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Ohne Gewerbeschein

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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Nov 2014 - 14:55

Ohne Gewerbeschein
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Ich kenne Agenturen, die Promoter ohne Gewerbeschein arbeiten lassen.
Schön für den Promoter! lol
Was ist zu tun?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Nov 2014 - 16:01

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Was ist jetzt konkret deine Frage?
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Murnikov
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 24.07.2011
Beiträge: 25
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15 Dez 2014 - 13:28

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na ja ich würde mich von solchen Agenturen distanzieren. Die scheint mir sehr unprofessionell zu sein, womöglich handelt es sich hier um Schwarzarbeit...
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2014 - 20:25

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Das wurde ja so nicht genau gesagt Wink Gibt ja auch noch andere Möglichkeiten Leute abzurechnen. Vielleicht hilft uns Renate ja aber irgendwann weiter, wie sie das gemeint hat lol
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trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2014 - 7:15

geht es genauer
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mr green mr green mr green mr green mr green mr green mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 - 11:59

Das ist legal - aber riskant
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Auch ohne Gewerbeschein ist die Tätigkeit legal. Mit Schwarzarbeit hat das nichts zu tun. Wenn eine Agentur einen Promoter ohne Gewerbeschein beauftragt, geht sie allerdings das Risiko ein, dass das Finanzamt des Promoters im Nachhinein feststellt, dass keine Selbständigkeit vorliegt. Dann muss die Agentur ggf. Sozialversicherungsabgaben nachzahlen. Da keine Agentur daran großes Interesse hat, sichern die sich durch den Gewerbeschein ab: liegt dieser vor, darf die Agentur von einer Selbständigkeit ausgehen und kann eventuell kommende Forderungen der Finanzbehörden entweder direkt von den Behörden beim Promoter eintreiben lassen oder sich diese über den Zivilgerichtsweg als Schadensersatz zurückholen.
Aus diesem Grund verlangen Agenturen den Gewerbeschein. Jeder Fachanwalt bzw. Steuerberater, der sich auf dem Gebiet auskennt, wird euch hingegen fragen, warum ihr für eure Promotion-Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet habt, da das für eine solche Tätigkeit weder zwingend vorgeschrieben, noch gesetzlich so beabsichtigt ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 - 23:26

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Und wie soll die Abrechnung dann deiner Meinung nach erfolgen? Entweder man beschäftigt jemanden oder derjenige ist freier Mitarbeiter, alles andere ist aus meiner Sicht nicht rechtens.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 - 23:58

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Du hast die Antwort bereits selbst gegeben: Die Abrechnung erfolgt als freier Mitarbeiter, der sich verpflichtet, Steuern und Sozialabgaben gemäß der geltenden Gesetze abzuführen. Ein Gewerbebetrieb ist aber keinesfalls erforderlich, um als freier Mitarbeiter tätig werden zu können.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Mai 2015 - 20:27

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Die Unternehmen dürfen das meines Wissens eigentlich nicht, machen es aber trotzdem. Du solltest aber ohne Gewerbeschein nicht arbeiten. Wenn dann nur auf Lohnsteuerkarte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jul 2015 - 14:29

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Das ist ungefähr so, als wenn ich eine Spedition habe und meine Fahrer nicht nach dem Führerschein frage. Um es kurz zu machen: Natürlich ist ein Vertragsschluss mit einem Promoter, der keinen Gewerbeschein hat (und der nicht als Arbeitnehmer angemeldet wird), Schwarzarbeit - konkret hier die Beihilfe zu einem Gewerbe - rechtlichen Verstoß. Im Zweifelsfall wird die Agentur hier beim Entstehen von Steuer- oder Abgabenforderungen von den Finanzbehörden und/oder Sozialversicherungsträgern zusammen mit dem Promoter Gesamtschuldner.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jul 2015 - 0:47

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Endlich mal wieder hier laurin70 yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jul 2015 - 7:20

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2 Jahre Fortbildung...und jetzt wieder an der Front... Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jul 2015 - 13:02

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Willkommen zurück! Kurzer Lagebericht: Es hat sich nichts geändert lol
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Baris1992
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 05.08.2014
Beiträge: 76
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 21 Jul 2015 - 10:50

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Was haben den die Agenturen davon, wenn sie die Promoter ohne Gewerbeschein arbeiten lassen ???
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2015 - 11:36

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Die Aufträge der Agenturen werden erledigt, unabhängig davon, ob die durchführenden Personen dazu eine entsprechende Berechtigung (hier: Gewerbeschein) haben. Ungefähr die gleiche Situation wie bei einer Baufirma, die dringend 3 Stockwerke Rohbau hochziehen muss - und die 20 türkischen Bauarbeiter, die vor der Tür stehen, wollen den Job und haben keine Arbeitserlaubnis...
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