promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
150€ Strafe an Agentur bei Absage

Seite 1 von 2 | Gehe zu Seite 1, 2  Weiter

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein     ::     Gewerbeschein für ein anderes Tätigkeitsfeld benutzen?! >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 14:11

150€ Strafe an Agentur bei Absage
Antworten mit Zitat  

Hallo Ihr Lieben,

ist das überhaupt legal? Ich weiß, dass es im Vertrag steht. Aber bei einer Absage 3 Monate vor Einsatz? Es könnte doch alles passieren. Es handelt sich um eine Agentur aus Solms. War schon jemand in einer solchen Situation?

Danke.

Kamila
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 15:07

Antworten mit Zitat  

Wenn es so im Vertrag steht und du den unterschrieben hast...
Da würde ich allerdings versuchen eine Einigung zu erzielen, ggf. indem du selbst einen Ersatz organisierst. Das ist ist wirklich mehr als übertrieben.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 15:27

Antworten mit Zitat  

Vielen Dank, ich versuche es. Allerdings habe ich schon ein Schreiben per Mail bekommen, in dem ich aufgefordert werde die Strafe zu zahlen. Und in der Mail noch der Satz, dass keine Krankenmeldung akzeptiert wird!!! Das ist doch eine Drohung. Ich meine, der Arzt entscheidet doch, ob jmd krank ist oder nicht.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 15:37

Antworten mit Zitat  

Du erledigst da ja sicher einen Auftrag als Gewerbestreibender gegen Rechnung. Eine Krankschreibung ist ein Dokument für Arbeitnehmer und hat für Selbststsändige keinerlei Relevanz.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 15:40

Antworten mit Zitat  

Nein, auf Lohnsteuerkarte.
Wie ist es da?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 17:44

Antworten mit Zitat  

Autsch! Schlage denen einfach freundlich vor, dass sie von ihrer Forderung Abstand nehmen sollen, da du dich sonst an ein Arbeitsgericht wendest. Aus meiner Sicht (als gelegentlich auch Arbeitgeber) ist allein die Androhung, dass der Krankenschein nicht akzeptiert wird, justiziabel.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2015 - 18:16

Antworten mit Zitat  

Ich danke Dir ganz herzlich.

Habe jetzt sogar geschrieben, dass ich arbeiten werde, da ich die Strafe nicht zahlen möchte. Kam bis jetzt keine Antwort.

Morgen werde ich es mit dem Arbeitsgericht versuchen. Mir kam es auch sehr merkwürdig vor.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2015 - 8:55

Antworten mit Zitat  

Arbeitsgerichte sind natürlich die Instanzen, die dann entscheiden, wenn es zu einem Klagverfahren kommt. Vorher geht der erste Gang zum Anwalt (Fachbereich Arbeitsrecht). Da hier offensichtlich ein Arbeitsvertrag vorliegt, sind Klauseln hinsichtlich Vertragsstrafen für Verhinderung im Krankheitsfall natürlich unzulässig.
Man soll es nicht glauben, aber selbst so manche Agentur kennt die Unterschiede zwischen Subunternehmern und Arbeitnehmern nicht - vielleicht reicht hier schon ein freundlicher Hinweis darauf, dass man Arbeitnehmer war... yo
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2015 - 16:08

Antworten mit Zitat  

Ja klar:)
ich meinte, ich versuche es in die Mail zu schreiben und warte die Reaktion ab.

Hatte wirklich keine Lust wegen 150€ zum Anwalt zu gehen und wir wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass ich am auf die Messe gehe. Ich schaue einfach wie es wird und das nächste mal lasse ich einfach die Finger davon.
Nach oben
trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 01 März 2015 - 18:38

Antworten mit Zitat  

schreib denen auch das du an hand des auftrages und der rahmenbedingungen prüfen läßt ob nicht eine scheinselbständigkeit für den auftrag in frage kommt und dann entsprechende sozialleistungen derrenseits zu leisten sind inkl. bezahlung da krankgeschrieben. lg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2015 - 23:25

Antworten mit Zitat  

Häh? Es wurde doch schon geschrieben, dass der Auftrag via LSK abgerechnet wird.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 14:21

Eben diese Agentur aus Solms ...
Antworten mit Zitat  

Hallo,

leider habe ich mit genau dieser Agentur auch gerade Ärger und bin zur Zeit etwas verzweifelt.
Sie drohen mit 150€ Schadensersatzforderung wegen Nichterfüllung, obwohl ich noch überhaupt keinen Vertrag unterschrieben hab. Ich habe lediglich per Email mein Interesse an einem Job bekundet, aber auch mehrfach nach näheren Informationen gefragt, die mir nie gegeben wurden. In den Emails habe ich (aus meiner Sicht) nie verbindlich zugesagt...

LG Katharina
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 14:36

Antworten mit Zitat  

Wie sollte es denn bei dir abgerechnet werden?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2015 - 14:55

Antworten mit Zitat  

Das weiß ich ehrlicherweise gar nicht.
Ich denke über den Gewerbeschein, wobei es eigentlich (laut der ersten Email) ein Hostessen-Job sein sollte ...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Mai 2015 - 11:47

Antworten mit Zitat  

Also sowas ist normal nicht rechtens, weil es einen einseitigen Nachteil zwischen beiden Vertragsnehmern generiert. Du bist also im Zweifelsfall im Recht. Keine Sorge!
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 1 von 2 | Gehe zu Seite 1, 2  Weiter Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // 150€ Strafe an Agentur bei Absage
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de