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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2008 - 17:02
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Guerilla Promos sind in der Regel nie angemeldet. Du verweist im Zweifelsfall auf deinen Ansprechpartner der Agentur. Ich hab bis jetzt noch nie Ärger bekommen. |
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honey26 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 03.10.2007 Beiträge: 88 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21 Okt 2008 - 15:53
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hallo,
also sticker aktionen habe ich noch noicht gemacht. was den banner angeht hatte ich schon damit zu tun und auch in verbindung mit dem ordnungsamt. der banner ist legal sofern du damit nur auf dem gehsteig bleibst und den verkehr nicht behinderst.
lg honey |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2008 - 12:40
Ordnungsgeld |
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Nicht alles ist egal, in Stuttgart z.B. ist das Ordnungsamt seeeeehr pingelig!!!
Mein Kumpel hat in einem Bereich geflyert, wo ihm die Agentur es auch beauftragt hat und hat ein Ordnungsgeld von 35,-€ kassiert......da hat die Agentur doch glatt vergessen diese Aktion anzumelden...Rechnung hat mein Kumpel natürlich an die Agentur weitergeleitet.... aber sowas kann schon mal passieren, denn Anmeldung ist meist teuerer als ein Ordnungsgeld zu kassieren. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Okt 2008 - 11:15
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bei sämtlichen Promos bei denen ich bis jetzt war, lag immer eine Genehmigung der Stadt vor, wenn man selbst die Verantwortung trägt und es nicht anders im Vertrag niedergeschrieben ist würde ich nie "Guerilla Promo" machen. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Dez 2008 - 14:05
Ordnungsamt ?! |
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Hallo!
Am Wochenende wurde ich vom Ordnungsamt verwiesen, ich dürfte ohne Genehmigung keine Promotion machen.
Also musste ich die ganze Zeit vor dem Geschäft X stehen, wo keine herlief -
bin ich als Promoter dafür zuständig beim Tiefbauamt eine erlaubnis zur Promotion einzuholen !?
Ich denke nicht oder ?! Wenn ich gebucht werde ist das doch nicht meine Aufgabe ?!
Wenn ich in anderen Städten Promotion gemacht habe war es bisher kein Problem !
Über einen rat würde ich mich sehr freuen!
lg
Ebony |
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Gast
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Verfasst am: 01 Dez 2008 - 16:00
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Darum sollte sich im Normalfall die Agentur kümmern!
Ist definitiv nicht deine Aufgabe (und wenn, dann hätte man sich vorher wenigstens mal infomieren müssen ). |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2008 - 8:06
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alles klar =)
Vielen dank =) |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2008 - 11:57
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Ich hatte letzte woche guerilla-aktion. das ist ja vom ordnungsamt nicht erlaubt. der agenturchef sagte, wenn das ordnungsamt komme sollte, ich solle mich ahnungslos stellen und wäre es zu einer geldbuße gekommen hätte diese die agentur gezahlt. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2008 - 18:45
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Rico86 hat Folgendes geschrieben: | Ich hatte letzte woche guerilla-aktion. das ist ja vom ordnungsamt nicht erlaubt. der agenturchef sagte, wenn das ordnungsamt komme sollte, ich solle mich ahnungslos stellen und wäre es zu einer geldbuße gekommen hätte diese die agentur gezahlt. |
Das heist die Agentur wusste dass die Aktionsfläche nicht ordnungsgemäß gebucht wurde oder wie darf ich das jetzt verstehen?
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2008 - 6:50
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Ich sollte Pappaufsteller an verschiedenen Orten einer Stadt anbringen (1,2m breit, 1,6m hoch). Das ist aber verboten vom Ordnungsamt. Und wenn ich da erwischt worden wäre, hätte die Agentur oder der ihr Auftraggeber das Ordnungsgeld bezahlt. Ist aber zum Glück nicht vorgekommen.
Also immer wenn du ein Job mit Guerilla siehst, das wäre dann zum Beispiel sowas. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2008 - 17:03
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Hey!
Ich hatte dieses Problem auch schon mal. Das schlimme war, dass der Jpb an sich auch total ungeplant war und als Krönung wurden wir irgendwann des Geländes verwiesen!
Ich hab mir aber keine Gedanken darüber gemacht, ob ich irgendwas hätte beantragen müssen. Dafür sind definitiv die Agenturen zuständig. Das schlimme bei mir war, dass ich nicht für den Ausfall entlohnt wurde und auf Anreisekosten usw. sitzen geblieben bin. |
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Gast
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Verfasst am: 16 März 2009 - 18:24
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Das ist völliger Klamauk! Du hast doch gar keine Leistung erbracht und auch keine Waren verkauft, wie sollst du denen das denn ich Rechnung stellen???
Soweit ich weiß sind Bußgelder nicht absetzbar, insofern können die den Bescheid nicht als Betriebsausgabe angeben. Was du höchstens mauscheln kannst, ist so zu tun als hättest du für einen Betrag in Höhe des Bußgeldes gearbeitet und diese "fiktive" Leistung stellst du in Rechnung. Dann bekommst du das Geld durch die "Hintertür" zurück, musst den Bußgeldbescheid aber selbst bezahlen (am besten vom Privatkonto, damit gar nicht erst ein Zusammenhang zwischen Bußgeldbescheid und Rechnung hergestellt werden kann). |
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Gast
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Verfasst am: 17 März 2009 - 7:12
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Ist nicht ganz unüblich:
da die Agentur das Bussgeld nicht als Betriebsausgabe absetzen und vor allem auch nicht einfach Geld aus dem Topf nehmen kann, bleibt nur dieser Weg. Daher Rechnung über fiktive Leistung in Bussgeldhöhe plus Einkommenssteuer (pauschal 10% sollte ok sein) erstellen und dass der Agentur auch so mitteilen und bestätigen lassen !! Anschliessend natürlich das Bussgeld normal bezahlen und gut.
ciao derde |
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spitzen Alter Hase
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 324 Wohnort: Plittersdorf
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Verfasst am: 17 März 2009 - 8:07
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Ich bin in meiner EÜR über den Punkt "Bussgelder" gestolpert. Dort kann ich diese anführen. _________________ Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum |
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Gast
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Verfasst am: 17 März 2009 - 15:52
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Guerilla Aktionen sind immer so ne Sache, solange man selber den Perso nicht rausholen muss, kann man das immer noch ganz gut auf die Agenturen abschieben, die ja auch im Regelfall alles übernehmen.. |
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