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Gewerbeschein - Fragen & Probleme

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Autor Nachricht
Lalona6



Anmeldungsdatum: 07.12.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Oelsnitz

BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 15:51

Gewerbeschein - Fragen & Probleme
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Hallo,

ich habe auf Anraten einer Unternehmensberaterin Anfang Dez.ein Gewerbe Promotion&Gastroservice angemeldet. Ab diesen Jahres übernehme ich aber unter einem 2.Gewerbeschein eine Eisdiele, möchte aber gern mein Gewerbe für Promo behalten und dieses in Wintermonaten weiter nutzen.
Im Sommer wird es mir selbst zeitlich leider schwer möglich sein Aufträge selbst zu übernehmen. Allerdings habe ich einige Bekannte, die das ganze sehr interessiert. Nun bin ich am überlegen, da einfach einen Bekannten auf Minijobbasis für mein Promo-Gewerbe einzustellen und quasi von diesem dann die Aufträge ausführen zu lassen.

Nun ist die Frage, wo muss man diesen Minijob dann überall melden? Was bezahlen(Berufsgenossenschaft o.ä.)? Und was muss man dabei beachten?

LG Lalona6
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 16:19

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1)Das lohnt sich nicht!
2)Als Arbeitgeber hast du mehr Pflichten als Rechte!
3)Die wenigsten Agenturen werden das zulassen!

Wenn,dann überhaupt als Subunternhemer andere Subunternehmer beauftragen.Hier kommt aber wieder Punktn 3 zum tragen.Auch der "Büroaufwand" ist höher und natürlich sämtliche "Haftungsfragen".

Deine Bekannte sollte sich besser selbst ein Gewerbe anmelden und ihr teilt einfach die Jobs auf (jeder auf seine eigene Rechnung).
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 19:25

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Die Frage, die sich mir erstmal stellt, schmeißt du den Eisladen ganz alleine??? Da hat man doch i. d. R. auch Aushlifen oder hast du nur 5 Stunden am Tag auf?
Aus eigener Erfahrung ist es für solche Fälle immer besser ein Steuerbüro einzuschalten. Die geben dir kompetent Auskunft, wissen welche Fristen einzuhalten sind und wo und wie du dich zu anzumelden hast und welche Steuern und Abgaben abzuführen sind. Im Schnitt würde das netto vielleicht 30 bis 60 Euro je Arbeitnehmer und Monat beim Steuerbüro kosten.
Für deine Promojobs kann sich das unter Umständen ggf. auch lohnen. Da musst du allerdings die Preise aufrufen, die Agenturen für solche Jobs haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2012 - 7:22

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Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern macht nur dann Sinn, wenn der Lohn- und Arbeitsaufwand das Ergebis rechtfertigt...das Ganze ist also im Wesentlichen eine kalkulatorische Größe. Sollen Sie also z. B. für € 8,-/Stunde Flyer verteilen, dann werden Sie kaum eine realistische Lohnkalkulation hinbekommen, bei der Sie dem Arbeitnehmer einen vernünftigen Stundenlohn anbieten, 20% Pausachalabgaben zahlen UND noch Gewinn erwirtschaften. Auf der anderen Seite müssen Sie den Ertrag errechnen: Was bedeutet die Auftragserfüllung für Sie? Möchten Sie an dieser Tätigkeit Geld verdienen oder einfach nur in Spitzenzeiten sicherstellen, dass Sie den Kontakt zu den Agenturen behalten und weiter Aufträge angeboten bekommen? Dann könnte man natürlich über den Aspekt des Gewinns noch einmal nachdenken.
Bei Arbeitnehmern brauchen Sie einen Arbeitsvertrag und eine Meldung zur Krankenkasse - das erledigt am besten Ihr Steuerberater für Sie, den Sie durch den Betrieb der Eisdiele sowieso haben werden.

Vorsichtig sollten Sie beim "Gastroservice" sein, der im Regelfall (wie Hostessenjobs) nicht selbständig ausgeübt werden kann.

Von der Beauftragung eines Subunternehmers würde ich Ihnen ganz abraten
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2012 - 13:48

Antworten mit Zitat  

Ist ja alles schön und gut,aber ihr habt die ganzen Versicherungen und Haftungsfragen vergessen!

Flyern ohne Genehmigung => Strafe
Beschädigung => Schadenersatz
Nicht erscheinen des Arbeitnehmers/Schlechtleistung => Vertragsstrafen
Arbeitsunfall.......

Abgesehen erchliesst sich hiermit auch keine Logik,da der einfachste und auch für die Bekannte finanziell der beste Weg wäre selber ein Gewerbe zu eröffnen!

Alles andere ist Theorie und die Agenturen und Kunden werden alles andere nicht zulassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2012 - 16:50

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Ed, schön, dass Sie wieder da sind...was freue ich mich, Ihnen auch 2012 wieder die Welt erklären zu dürfen. mr green

Nicht jeder, der Geld verdienen möchte, kann sich einfach so selbständig machen. Die meisten Gewerbeämter suggerieren das zwar, aber ganz so einfach ist das dann ja nun doch nicht. Wie schaut es denn in diesem konkreten Beispiel aus mit
a) wirtschaftlicher Entscheidungsfreiheit, wenn der Subunternehmer immer nur die Aufträge bekommt "die vom Eisladen abgegeben werden"
b) Kapitalakkumulation
c) Bereitschaft zu wirtschaftlichem Risiko
...und, ganz wichtig:
d) Verdienst. Eine Verflyerung wird ja schon nicht üppig bezahlt, und das wollen Sie noch versubben?

Nun ja. Wie sonst auch: Sie machen das schon. knuddel
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2012 - 17:31

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Ed, schön, dass Sie wieder da sind...was freue ich mich, Ihnen auch 2012 wieder die Welt erklären zu dürfen. mr green


"Ich war nie weg,ich habe mich nur versteckt" Wink
"Ed" dürfen mich nur Freunde nennen! hehe

Zitat:
Nicht jeder, der Geld verdienen möchte, kann sich einfach so selbständig machen. Die meisten Gewerbeämter suggerieren das zwar, aber ganz so einfach ist das dann ja nun doch nicht.


Wenn es der TE geschafft hat,dann sollte es doch nicht so schwer sein in der Gegend! Wink
Man kann,was hier wohl der Fall sein würde,dass Gewerbe auch nebenberuflich betreiben.

Zitat:
Verdienst. Eine Verflyerung wird ja schon nicht üppig bezahlt, und das wollen Sie noch versubben?


Das stimmt!

Und auch wenn der TE 100€/Tag bekommen würde:
50€ für Buchhaltung/Steuerbüro (nach "Danmat") und von den 350€ gehen nach 20% als Pauschalversteuerung ab!

@TE:Was willst du deiner Bekannten dann bezahlen???
3,4 max. 5€/Std??? kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2012 - 18:49

Gewerbeschein Ja oder Nein?
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Hallo,

ich hab jetzt schon einige Zeit im Forum gelesen und im Netz gegoogelt, trotzdem habe ich noch eine Frage:

Ich habe bisher auf Messen auf LSK gearbeitet und kleine (eintägige) Promotionjobs auf Rechnung gemacht (ohne Gewerbeschein - ich weiß nicht wie das in den Agenturen jeweils genau abgerechnet worden ist). Nun bin ich bald mit dem Studium fertig und noch auf Jobsuche. Um die Zeit bis zu einer Festanstellung zu überbrücken hatte ich eigentlich vor einen Gewerbeschein zu beantragen um häufiger arbeiten zu können und auch mehr Promotionjobs annehmen zu können, da diese ja meist über Gewerbeschein laufen.

Jetzt habe ich mich erstmals mit dem Thema Gewerbeschein beschäftigt und habe vor allem 4 Fragen:

1. Wenn ich einige Monate (bis zu einer Festanstellung) auf Gewerbeschein arbeite und dann mein Gewerbe beende, gerate ich dann unter den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit??

2. Ich habe schon oft erlebt, dass Standpersonal auf Messen über Gewerbeschein arbeitet - hier lese ich, dass das verboten ist! Welche Gefahren drohen mir, sollte ich einen derartige Job machen und erwischt werden?

3. Benötige ich zusätzliche Versicherungen (ich bin ja als Privatperson schon kranken- unfall- und haftpflichtversichert)? Wenn ja, wieviel teurer wäre das?

4. Macht es in meinem Fall Sinn einen Gewerbeschein zu beantragen oder gibt es auch andere Möglichkeiten? Ich habe häufig gehört, dass die Anstellung über LSK nur möglich ist, wenn man eingeschriebene Studentin ist....

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2012 - 20:06

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Ich versuch es mal mit einer Kurzfassung:
1. Es spielt keine Rolle, wie lange du ein Gewerbe angemeldet hast.
2. Von dir und dem Auftraggeber werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Da sind ganz schnell 4-stellige Summen im Spiel. Also lass es lieber.
3. Dein Krankenversicherungsstatus ist abhängig davon, wo du wie gemeldet bist. Z. B. arbeitslos, angestellt etc. Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit (wenn auch nur für ein paar Monate) musst du dich selbst bei deiner Krankenkasse anmelden und entsprechende Beiträge bezahlen. Unfall und Haftpflicht sind optionale Versicherungen, ob du die besitzt weißt nur du. Eine betriebliche Haftpflicht ist für die Zeit der Selbsbstständigkeit sehr zu empfehlen.
4. Das hängt davon ab, was du erreichen möchtest. Hast du genug Auftraggeber? Möchtest du damit Gewinne erwirtschaften? Möchtest du dir für die Zeit die nötige Bürokratie ans Bein binden? Oder ist es am Ende einfache, wenn du dich arbeitslos meldest und bis zu 165 € auf LSK oder mit einem Nebengewerbe dazuverdienst?
Es gibt da vermutlich keinen optimalen Tipp.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jan 2012 - 10:52

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Grundsätzlich müssen Sie als Selbständige über eine gewerbliche Unfall- und BetriebsHaftplicht verfügen. Und das nicht, weil der Gesetzgeber das von Ihnen verlangt, sondern weil Ihnen in Ihrem Job IMMER etwas passieren kann und private Versicherungen in diesem Fall NICHT zahlen. Versicherung = Ereignis einkalkulieren und darauf vorbereitet sein.

Sollten Sie für eine Agentur unwissentlich schein-selbständig tätig sein, passiert Ihnen strafrechtlich gar nichts. Der Auftraggeber kann, wenn er denn belangt wird, einen Teil der Forderungen zivilrechtlich auf Sie abwälzen - das ist aber eher unwahrscheinlich, und derartiges habe ich auch noch nicht erlebt. Sollten Sie das Ganze allerdings wissentlich tun, könnten Sie theoretisch wegen Beihilfe belangt werden.

Lohnsteuerkarte: Natürlich brauchen Sie für eine Tätigkeit auf Karte keinen Studentenstatus. Überlegen Sie einfach, wo Ihre Interessen, Ziele und Möglichkeiten sind (besonders zeitlich gesehen), dann sollten Sie danach die Jobbörsen durchforsten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jan 2012 - 17:21

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Vielen lieben Dank für Ihre Antworten.

Die Anschaffung eines Gewerbescheins klingt immer so furchtbar unkompliziert, aber da kommt doch mehr auf einen zu. Ich werde mir das ganz genau überlegen - und hoffe dass ich ohnehin bald eine Festanstellung bekomme!

Vielen Dank nochmal!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jan 2012 - 12:25

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Vielen Dank schon mal!
Mir wurde halt von der Agentur gesagt, das diese Abrechnungstechnisch nur Studenten nehmen! Is günstiger......
Ok, also Lohnsteuerkarte und Gewebeschein geht beides.....
Im Moment bin ich arbeitslos gemeldet,habe einen 4oo Euro Job...was mich allerdings nicht erfüllt. Ich habe nur etwas Angst, mich vom Arbeitsamt abzumelden und dann doch nicht genügend Jobs in diesem bereich zu bekommen.
Denn, als arbeitslose hat man ja nun gar keine Chancen...Abrechnungstechnisch....
Kann man eigtl Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Selbsständige von der stuer absetzten oder so?
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jan 2012 - 13:34

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Das wäre schön, wenn man alle Kosten von der Steuer "absetzen" könnte. Reisekosten stellen einen betrieblichen Aufwand dar, der Ihr zu verteuerndes Einkommen mindert. Ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer, der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kann - allerdings wird sich das bei Ihrem geringen Einkommen kaum auswirken.

Haben Sie schon mal mit Ihrem Jobcenter über Fördermöglichkeiten gesprochen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Feb 2012 - 6:39

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@edmerel: Dann nennen Sie mir doch einfach mal Urteile in Sachen Scheinselbständigkeit, in denen tatsächlich Strafen verhängt wurden. Ich bin gespannt.
Denn da liegt der Fehler im System: Selbst dann, wenn die Rentenversicherung auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis erkennt, interessiert das herzlich wenig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Feb 2012 - 13:43

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Irgendwie ist nicht so klar, worauf du hianus möchstest. Was genau willst du denn wo anmelden und was hat das mit deiner Tätigkeit zu tun, die sich wie genau definiert?
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