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Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein

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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2011 - 4:31

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Ich denke da ging es eher darum, ob von irgendwelchen Behörden die ausgeübte Tätigkeit auf die angegebene Tätigkeit kontolliert wird. Wovon ich übrigens noch nie etwas gehört habe.
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2011 - 14:38

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hehe - ohh doch, diese kontrolle gibt es !

beispiel - ihr macht eine promo an einer autobahntankstelle.
plötzlich stehen 10 - 20 mitarbeiter vom zoll im shop und kontrollieren ALLE dort tätigen kräfte.
natürlich geht diese kontrolle bevorzugt auf aushilfsmitarbeiter im sanitärbereich oder küche.
ABER auch ihr werdet kontrolliert werden. solltet ihr dann euren sozialversicherungsausweis ( mit foto ! ) UND eure gewerbeanmeldung nicht dabei haben wird es dauern. erst aufnahme eurer daten, dann kontrolle usw.

gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2011 - 15:21

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Hast Recht, an den Zoll (oder besser die Bundespolizei lol ) hab ich nicht gedacht, wobei die siche auch nicht spezifisch nach den Tätigkeiten schauen. Ich hatte immer eher im Hinterkopf, dass das Gewerbeamt mal nen Hausbesuch macht hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2011 - 23:43

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Sozialversicherungsausweis... *kreisch*... wüßte gar nicht, wohin ich den verschlammt habe.

Abgesehen davon bin ich von der Sozialversicherungspflicht befreit, das habe ich schriftlich. Sollte vielleicht doch eine Kopie davon mitführen... den Gewerbeschein habe ich ja immer dabei.

Ich erinnere mich noch gerne an die Toll Collect-Zeit am Grenzübergang Lichtenbusch zurück... da kamen die Zollfahnder immer mal wieder auf einen kleinen Tratsch vorbei... waren eigentlich ganz patente Kerlchen Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 08 Jan 2011 - 14:33

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ertl hat Folgendes geschrieben:
Sozialversicherungsausweis... *kreisch*... wüßte gar nicht, wohin ich den verschlammt habe.

Abgesehen davon bin ich von der Sozialversicherungspflicht befreit, das habe ich schriftlich. Sollte vielleicht doch eine Kopie davon mitführen... den Gewerbeschein habe ich ja immer dabei.

Ich erinnere mich noch gerne an die Toll Collect-Zeit am Grenzübergang Lichtenbusch zurück... da kamen die Zollfahnder immer mal wieder auf einen kleinen Tratsch vorbei... waren eigentlich ganz patente Kerlchen Wink.

LG,

*** Sabine ***


hehe - dachte weniger an lichtenbusch als viel mehr an die a3. rund um den elzer berg ( fotos ^^ ) ist der zoll immer und die wollen ja auch mal eine heisse tasse kaffee Wink

p.s. lichtenbusch - war ich 1x im monat - bis sie abgebrannt sind Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 16:32

Mystery Shopper...
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Hallo ihr Lieben,

bin zum ersten Mal im Forum unterwegs, deshalb bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin.

Auf jeden Fall hab ich eine Frage:
Ich hab bei der Anmeldung meines Gewerbes bei "Art der ausgeübten Tätigkeit" nur "Promotion" angegeben.

Jetzt hab ich einen Job als Mystery-Shopper erhalten.

Meint ihr, das ist trotzdem in Ordnung und der Job fällt unter Promotion oder muss ich jetzt was zusätzliches beim Finanzamt angeben?

Vielen Dank schonmal... Annelie
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 16:52

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Also meiner Meinung nach bekommst du da keine großen Schwierigkeiten. Ich hab jedenfalls noch niemanden getroffen, der wg. seiner Eintragungen im GS Probleme hatte. Kritisch wird es nur, wenn du tatsächlich extrem artfremde Dinge machst oder du ohne entsprechende Meldung erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausübst (z. B. Einlasskontrolle oder Objektschutz). Und wenn das mal der Fall ist, ist das Gewerbeamt dein Ansprechpartner.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 21:25

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Nun ja, bei mir im Gewerbeschein steht was anderes (Dienstleistungen aller Art), aber ich mache auch sehr viel Mystery Shopping und Testkäufe. Ich denke nicht, daß es da irgendwelche Probleme gibt... zumal fragt eh kaum jemand nach dem Gewerbeschein, der wird immer nur abgeheftet und gut ist.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 13:45

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Man muß sich einfach mal einer der schwammigen Defs von Promotion anzuschuauen (Verkaufsförderer bis eben zum Testkäufer).

Darin ist eben fast alles enthalten,wie schon DanMat angemerckt hat,bis auf "Erlaubnispflichtige Gewerbe".

Allein die Definition des Dudens ("Förderung des Absatzes") deckt Mystery Shopping und vieles andere ab.Kein Wunder,dass einige FA Sturm laufen,wenn man sich als "Promoter" anmelden möchte.......
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Feb 2011 - 17:12

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Hallo Leute,
mache auch "MS" und bei mir steht im Gewerbeschein: - DURCHFÜHRUNG VON TESTEINKÄUFEN UND KONTROLLE VON PERSONAL -

Für meine Promotertätigkeiten die Eintragung: DURCHFÜHRUNG VON WERBEMASSNAHMEN

Anm. zuständiges Gewerbeamt - München

Gruss
Airboss
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2011 - 1:19

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Bei mir im GS steht: Promoterin, Servicekraft und Messehostess...

Und keiner hat bei der Gewerbeanmeldung gemeckert... Liegt wohl daran, dass ich aufm Dorf wohne und eine Promoterin ein wahres Highlight darstellt. Demnächst ziehe ich um. Bin mal gespannt wie es sich mit der Ummeldeung verhält, Finanzamt bleibt aber das gleiche...
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 März 2011 - 20:51

Antworten mit Zitat  

Ich habe eine etwas naive Frage.
Wenn man Messehostess bei seiner Gewerbeanmeldung angibt, kann es dadurch zu Problemen kommen.
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 02 März 2011 - 21:12

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MollMC hat Folgendes geschrieben:
Ich habe eine etwas naive Frage.
Wenn man Messehostess bei seiner Gewerbeanmeldung angibt, kann es dadurch zu Problemen kommen.


hmm du als mann kannst dich nicht als Hostess anmelden Wink

wenn du deine gewerbeanmeldung so gemacht hast, solltest du sie schon erweitern oder wirst du NUR auf messen arbeiten ? Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 März 2011 - 21:52

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Hauptsächlich soll Promotion und Büroservice gemacht werden.
Hatte bei der Anmeldung nicht gewusst dass mann auf Messen nur noch auf LSK arbeiten darf.
Werde mich auch daran halten.
Gewerbeanmeldung brauche ich doch nicht umschreiben?
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 02 März 2011 - 23:00

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MollMC hat Folgendes geschrieben:
Hauptsächlich soll Promotion und Büroservice gemacht werden.
Hatte bei der Anmeldung nicht gewusst dass mann auf Messen nur noch auf LSK arbeiten darf.
Werde mich auch daran halten.
Gewerbeanmeldung brauche ich doch nicht umschreiben?


verstehe irgendwie nicht so ganz um was es dir jetzt geht.

wenn du auf messen nur noch auf lsk arbeiten kannst, such dir doch einfach andere auftraggeber.

ansonsten ist es doch nicht verboten ein gewerbe zu haben und auch arbeiten auf lsk durchzuführen.
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