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Was tun bei Rauswurf?

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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2007 - 23:18

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Hallo, wenn Du mich meinst: also da die Kündigung ja in eine normale umgewandelt wurde, musste mein Ex AG eben die 14 Tage nach zahlen, den Urlaubsanspruch den man evtl. hat und die Überstunden, die nur von mir schriftlich festgehalten wurden.
Wie meinst Du das mit Entschädigung?
Für die Arbeit, dass man zu Gericht musste etc...??
Nö, das nimmst ja gerne auf die eigene Kappe wenn Du weißt, dass Du mind. für 14 Tage noch Geld bekommst.
Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Mai 2008 - 15:50

Ist ein direkter Rauswurf eine Abmahnung?
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Hi! Hab hier mal eine Frage.

Wenn man direkt aus einer Promoaktion rausgeworfen wird, ist es gleich einer Abmahnung? Im Vertrag steht, dass Abmahnungen bei inkorrektem Verhalten, Auswirkungen auf die Praemienzahlung haben wird. Das sind paar Euros pro Stunde mehr.

Wurde direkt rausgenommen ohne Abmahnung und die Agentur argumentiert, dass der direkte Rauswurf schon die Abmahnung sei.

Ich bin nicht sicher, ob alles so seine Richtigkeit hat. Natuerlich gibt es bei einer Promoaktion andere Bedingungen als bei einer Festanstellung, aber man hatte doch keine Chance gehabt sich zu verbessern.

Habt ihr schon mal solche Erfahrungen gehabt? Es geht mir darum, dass ich keine Abmahnung bekommen habe, aber trotzdem jetzt weniger erhalten habe.

Es ist zwar nicht viel Geld, aber alles soll ja seine Richtigkeit haben Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Mai 2008 - 16:29

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Hm, also ich weiß nicht wie genau das rechtlich aussieht, aber mehr als ein Rauswurf kann ja nicht kommen, um einen negativen Ausgang der Aktion zu beschreiben. Rolling Eyes
Und Prämie gibt es grundsätzlich bei positivem Ablauf. Insofern würde ich sagen, hast du keine Chance auf die Prämie und je nach Vergehen ist es sogar möglich, dass das "normale" Honorar gekürzt wird...

Was ist denn vorgefallen, wenn ich fragen darf??
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Mai 2008 - 18:54

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Eigentlich sollte eine Abmahnung vor dem Rausschmiss kommen, quasi als Vorwarnung - wenn nun, warum auch immer, sofort die Notbremse gezogen wird, ist die Argumentation der Agentur nicht unplausibel.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Mai 2008 - 20:02

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Eine Abmahnung erfoglt üblicherweise schriftlich, andernfalls wird das ganze in einem Rechtsstreit schwer zu beweisen sein.

In Deinem Fall gibt es event. eine Reglungslücke und die Agentur kann viel behaupten wenn der Tag lang ist...

Die Situation ist allerdings klar durch die Behauptung der Agentur, sie wird nicht freiwillig zahlen wollen. Wenn es sich jetzt nur um einen unbeutenden kleinen Betrag handelt, rate ich Dir es dabei zu belassen, in einem Rechtsstreit müsstest Su in Vorkasse treten und könntest Dir ein vielleicht gutes Verhältnis zur Agentur zerstören.

Also, hier mußt Du abwägen und ggf. Dich mit dem Juristen Deines Vertrauens besprechen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Mai 2008 - 22:54

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Es geht hier nur um 100 Euro und ein Anwalt aus dem Bekanntenkreis wuerde fuer 25 oder 50 Euro ein Schreiben fuer mich erstellen und eventuelle Fragen klaeren.

Dann bleiben mir vllt ncoh 50 Euro uebrig, aber wir sollen uns doch nicht alles von den Agenturen gefallen lassen oder?
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 23 Mai 2008 - 0:01

Antworten mit Zitat  

Versuche doch erst mal ohne Anwalt einen Kompromis mit der Agentur zu schließen. Vielleicht kannst Du den Raußwurf als unfair darlegen...
ansonsten drohe mit einem Anwalt und zusätzliche Kosten..
Ich weiß nicht obs Du noch mit der Agentur bei anderen Projekten zusammen
arbeiten möchtest.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2008 - 1:52

Antworten mit Zitat  

promogod hat Folgendes geschrieben:
Es geht hier nur um 100 Euro und ein Anwalt aus dem Bekanntenkreis wuerde fuer 25 oder 50 Euro ein Schreiben fuer mich erstellen und eventuelle Fragen klaeren.


Überlege Dir, ob Du in Zukunft mit der Agentur weiterhin zusammenarbeiten möchtest und kläre wie der Anwalt Deine Chancen einschätzt, daß Du die rund 100,00 EUR erhälst.

Zitat:
Dann bleiben mir vllt ncoh 50 Euro uebrig, aber wir sollen uns doch nicht alles von den Agenturen gefallen lassen oder?


Wieso bleiben Dir nur 50,00 EUR übrig? Die Agentur muß die Anwaltskosten übernehmen. Der Anwalt muß sich natürlich hierbei an die Vorrschriften der RVG halten und 50,00 EUR Honorar kommen mir da auf den ersten Blick für einen Brief als deutlich zu hoch vor.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Mai 2008 - 13:13

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vielleicht gibt es ja auch andere Möglichkeiten
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