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Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein

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ichhalt
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 25.02.2015
Beiträge: 120
Wohnort: Bodenbach

BeitragVerfasst am: 28 Sep 2015 - 21:38

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Stimmt leider DanMat.

Bin mal gespannt, wann jemand auf den Gedanken kommt uns als Leiharbeiter über entsprechende Firmen vermitteln zu wollen. kopfschüttel
_________________
Verkaufe dich nie unter Wert!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Sep 2015 - 6:07

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Im gewerblichen Bereich ist es an der Tagesordnung, dass Einzel-Gewerbetreibende (meist aus den MOE-Staaten) Kolonnen-weise verliehen werden (Container-Packer, Helfer, Servicekräfte, Reinigung). argh
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2015 - 17:24

Rechtssichere Abrechnung
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Lasst euch nicht auf Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit ein!

Keine URL im Forum!
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Dez 2015 - 1:05

Sales-Promoter
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Hallo,

hoffe mir kann hier jemand schnelle Hilfe geben. Ich muss einen Gewerbeschein machen lassen und ich hab imense Probleme mit der Tätigkeitsbeschreibung. Ich war im Gewerbeamt und wollte "Promotion" eintragen lassen. Jedoch stand dann noch in Klammern "keine Vertragsabschlüße,...,keine Abovermittlung".
Mache aktuell für Sky Sales-Promotion und dort treffen diese Eigenschaften ja eigentlich auch ein, also ich vermittle den Kunden Abos.
Was kann ich da anderes eintragen lassen? Oder kann ich das einfach so stehen lassen, gäbe es denn eventuell Probleme mit der Agentur/FA? Ist mein allererster Promotionjob und ich will das eigentlich auch nur November/Dezember machen und mir dann etwas vernünftiges suchen.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2015 - 18:44

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Hallo liebe Promoter,

ich bin neu auf dem Gebiet und würde mich daher sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte Smile

Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wie es sich mit dem Rechnungsdatum verhält. Konkret:
Ich habe am 28.November einen Job gemacht, die Rechnung dafür aber leider erst am 1.Dezember an AG geschickt. Die Frage ist, zählt dieser Auftrag nun jetzt noch zu NOVEMBER (also Leistungsdatum entscheidend), oder gehört er stattdessen zu DEZEMBER (Rechnungsdatum und Rechnungsnummer entscheidend) Konfus
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, da ich das wirklich dringend wissen muss.
Ich habe nämlich eine Verdienstgrenze von 405€ zu beachten, da ich noch u25, Studentin und damit familienversichert bin. Würde der genannte Job allerdings nun doch zu Dezember zählen, so würde ich die Grenze vermutlich übersteigen.. daher bitte bitte jemand antworten Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2015 - 18:47

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* also ich würde die Grenze übersteigen, wenn ich alle für Dezember geplanten Jobs ausführen würde. Daher müsste ich jetzt wissen, ob ich einen Job nochmal absagen müsste oder nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2015 - 21:47

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I. d. R. wird für die Besteuerung und sonstige Sachen das Ist-Verfahren angewendet. D. h., es gilt der Geldeingang auf deinem Konto.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Dez 2015 - 16:44

Gewerbeschein Details
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Das gleiche bei mir, gestern erst den Tipp von einem bekommen, der hier auch angemeldet ist und zurzeit für Logitech arbeitet.
Ich habe in meiner SetCard bisher alles bis auf Fotos und den Gewerbeschein, Referenzen ist auch so eine Sache.

Kann doch nicht sein dass das Feld "angemeldete Tätigkeit" sowas von undefiniert ist und man nie weiß, was genau dahin kommt. Ich will jegliche Arbeit ausführen und auch unter anderem als Host auf Messen, dann muss diese sicherlich auch hinein, stimmt's?

Ich habe hier ein Formular "Gewerbe-Anmeldung", darin sind die meisten sogar kaum auszufüllen, da diese Niederlassungen, frühere Betriebsstätten, Erstattungen etc ist. Ist das richtig? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2015 - 7:40

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Schreiben Sie in der Tätigkeitsbeschreibung ruhig "IMA" (Ich mache alles), das kommt bestimmt gut an... Very Happy

Aber mal im Ernst: SIE sind der Gewerbetreibende, und damit möchte der Gesetzgeber gerne von IHNEN wissen, wie Ihr Gewerbe aussehen soll - und das ist wohl nicht zu viel verlangt.

Wenn Sie "Verkauf - unterstützendes Marketing" (Promotion) machen wollen, das schreiben Sie das. Sollte irgendwann noch Marktforschung oder irgend ein anderer Bereich dazukommen, dann können Sie Ihren Gewerbeschein immer noch erweitern.

Und lassen Sie die Finger von "Hostessen - Jobs", Gastronomie und so weiter - das sind alles Arbeitnehmer - Tätigkeiten, deren Ausübung mit Gewerbeschein höchst illegal ist - auch wenn Ihnen die eine oder andere Agentur etwas Gegenteiliges verkaufen möchte... kopfschüttel
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TheresaV



Anmeldungsdatum: 07.04.2014
Beiträge: 2
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 21 März 2016 - 11:38

Bezeichnung
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Hallo kann man in den Gewerbeschein auch einfach Freelancer reinschreiben? Oder ist das keine gute Bezeichnung?

Danke und liebe Grüße [/img]
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 März 2016 - 17:18

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Das ist eher eine art "Berufsbezeichnung", keine Tätigkeitsbeschreibung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Mai 2016 - 1:31

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Hallo,

ich habe heute in meinen Gewerbeschein "Promotion, Messe-Hostess und Merchandising" eintragen lassen. Als Messehostess arbeitet man aber doch eh immer auf Lohnsteuerkarte - Stichpunkt Scheinselbstständigkeit ..

Soll ich also nochmal zum Amt hingehen und Messehostess (was auch noch komisch geschrieben ist mit dem Bindestrich hehe) wieder rausnehmen lassen? Oder haltet ihr das nicht für nötig? Smile

Danke schonmal!
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Mai 2016 - 6:41

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Also ich hab es in zehn, zwölf Jahren haupt- oder nebenberuflicher Selbstständigkeit noch nicht erlebt, dass mal ein Amt die Eintragungen kontrolliert. Wenn du aber auf Nummer Sicher gehen willst, lass es lieber ändern. Man weiß ja nie, wie die Sozialversicherungsträger in nächster Zeit weiter agieren.
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Steffen81
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 17.01.2013
Beiträge: 1210
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26 Mai 2016 - 10:03

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Meiner Meinung nach kannst du das drin stehen lassen, bei mir stehen auch Tätigkeiten drin, die ich die letzten 2 Jahre nicht ausgeführt habe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Mai 2016 - 14:03

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Ich sag mal Jein, das Problem ist in dem Fall ist eher, dass das Thema "Hostess" ja gerichtlich eindeutig als Scheinselbstständikeit festgestellt wurde.
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