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Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2012 - 19:14

Antworten mit Zitat  

Einfach mal googeln???
Die Frage ist auch, für was genau du einen Vertrag suchst.
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Norman7



Anmeldungsdatum: 02.11.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 02 Nov 2012 - 10:47

Agentur verwehrt Zahlung, unrechtsmäßiger Vertragsbruch?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Kollegen,


es geht um folgendes:


Eine Agentur hat mir einen 10 - Wochenenden langen Promotioneinsatz verbindlich via Telefon und später via Email bestätigt und zugesagt.

Bis zum Vorabend des 1.Einsatzes befand ich mich im Urlaub. Dieses wusste die Agentur ebenfalls, ein Paket mit Merchandising wurde deshalb zu einem Familienmitglied gesandt.

Am Vorabend des 1.Einsatzes wurde ich im Urlaub angerufen, dass ich ja jetzt mit der Mitarbeiterin die Schulung durchgehen müsste.

Dieses konnte ich nicht, da alle Partein darüber in Kenntnis gesetzt waren, dass ich im Urlaub bin.

Darüber hinaus musste ich durch eine Krankheit den 1.Tag am Freitag absagen, wollte Ihnen das Attest vorlegen und so schnell wie möglich weiterarbeiten.

Die Agentur jedoch, sagte mir am Morgen danch ab, mit der Begründung: Krankheit und FEHLENDE SCHULUNG.

Ein Witz!

Ich habe die Agentur nun aufgefordert, mir die Kosten für die über 20 geblockten Einsatztage (Fr/Sa - 10 Wochen lang) zu begleichen, da ich in der Kürze keinen anderen Job mehr fand und mich ja geblockt habe.

Die Agentur hat den verbindlichen mündlichen und schriflichen Vertrag, grundlos aufgelöst. Das ist nicht rechtens oder?


Bitte beachtet, dass die Agentur nicht darauf pochen kann, dass ich Zusatzparagrahpen zwecks dieser Situationen, in einem von ihrem Zusatzvertrag, unterschrieben habe. Diese haben sie mir schlichtweg nicht zukommen lassen.


Meint ihr auch, ich sollte das durchziehen und notfalls klagen?

Ihr könnt euch ja errechnen, um welche Summe es geht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Nov 2012 - 15:47

Antworten mit Zitat  

Naja, da müsste man sicher noch genaue Vertragsdetails kennen, aus meiner Sicht würde ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, so blöd wie es klingt, aber wenn man gleich den ersten Tag nicht machen kann, würde ich mich als Agentur auch nicht wirklich auf weitere "Experimente" einlassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Nov 2012 - 13:22

@ Tina
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Also alles, wo man im Vertrag schon mit einer Strafe (5.000?!) bedroht wird, wär für mich eine klare Sache für den Mülleimer. VG
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2012 - 8:29

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War die Teilnahme an der Schulung verbindlicher Bestandteil des Vertrages?
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Norman7



Anmeldungsdatum: 02.11.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 05 Nov 2012 - 13:17

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Es wurde ein Vertrag mündlich sowie schriftlich geschlossen, ohne weitere Details, Sondervereinbahrungen o.ä.

Die Agentur und ich bestätigten mehrmals verbindlich die Zusammenarbeit.

Es war, wenn das versäumen der Agentur selbst, mir Sonderverträge mit eigenen Paragraphen, Arbeitsbedingungen, Vertragsstrafen o.ä einzureichen.

Ich fuhr also in den Urlaub rein mit dem geschlossenden Deal, mündlich und schriftlich - die Agentur wusste bescheid (Schulung nicht möglich, trotzdem Vertrag gemacht - ohne jegliche Bedingung.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2012 - 13:24

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Gab es Klauseln für den Fall der Nichterfüllung - also wie hier Ausfall durch Krankheit?
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Norman7



Anmeldungsdatum: 02.11.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 05 Nov 2012 - 13:30

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Nochmal:

Es gab nicht mal annähernd etwas wie einen vorgefertigten Vertrag.

Wir haben den Vertrag mündlich und schriftlich formlos geschlossen.


Ich habe keinen Einzelvertrage unterschrieben (mit irgendwelchen Bedingungen), es gab schlichtweg kein Dokument, da die Agentur selber zu blöd war, dass einfach auszuhändigen.

Wir haben mehrfach verbindlichen den Vertrag formlos geschlossen.

Sprich: Telefonat - "Damit bist du verbindlich gebucht, ich schick dir das Paket mit den Sachen zu deinem Vater"

Email: "Hiermit buchen wir dich verbindlich für alle Einsatztage"

Ich habe das jeweils bestätigt.


Ich sage ja, die Agentur hat verpasst sich von Ihrer Pflicht zu bezahlen zu befreien. Sie wussten, ich bin weg, eine Schulung kann garnicht stattfinden, haben aber trotzdem mehrfach gebucht und das zur Kenntnis genommen.

Doch nur weil kein EV unterzeichnet wurde, ist das doch rechtens nicht in Ordnung, wenn die Agentur den "Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag" einfach bricht, dann sind sie für Schadensersatz fällig oder nicht?

Das wäre nen einfacher 1x1 Rechtsfall. Vertragsbruch ohne jede Klausel o.ä.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2012 - 22:56

Antworten mit Zitat  

Du hast doch den "Vertrag" genauso gebrochen, indem du die Leistung, für die du gebucht wurdest nicht erbracht hast. Oder hast du was unterschrieben, wo drinsteht, dass du bei Krankheit absagen kannst???
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Nov 2012 - 7:59

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Im Zweifel wird hier Aussage gegen Aussage stehen. In einem Rechtsstreit wird die Agentur behaupten, im Telefonat ausdrücklich etwas zu Klauseln wegen Nichterfüllung gesagt zu haben. Also:
1. Aktion als Erfahrung verbuchen - und nicht klagen
2. Nichts mehr ohne eindeutigen schriftlichen Auftrag
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becky2010
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 28.03.2011
Beiträge: 21
Wohnort: pegnitz

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2012 - 17:47

Aufhebung des Vertrages
Antworten mit Zitat  

Hallo
ich bräuchte mal kurz euere Meinung.
Es geht um einen Job den ich angenommen habe welche Mitte Dezember startet, und über ein paar Tage läuft. Vertrag hatte ich auch unterschrieben. Nun ist es mir doch nicht möglich diese Promotion auszuführen.
Agentur will Schadensersatz ( habe jetzt 3 Wochen vorher schon den Vertrag gekündigt/bz. aufgehoben)
Greift hier nicht der §621 BGB?
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Nov 2012 - 19:41

Antworten mit Zitat  

Hast du den Vertrag als "Unternehmer" oder "Bürger" unterschrieben? Im ersten Fall: BGB fürn *@?&/§!!
Was steht denn drin im Vertrag zur Kündigung? Und welchen konkreten Schaden möchte die Agentur denn geltend machen?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2012 - 20:10

Re: Aufhebung des Vertrages
Antworten mit Zitat  

becky2010 hat Folgendes geschrieben:

Greift hier nicht der §621 BGB?


Nein,aber die Lösung ist viel einfacher:

Nach dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht nach §§280 ff. muss nuneinmal ein "Schaden" entstanden sein bzw. unmittelbar bevorstehen (z.B.grundlose Absage 48 Stunden vor Beginn) um eben einen "Schadenersatzanspruch" daraus zu generieren.

Bei 3 Wochen vorher kann davon keine Rede sein,da die Agentur eben problemlos Ersatz stellen kann.
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becky2010
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 28.03.2011
Beiträge: 21
Wohnort: pegnitz

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2012 - 20:39

Antworten mit Zitat  

Schreiben der Agentur:

"Da du uns die Auftragsbestätigung schon zurück geschickt hast, musst du einen Ersatz finden.

Sonst kommt, wie schon erwähnt, eine Ausfallpauschale auf dich zu!"

Sen Vertrag mit den Klauseln habe ich bereits durchsucht da steht nur das der auftraggeber kündigen kann. Nichts vom Auftragnehmer

ganz unten gedruckt:Hierbei handelt es sich um eine verbindliche Antragsannahme. Bei Nichterfüllung durch den Auftragnehmer steht es dem Auftraggeber frei, Schadensersatz zu fordern
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becky2010
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 28.03.2011
Beiträge: 21
Wohnort: pegnitz

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2012 - 20:41

Antworten mit Zitat  

und Bürger oder Unternehmer? versteh ich so etz nicht sorry Smile
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