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Rechnungsstellung: Die besten Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2009 - 16:54

Rechnung stellen ohne Gewerbeschein
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So, Hallo erstmal!

Auch ich bin ein Neuling auf promotionbasis.de
Hatte aber großes Glück vergangenes Wochenende als Messehostess zu arbeiten. Das war auch gar kein Problem, aber jetzt ist es soweit.

Ich soll eine Rechnung stellen. Das schöne ist natürlich, dass die Agentur gleich ein Rechnungsformular geschickt hat, das ich nur ausfüllen muss.
Allerdings soll ich jetzt eine Steuernummer bzw. eine Gewerbescheinnr. eintragen.

Einen Gewerbeschein besitze ich nicht, also bleibt wohl nur noch die Steuernummer! So....

Meine Frage: Bleibt die Steuernummer immer gleich!?! Denn ich habe bisher in meinem Leben 2 Steuererklärungen gemacht, diese haben aber auf dem Formular verschiedene Steuernummern stehen. Vermutlich liegt das daran, dass ich einmal den Wohnort gewechselt habe.
Kann ich also die neuere ohne schlechtes Gewissen auf das Rechnungsformular draufschreiben!?!?!?!?!?!

Und des weiteren geht es um die Rechnungssumme! Soll ich da lediglich die Bruttosumme eintragen, oder soll ich auch die MwSt rausrechnen???

Bitte um schnelle Hilfe!
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2009 - 20:43

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Na das ging wohl nach hinten los...
Erst arbeiten und danach die Abrechnung zu klären führt i. d. R. in eine Sackgasse. Grundsätzlich darfst du nicht einfach so eine Rechnung schreiben, schon gar nicht mit Umsatzsteuer. Dazu musst du normalerweise eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt und/oder Gewerbeamt angemeldet haben, worauf dir das Finazamt eine Steuernummer zuteilt unter der du entsprechnende Einnahmen verbuchen kannst. Was machst du denn normalerweise? Bist du irgendwo angestellt? Ich vermute, die Steuernummer, die dir vorliegt, wurde dir für eben dieses Angestelltenverhältnis zugeteilt.
Prinzipiell solltest du zunächst mit der Agentur klären, dass du weder Freiberufler noch Gewerbetreibender bist. Entweder man bietet dir an nachträglich einen Gewerbeschein zu beantragen oder man bietet dir eine Vergütung im Rahmen eines anderweitigen Beschäftigungverhältnisses an (z. B. auf 400 €-Basis). Mit ein wenig Glück kannst du ggf. auch durch jemanden anderes eine Rechnung stellen lassen, der dir das Geld dann unter der Hand gibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2009 - 20:48

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Erstmal danke für deine Antwort!

Ja, die Steuernummer wurde mir für ein Angestelltenverhältnis von 2006 ausgestellt.
Danach bin ich aber weiter auf die Schule und habe jetzt das Studieren begonnen.
Nebenbei jobbe ich noch in Fußballstadien, wobei die momentan (noch) meine Lohnsteuerkarte haben.

Meinst du, ich kann nicht einfach die Steuernummer von meinem Angestelltenverhältnis angeben??

Tja, und was mach ich dann???
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2009 - 21:42

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Kann ich nicht abschätzen, empfehlenswert ist das aber sicher nicht, die andere anzugeben. Wie schon gesagt, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten müssen angemeldet werden. Sprich das einfach mal bei der Agentur an, die haben sicher schon mal so einen Fall gehabt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2009 - 21:44

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Alles klar, vielen Dank für deine Hilfe!
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nbanik
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 05.10.2009
Beiträge: 42
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22 Okt 2009 - 13:17

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Hallo Stiefkind1,

schön, dass es bei dir so schnell mit dem ersten Job über unsere Plattform geklappt hat!

Schau dir zu deiner Frage bitte unsere Tipps&Tricks an ider benutze die Suchfunktion in unserem Forum.

Ich empfehle dir zunächst diesen Artikel: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=469

Weitere Antworten findest du dann in den weiter führenden Links. Ich meine, dass du ohne Gewerbeschein nicht berechtigt bist Steuern aufzuführen, und, ja, dann nimmst du die aktuelle Steuernummer für die Rechnung. Du solltest aber für deine nächsten Jobs einen Gewerbeschein beantragen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen Smile

LG,
Nicole
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2009 - 13:27

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Hallo nbanik,

vielen Dank für deinen Tipp und Rat.

Ich bin aber heute vormittag zum Amt geeilt und habe ein Gewerbe angemeldet.
Es hat sich somit also erledigt. Die Agentur war auch echt freundlich und hat darin gar kein Problem gesehen.

Allerdings hätte ich zu den Tipps eine weitere Frage:
Ich habe darin gelesen, dass man als Messehostess meist über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Dass ist aber eigentlich das, was ich am meißten machen werde (vermutlich). Stellt das denn jetzt ein Problem dar? Denn meine Lohnsteuerkarte ist ja momentan bei meinem Minijob-Arbeitgeber.
Aber es gibt doch bestimmt genügend Agenturen, die immernoch über Gewerbeschein abrechnen, oder??
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2009 - 23:02

Antworten mit Zitat  

Das ist richtig, in den meisten Fällen (Tendenz steigend, bzw. auch gerichtlich angeordnet) werden Hostessetätigkiten nicht als selbstständige Tätigkeit angesehen und müssen entsprechend soziaversicherungspflichtig abgerechnet werden (irgendein Finanzamt hat da mal geklagt und das Gericht hat festgestellt, dass wegen der Weisungsgebundenheit keine selbstständige Tätigkeit vorliegt). Es kann also gelegentlich vorkommen, dass du damit konfrontiert wirst und dir der Gewerbeschein nicht weiterhilft. Solange es noch Agenturen gibt, die trotdem über Gewerbeschein abgerechnet haben wollen - vorsichtig zuschlagen (soll heißen, vermeide das Wort Hostessentätigkeit/Hostess in der Tätigkeitsbeschreibung auf der Rechnung!).
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2009 - 13:54

Hilfe bei der ersten Rechnung
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Hallo ihr lieben,

ich habe mal ne Frage und zwar ich habe jetzt zum ersten mal einen Promotionjob gemacht und muss jetzt eine Rechnung schreiben.
Allerdings habe ich auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und weis jetzt nicht genau was ich unter dem Punkt Ust.-abzugsfähig angeben muss ob nein, 16% oder 19%.

Ich hoffe einer von euch kann mir da weiterhelfen, da wäre ich euch echt mehr als dankbar.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2009 - 20:42

Antworten mit Zitat  

Du hast auf Lohnsteuerkarte gearbeitet ? Dann schreibt man eigentlich keine Rechnung... und schon mal gar nicht mit Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer).

Hast Du eigentlich einen Gewerbeschein ?

Interessante Lektüre:

https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_

LG,

*** Sabine ***
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 17 Nov 2009 - 22:20

Rechnungspositionen (z.B. Auslagen)
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Hallo zusammen.

Angenommen ich habe eine Promoaktion erfolgreich beendet, dann schreib ich der Agentur ne Rechnung.

Bsp: Parkgebühren, Autobahnvignette für die Schweiz. (Prinzipiell alles was meine auslagen sind).

Da ich ja die orig. Rechnungen an die Agentur senden muss, hab ich ja nix zu belegen, dass dieses meine Ausgaben waren.

Wie wird das gehandhabt, dass ich mit dem Finanzamt nicht in konflikt komme?

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Nov 2009 - 22:34

Antworten mit Zitat  

Wenn du die Originalbelege einreichst kannst du die Posten separat aufführen und z. B. einfach auf den Rechnungsbetrag aufschlagen und das Ganze z. B. Auszahlungsbetrag nennen. Für deine Unterlagen machst du dir einfach eine Kopie der Belege. Hierfür nimmst du die Bruttobeträge. Du ziehst daraus auch keine Vorsteuer.
Wenn du die Originale behälst, schickst denen eine Kopie und listest die Beträge netto auf. Zum Schluss dann wie gehabt 19 % Umsatzsteuer drauf (auch bei Porto und anderen umsatzsteuerbefreiten Dingen) = Rechnungsbetrag. Die Originalbelege berechtigen dich dann auch zum Vorsteuerabzug.
Allerdings kenne ich aus dem Stehgreif die Regeln nicht, wie im Ausland angefallene Umsatzsteuer behandelt wird (da machst du aber zumindest mit der ersten Variante nichts falsch).
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 5:28

Antworten mit Zitat  

Ähem... netto + MwSt. aber nur, wenn umsatzsteuerpflichtig. Dazu hat TE aber nix gesagt.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 7:00

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Ähem... netto + MwSt. aber nur, wenn umsatzsteuerpflichtig. Dazu hat TE aber nix gesagt.

LG,

*** Sabine ***


Warte mal, gestern Abend war hier noch ein Post von mdelgado (Zitat des ersten Posts), da war noch eine Frage mehr drin. Sowas wie "und wie mache ich das dann mit der Umsatzsteuer?" - klang auf jeden Fall sehr umsatzsteuerpflichtig yo
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 10:19

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Wenn du die Originalbelege einreichst kannst du die Posten separat aufführen und z. B. einfach auf den Rechnungsbetrag aufschlagen und das Ganze z. B. Auszahlungsbetrag nennen. Für deine Unterlagen machst du dir einfach eine Kopie der Belege. Hierfür nimmst du die Bruttobeträge. Du ziehst daraus auch keine Vorsteuer.
Wenn du die Originale behälst, schickst denen eine Kopie und listest die Beträge netto auf. Zum Schluss dann wie gehabt 19 % Umsatzsteuer drauf (auch bei Porto und anderen umsatzsteuerbefreiten Dingen) = Rechnungsbetrag. Die Originalbelege berechtigen dich dann auch zum Vorsteuerabzug.
Allerdings kenne ich aus dem Stehgreif die Regeln nicht, wie im Ausland angefallene Umsatzsteuer behandelt wird (da machst du aber zumindest mit der ersten Variante nichts falsch).


Hallo.

D.h. zB.

Pos3: Parkgebühren Auszahlungsbetrag 20,00 Euro
Pos4: Arbeitslohn 100,00 Euro
...
usw

Sind die Beträge die bei den Jobs angegeben werden in dem falle brutto beträge, und wenn ich nicht ust. pflichtig bin (kleingewerbe), berechne ich dem kunden diesen betrag, ohne dass ich etwas an finanzamt abführen muss?
Hab ich das richtig gesehen?
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