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Gewerbeschein - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2012 - 13:20

Antworten mit Zitat  

Ungesetzlich und lebensfremd. Ob Sie einen oder 300 Auftraggeber haben, ist für die Entscheidung darüber, ob Sie selbständig sind, absolut unerheblich.
Abgesehen davon darf das Gewerbeamt Ihre Anzeige nicht ablehnen.
Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage benennen und posten Sie das dann hier mal, ich helfe Ihnen dann weiter.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2012 - 23:33

Antworten mit Zitat  

Hmm, werde am Freitag nochmal nachfragedn müssen und gebe dann Bescheid - voll ärgerlich.

Trotzdem Danke bis hierin. Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2012 - 16:19

Antworten mit Zitat  

Nadyaa hat Folgendes geschrieben:
Hmm, werde am Freitag nochmal nachfragedn


Das "nachfragen" aber bitte nicht zu ernst nehmen und auch mal ruhig den Teamleiter oder Amtsleiter bemühen!

Den kurz gesagt:

Jede Rechtsgrundlage zur Verwehrung,die man dir nennt ist schlichtweg falsch und das Gewerbeamt hat gar nicht die Kompetenz den GS zu verwehren!!!!!! kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Nov 2012 - 16:25

Gewerbeschein
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wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand einstellt, wenn Gewerbeschein bevorzugt - ich aber keinen hab? VG
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Nov 2012 - 19:29

Zweitwohnung
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Kommt es jetzt billiger wenn ich meine Heimat oder meinen derzeitigen Wohnort als Erstwohnung angebe. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen wieviel der Gewerbeschein jeweils vor Ort kostet, oder? Smile
VG
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Nov 2012 - 20:17

Antworten mit Zitat  

Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes sind in der Regel relativ gleich (um die 20 - 25 Euro). Mach es doch eher davon abhängig, wo du länger gemeldet sein wirst, dann sparst du langfristig die Kosten fürs Ummelden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Nov 2012 - 20:20

Re: Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

et28icok hat Folgendes geschrieben:
wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand einstellt, wenn Gewerbeschein bevorzugt - ich aber keinen hab? VG

Dazu kann man keine Aussage treffen, auf Dauer wird sich (abgesehen von Leuten, die das hauptberuflich betreiben) sowieso die Abrechnung über LSK oder kurzfristige Beschäftigung durchsetzen. Den Student, der ein Nebengewerbe hat und sich was dazuverdient, wird es in absehbarer Zeit vermutlich nicht mehr geben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2012 - 8:22

Antworten mit Zitat  

1. Man wird mit Gewerbeschein nicht eingestellt
2. Es gibt keine Wahlmöglichkeiten. Entweder, Sie sind gewerblich tätig und schreiben Rechnungen - oder Sie werden angestellt. Einen Job, bei dem man sich aussuchen kann, ob man ihn gewerblich oder als Arbeitnehmer macht, gibt es nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Nov 2012 - 18:52

Gewerbe anmelden, wann erhält man die Steuernummer?
Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Steuernummer.
Ich hätte einen Promotionsjob in Aussicht und wollte deswegen nächste Woche ein Gewerbe anmelden.
Um die Rechnung zu schreiben, benötigt man ja darüberhinaus eine Steuernummer.
Nun wollte ich euch fragen, wie lange es ungefähr dauert, bis man die Steuernummer erhält?
Ich habe etwas Angst, dass das Finanzamt sich Zeit lässt und ich die Steuernummer nicht rechtzeitig habe, um die Rechnung zu schreiben.
Viele Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Nov 2012 - 20:16

Antworten mit Zitat  

Lies dich am besten erstmal hier rein:
https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
damit du weißt, was da überhaupt so alles auf dich zukommt mit der Selbstständigkeit yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2013 - 13:41

Gewerbeschein - Fragen & Probleme
Antworten mit Zitat  

Hallo
aller Anfang ist schwer

Du musst deine SetCard richtig ausfüllen und ein großes Foto vom Fotograf mit einer Hochauflösung in deiner SetCard hochladen

Suche einen Fotograf der dich motiviert und mache verschiedene Motive

Bewerbe dich jeden Tag bei meheren Agenturen

Als Kontakt gebe deine Handynummer an

Viel Erfolg

Gruß
MichaelB
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2013 - 14:41

Finanzamt Ellie
Antworten mit Zitat  

Hallo Ellie,

es kommt ganz auf dein Finanzamt an und ob das Gewerbeamt deine Anmeldung mit vielen sammelt um sie dann dem Finanzamt zukommen zu lassen.
Dieser Vorgang kann etwas dauern und lässt sich beschleunigen indem du direkt zum Finanzamt gehst und den Bogen zur Steuerlichen erfassung ausfüllst. Nehme unbedingt deinen Gewerbeschein mit zur Abgabe des Antrags.

Da zz die Softwaresysteme vieler Finanzämter in Deutschland umgestellt werden kann es sein das es länger dauert.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße Sophie
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 16:39

Hilllfeeee
Antworten mit Zitat  

Hey liebe erfahrene messe jober,

ich habe folgendes problem und suche schon seit stunden im internet nach einer antwort.
Ich würde dieses jahr gerne wieder auf der cebit arbeiten.
Habe nun einen auftrag bekommen...nur leider möchte die agentur per gewerbeschein abrechnen. Sonst hatte ich immer per steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet.

Ich bin bis zum 28.02.2013 bei meinem ausbildungsbetrieb eingestellt und danach arbeitslos, da ich meine ausbildung abgeschlossen habe.

Nun stellt sich die frage, ob ich in dem fall einen gewerbeschein beantragen darf und wenn ja wie ich diesen benenne...und vor allem ob es auf nebentätigkeit oder als hauptberuf eingetragen werdden soll.
Welche vor und nachteile bringt mir das ganze? Und muss ich mich dann auch beim arbeitsamt anmelden?!?

Ich bitte um hilfe...bin ein wenig ratlos Sad

Lieben gruß,
Anna
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 16:44

Hilllfeeee
Antworten mit Zitat  

Hey liebe erfahrene messe jober,

ich habe folgendes problem und suche schon seit stunden im internet nach einer antwort.
Ich würde dieses jahr gerne wieder auf der cebit arbeiten.
Habe nun einen auftrag bekommen...nur leider möchte die agentur per gewerbeschein abrechnen. Sonst hatte ich immer per steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet.

Ich bin bis zum 28.02.2013 bei meinem ausbildungsbetrieb eingestellt und danach arbeitslos, da ich meine ausbildung abgeschlossen habe.

Nun stellt sich die frage, ob ich in dem fall einen gewerbeschein beantragen darf und wenn ja wie ich diesen benenne...und vor allem ob es auf nebentätigkeit oder als hauptberuf eingetragen werdden soll.
Welche vor und nachteile bringt mir das ganze? Und muss ich mich dann auch beim arbeitsamt anmelden?!?

Ich bitte um hilfe...bin ein wenig ratlos Sad

Lieben gruß,
Anna
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08 Feb 2013 - 17:00

Re: Hilllfeeee
Antworten mit Zitat  

Ania1989 hat Folgendes geschrieben:

Ich würde dieses jahr gerne wieder auf der cebit arbeiten.
Habe nun einen auftrag bekommen...nur leider möchte die agentur per gewerbeschein abrechnen. Sonst hatte ich immer per steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet.



Was die Agentur will ist ihre Sache!

Messhostess und Co. = keine selbständige Tätigkeit!

Einfach hier bei "Tipps und Tricks" einlesen.
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