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Keine Möglichkeit, meinen Auftrag auszuführen

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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Sep 2013 - 11:25

Keine Möglichkeit, meinen Auftrag auszuführen
Antworten mit Zitat  

Moin moin, ihr Lieben!

Ich hatte / habe diese Woche einen wirklich komischen Vorfall mit einer Agentur. Folgendes:

Ich bin seit Anfang der Woche bis einschließlich Samstag von der Agentur gebucht, als Empfangshostess auf einer großen Messe, die gerade stattfindet.
Montag war ich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, einem großen Messeeingang, konnte dort die zuständige Mitarbeiterin aber nicht finden, ohne die ich nicht aufs Messegelände kam, da ich keinen Ausweis hatte. Ich habe bei der Agentur angerufen und darum gebeten, dass man mich abholen komme. Um es kurz zu fassen: Insgesamt habe ich dort 3h gewartet, noch diverse Male bei der Agentur angerufen, immer mit der Antwort, man versuche, die Mitarbeiterin zu erreichen und ich solle doch genau dort stehen bleiben, wo ich gerade bin. Nach 3h Rumstehen wurde mir das Ganze zu dumm und ich habe der Agentur telefonisch mitgeteilt, dass ich nun gehen würde, dass ich aber innerhalb von 30 Minuten wieder vor Ort sein könnte, wenn sich die Dame denn melden würde.
Im Laufe des Tages kam nix mehr von der Agentur, so dass ich Nachmittags nochmal angerufen habe, und Bescheid wissen wollte, wie das Ganze am nächsten Tag ablaufen soll. Wieder kam die Antwort, man könne die Dame vor Ort leider nicht erreichen und würde mein Anliegen nun an alle Mitarbeiter weitergeben, damit sich jemand bei mir meldet. Mittlerweile ist der 5. Tag der Messe und ich habe immernoch nichts von der Agentur gehört. Am 2. Tag habe ich noch 2 oder 3 Mal dort angerufen, immer kamen die gleichen Infos:
Die Dame vor Ort wäre nicht zu erreichen, man könne mir keine Infos geben zur Messe, da diese nur die besagte Dame hätte. Nein, man wäre leider nicht befugt, mir ihre Handynummer zu geben, aber man würde das Ganze nochmal per Mail an sie weiterleiten mit der dringenden Bitte, sich bei mir zu melden. Eine vorsichtige Anfrage meinerseits, ob man mich denn überhaupt noch für den Auftrag benötige, wurde damit beantwortet, dass auch darüber nur die Mitarbeiterin vor Ort Bescheid wisse.
Nachdem sich auch am 2. Tag nix Neues ergab, hatte ich auch keine Lust mehr, der Agentur hinterherzulaufen und habe das Ganze auf sich beruhen lassen.
Allerdings wäre mir auch unwohl dabei gewesen, mir einfach kurzfristig einen anderen Job bei einer anderen Agentur für die Messe zu suchen, da ich offiziell ja immernoch von der Agentur gebucht war - ich habe einen Auftrag für die Messe unterschrieben und auch zu keiner Zeit eine Absage / Kündigung erhalten.

Nun die Frage, die mir hoffentlich ein alter Hase hier beantworten kann:
Wie soll ich mit der Sache weiter umgehen? Soll ich die letzten beiden Tage (heute und morgen) weiterhin nichts unternehmen und am Ende ganz normal die Rechnung für die 6 Tage stellen? Habe ich überhaupt ein Recht auf Bezahlung oder zumindest Schadensersatz bzw. Verdienstausfall?
Oder war das Ganze sowieso von Anfang an nichtig, weil ich den Auftrag als Selbstständige unterschrieben habe, die beschriebene Tätigkeit aber mit "Empfangshostess" angegeben war - also auf Arbeitnehmerbasis (soviel habe ich beim Herumlesen die letzten 2h hier im Forum schon gelernt Wink)

Ich hoffe, ihr verzeiht mir den Roman hier, ich konnte einfach keinen vergleichbaren Fall hier im Forum finden und die ganze Aktion belastet mich irgendwie schon, zumal ich fest mit dem Auftrag + somit dem Geld gerechnet habe.

Ganz liebe Grüße + vielen Dank im Voraus für jede Antwort,
Lisa
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Sep 2013 - 13:47

Antworten mit Zitat  

Hallo Lisa,
grundsätzlich haben Sie einen Vertrag mit der Agentur geschlossen und eine Leistung erbracht, für die Sie zu bezahlen sind. Eine Rechtswidrigkeit dieses Vertrages zu untersuchen (da Messehostessen keine Selbständigen sind), ist ein sehr zeitraubender Vorgang, der Ihnen vermutlich a) keinen Spaß machen wird und b) Ihre zivilrechtlichen Ansprüche zwar fixieren kann, aber noch lange nicht dafür sorgt, dass Sie das Geld auch wirklich bekommen.
Sichern Sie sich auf jeden Fall bei der Agentur schriftlich (Einschreiben) ab und lösen Sie Ihren Vertrag unter Hinweis auf seine Rechtsunwirksamkeit auf. Schreiben Sie keine Rechnung. Das bringt Ihnen kein Geld und Sie möglicherweise in eine rechtlich schwierige Situation, da Sie zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wussten, dass Sie bei Durchführung des Auftrages nicht selbständig tätig waren.
Wen Sie dann noch anrufen, weil Sie sich über die Agentur ärgern und andere "Mitstreiter" davor schützen wollen, Ähnliches zu erleben, bleibt Ihnen überlassen...
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