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Abzüge zulässig

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AngelaP



Anmeldungsdatum: 22.02.2015
Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 20 Okt 2015 - 17:07

Abzüge zulässig
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute!
Ich nutze das Forum zum ersten mal, daher entschuldigt, falls das evtl nicht hierher gehört.

Es geht darum, dass ich vor einem Monat ungefähr als Hostess auf einem Kongress gearbeitet habe und nun endlich das Geld dafür erhalten habe. Allerdings viel weniger als erwartet..
Ich habe erst seit kurzem den Gewerbeschein und auf dem Kongress habe ich noch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Ich bin in Steuerklasse 1.
Jedenfalls habe ich 42 Stunden gearbeitet und der Stundenlohn betrug 10€. Sind also 420€ +-. Ich habe allerdings nur um die 300€ überwiesen bekommen. Natürlich habe ich mich sofort bei der Agentur gemeldet um nachzufragen, da ich meines Wissens keine Abzüge habe.
Diese verneinte das aber und behauptet, dass es bei so kurzen Einsätzen (waren 4 Tage), bei denen man in kurzer Zeit viel verdient, immer Abzüge gibt.

Eine Abrechnung habe ich leider noch nicht erhalten, aber ich bin im Moment einfach verwirrt und frage daher hier nach, stimmt das so?
Ich bin ja mit den 420€ noch unter der Minijob Grenze, gibt es da also wirklich Abzüge oder betrügen die mich hier einfach schlichtweg? Um was für Abzüge soll es sich denn handeln? Und sind über 100€ nicht einfach zu viel, die mir da abgezogen wurden?

Der Text ist jetzt etwas lang geworden, sorry, aber ich hoffe wirklich, jemand hier kann mir weiter helfen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2015 - 7:03

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Ein klarer Fall von Betrug. Als "Minijobber" (also klassisch auf € 450,- - Basis) fallen höchstens ein paar Cent für die pauschale Lohnsteuer an, wenn der Arbeitgeber diesen Posten nicht sowieso übernimmt.
Sie haben einen Vertrag mit der Agentur, in dem Ihr Verdienst und evtl. Abzüge gereget sind.
Bestehen Sie auf einer ordentlichen Lohnabrechnung und lassen Sie sich die Abzüge erklären. Sollte das nicht zum Ziel führen, so bleiben zwei Wege:
1. Gang zum Anwalt, Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche
2. Gang zur Polizei, Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 StGB), wegen der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und wegen der Nicht-Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 21 (1) MiloG) - denn € 300,- : 42 ist gerade mal ein Stundenlohn von € 7,14 .
Verfolgungsbehörde für derartige Delikte ist aber eigentlich Ihr örtliches Hauptzollamt, bei dem eine Anzeige wahrscheinlich mehr bringt, weil außer Ihnen auch noch andere Mitarbeiter betroffen sein werden - und der Zoll prüft/ermittelt dann komplett.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2015 - 8:15

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Was machst du denn sonst so? Vielleicht hat es ja einen steuerrechtlichen Grund, warum du so hohe Abzüge hast.
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AngelaP



Anmeldungsdatum: 22.02.2015
Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 21 Okt 2015 - 11:01

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Danke für eure Antworten!
Also ich bin Studentin, einen Hauptberuf habe ich sonst nicht. Momentan mache ich tatsächlich nur Promotionjobs, und das auch nicht regelmäßig. Daher kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es rechtens ist, mir so viel abzuziehen.

Den Vertrag habe ich mir noch einmal angesehen. Da steht absolut nichts von irgendwelchen Abzügen. Die Abrechnung lässt auch auf sch warten. Kommt mir alles schon sehr komisch vor.

Laurin70 du meinst also ich sollte das beim Zoll zur Anzeige bringen? Kommen dabei auch Kosten auf mich zu?
Ich habe jetzt jedenfalls auf eine Abrechnung bestanden, und dass sie mir so schnell wie möglich zugeschickt werden soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2015 - 13:38

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Warte erstmal die Abrechnung ab, daraus geht ja dann hervor, welche Abzüge da vorgenommen wurden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2015 - 14:03

Antworten mit Zitat  

Derartige Abzüge sind bei einem normalen € 450,- - Job und LstKl 1 absolut unmöglich. Was sagt denn die Agentur auf die Frage, welche Abzüge genau das sein sollen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Nov 2015 - 12:03

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Kann es sein, dass die Agentur aus eigenen steuerrechtlichen Gründen, einfach das Geld auf 2 Monate aufteilt? Einfach aus Gründen der Krankenversicherung etc.?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Nov 2015 - 21:01

Antworten mit Zitat  

Vielleicht hält uns Angela ja auf dem Laufenden, was denn nun auf der Lohnabrechnung konkret stand hehe
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Steffen81
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 17.01.2013
Beiträge: 1210
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 19 Mai 2016 - 16:38

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Es könnte natürlich sein, dass sie kurzfristig angestellt war in dem Fall können dies Abzüge in der Tat höher sein. Dies war zumindest bei mir schon der Fall. Das passt auch dazu in kurzer Zeit viel Geld verdient zu haben Wink
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