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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2010 - 23:57

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Zusätzliche Festplatten kosten heute auch fast kein Geld mehr. Ich mach aller zwei Wochen eine Sicherheitskopie meiner geschäftlichen Daten. Am Ende des Geschäftsjahres gehen dann nochmal alle Daten auf einer CD zu den Unterlagen. Das sollte dann 10 Jahre Aufbewahrungsfrist sicher überstehen lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2010 - 1:05

Antworten mit Zitat  

jaja nur weiter rein noch mit dem messer.

(ich hab so ne externe festplatte.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2010 - 11:15

Antworten mit Zitat  

Hallo!
Muss ich bei einer Gewerbeabmeldung auch etwas zahlen?
Und kann ich, falls ich will, den Gewerbeschein dann irgendwann wieder 'aktivieren'?

Vielen Dank schon mal!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2010 - 12:39

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Abmeldung ist Abmeldung und kostet meißt um die 10 - 15 €. Den Gewerbeschein kannst du dann nicht wieder aktivieren und musst das Gewerbe bei Bedarf neu anmelden. Prinzipiell spricht als Selbstständiger in Nebentätigkeit und Kleinunternehmer aber nichts dagegen, den weiter laufen zu lassen. Dann hast du halt einfach keine Umsätze gemacht. Das würde ich aber auch nicht länger als 1 Jahr machen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2010 - 13:36

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Danke!Smile

Ich werde ihn wohl abmelden, da ich jetzt im letzten Semester sowieso keine Zeit mehr haben werde für Promo.
Außerdem bin ich danach kein Student mehr und dann wird alles etwas komplizierter mit den Versicherungen etc.
Muss ich eigentlich dann trotzdem eine Steuererklärung machen für 2010, auch wenn ich nichts verdient habe, bzw. abgemeldet habe (ohne vorher was verdient zu haben im laufenden Kalenderjahr?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2010 - 11:14

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Hey Leute hoffentlich kann mir jmd helfen. Bin auch ganz neu hier und hatte letzte Woche Samstag zum ersten Mal als Hostess gearbeitet. Alles schön und gut aber hatte keine Ahnung, dass man UNBEDINGT dafür einen Gewerbeschein braucht. Hab mir am Montag einen machen lassen, hab jetzt aber Angst, dass ich Ärger bekomme, da ich zuerst gearbeitet habe und erst später das Gewerbe angemeldet habe. Kennt sich jmd damit aus??
Ah und noch eine andere Frage, hab noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen. Kann ich, solange ich warte, bei der Rechnung einfach meine Indentifikationsnummer angeben? Oder muss ich auf jeden Fall meine Wirtschaftssteuernr. angeben?

Wäre euch richtig dankbar wenn ihr mir helfen könntet!!

Danke im Voraus!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2010 - 11:49

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Prinzipiell gibt es auf alle deine Fragen schon ausreichende Antworten bzw. Diskussionen hier im Forum (Suche oben benutzen yo )
Aber mal im Schnelldurchlauf:
1. Ein Gewerbe kann auch rückwirkend angemeldet werden (allerdings sollte der Zeitraum nicht überdehnt werden, ich meine bis zu 2 Monaten ist tragbar).
2. Es gibt auch andere Meinungen, ich denke aber, dass die persönliche ID nichts auf der Rechnung zu suchen hat. Du bekommst vom Finanzamt einen Fragebogen und daraufhin erst die Steuernummer. Das kann unter Umständen einige Wochen dauern. Ggf. mal mit Agentru sprechen, ob die Angabe "Steuernummer ist beantragt/wird nachgereicht" auf der Rechnung erstmal reicht.
3. Auch wenn es immer noch Agenturen gibt, die das fordern und umsetzten, Hostessenjobs DÜRFEN nicht über Gewerbeschein abgerechnet werden, da es sich um eine abhängig beschäftigte, da weisungsgebundene Tätigkeit handelt, die somit sozialversicherungspflichtig ist. Ohne dir Angst machen zu wollen, es kann sogar passieren, dass dir das Finanzamt allein wegen der Bezeichnung "Hostess" auf dem Gewerbeschein die Zuteilung einer Steuernummer verweigert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2010 - 15:40

Antworten mit Zitat  

Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer erhälst du in ca. 6 Wo nach der Anmeldung per Post zugeschick. Bei der Rechnung schreibst du eingach ,,SteuerNr neu beantragt wird nachgereicht.,,
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