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Gewerbeschein - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2012 - 16:01

Re: aber
Antworten mit Zitat  

Misschris hat Folgendes geschrieben:
aber ich soll ja einen Steuererater beauftragen, wenn ich es über einen gewerbeschein mache, wie oft verlangt.


Was wird über GS verlangt???

Messe??? Service??? Hostess???

Hier bei den Tips und Tricks informieren und gleich die Finger von lassen! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Sep 2012 - 21:10

Antworten mit Zitat  

Ja, das ist richtig! Auf Messen und im Service solltest du nur auf Lohnsteuerkarte (bzw. Steuer-ID) arbeiten, weil sonst die Problematik der Scheinseölbständigkeit greifen könnte, wenn du fast ausschließlich für eine Agentur arbeitest.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Sep 2012 - 21:26

Antworten mit Zitat  

geht nicht auf diesen gewerbescheinmist ein, das ist nur ein mittel damit die agenturen sparen (steuern hinterziehen). behaltet eure würde und lasst es einfach sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2012 - 16:07

Gewerbeschein ?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Promoter,

zur Zeit habe ich ein 400,- Euro Job und bin als Promoter unterwegs.

Kann mir jemand sagen was ich alles beantragen/anmelden muss ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2012 - 16:15

Antworten mit Zitat  

Guckst du hier:
https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
Alles kurz und knackig beschrieben yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2012 - 13:03

Antworten mit Zitat  

Hey, Leute!
Habe da auch so meine Fragen, bin nämlich noch ein totaler Neuling in Sachen Promotion.
Schildere nun euch mal meine Situation und hoffe das mit geholfen werden kann. Smile

Ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Technischen Assistenten in Datenverarbeitung/Bauwesen.
Die Ausbildung ist schulisch und wird nicht vergütet, natürlich habe ich wie viele andere auch einen Bafög Antrag gestellt und bekomme den Maximalsatz des Schülerbafögs.
In den Ferien muss ich im Rahmen meiner Ausbildung ein Praktikum absolvieren.

So nun habe ich mir gedacht ein wenig Geld dazu zu verdienen. Deswegen bin ich bei Pb.com Smile

Jetzt meine Frage wenn ich mir einen Gewerbeschein hole was heißt es für mich genau.
So weit ich weis melde ich ein Gewerbe an.

Was muss ich allgemein beachten, denn ich werde nicht immer arbeiten können.
Muss ich mein Gewerbe dann immer an und abmelden, oder wie läuft das wenn ich mal 2 Monate kein Einkommen habe.
Was wird noch so auf mich zukommen?

Hoffe mal ihr könnt mir meine Fragen beantworten.

Danke!
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 02 Okt 2012 - 14:16

Antworten mit Zitat  

Hallo Pavel,

alles Wichtige über den Gewerbeschein findest Du in unseren Tipps&Tricks unter: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=628

Was ist pb.com? Wir sind promotionbasis.de Wink

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2012 - 16:16

Antworten mit Zitat  

Hallo!

Hab mir dort alles mehrmals gelesen, finde aber keine passende Antwort auf meine Fragen, bzw nicht auf alle.

Wie schon oben gesagt werde ich nicht immer arbeiten können.
Der Zeitraum der "nicht Tätigkeit" wären so 1-2 Monate je nach dem wie es in der Ausbildung läuft. Was mache ich in dem Zeitraum mit dem Schein, bzw. muss ich es dokomentieren das ich dort nichts verdient habe oder wie ??? Ich bin derzeit noch in der Krankenversichertung meiner Eltern drine muss ich mich dann selber versichern? Und wenn ja habe ich ja kein Einkommen in dem Zeitraum wo ich nicht tätig bin. Habe nicht soviel Lust dann eine Rechnung von meiner Kasse zubekommen. Diese Fragen kann ich auf der Info Seite leider mir nicht beantworten, oder ich habe was überlesen/übersehen.

PS: Ja wollte eingentlich .de schreiben keine Ahnung wie ich auf .com gekommen bin Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2012 - 21:35

Antworten mit Zitat  

pavel_pys hat Folgendes geschrieben:
Hallo!

Hab mir dort alles mehrmals gelesen, finde aber keine passende Antwort auf meine Fragen, bzw nicht auf alle.
)


Das glaube dir nicht! kopfschüttel

Zitat:
Der Zeitraum der "nicht Tätigkeit" wären so 1-2 Monate je nach dem wie es in der Ausbildung läuft. Was mache ich in dem Zeitraum mit dem Schein, bzw. muss ich es dokomentieren das ich dort nichts verdient habe oder wie ???


Nichts!

Zitat:
Ich bin derzeit noch in der Krankenversichertung meiner Eltern drine muss ich mich dann selber versichern?


Grenze ist 5200€ Gewinn für die Famileinversicherung.

Zitat:
Diese Fragen kann ich auf der Info Seite leider mir nicht beantworten, oder ich habe was überlesen/übersehen.


Hunderte Seiten hier im Forum! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2012 - 23:09

Antworten mit Zitat  

Erstmal ein großes Danke an dich! Very Happy Very Happy
Wenn es dort alles steht habe ich das wohl nicht gesehen.
Also habe ich das richtig verstanden ich melde mein Gewerbe als Kleinunternehmen an und in dem Zeitraum wo ich ganznormal zur Schule gehe arbeite ich nicht und habe ja logischerweise auch kein Einkommen, ich muss es aber nirgents angeben bzw. keinem mitteilen Finanzamt etc. ?

Vielen dank noch mal!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2012 - 1:18

Antworten mit Zitat  

Ne,den die "Abrechnung" machts du ja fürs ganze Jahr dann in deiner Steuererklärung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2012 - 12:05

Antworten mit Zitat  

Okey jetzt weis ich bescheid vielen dank!!! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2012 - 23:58

Antworten mit Zitat  

Schaue dir doch mal die vorherigen "Wichtig" Threads an- da ist alles beantwortet!

Zitat:
Was muss ich noch machen, wenn ich als Kleinunternehmer arbeiten will? Wo muss ich das angeben?


Der Anfang wäre schon einmal gewesen das Gewerbe als "nebenberuflicht" eintragen zu lassen.Sonst könnte es Ärger mit der Uni und/oder Krankenkasse geben........
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2012 - 14:24

Antworten mit Zitat  

LiebelS hat Folgendes geschrieben:
Aber ist man dann schon Kleinunternehmer?


Nach der Kleinunternehmerregelung verzichtet man auf die Mwst.

Das Schreiben zur "steuerlichen Erfassung" kommt vom FA in den nächsten Wochen oder Monaten nach Hause.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2012 - 3:14

Gewerbeanmeldung
Antworten mit Zitat  

Hallo allerseits,

vlt. ist jemand so lieb und kann mir weiterhelfen.

Ich war heute bei einer Gewerbemeldestele in Rheinlandpfalz, um ein Gewerbe zu Promotionzwecke anzumelden.

Ich dachte und las auch hier im Form, dass das eine einfache Prozedur sei. HIngehen, Formular ausfüllen und Gewerbeschein mitnehmen etc.. - keine gfr0ße Sache.

Die Dame aus der Gewerbemeldestelle meinte aber ich müsse für die Promotion ein Schreiben bzw. ein "Nachweis von 3 Auftraggebern (schriftlicher Auftrag auf Kopfbogen der Firma mit Firmenstempel und auszuführenden Tätigkeiten)" bei Ihr abgeben, um ein Gewerbe anmelden zu können. Das wäre in Rheinlandpfalz eine Änderung, die es erst seit kurzem gäbe.


Wisst ihr was davon, soll ich jetzt irgendwelche Agenturen anschreiben oder hat die Dame mich falsch verstanden (was unwahrscheinlich ist, da ich 3 mal nachgefragt habe) ?

Danke schon mal im Voraus.


Viele Grüße,
Nadyaa
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