promotionbasis.de Forum Index promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SearchSearch   ProfileProfile
Log in to check your private messagesLog in to check your private messages   Log inLog in 

 
Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme

Page 4 of 11 | Goto page Previous  1, 2, 3, 4, 5 ... 9, 10, 11  Next

 
Post new topic   Reply to topic    promotionbasis.de Forum Index > Die unangenehmen Seiten

<< Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme     ::     Riesterst Du mit? >>  
Author Message
Guest






PostPosted: 23 Oct 2012 - 19:14

Reply with quote  

Einfach mal googeln???
Die Frage ist auch, für was genau du einen Vertrag suchst.
Back to top
Norman7



Joined: 02 Nov 2011
Posts: 4
Location: Hildesheim

PostPosted: 02 Nov 2012 - 10:47

Agentur verwehrt Zahlung, unrechtsmäßiger Vertragsbruch?
Reply with quote  

Hallo liebe Kollegen,


es geht um folgendes:


Eine Agentur hat mir einen 10 - Wochenenden langen Promotioneinsatz verbindlich via Telefon und später via Email bestätigt und zugesagt.

Bis zum Vorabend des 1.Einsatzes befand ich mich im Urlaub. Dieses wusste die Agentur ebenfalls, ein Paket mit Merchandising wurde deshalb zu einem Familienmitglied gesandt.

Am Vorabend des 1.Einsatzes wurde ich im Urlaub angerufen, dass ich ja jetzt mit der Mitarbeiterin die Schulung durchgehen müsste.

Dieses konnte ich nicht, da alle Partein darüber in Kenntnis gesetzt waren, dass ich im Urlaub bin.

Darüber hinaus musste ich durch eine Krankheit den 1.Tag am Freitag absagen, wollte Ihnen das Attest vorlegen und so schnell wie möglich weiterarbeiten.

Die Agentur jedoch, sagte mir am Morgen danch ab, mit der Begründung: Krankheit und FEHLENDE SCHULUNG.

Ein Witz!

Ich habe die Agentur nun aufgefordert, mir die Kosten für die über 20 geblockten Einsatztage (Fr/Sa - 10 Wochen lang) zu begleichen, da ich in der Kürze keinen anderen Job mehr fand und mich ja geblockt habe.

Die Agentur hat den verbindlichen mündlichen und schriflichen Vertrag, grundlos aufgelöst. Das ist nicht rechtens oder?


Bitte beachtet, dass die Agentur nicht darauf pochen kann, dass ich Zusatzparagrahpen zwecks dieser Situationen, in einem von ihrem Zusatzvertrag, unterschrieben habe. Diese haben sie mir schlichtweg nicht zukommen lassen.


Meint ihr auch, ich sollte das durchziehen und notfalls klagen?

Ihr könnt euch ja errechnen, um welche Summe es geht.
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
Guest






PostPosted: 02 Nov 2012 - 15:47

Reply with quote  

Naja, da müsste man sicher noch genaue Vertragsdetails kennen, aus meiner Sicht würde ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, so blöd wie es klingt, aber wenn man gleich den ersten Tag nicht machen kann, würde ich mich als Agentur auch nicht wirklich auf weitere "Experimente" einlassen.
Back to top
Guest






PostPosted: 03 Nov 2012 - 13:22

@ Tina
Reply with quote  

Also alles, wo man im Vertrag schon mit einer Strafe (5.000?!) bedroht wird, wär für mich eine klare Sache für den Mülleimer. VG
Back to top
Guest






PostPosted: 05 Nov 2012 - 8:29

Reply with quote  

War die Teilnahme an der Schulung verbindlicher Bestandteil des Vertrages?
Back to top
Norman7



Joined: 02 Nov 2011
Posts: 4
Location: Hildesheim

PostPosted: 05 Nov 2012 - 13:17

Reply with quote  

Es wurde ein Vertrag mündlich sowie schriftlich geschlossen, ohne weitere Details, Sondervereinbahrungen o.ä.

Die Agentur und ich bestätigten mehrmals verbindlich die Zusammenarbeit.

Es war, wenn das versäumen der Agentur selbst, mir Sonderverträge mit eigenen Paragraphen, Arbeitsbedingungen, Vertragsstrafen o.ä einzureichen.

Ich fuhr also in den Urlaub rein mit dem geschlossenden Deal, mündlich und schriftlich - die Agentur wusste bescheid (Schulung nicht möglich, trotzdem Vertrag gemacht - ohne jegliche Bedingung.)
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
Guest






PostPosted: 05 Nov 2012 - 13:24

Reply with quote  

Gab es Klauseln für den Fall der Nichterfüllung - also wie hier Ausfall durch Krankheit?
Back to top
Norman7



Joined: 02 Nov 2011
Posts: 4
Location: Hildesheim

PostPosted: 05 Nov 2012 - 13:30

Reply with quote  

Nochmal:

Es gab nicht mal annähernd etwas wie einen vorgefertigten Vertrag.

Wir haben den Vertrag mündlich und schriftlich formlos geschlossen.


Ich habe keinen Einzelvertrage unterschrieben (mit irgendwelchen Bedingungen), es gab schlichtweg kein Dokument, da die Agentur selber zu blöd war, dass einfach auszuhändigen.

Wir haben mehrfach verbindlichen den Vertrag formlos geschlossen.

Sprich: Telefonat - "Damit bist du verbindlich gebucht, ich schick dir das Paket mit den Sachen zu deinem Vater"

Email: "Hiermit buchen wir dich verbindlich für alle Einsatztage"

Ich habe das jeweils bestätigt.


Ich sage ja, die Agentur hat verpasst sich von Ihrer Pflicht zu bezahlen zu befreien. Sie wussten, ich bin weg, eine Schulung kann garnicht stattfinden, haben aber trotzdem mehrfach gebucht und das zur Kenntnis genommen.

Doch nur weil kein EV unterzeichnet wurde, ist das doch rechtens nicht in Ordnung, wenn die Agentur den "Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag" einfach bricht, dann sind sie für Schadensersatz fällig oder nicht?

Das wäre nen einfacher 1x1 Rechtsfall. Vertragsbruch ohne jede Klausel o.ä.
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
Guest






PostPosted: 05 Nov 2012 - 22:56

Reply with quote  

Du hast doch den "Vertrag" genauso gebrochen, indem du die Leistung, für die du gebucht wurdest nicht erbracht hast. Oder hast du was unterschrieben, wo drinsteht, dass du bei Krankheit absagen kannst???
Back to top
Guest






PostPosted: 06 Nov 2012 - 7:59

Reply with quote  

Im Zweifel wird hier Aussage gegen Aussage stehen. In einem Rechtsstreit wird die Agentur behaupten, im Telefonat ausdrücklich etwas zu Klauseln wegen Nichterfüllung gesagt zu haben. Also:
1. Aktion als Erfahrung verbuchen - und nicht klagen
2. Nichts mehr ohne eindeutigen schriftlichen Auftrag
Back to top
becky2010
ABC-Schütze


Joined: 28 Mar 2011
Posts: 21
Location: pegnitz

PostPosted: 27 Nov 2012 - 17:47

Aufhebung des Vertrages
Reply with quote  

Hallo
ich bräuchte mal kurz euere Meinung.
Es geht um einen Job den ich angenommen habe welche Mitte Dezember startet, und über ein paar Tage läuft. Vertrag hatte ich auch unterschrieben. Nun ist es mir doch nicht möglich diese Promotion auszuführen.
Agentur will Schadensersatz ( habe jetzt 3 Wochen vorher schon den Vertrag gekündigt/bz. aufgehoben)
Greift hier nicht der §621 BGB?
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
Guest






PostPosted: 27 Nov 2012 - 19:41

Reply with quote  

Hast du den Vertrag als "Unternehmer" oder "Bürger" unterschrieben? Im ersten Fall: BGB fürn *@?&/§!!
Was steht denn drin im Vertrag zur Kündigung? Und welchen konkreten Schaden möchte die Agentur denn geltend machen?
Back to top
maxwel
Alter Hase


Joined: 15 Nov 2012
Posts: 430
Location: Frankfurt

PostPosted: 27 Nov 2012 - 20:10

Re: Aufhebung des Vertrages
Reply with quote  

becky2010 wrote:

Greift hier nicht der §621 BGB?


Nein,aber die Lösung ist viel einfacher:

Nach dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht nach §§280 ff. muss nuneinmal ein "Schaden" entstanden sein bzw. unmittelbar bevorstehen (z.B.grundlose Absage 48 Stunden vor Beginn) um eben einen "Schadenersatzanspruch" daraus zu generieren.

Bei 3 Wochen vorher kann davon keine Rede sein,da die Agentur eben problemlos Ersatz stellen kann.
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
becky2010
ABC-Schütze


Joined: 28 Mar 2011
Posts: 21
Location: pegnitz

PostPosted: 27 Nov 2012 - 20:39

Reply with quote  

Schreiben der Agentur:

"Da du uns die Auftragsbestätigung schon zurück geschickt hast, musst du einen Ersatz finden.

Sonst kommt, wie schon erwähnt, eine Ausfallpauschale auf dich zu!"

Sen Vertrag mit den Klauseln habe ich bereits durchsucht da steht nur das der auftraggeber kündigen kann. Nichts vom Auftragnehmer

ganz unten gedruckt:Hierbei handelt es sich um eine verbindliche Antragsannahme. Bei Nichterfüllung durch den Auftragnehmer steht es dem Auftraggeber frei, Schadensersatz zu fordern
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
becky2010
ABC-Schütze


Joined: 28 Mar 2011
Posts: 21
Location: pegnitz

PostPosted: 27 Nov 2012 - 20:41

Reply with quote  

und Bürger oder Unternehmer? versteh ich so etz nicht sorry Smile
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
Display posts from previous:   

Post new topic   Reply to topic    promotionbasis.de Forum Index > Die unangenehmen Seiten
Page 4 of 11 | Goto page Previous  1, 2, 3, 4, 5 ... 9, 10, 11  Next All times are GMT + 1 Hour


 
Jump to:  
You cannot post new topics in this forum
You cannot reply to topics in this forum
You cannot edit your posts in this forum
You cannot delete your posts in this forum
You cannot vote in polls in this forum

promotionbasis.de-Forum // Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group