtbrutto betrag.

Bitte nie vergessen.
Auf Rechnung muss drauf ..deine Bankverbindung Smile, Steuernummer, ggf . Steueridentnummer, ect.
wenn vertragsrelevante Dinge nicht auf der Rechnung stehen gibts no money ..
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 14 Dez 2009 - 12:23

Antworten mit Zitat  

hallo nachbarin.
wie gehts?

danke für die auskünfte.

Ab 07.01.2010 bin ich offiziell mit dabei.
Der großteil des Papierkrams ist bereits erledigt.
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 14 Dez 2009 - 18:44

Antworten mit Zitat  

mdelgado hat Folgendes geschrieben:
hallo nachbarin.
wie gehts?

danke für die auskünfte.

Ab 07.01.2010 bin ich offiziell mit dabei.
Der großteil des Papierkrams ist bereits erledigt.


freut mich zu hören...
oberschwaben rockt dann das promoterleben hehe
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 13:50

Antworten mit Zitat  

hoffen wirs.
Hast du erfahrung mit einer tätigkeitsbeschreibung für das aa?
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 22:04

Antworten mit Zitat  

mdelgado hat Folgendes geschrieben:
hoffen wirs.
Hast du erfahrung mit einer tätigkeitsbeschreibung für das aa?


produktverkauf und verkaufsförderung yo wurde im landkreis BC ohne probleme damals anerkannt
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 22:56

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Hallo und willkommen bei PB.
Ich würde Dir als erstes Mal die Suchfunktion empfehlen. Ist eine super Erfindung und hier im Forum findest Du recht schnell Antwort auf Deine Fragen, da das so die Standardfragen der Neuen sind.

Kurzfassung:
1) Preise sind netto zu verstehen, MWSt darfst Du -sofern kein Kleinunternehmer- noch obendrauf schlagen und musst sie natürlich auch wieder ans FA abführen.

2) Nutze das hier, dann bist Du auf der sicheren Seite, bis Du ein wenig Ahnung von der Materie hast:
https://www.promotionbasis.de/register.php?reg_mode=billing_tool



aber die MWSt führt man die den direkt sobald man die rechnung beglichen hat ans finanzamt ab oder macht man das einmal im monat?
ist jetzt mal nur so ne neugierige frage von mir.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 1:35

Antworten mit Zitat  

Das entscheidet das FA an Hand der angefallenen Umsatzsteuerbeträge. Im letzten Jahr musste ich beispielsweise die Beträge monatlich abführen, in diesem Jahr nur noch 1/4-jährlich. Soweit ich weiß, kann es bei Fimen, denen es wirtschaftlich nicht so gut geht sogar soweit kommen, dass sie einen geschätzen Betrag für 1 Jahr im Vorasu abführen müssen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 13:03

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Das entscheidet das FA an Hand der angefallenen Umsatzsteuerbeträge. Im letzten Jahr musste ich beispielsweise die Beträge monatlich abführen, in diesem Jahr nur noch 1/4-jährlich. Soweit ich weiß, kann es bei Fimen, denen es wirtschaftlich nicht so gut geht sogar soweit kommen, dass sie einen geschätzen Betrag für 1 Jahr im Vorasu abführen müssen.


danke dir für die antwort.
jetzt weiss ich wenigens bescheid.
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 15:47

Antworten mit Zitat  

Sannypless hat Folgendes geschrieben:
mdelgado hat Folgendes geschrieben:
hoffen wirs.
Hast du erfahrung mit einer tätigkeitsbeschreibung für das aa?


produktverkauf und verkaufsförderung yo wurde im landkreis BC ohne probleme damals anerkannt


wieviel hast du damals geschrieben?
ich muss da auf nem beiblatt ne kleine "geschichte" erzählen, deshalb fragte ich, wie man das zeug so schreiben kann.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 18:57

Antworten mit Zitat  

@ naberkan: Ich muss für 2010 die Umsatzsteuerabrechnung nur einmal machen, zeitgleich mit der Steuererklärung für 2010.
Bei mir werden -zumindest im ersten Jahr- also gar keine Vorauszahlungen fällig.

Man darf halt nur nicht vergessen, genug zur Seite zu legen, ist ja nicht das eigene Geld. Das vergessen manche ganz gern und haben dann mächtig Schwierigkeiten, wenn das FA auf einmal das ganze Geld haben will.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 21:50

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
@ naberkan: Ich muss für 2010 die Umsatzsteuerabrechnung nur einmal machen, zeitgleich mit der Steuererklärung für 2010.
Bei mir werden -zumindest im ersten Jahr- also gar keine Vorauszahlungen fällig.

Man darf halt nur nicht vergessen, genug zur Seite zu legen, ist ja nicht das eigene Geld. Das vergessen manche ganz gern und haben dann mächtig Schwierigkeiten, wenn das FA auf einmal das ganze Geld haben will.


danke dir für deine antwort.es ist echt so ein thema mit diesem steuerkramm.
also am besten gehe ich mal ende dezember persönlich dort hin und lass mich mal gut beraten. das müssten die doch machen oder ?
oder wäre es sinnvoller direkt zum steuerberater zugehen.
du kennst dich da ja besser aus. vielleicht kannst du mir ja ein paar kleine tipps geben. wäre super lieb von dir.
aber eine sache hatte ich da noch ich bin ja seit letztes jahr (2008) selbstständig aber kleinunternehmer aber nebenberuflich und im jahr 2008 waren meine einnamen ca. 9,800€ aber dieses jahr sind es glaub ich ca. 24000€ nur der gewinn wen man dann noch meine unkosten abzieht und so. geht da ja noch was runter. denkst du da wird mich viel an steuernrückzahlungen kommen?
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 19 Dez 2009 - 9:17

Antworten mit Zitat  

mdelgado hat Folgendes geschrieben:
Sannypless hat Folgendes geschrieben:
mdelgado hat Folgendes geschrieben:
hoffen wirs.
Hast du erfahrung mit einer tätigkeitsbeschreibung für das aa?


produktverkauf und verkaufsförderung yo wurde im landkreis BC ohne probleme damals anerkannt


wieviel hast du damals geschrieben?
ich muss da auf nem beiblatt ne kleine "geschichte" erzählen, deshalb fragte ich, wie man das zeug so schreiben kann.



öhm ich muss mal die unterlagen rauskramen und schauen was ich dort reingeschriebne habe....
ich meld mich
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 19 Dez 2009 - 15:21

Antworten mit Zitat  

Wenn Du noch gar keine Ahnung hast -was ein wenig so klingt- dann kann ein Steuerberater sicher nicht schaden.
Das Finanzamt kann Dir natürlich die ein oder andere Frage beantworten, sicher werden die Dir aber keine Tips zum Steuer sparen geben und sich auch eher nicht mit Dir hinsetzen und Dir evtl. Unterschiede zwischen Gewinn und Umsatz o.ä. erklären.
Bei 24.000 € reinem Gewinn kommt schon so einiges an Nachzahlung auf Dich zu.
Wenn die 24.000 € der Umsatz sind, sieht es etwas besser aus, dann kommst Du noch reltaiv gut weg. Goggle einfach mal nach einem Steuerberechner und gib da Dein zu versteuerndes Einkommen ein, dann hast Du eine grobe Richtlinie.

Und ab 2010 kommt dann eben noch die Umsatzsteuer, angemeldet hast Du das beim Finanzamt schon?
Die Höhe der fälligen Zahlungen siehst Du ja direkt auf Deinen Rechnungen (Deine in Rechnung gestellte MWSt abzüglich der Steuern auf Rechnungen, die Du bekommen hast).
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Dez 2009 - 22:18

Antworten mit Zitat  

Also im ersten Jahr der Regelbesteuerung muß man immer eine monatliche Voranmeldung abliefern. Im zweiten Jahr entscheidet das FA je nach Umsatz des ersten Jahres, ob eine vierteljährliche Voranmeldung reicht (dürfte in unseren Verdienstregionen der Normalfall sein).

Eine Umsatzsteuererklärung fällt natürlich nur einmal jährlich an... eben mit der normalen Steuererklärung.

Ich würde zum Steuerberater gehen... die Leute in meinem FA sind zwar sehr nett, haben aber leider erschreckend wenig Ahnung und wenn sie Dir einen falschen Tipp gegeben haben, badest Du das eben aus. Diese leidvolle Erfahrung mußte ich machen, nie wieder !

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2010 - 16:41

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Ja leider Unwissen schützt vor Strafe nicht.......
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