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Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein

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Gast






BeitragVerfasst am: 30 März 2011 - 16:20

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Was ich mache und was dann tatsächlich in der Rechnung steht, sind doch zwei verschiedene paar Schuh´... Wink

OMG, sowas würde ich niemals anziehen, dass schreit ja nach Schmerzensgeld.


Bin aber sowieso nicht die typische Messehostess, eher die obligatorische "Verkostungstante"... auch wenn mein äußeres Erscheinungsbild anderes erahnen ließ. Denn ich bin weder eine typische (Maggi) Hausfrau, noch ü 45 Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Apr 2011 - 8:22

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Hy! Habe nach längerem mal wieder in diesen Tread gekuckt Very Happy

Da ist ja auch wieder die "Verkostungstante" - aber Maggi-Hausfrau finde ich fast noch besser lol

Ein HOCH yo auf die wandlungsfähigen Frauen - denn die können mit einem schlichten "Klamottenwechsel" HD-Geräte oder eben Maggi promoten; da sind die "Jungs" schon ein bischen im Nachteil...

...ich meine ja nur: nichts gegen nette männliche Promotoren, aber wenn die dann so einen Still-BH erklären lol lol lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Mai 2011 - 20:26

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also auf meinem gewerbeschein steht glaub ich "durchführung von werbemaßnahmen".. hatte mir die frau damals vorgeschlagen, als ich meinte, dass ich promotion machen will. keine ahnung warum man nicht einfahc "promotion" schreiben kann, aber das ist die bürokratie in deutschland.. Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Mai 2011 - 19:39

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Vielen Dank an die Moderation.

Also, hab gerade mein Gewerbe angemeldet, hier für ein kleines Bericht zu den Tätigkeiten:
Dienstleistungen aller Art - abgelehnt (muss klar sein, was man macht)
Promotion - angenommen
Hostess - angenommen, jedoch Host reingeschrieben.
Helping Hands - nach lange Diskussion angenommen, jedoch Auf- und Abbau von Messeständen u.s.w.
Hilfsarbeiten - abgelehnt (muss klar sein, was man macht)
Logistik - angenommen Logistische Tätigkeit
Gestaltung von Printwerbung - angenommen
Webdesign und Programmierung - angenommen
Vieleicht macht jemand eine Liste für Neulinge, was angenommen, was abgelehnt und was man anders formulieren soll?

Vielen Dank
mfg Alexander
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2011 - 19:42

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Also ich war heute im Düsseldorfer Gewerbeamt und die Dame dort wusste gleich bescheid, was sie dort einzutragen hatte: "Verbreitung von Werbemitteln und Warenproben, Verkostungen, Messe- und Veranstaltungshostess, Markt- und Meinungsforschung". Very Happy
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1869
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2011 - 15:51

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Nicht zwingend.

Auf den Promoter-Tagen 2009 in Hamburg war sogar das Ordnungsamt mit einer Mitarbeiterin vertreten, die Neulingen bei der Einrichtung des Gewerbescheins geholfen hat.

Es gibt sie also doch noch: Die Städte mit Verstand und Augenmaß.

Viele Grüße,
Arne
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Mai 2011 - 1:14

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Was nützt das Amt mit Augenmaß, wenn die Sozialversicherungsträger mit scharfem Blick für ihre leeren Kassen andere Ansichten vertreten und strikt durchsetzen Wink
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lischen83
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 04.11.2010
Beiträge: 159
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 29 Mai 2011 - 2:44

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Also bei mir war es auch keine Problom Hostess einzutragen.
Muss auch sagen das ich einen sehr netten Menschen da vor mir hatte, der mir echt geholfen hat.

Es gibt doch auch manchmal hilfsbereite Menschen dort Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Mai 2011 - 5:10

Antworten mit Zitat  

Und nun stellen Sie sich mal vor,dass die Agentur, für die Sie als Hostess tätig sind, geprüft wird (Rentenversicherung/Zoll) und dabei herauskommt, dass eben diese Agentur die von ihr eingesetzten Hostessen als Subunternehmer einsetzt - und diese Tätigkeit unter den Personenkreis fällt, der seit dem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen als Arbeitnehmer eingestuft wurde. Sie wussten durch die Einträge in diesem Forum ja vorher, dass Sie nichtt als selbständige Hostess tätig werden können. Meinen Sie nicht, dass Sie dann in einem Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen die Agentur führen wird, wegen Beihilfe belangt werden können...und in einem Zivilverfahren von der Agentur wegen Schadenersatz? Nur weil der Mensch vom Gewerbeamt keine Kenntnis der gültigen Rechtslage zu haben scheint...
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2011 - 12:55

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laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Sie wussten durch die Einträge in diesem Forum ja vorher, dass Sie nichtt als selbständige Hostess tätig werden können. Meinen Sie nicht, dass Sie dann in einem Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen die Agentur führen wird, wegen Beihilfe belangt werden können...und in einem Zivilverfahren von der Agentur wegen Schadenersatz? Nur weil der Mensch vom Gewerbeamt keine Kenntnis der gültigen Rechtslage zu haben scheint...


Am 25.05 hast du folgendes duzu geschrieben:


Zitat:
Die Annahme, dass eine Messehostess, die "erwischt" wurde, mit Strafen zu rechnen hat, ist allerdings ein Ammenmärchen. Im Regelfall wird die prüfenden/ermittelnde Behörde (hier: der Zoll) gegen die Agentur ein Ermittlungsverfahren einleiten, in dem dann die Höhe der vorenthaltenen und damit zu erstattenden SV - Beiträge errechnet wird - was dann von der Agentur zurückzuzahlen ist. Die Messehostess wird also nicht von den Ermittlungsbehörden belangt, sondern allenfalls von der Agentur selbst auf zivilrechtlichem Wege...was mir aber neu wäre, da hier keine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2011 - 16:36

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Im Strafrecht spricht man in der Betrachtung der subjektiven Tatbestandsmerkmale unter anderem vom "Wissen und Wollen". Wenn eine Promoterin jahrelang als Messehostess gearbeitet hat (in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage), so ist das etwas völlig anderes, als wenn die gleiche Dame durch Forendiskussionen wusste, dass eine Messehostess nicht selbständig arbeiten kann...und sie sich dann trotzdem dann doch für eben diese Tätigkeiten einen Gewerbeschein holt - und sich dann noch freut, dass die Sachbearbeiterin vom Ordnungsamt so nett war...
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2011 - 21:09

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Im Strafrecht spricht man in der Betrachtung der subjektiven Tatbestandsmerkmale unter anderem vom "Wissen und Wollen". Wenn eine Promoterin jahrelang als Messehostess gearbeitet hat (in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage), so ist das etwas völlig anderes


Das mag zwar nach "Lehrbuch" stimmen.
Schließlich muss sich jedermann über die aktuellen Rechts- und Sachlagen informieren.das hat nichts mit "Wissen und Wollen" zu tun,sondern so,wie du es im ersten Post beschrieben hast,wird die Messehostess zur Rechenschaft gezogen,zumal das Urteil schon 5 Jahre alt ist.

Die arme Hostess,die von nichts wusste,wird sicher auch belangt. Wink
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JMorawe91



Anmeldungsdatum: 06.06.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 10 Jun 2011 - 14:48

Antworten mit Zitat  

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Dienstleistungen aller Art sind bei mir abgelehnt worden. Sad


Ich habe auch versucht Handels- & Dienstleistungen aller Art eintragen zu lassen, da meinte die freundliche Mitarbeiterin, dies sei zu obeflächlich.
Nachdem ich ihr die Tätigkeiten beschrieben habe & nach ettlichen Aufzählungen da Wort Promotion fiel (was man laut einigen Beiträgen hier vermeiden soll!!) meinte die Dame "da haben wir es doch" & hat dann Promotion & Kundenbetreuung eingetragen.
Also glaube ich auch, dass es von Stadt zu Stadt variiert =)
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jun 2011 - 16:41

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Ja war bei mir auch so, ich hatte mir das so schön formuliert, und die Dame meinte dann: " Ja und warum schreiben sie nicht einfach Promotion?"
ich versteh auch gar nicht, warum man es so kompliziert machen muss
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mr_maggy



Anmeldungsdatum: 22.10.2009
Beiträge: 7
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 20 Jun 2011 - 20:41

Antworten mit Zitat  

JMorawe91 hat Folgendes geschrieben:
Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Dienstleistungen aller Art sind bei mir abgelehnt worden. Sad


[...]

Also glaube ich auch, dass es von Stadt zu Stadt variiert =)


In der Tat! Viele der "freundlichen Beamten" bestehen auch darauf diese genau wie möglich seine Tätigkeiten anzugeben Was nicht eingrenzen heißen muss in Hamburg ist es kulanter weise manchmal sogar ohne Gebühr diese Eintragungen ergänzen bzw. ändern zu lassen.
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