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promotionbasis.de
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<< Elster Formular Vorsteuer quartalsweise :: Aktionskleidung nicht wie im Vertrag geregelt - Morphesuit >> |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2008 - 9:15
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Ich hab aber doch die Wahl, ob ich die Steuer ausweise oder nicht, richtig? Wenn ich das nicht tun werde, dann hat sich das mit der Vorauszahlung doch erledigt oder nicht? |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2008 - 14:45
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Das mit Steuer ausweisen oder nicht findest du unter dem Punkt Kleinunternehmerregelung. Das würde ich mir aber gut überlegen, dann es ist egal, ob du der Agentur Steuer berechnest oder nicht, aber für dich macht es einen Unterschied, ob du von deinen Ausgaben die Vorsteuer zurück bekommst oder nicht. Du musst halt dann die Buchhaltung etwas ausführlicher machen.
Die Vorauszahlungen betreffen die Einkommensteuer. Die kommen auf jeden Fall auf dich zu - oder auch nicht, je nach Höhe des zu erwartenden Gewinns |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2008 - 15:07
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Unter "Kleinunternehmerregelung" finde ich aber nichts!!!
Ich dachte ja echt, dass ich mich schon ganz gut eingelesen hatte, aber irgendwie muss ich das nochmal überdenken!
Mir wurde gesagt, dass wenn ich das mit der Steuer weglass, sie also nicht verlangen, dann führt das Unternehmen, für das ich arbeite, die Steuer ab und ich muss nichts machen! Warum sollte ich denn dann trotzdem Steuer vorauszahlen, ich weiss doch nicht mal annähernd, wieviel Geld ich verdienen werde. In der Prüfungszeit meines Studiums weniger, in den Ferien vielleicht mehr - keine Ahnung!!!! Muss ich denn auf jeden Fall was vorauszahlen???
Wenn ich die MWST verlange und mich selbst um die Abführung kümmern will, dann ist das aufwendiger und ich muss Fahrtkosten etc etc etc mit angeben und hoffen, dass ich sie zurückbekomme, klar! Aber mal ehrlich, ich möchte doch lediglich ein bisschen Promotion nebenbei machen wenn ich Zeit hab um mehr Geld zu haben, ich will hier kein Promotion-Unternehmen gründen noch sonst was, einfach nur ab und zu arbeiten, mal mehr mal weniger!
Ich brauch Hilfe |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2008 - 17:42
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Sorry, du hast Recht. Ich hab jetzt mal nur unter Kleinunternehmer gesucht und ganz viele Seiten bekommen. Zum Beispiel die hier:
hier klicken
hier klicken
Die Agentur führt für dich keine Steuern ab, weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer.
Du musst für dich selbst entscheiden, ob du lieber ein bischen Bürokram auf dich nimmst und dafür mehr Geld hast oder ob du den einfachen Weg gehst, die Umsatzsteuer weglässt und dafür auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommst.
Die Vorauszahlungen betreffen die Einkommensteuer, die haben also mit der Kleinunternehmerreglung zu tun. Die richten sich nach dem, was du beim Fragebogen vom Finanzamt als Gewinn angibst.
Ein Unternehmen hast du eh schon gegründet, sobald du den Gewerbeschein in der Hand hältst. |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 12 Jan 2008 - 18:37
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Ich denke Du kannst sofort Rechnungen schreiben; wenn Du noch keine
explizite Steuernummer bekommen hast, nehme doch einfach deine
Normale Steuernummer (Einkommensteuerbescheinigung,...) und rufe
das Finanzamt an, ob es OK ist. |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 18 Jan 2008 - 6:35
Finanzamt verweigert mir die Steuernummer |
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Also, ich habe für insgesamt 5 Agenturen gearbeitet. Habe vor 4 Tage alle Rechnungen (Formal Korrekt) mit ein kopie des Blattes vom Finanzamt, der folgendes besagt an die agenturen rausgeschickt:
Finanzamt München IV
Finanzamt München IV. 80302 München
Herrn
Georg XXXXXXXXXXX
XXXXXXstr. 10
XXXXX München
— Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben ~O89 1252-0
Ihre Nachricht vom Unser Aktenzeichen Durchwahl: Bearbeiter(in): Zimmer Datun
Cl. 34~3iO7 41~7~ ~Fr:Quaißer 1307 28~i2.07
Aufnahme einer Tätigkeit als Promoter, Aufbauhilfe, Webetätigkeiten etc.
Sehr geehrter Herr XXXXX,
nach Ihren Angaben werden Sie die von Ihnen angegebene Tätigkeit lediglich in geringem
Umfang ausüben. Ihre Einnahmen daraus werden sich nach Ihrer Schätzung nur auf geringe
Beträge belaufen.
Die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer
zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist (~ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG). Nach-
dem Sie dies derzeit nicht vorhaben bzw. nicht abschätzen können, sieht das Finanzamt
daher keine Veranlassung, Sie als Unternehmer steuerlich zu führen.
Eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke wird Ihnen daher nicht zugeteilt.
Das o.g. Aktenzeichen stellt keine Steuernummer dar.
Bitte beachten Sie:
• Sie sind nicht berechtigt, in Abrechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Achten
Sie bitte darauf, dass ggf. auch keine Umsatzsteuer in an Sie erteilten Gutschriften
ausgewiesen ist. Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer müssten Sie an das Fi
-nanzamt entrichten (~ 14c Abs. 2 UStG); der Leistungsempfänger könnte diese je-
doch nicht als Vorsteuer abziehen (~ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
• Sollten Sie diese Tätigkeit zukünftig in größerem Rahmen ausüben, sind Sie ver-
pflichtet, dies dem Finanzamt umgehend unter dem o.g. Aktenzeichen anzuzeigen!
• Legen Sie dieses Schreiben ggf. bitte auch Ihrem Auftraggeber vor!
_________________________________________________________
Hab von 2 von den agenturen ein email bekommen, in dem stand: Ihre rechnung war formal inkorrekt, uns fehlen follllgenden unterlagen: Kopie vom gewerbeschein. Das macht mich verrückt! Dieses blatt ersetzt doch ein gewerbeschein, Könnt Ihr alle nicht lesen? Eine Steuernummer wird nicht zugeteilt!!!
"Die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer
zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist (~ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG). Nach-
dem Sie dies derzeit nicht vorhaben bzw. nicht abschätzen können, sieht das Finanzamt
daher keine Veranlassung, Sie als Unternehmer steuerlich zu führen."
AMEN
Es tut mir leid, aber ich bin ziemlich angepisst. Jetzt muss ich 1000 weitere gespräche mit finanzamt mitarbeiter, die jede 2e woche scheinen in urlaub zu sein und ich weiss langsam nicht weiter...
hat jemand eine ahnung, was ich machen kann??? |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2008 - 9:10
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Ich kann verstehen, dass Du gerade ziemlich wütend bist, allerdings sollte sich Dein Ärger nicht gegen die Agenturen richten, sondern gegen das Finanzamt.
Die Agenturen brauchen nun einmal eine Steuernummer, um Dich bezahlen zu können.
Du solltest daher versuchen Dich mit dem Finanzamt zu einigen.
Dabei wünsche ich Dir viel Erfolg! |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2008 - 13:13
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Naja, das ist irgendwie verständlich und andererseits wieder total konfus.
Das Finanzamt sagt: Bei dem bisschen, das du arbeiten möchtest, lohnt sich die Erteilung einer Steuernummer nicht.
Ist ja irgendwie auch verständlich, wenn jemand z. B. 500 Euro Umsatz und 25 Euro Gewinn im Jahr machen möchte. Ich weiß jetzt nicht, welchen Umsatz und Gewinn du dort angegeben hast.
Ich würde dem Finanzamt schreiben, daß ich nochmal nachkalkuliert habe und sich meine Auftragslage nun auch ganz anders als erwartet entwickelt hat und eine neue Schätzung abgeben.
Zum Thema Gewerbeschein: Bevor du beim Finanzamt warst, musst du ja ein Gewerbe angemeldet haben. Also hast du einen Gewerbeschein, auch wenn das Finanzamt den grad mal vorläufig außer Kraft gesetzt hat. Ich will dich natürlich nicht zu irgendeinem Betrug oder ähnlichem anstiften... |
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Petrov ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 Beiträge: 21 Wohnort: München
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Verfasst am: 20 Jan 2008 - 10:41
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das war alles mein fehler
ich hätte noch eine kopie der gewerbeanmeldung (was anscheinend der gewerbeschein ist, was mir bis dato nicht bakannt war... ich dachte ich kriege noch was) mitschicken sollen. alles halb so wild. die agenturen haben schon recht gehabt, genauso wie der finanzamt
grüßle |
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MarcusL
Anmeldungsdatum: 03.12.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Rheda-Wiedenbrück
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Verfasst am: 23 Jan 2008 - 16:45
Mann und Frau Promotion auf einer Steuernr.? |
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Hallo Leute,
meine Frau und ich fangen in einer Woche an mit Promotion. Ich habe bereits eine Steuernr., für meine Frau haben wir eine beantragt.
Jetzt aber überlege ich mir, ob es nicht möglich bzw. von Vorteil/Nachteil wäre, wenn wir BEIDE auf einer Steuernr. unsere selbständigen Tätigkeiten ausführen würden!?
Was wäre besser für uns? Eine Steuernr., zwei Steuernr.? Welche Vor- und Nachteile hätten wir bei beiden Möglichkeiten?
Liebe Grüße! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2008 - 19:39
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Hallo MarcusL,
nach der Auskunft meines Steuerberaters, können alle Familienangehörige über dein Steuernummer arbeiten, also Ehemann oder -frau, Eltern, Geschwister usw. Du musst dich dann nur mit dem Arbeitgeber einigen, denn die Rechnungen dürfen nur auf deinen Namen gestellt werden. Entsprechend wird dann alles vom Finanzamt , als deine Einnahmen angesehen.
Daraus ergeben sich natürlich einige Vor- und Nachtelie:
Du musst alles nur 1x machen(die Buchhaltung, die Umsatzvoranmeldung, usw.)
Manche Agenturen akzeptieren nur Rechnungen von den tatsächlich beschäftigten Mitarbeitern - also wenn nur deine Frau tätig ist, die Rechnung aber von dir kommt, machen Sie manchmal Theater. Du kannst natürlich dem Arbeitgeber die Rechnung auf den Namen deiner Frau stellen, hast dann aber hinterher das Problem mit dem Finanzamt - der will auf den Rechnungen nur den zu der Steurnummer gehörenden Namen sehen.
LG |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2008 - 14:59
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Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann muss ich nur meinen Gewerbeschein und dieses Blatt vom Finanzamt einreichen, damit mich die Agenturen bezahlen können, oder?
Habe nämlich auch keine Steuernummer zugeteilt bekommen, sondern eben so ein Blatt bekommen. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jun 2008 - 18:19
Auch noch keine Steuernummer |
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Hab das selbe problem.
Hab mein gerwerbe angemeldet und die vom rathaus meinten ich solle in einer woche beim finazamt anrufen um die steuernummer zu erhalten.
ja ich hab mich auf diese info verlassen und meinen job schon getätigt.
nun sollten die rechnungen bis gestern abgeschickt worden sein. als ich aber beim finanzamt angerufen hab haben die mir gesagt sie müssten erst die formulare erhalten die sie mir zugeschickt haben. diese formulare hatte ich schon ausgefüllt und abgeschickt nun dauert es aber wieder 2 wochen bis ich die steuernummer bekomme...was nun?
auf diesem formular stand oben in einem kästchen "Steurenummer/Aktenkennzeichen" und dann eine nummer mit 2 Buchstaben, ist das sowas wie eine vorläufige steuernummer?
Ich hab ein bisschen panik weil das mein erster Job von der promotionbasis war.. |
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interpol Alter Hase
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 346 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 16 Jun 2008 - 19:21
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warten ist eben angesagt. und nein das ist nicht die steuernummer. du kannst dich sicherlich auch einmal telefonisch erkundigen nach der steuernummer aber das dauert eben bissl. und by the way...ich schicke regelmäßig meine rechnungen zu spät ab und ich glaube nicht, dass irgendetwas passiert wenn du das tust. warum erklärst du der agentur nicht einfach kurz den sachverhalt? sie werden sicher nicht sagen, dass du dann kein geld bekommst |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jun 2008 - 19:34
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Erste Möglichkeit wäre mal noch ein paar Tage zu warten und dann nochmal freundlich beim FA anzufragen, normalerweise geht das ganz fix auf dem kurzen Dienstweg (via Telefon), das amtliche Schreiben dauert halt etwa slänger.
Zweite Möglichkeit (kenne ich von Bekannten, da haben das Agenturen so akzeptiert) du rufst die Agentur an und schilderst dein Problem (solltest du so oder so machen, wenn die Rechnung schon da sein sollte). Wie gesagt, bei Bekannten ging es dann mit einem Hinweis auf der Rechnung, dass die Steuernummer beantragt ist und nachgereicht wird. Wenn du sie dann hast, einfach nochmal einen "Nachtrag" zur Rechnung an die Agentur schicken, die sollten das dann in ihrer Buchhaltung einordnen können. Du kannst dann auch noch eine Kopie vom Schreiben mit der Steuernummer vom FA beilegen, dann sehen die auch am Datum, dass es so lange gedauert hat.
Einfach mal höflich anfragen |
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