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Rechnungsstellung: Die besten Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2009 - 7:54

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Also ich kenn das so, dass wenn über ein Internetportal von der Agentur eine Rechnung erstellt wird, du ebenso den Zugang dazu hast und somit deine eigene Nummer zusätzlich zu der der Agentur eintragen kannst. Schau einfach mal ins Portal rein, vielleicht hast du nur nie drauf geachtet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2009 - 9:03

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Irina3 hat Folgendes geschrieben:
du ebenso den Zugang dazu hast und somit deine eigene Nummer zusätzlich zu der der Agentur eintragen kannst.


Habe gerade mal geschaut: geht bei mir nicht.
Muss ich also die Agentur kontaktieren? Oder hat jemand eine andere Lösung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2009 - 11:21

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Wenn das elektronisch erfasst wird, wird die Agentur hinterher keine Möglichkeit mehr haben noch etwas zu ändern. Aber erkundige dich bei denen wenigstens mal, wie du deine Nummerierung zukünftig dort einfließen lassen kannst. Versuche doch einfach deine zukünftigen Rechnungen aufbauend auf der Nummer, die du von der Agentur bekommen hast, zu Nummerieren. Z. B. T 00031, es spielt ja keine Rolle, mit welcher Nummer du anfängst, Hauptsache es ist irgendwie ersichtlich, dass es fortlaufend ist. Wenn du im Nachgang auf deinem Exemplar der Rechnung noch was einträgst hat das keine Gültigkeit. Im E-Fall ist beispielsweise in der Agentur eine Betriebsprüfung und die kontrollieren danach alle Promoter (kommt sicher selten vor, soll es aber geben). Dann muss deine Rechnung zwingend genau die selbe sein, die der Agentur vorliegt yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Sep 2009 - 22:42

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Nun, solche Agenturen/Arbeitgeber gibt es häufiger... sehr beliebt auch bei Unternehmen, die Mystery Shopping betreiben.

Als ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig war, habe ich solche Abrechnungen als Gutschrift behandelt, die bekamen keine Rechnungsnummer.

Seit ich umsatzsteuerpflichtig bin, schreibe ich sog. "Blindrechnungen" mit gleichlautenden Posten und mit fortlaufender Rechnungsnummer (meist über pb, nicht mit meinem eigenen Rechnungsformular). Manchen Auftraggebern schicke ich diese zur Kenntnis, die meisten wollen die aber gar nicht. Diese "Blindrechnungen" hefte ich dann an die erhaltene Rechnung, oder an die Hard Copy von der Online-Abrechnung, oder sortiere sie einfach ein, wenn ich agenturseitig nur eine Überweisung bekomme eben ohne weiteren Beleg.

Für meinen Steuerberater (den ich nur bei kniffeligen Fragen bemühe, sonst mache ich meinen Papierkram alleine) war das okay, der meinte, Hauptsache es gibt einen Beleg für die Buchung. Eine Steuerprüfung hatte ich allerdings noch nicht.

Es gibt ja auch Agenturen, die vorschreiben, ihre (teils ziemlich komplizierten) Rechnungsvordrucke zu verwenden. Wenn da kein Feld für die Rechnungsnummer oder getrennte Felder für Rechnungs-Erstellung und Rechnungsdatum vorgesehen ist, schreibe ich diese Sachen handschriftlich dazu. Beschwert hat sich noch keiner.

Es gibt aber auch Agenturen (z.B. UGW) die nach erfolgter Rechnungsstellung meinerseits irgendwann nochmals eine eigene Rechnung (quasi als Bestätigung) mit meinen Rechnungsdaten schicken. Auch die hefte ich einfach an meine eigene Rechnung.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Sep 2009 - 19:33

Bearbeitungsgebühr für die Rechnung???
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Servus Leute..
Folgendes: Ich habe für die Expo Real einen Vertrag von der Zächel Ag vorliegen- vorweg, ja ich weiß die haben generell einen schlechten Ruf.
Für die Messe gibts jedoch 12, 00 /h was ich vollkommen in Ordnung finde...allerdings habe ich jetzt im Vertrag eine Klausel gefunden die besagt das der Arbeitgeberin 25,00 pro bearbeiteter Gehaltsforderung zufällt.
Das ist doch nicht normal???
ich habe auch schon öfter auf LSK gearbeitet, sowas ist mir jedoch noch nie unter´gekommen.
Heute hab ich in der Agentur für eine Rückfrage niemanden erreicht der mir da Auskunft zu geben konnte(WOLLTE.)
habt ihr sowas schon mal gehabt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Sep 2009 - 19:47

Re: Bearbeitungsgebühr für die Rechnung???
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jealousy hat Folgendes geschrieben:

Für die Messe gibts jedoch 12, 00 /h was ich vollkommen in Ordnung finde...allerdings habe ich jetzt im Vertrag eine Klausel gefunden die besagt das der Arbeitgeberin 25,00 pro bearbeiteter Gehaltsforderung zufällt.



Die Forderung ist rechtlich nicht möglich! Somit rausstreichen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2009 - 8:10

Antworten mit Zitat  

danke für die antwort: )
habe gestern endlich jdm am Telefon gehbat der zuständig ist, die Gute meinte die Forderung tritt nur in Kraft wenn das ganze Gehalt verpfändet wird.
Habe ich anscheinend falsch verstanden-oder es wurde missverständlich ausgerdruckt.
Habe sowas jedoch trotzdem in 1 1/2 Jahren noch nicht gehört.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 10:59

Rechnung vor Gewerbeanmeldung datieren?
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Hallo, ich habe die im Juli einen Promotionsauftrag angenommen und diesen auch ausgeführt.
Mein Gewerbe ist jedoch erst seit 1.8.2009 angemeldet, nun wollte ich fragen, ob ich in die Rechnung bei "Zeitpunkt der Leistung" auch das Datum vom Juli eintragen kann?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 12:05

Antworten mit Zitat  

Gute Frage Konfus
Ich mein, wenn du mal du mal die Steuernummer weglässt und nachreichst ist das kein Thema, aber meiner Meinung nach warst du zu dem Zeitpunkt, als du die Leistung erbracht hast noch nicht selbstständig, ich denke, da sieht das anders aus. Andersrum gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass mal ein Buchprüfer vom FA oder die Gewerbeaufsicht oder sonstwer vor deiner Tür steht, um deine Unterlagen zu kontrollieren sehr gering. Ruf doch einfach mal in der Agentur an und schildere dein Problem. Eine Änderung am Leistungszeitraum solltest du zwingend mit denen absprechen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2009 - 15:16

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ich habs so gemacht, dass ich mein gewerbeschein geändert habe, musste zwar 5 oder 10 euro zahlen ging aber problemlos, das datum der austellung zu ändern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2009 - 15:50

Paar fragen eines Neulings
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Grüße Forum,

hätte ein paar kleine Fragen zur Bezahlung. Ab wann kann ich die Rechnung stellen. Ab Auftrags antritt oder erst mit Beendigung des Auftrags? Was ist üblich? Insbesondere wen die Aufträge über mehrere Monate gehen werden sie Vorab zu beginn oder erst mit Beendigung des Monats. Getrennt oder mit der Provision?

Macht Skonto Sinn, sprich bekommt man dann das Geld früher? Dachte an was gestaffeltes wie zb. 3% innerhalb von 7 Tagen und 2 innerhalb von 14 Tagen.

Wie sieht es mit Kündigungen aus? Kann man aus den Aufträgen wieder raus, wen ja wie? Oder macht das immer einen "sehr" schlechten Eindruck und sollte man den Kunden nur von sich aus (zb auf einen Monat) befristet die Aufträge annehmen? Ich frag deshalb, weil des öfteren Aktionen mehrere Monate gehen ins besonders zu Weihnachten man mit viele Gesuche bekommt, meistens aber erst sehr kurzfristig eine Zusage bekommt. So hat man oft schon gebucht und für das spätere aber bessere Angebot nicht mehr verfügbar.

Wichtig ist mir halt, einen sehr guten Eindruck zu hinterlassen. Das ist das A und O. Doch würden mich die Spielräume interessieren, inwieweit man warten kann aber auch sollte um zum einen sich möglichst gut zu verkaufen ohne am ende lehr auszugehen.

Welchen Kontenrahmen nutzt ihr für die doppelte Buchhaltung. Habe mich für gegen den VST/UST-Verzicht entschieden oder besser ausgedrückt für die Umsatzsteuer. Allerdings kenne nur den IKR (von Ausbildung und Schule) der aber in diesem Fall nicht so passt, daher SKR 03 oder 04 oder gar ein ganz anderer.

Ach ja, schriftliche Auftragsbestätigung, meinerseits dass ich den Job annehme? Notwendig? Üblich? Nützlich?

Hoffe jemand hat ein paar Tipps dazu wie man sich am professionellsten verhält.

grüße
lynx
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2009 - 17:27

Re: Paar fragen eines Neulings
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Lynx hat Folgendes geschrieben:
Grüße Forum,

hätte ein paar kleine Fragen zur Bezahlung. Ab wann kann ich die Rechnung stellen. Ab Auftrags antritt oder erst mit Beendigung des Auftrags? Was ist üblich? Insbesondere wen die Aufträge über mehrere Monate gehen werden sie Vorab zu beginn oder erst mit Beendigung des Monats. Getrennt oder mit der Provision?

Macht Skonto Sinn, sprich bekommt man dann das Geld früher? Dachte an was gestaffeltes wie zb. 3% innerhalb von 7 Tagen und 2 innerhalb von 14 Tagen.

Wie sieht es mit Kündigungen aus? Kann man aus den Aufträgen wieder raus, wen ja wie? Oder macht das immer einen "sehr" schlechten Eindruck und sollte man den Kunden nur von sich aus (zb auf einen Monat) befristet die Aufträge annehmen? Ich frag deshalb, weil des öfteren Aktionen mehrere Monate gehen ins besonders zu Weihnachten man mit viele Gesuche bekommt, meistens aber erst sehr kurzfristig eine Zusage bekommt. So hat man oft schon gebucht und für das spätere aber bessere Angebot nicht mehr verfügbar.

Wichtig ist mir halt, einen sehr guten Eindruck zu hinterlassen. Das ist das A und O. Doch würden mich die Spielräume interessieren, inwieweit man warten kann aber auch sollte um zum einen sich möglichst gut zu verkaufen ohne am ende lehr auszugehen.


Als Unternehmer trägst Du das Risiko. Professionell ist es, zu seinen Entscheidungen zu stehen. Kündigen, um einen besser bezahlten Job anzunehmen, geht m.E. gar nicht... man sieht sich nämlich immer 2x im Leben.

Ergo, man lernt aus seinen Fehlern. Gerade zu Anfang nimmt man gerne alles an, was so paßt. Essentiell ist es, Zuverlässigkeit zu beweisen, nur so sichert man sich auf Dauer gute Jobs. Zumal viele der Agenturen Netzwerke bilden, d.h. man weiß als Promoter kaum, wer mit wem wie verbandelt ist und Infos austauscht.

Skonto gebe ich z.B. gar nicht. Sehe ich überhaupt nicht ein. Ich erwarte die Zahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 30 Werktagen und gut ist.

Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung variiert und wird meist schon von den Agenturen vorgegeben bzw. man handelt individuell etwas aus. Ich arbeite jetzt im 3. Jahr für eine Agentur, stelle für jeden Einsatz getrennt eine Rechnung, jeweils incl. Provision. So habe ich eine saubere Buchführung (Erfüllungsort etc.). Für eine andere Agentur mache ich jeden Monat Testkauftouren, da rechne ich dann monatlich ab.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2009 - 17:56

Antworten mit Zitat  

Danke für deine Anwort,

wegen der Kündigung, wie ist es aber sogenanten "Dauerpromotion"? Da muss man doch irgendwan Kündigen wen man sich nicht einigen kann.

Oder soll ich sowas Garnicht annehmen, insbesonders zu anfangs? Vorteil wäre natürlich das man bei einer sogenenten "Dauerprovision" sich keine Sorgen über aufträge machen müsste. Doch habe ich insbesonders dort die befürchtung das ich mich entweder unter dem Wert verkaufe, was anfangs sicher Schwer ist, oder halt zuviel will. Hab halt schon für ein "Casting" zugesagt. Aber bei sowas lässt sich insbesonders als "Anfänger" schlecht Vorraussagen ob der Job gut oder schlecht ist. Oder noch besser ausgedrückt ich habe bis jetzt relativ wenig vorstellung was gut und schlecht ist.

Hab halt was Kaufmänisches Gelernt, und zum einen eigentlich keine Lust mich sofort wieder "fest" zu binden. Insbesonders bevor ich überhaupt eine Saubere Kalkulation darüber aufstellen kann und ich relativ Präzise weiß was ich für das Unternehmen aber für mich selbst brauche (Rückstellungen, Sozialabgaben, Miete usw...).

Wie sind eigentlich so die üblichen Provisionssätze in Süddeutschland? Insbesonders mit fix von 10€/Std und bei Vollprovision. Hab halt noch überhaupt keine Vorstellung, und man nimmt wie du schon sagst alles an, hauptsache der Terminplaner wird voll und man kann seine Miete zahlen.

Ach ja, welchen Kontenrahmen soll ich nehmen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2009 - 21:19

Re: Paar fragen eines Neulings
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Lynx hat Folgendes geschrieben:
Grüße Forum,
Welchen Kontenrahmen nutzt ihr für die doppelte Buchhaltung. Habe mich für gegen den VST/UST-Verzicht entschieden oder besser ausgedrückt für die Umsatzsteuer. Allerdings kenne nur den IKR (von Ausbildung und Schule) der aber in diesem Fall nicht so passt, daher SKR 03 oder 04 oder gar ein ganz anderer.
grüße
lynx


Sorry, den Teil Deines Postings habe ich so ganz und gar nicht verstanden. Doppelte Buchführung, wozu bitte ? Ist nicht vorgeschrieben!

Ich bin seit 2006 umsatzsteuerpflichtig und mache nur eine einfache Einnahme-/Überschußrechnung incl. Anlage EÜR, zur Umsatzsteuervoranmeldung nutze ich Elster, was in mein Steuerprogramm (das der Akademischen Arbeitsgemeinschaft) zwangseingebaut ist... alle sind zufrieden (Finanzamt, Steuerberater).

BTW damit kann ich auch Journals und Betriebswirtschaftliche Auswertungen anfertigen, ohne vorher jemals mit Buchhaltung in Berührung gekommen zu sein. Der Aufwand hält sich in Grenzen, zu mehr Papierkram hätte ich auch keine Lust.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2009 - 21:35

Antworten mit Zitat  

Thema Dauerpromotion:

Als ich anfing, habe ich mich bewußt gegen Dauerpromotion entschieden. Ich wollte mich zunächst in verschiedenen Jobs bewähren und ausloten, was mir am Besten liegt. Kam natürlich auch den Referenzen zugute. Natürlich habe ich damals teils für Tagessätze gearbeitet, für die ich heute noch nicht einmal mehr aufstehen würde. Aber meinen heutigen Status mußte ich mir hart erarbeiten und selbst Erfahrungen sammeln.

Dauerpromotion ist immer auch etwas problematisch (Stichwort: Scheinselbständigkeit), zumindestens, wenn's der einzige Job ist.

Mittlerweile stecke ich in einer Dauerpromo, allerdings wurde der Job jedes Jahr vom Auftraggeber verlängert, war also ursprünglich nicht als Dauerpromo ausgelegt. Ich mache noch verschiedene Sachen nebenbei, deshalb habe ich auch ohne Probleme Anfang dieses Jahres meine allgemeine "BfA"-Befreiung bekommen.

Wie gesagt, nach mehreren Jahren habe ich meine Traumpromo mit optimaler Vergütung gefunden, möchte aber die zuvor gemachten Erfahrungen nicht missen.

Honorare in Süddeutschland, sorry, keine Ahnung, sitze im Westen und werde immer gleich vergütet, ob ich in Bremen oder in Rheinland-Pfalz tätig bin.
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