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Steuerberechnung bei Verkostung ja oder nein

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Nov 2014 - 21:39

Steuerberechnung bei Verkostung ja oder nein
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Hallo ihr lieben,
ich mache gerade Promotion für Nahrungsmittel/Verkostung. Ich bin keine Kleineunternehmer und muss 19% immer extra abrechnen. Alerdings für Verkostungsware stelle ich immer brutto Preis, da es nur 7% Steuer hat. Heute Abend schreibt mir die Agentur das ich Verkostungware netto mit 19% schreiben soll. Ich muss morgen nach Berlin und wollte Rechnung heute abend machen. Agentur kann ich nicht mehr heute erreichen. wie macht ihr das? Wie berechnet ihr Verkostungware?
danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Nov 2014 - 22:59

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Wenn du die Originalbelege behälst und in deiner BWA als "Wareneinkauf" buchst, berechnest du, wie die Agentur es möchte, einfach deine Arbeitsleistung netto zzgl. der Waren netto und berechnest auf beide Posten die 19 % USt. Für alle Beteiligten ist das dann ein 0-Summen-Spiel, da die USt ja ans FA abgeführt und von der Agentur zurückgeholt wird. Du kannst als Unternehmer dann ganz normal die 7 % für die Betriebsausgabe Lebensmittel geltend machen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Nov 2014 - 23:22

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Danke
Das ist das kommische. Agentur bezahlt nacher zwar die ware, will aber das ich es mit 19% in Rechnung stelle. Muss ich dann beides 7 und 19% in Rechnung schreiben? Blicke nicht durch. Kannst du mir vllcht helfen?

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2014 - 0:06

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Nein, du selber bist ja kein Lebensmittel, also ist für deine "Leistung" kein ermäßigter Steuersatz fällig lol Bei diesen vermischten Dingen ist entscheidend, was die Hauptleistung ist und das ist in deinem Fall deine Dienstleistung, nämlich die Verkostung. Wenn du dafür entsprechende Ware einkaufst, ordnet die sich unter und es wird der normale Steuersatz fällig (Position 1 Arbeitsleistung - netto, Position 2 Waren - netto, USt 19 % auf Gesamtbetrag - netto aus Pos. 1 + 2). Wie gesagt, dem Finanzamt und der Agentur ist das wurscht, weil dadurch keiner benachteiligt wird. Du reichst den Beleg für die Lebensmittel beim FA ein und bekommst als Unternehmer die 7 % Mehrwertsteuer (genauer gesagt Umsatzsteuer) vom FA erstattet. Anschließend berechnest du der Agentur deine Leistung zzgl. der Ware mit 19 % USt, die du ans FA abführst. Die Agentur holst sich die bezahlte USt dann beim FA wieder zurück.
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 11 Nov 2014 - 15:12

ähnliche diskussion bereits mit finanzamt ...
Antworten mit Zitat  

zu meinen zeiten als umsatzsteuerpflichtig hatte ich dieselbe disskussion mit dem finanzamt schon.
das finanzamt argumentiert in dieser sache damit dass man ja als promoter die verkostungsware zur hand nimmt und irgendwie weiterverarbeitet oder weiterreicht.
da wir also quasi dienstleistung an der verkostungware tätigen würden es 19 % sein.
aber da verkostungware 7% großteils enthält blickte das finanzamt diesbezüglich auch nicht mehr durch , und hat vorrangig damals in bawü die 7 % gelten lassen.
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trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 13 Nov 2014 - 19:34

Antworten mit Zitat  

SO WIE DanMat ES DARGESTELLT HAT ENTSPRICHT ES DER VORGABE DES FINAZMINISTERIUMS DIE HABEN DAZU EIN MERKBLATT AUF IHRER SEITE ZUM RUNTERLADEN LG
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