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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jun 2013 - 21:47

Antworten mit Zitat  

Google doch einfach mal das Urteil und lies durch!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jun 2013 - 21:48

nachgelesen
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Ups.. ich habe das gerade mal nachgelesen Konfus ... und was mache ich jetzt kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jun 2013 - 6:52

Antworten mit Zitat  

Einerseits sollten Sie sich Gedanken machen, welche Aufträge Sie in Zukunft als Gewerbetreibende annehmen. Wie Sie gerade erleben mussten, sind die Nachteile, die Sie dadurch haben, dass Sie mit Ihrem Gewerbeschein auf die Rechte eines Arbeitnehmers verzichten, nicht zu unterschätzen.

Es macht andererseits wenig Sinn, Ihre Forderung zivilrechtlich durchzusetzen, dafür sitzt die Agentur vermutlich (auch finanziell) am längeren Hebel. Sprechen Sie in Ruhe mit der Geschäftsführung und versuchen Sie, sich irgendwie zu vergleichen.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 04 Jun 2013 - 13:34

Re: hmmmm
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hummel55 hat Folgendes geschrieben:
wir haben einen Vertrag geschlossen als Auftraggeber und Auftragnehmer und ich sollte ein Honorar bekommen. Auf meiner Rechnung weise ich MwST aus.


Lese dich doch bitte mal hier insgesamt ein!

Es ist nicht böse gemeint,aber dir fehlt es letztendlich an Grundlagen,die zwingend notwendig sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2013 - 14:24

Promotionausfall Vertrag
Antworten mit Zitat  

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage: Weiß jemand von Euch wie das mit einem Promotionausfall bei der Agentur Rückenwind geregelt wird?
bzw. steht da was genaues im Rahmenvertrag drin? Ich hab meinen leider bei einem Umzug verloren und kann es deshalb nicht mehr selbst nachlesen... die Agentur behauptet jetzt, es gäbe gar keinen Rahmenvertrag. Sad

Danke und Alles Liebe
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jul 2013 - 12:12

Promo 1 Woche vorher abgesagt, trotz Vertrag und Schulung.
Antworten mit Zitat  

Hi Leute,

vielleicht hatte jemand den selben Fall.


Mir wurde ne Promo 1 Woche vor beginn abgesagt und das zum 2. Mal. Und das nur weil die Agentur zu unfähig war einen Zugang zum Flughafen zu organisieren. Der Kunde selbst hat die Promotion nicht abgesagt.

Somit haben sie 1. die Kündigungsfrist nicht eingehalten und 2. findet die Promo statt nur nicht mehr an unserem Ort.

Kann mir jemand sagen wie es rechtlich aussieht??
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jul 2013 - 15:24

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Abgesehen davon, daß man so etwas als "wirtschaftliches Risiko eines Selbständigen" bezeichnet - was steht dazu denn in Ihrem Rahmenvertrag?
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SaraLisa



Anmeldungsdatum: 20.04.2012
Beiträge: 2
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 06 Okt 2013 - 15:40

Antworten mit Zitat  

Hallo,
Ich habe auch mal eine Frage. Eine Agentur hatte mich für letzte Woche Sonntag über 5, 5 Stunden für 120 € gebucht. Als ich gerade dabei war den Vertrag zu unterschreiben, sagten diese aufgrund von kompletten Veranstaltungsausfall ab. Boten mir aber für diese Woche Sonntag (sprich heute) einen Job an. Die Vergütung war wesentlich geringer 95 € für 5 Stunden. Habe unterschrieben und bin wie vereinbart zum Job gefahren. Dort wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die Flyer für die Aktion nicht gekommen sind und ich deswegen nicht gebraucht werde.Schuld trifft wohl den Lieferanten oder Kunden, da der Lieferant die Samstagszustellung aufgrund von geschlossenem Geschäft nicht abgegeben hat. Ich habe der Agentur dies mitgeteilt und sollte daraufhin nach Hause fahren. Morgen ruft die agentur mich nochmals an. Was kann ich verlangen?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07 Okt 2013 - 12:43

Antworten mit Zitat  

SaraLisa hat Folgendes geschrieben:

Was kann ich verlangen?


Genau 95€. yo
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SaraLisa



Anmeldungsdatum: 20.04.2012
Beiträge: 2
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 07 Okt 2013 - 12:50

Antworten mit Zitat  

Dankeschön für deine Antwort.

Ich habs mir schon gedacht,wollt aber lieber nochmal nachfragen yo
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07 Okt 2013 - 13:49

Antworten mit Zitat  

Ja - 95€ verlangen - dass werden sie aber wahrscheinlich ablehnen.

Wenn ihr euch auf (ab) 50€ vergleicht,dann ist das auch Ok! yo
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:28

Ausfalleinsätzen seitens schulden der Agentur !!!
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Ich bin für eine Promotiontätigkeit gebucht worden von einer "dacht ich guten" Agentur für 2 Tage (Fr+Sa) die 200 km von mir entfernt ist. Es wurde eine Übernachtungsmöglichkeit für mich gebucht. Und nun ist mir folgendes passiert: Ich bin 200 km (eine Tour ) dort hingefahren, war pünktlich da etc. und meine Ansprehpartnerin vor Ort lehnte mich für den Auftrag ab, da ich keinen original Gesundheitspass mit dabei habe. Die Agentur sagte mir vorher nicht, dass ich den dort im original vorlegen muß, im Vertrag stand auch NICHTS darüber drin. Meine Ansprechpartnerin erklärte mir, dass sie seit Wochen die Damen die zur Promo kommen wieder nach Hause schicken, weil alle den Gesundheitspass nicht mit haben. Soo kurz danach hat mich die Agentur angerufen und mir mitgeteilt das die Aktion hiermit beendet ist für mich. Ich sehe mich in keiner Schuld und weiß nicht so recht wie ich damit umgehen soll, was mir dennoch zusteht. Ich hatte soetwas noch nie! Mein Problem, ich bin 400km gefahren für diesen Auftrag und habe andere Aufträge dafür absagen müssen. Wie geh ich jetzt vor?

Vll. hat jemand ein paar ernstgemeinte gute Tips für mich? Rechnung stellen? Für was?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:43

Antworten mit Zitat  

Da reicht es mal das Infektionsschutzgesetz zu bemühen. Bei wechselnden Einstzorten ist maximal eine beglaubigte Kopie zulässig. Da du ja sicher gegen Rechnung dort arbeiten wolltest, liegt die Verantwortung dafür also ganz bei dir als Unternehmerin. Da würde ich als Agentur auch alle Ansprüche zurückweisen!
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:53

Naja
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Okay, die Agentur hat mich aber nicht darüber in Kenntnis gesetzt das ich dieses bei haben muß geschweige für diese Aktion an diesem Einsatzoret brauche. Es steht auch nichts in den Verträgen darüber. Zumal ich für diese Agentur zwei Wochen zuvor genau die selbe Aktion durchgeführt habe und ich dieses dort auch nicht brauchte. Wie verhält es sich da`?
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:59

naja
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Die Agentur hat davon nichts erwähnt, weder das ich einen mitführen soll für diese Aktion geschweige das er relevant ist. Habe zwei Wochen zuvor die gleiche Aktion für diese Agentur durchgeführt und da musste ich den auch nicht vorlegen, geschweige den wurde danach gefragt. Sie hat mich in keinster Weise darüber in Kenntniss gesetzt. Woher soll man das als promoterin wissen wenn der nicht verlangt wird von der Agentur?
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