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Einkommensteuer

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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2015 - 12:01

Einkommensteuer
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Hallo,
ich hab die anderen Antworten bereits gelesen, aber meine Frage ist immer noch nicht geklärt. Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Es geht um die Einkommensteuererklärung. Und zwar wie ich das jetzt verstanden habe, gibt es einen Freibetrag von ca 8000€. Jedoch werden alle Einkünfte zusammen gerechnet. Das wäre bei mir eben mein fester Job und das Kleingewerbe. Da ich letztes Jahr noch in der Ausbildung war, wurden bei mir keine Steuern abgezogen.
Wenn ich jetzt aber das Einkommen von der Ausbildung und vom Gewerbe zusammen rechne komme ich über die 8000,- bzw. lieg ich da ja mit meinem Einkommen von der Ausbildung schon drüber.
Werden im nachhinein, aufgrund des Kleingewerbes, dann Steuern berechnet?
Weil davor wurden keine Steuern berechnet aber liege ja auch über den 8000,- .
Dann dürfte ich ja theoretisch mit meinem Kleingewerbe Garnichts verdienene.
Ich hoffe man versteht was ich meine. Bisschen ein durcheinander Wink
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 16 Sep 2015 - 15:13

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Deine Einnahmen werden alle zusammengezählt, ob Du die nun als Angestellter oder auf Gewerbe hast, ist dem Finanzamt egal.
Wenn Du die Steuererklärung machst, hast Du im Normalfall ja aber noch Ausgaben, die Du von Deinen Einkünften abziehen kannst (Fahrtkosten, Büromaterial, Steuerberater....).
Das zu versteuernde Einkommen (dafür gilt die Freigrenze) setzt sich aus Einnahmen minus Ausgaben zusammen.
Und: Ja, die Steuern können durchaus auch im Nachgang anfallen, wenn Du vorher zu wenig oder eben sogar gar keine Steuern bezahlt hast.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2015 - 16:28

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Vielleicht noch zur "Beruhigung", die Steuern sind dann auf den Betrag fällig, der abzüglich des Freibetrages übrig bleibt. Beispiel: addiertes Einkommen 10.000 €, abzgl. Vorauszahlungen, Pauschalen, Sonderausgaben etc. von 1.900 €, abzüglich Steuerfreibetrag ca. 8.000 €, bliebe ein zu vesteuerndes Einkommen von 100 € yo
Für dein Kleingewerbe solltest du dann eine Einnahme/Überschussrechnung anfertigen, wo du die von npflip angesprochenen Kosten von deinen Einnahmen abziehst und am Ende dein betrieblicher Gewinn (der für die Einkommenssteuer relevante Betrag) übrig bleibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2015 - 22:24

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Sprich wenn ich von meiner Ausbildung ein brutto Einkommen von 10000€ im Jahr hatte und vom nebengewerbe 50€ und den Freibetrag abziehe, wären es 2050€ zu versteuern? Versteh ich das so richtig? Obwohl mir von meinem Ausbildungsgehalt keine Steuern abgezogen wurden weil ich zu wenig verdient habe. Dann würde ich mit dem Gewerbe ja richtig draufzahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Sep 2015 - 11:26

Antworten mit Zitat  

So grob gesagt stimmt das, was du schreibst.
Es gibt dann eben noch allerhand Kleinkram, den man als Steuerpflichtiger ebenfalls geltend machen kann. Z. B. Werbungskosten etc. Auch für dein Gewerbe kannst du allerhand geltend machen (wie schon beschrieben wurde). Interessant ist über die tatsächlichen betrieblichen Ausgaben hinaus vielleicht noch der unternehmerische Verpflegungsmehraufwand. Für jeden Einsatztag, für den du länger als 8 Stunden von zu Hause weg warst, kannst du pauschal 12 € (seit 2015, 2014 waren die Beträge noch anders) steuerlich geltend machen.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2015 - 18:04

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Dass Du "draufzahlst" hat aber wenig mit dem Gewerbe zu tun Smile.
Wer viel / mehr verdient, zahlt eben auch mehr. Aber in Deinen Größenordnungen sind das schon eher kleine Beträge unter 100 € für das ganze Jahr, eher noch unter 10 € Smile.
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