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Gast
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Verfasst am: 19 März 2015 - 0:54
Ich bin in einer blöden Situation |
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Hallo zusammen!
Ich bin in einer blöden Situation. Habe ein Jobangebot einer Agentur erhalten für die ich schon einmal gearbeitet habe. Es handelt sich um einen 3tägigen Einsatz auf einer Messe. Ich habe zugesagt und den der Vertrag wurde mir zugeschickt und ich habe ihn unterschrieben zurückgefaxt. Das ganze war Ende letzter Woche.
Heute bekomme ich eine Mail, dass ich für die 3 Tage auf der Ersatzliste stehe und jeweils einen Abend vorher erfahre, ob ich eingesetzt werde oder nicht.
Ehrlich gesagt, will ich aber nicht die 3 Tage rumsitzen und auf einen möglichen Anruf warten, dass ich arbeiten kann, da ich während dieser Zeit anderweitig Geld verdienen kann .
Bin ein bisschen sauer und möchte das ganze jetzt absagen, da ich definitiv in dieser Zeit woanders arbeiten könnte.
Ist das in Ordnung, wenn ich denen jetzt schreibe, dass die mich von der Ersatzliste streichen sollen oder kommt das total unhöflich? Von Ersatzliste war nie die Rede, in keiner Mail, noch im Vertrag.
Über ein paar Meinungen würde ich mich freuen! |
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Gast
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Verfasst am: 19 März 2015 - 14:44
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Sag denen doch erstmal, dass du ausschließlich und wie vereinbart, ob du nun angerufen wirst oder nicht, für die volle Vergütung zur Verfügung stehts. |
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Gast
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Verfasst am: 19 März 2015 - 16:16
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Wie genau ist das gemient? Das ich egal ob ich eingesetzt werde oder nicht das volle Gehalt erhalte?
Ist das nicht total dreist? Das "traue" ich mich gar nicht zu schreiben.... |
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Gast
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Verfasst am: 19 März 2015 - 21:47
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Naja, du mietest ja auch kein Auto für eine Woche, um dann zu sagen, du brauchst es vielleicht nur ein paar Tage und bezahlst dann auch nur die paar Tage.
Du wurdest für 3 Tage angefragt, hast für 3 Tage unterschrieben. Auf einmal stehst du auf einer Springerliste. Hätte man dir gleich gesagt, dass du nur Springer bist, hättest du sicher gleich gesagt, dass du das nicht machst.
Was steht denn konkret in deinem Vertrag drin? Sind die Tage definiert? Was konkret steht drin zu Absagen bzw. Kündigung? |
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2015 - 0:27
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Ja, im Vertrag stehen konkret die 3 Tage drin und nichts von einer Springerposition.
Das die mich auf die Ersatzliste stellen möchten hätten die mir auch sagen können bevor sie mir den Vertrag geschickt hätten, denn dann hätte ich nicht unterschrieben.
Zum Thema Kündigung steht nur " bis spätestens 3 Tage vorm Einsatz, ansosnten mit Attest" (ist über die 70 Tage Regelung, also kein Gewerbeschein oder Minijob). |
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2015 - 6:45
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Achso, als Arbeitnehmer ist das natürlich was anderes, da kannst du nicht darauf pochen für 3 Tage gebucht worden zu sein. Klar, dann kündige ganz normal den Einsatz, solange die Frist noch nicht verstrichen ist, so, iwe du es geplant hast |
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2015 - 19:14
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Habe gestern die Mail mit der Kündigung geschrieben, aber die zuständige Mitarbeiterin stellt sich "tot" und reagiert nicht. Habe dann mehrfach in der Agentur angerufen, aber erreiche nur die "Empfangsdame", die mich zwar immer durchstellt, aber die zuständige Mitarbeiterin nimmt nicht ab. Das geht seit 2 Tagen so. Ich könnte heulen.
Die Absage muss ja offiziell "angenommen", also akzeptiert werden. |
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yvymaus Alter Hase
Anmeldungsdatum: 11.04.2003 Beiträge: 597 Wohnort: Thalheim
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Verfasst am: 22 März 2015 - 13:30
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wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, dann solltest du diesen auch schriftlich wieder kündigen.
Emails werden nicht immer als Beweis akzeptiert. Die können nämlich ganz schnell "verloren" gehen und in Falle von Ersatzansprüchen hättest du dann ein Problem. |
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