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Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Jul 2013 - 18:09

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extasyA hat Folgendes geschrieben:
Ich mein du bist ja nicht verpflichtet jeden Job anzunehmen den die dir anbieten,
dann sagste eben, dass du an den Tagen keine Zeit hast und gut ist, ansonsten kannste ja jeden anderen Job in der Zeit annehmen. Nach 30 Tagen kündigste quasi und hast dann mit denen nichts mehr zutun.

Naja mein Plan war, einfach zu sagen ich bin jetzt länger Krank... aber eig würd ich gern mit offenen Karten spielen.

Die Bedenken die ich habe, sind nur diese, dass ich plötzlich ne Vertragsstrafe bekommen, da steht auch irgendwas drinnen , von wegen bei Nichteinhaltung.

Und sollte ich Beispielsweiße sagen ich bin im Urlaub und kann jetzt mal länger nicht und dann nach 2 Wochen Kündige, dann hab ich ja immernoch die Verpflichtung der 4Wochen.

Fragen über Fragen Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Jul 2013 - 19:55

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Ich versteh dein Problem nicht. Wenn du dort als Subunternehmer tätig bist, bist du auch nicht verpflichtet Einzelaufträge anzunehmen. Also Rahmenvertrag kündigen und gut.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2013 - 14:52

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jogo89 hat Folgendes geschrieben:


nein. Normaler Subunternehmer. Sprich selbständig. Aber im Rahmenvertrag steht dass beide Partein eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum ende des Monats haben.


Steht das im Rahmenvertrag oder im Einzelauftrag????

Wenns im Rahmenvertrag steht,dann ist das doch völlig Schnuppe.....(siehe Post von "DanMat")
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tommy29



Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Weyerbusch

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2013 - 12:56

Re: Von Auftragsbestätigung zurücktreten
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LilC88 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich habe bei einer Agentur eine Auftragsbestätigung unterschrieben auf selbständiger Basis für einen Messejob und habe jetzt gut eine Woche vorher wieder abgesagt (weil ich ein besseres Jobangebot angenommen habe).

Nun will die Agentur ein Krankheitsattest, weil ich abgesagt habe.

Ist das nötig? Oder kann man eigentlich problemlos von einer Auftragsbestätigung zurücktreten, indem man vorher absagt?

Vielleicht kennt sich jemand mit den rechtlichen Grundlagen aus und kann mir weiterhelfen.


Hallo,

bei mir ist es ähnlich, nur habe ich der Agentur noch nicht unterschrieben. Habe Einsätze per Mail zugesagt. Einen habe ich gemacht. Kann ich den Auftrag absagen ohne Vertragsstrafe? Da ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe? Die Agentur kann das Verhältnis auch jederzeit beenden wegen fehlender Performance ect. Habe was besseres, was mir mehr Spass macht.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2013 - 19:52

Re: Von Auftragsbestätigung zurücktreten
Antworten mit Zitat  

tommy29 hat Folgendes geschrieben:
LilC88 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich habe bei einer Agentur eine Auftragsbestätigung unterschrieben auf selbständiger Basis für einen Messejob und habe jetzt gut eine Woche vorher wieder abgesagt (weil ich ein besseres Jobangebot angenommen habe).

Nun will die Agentur ein Krankheitsattest, weil ich abgesagt habe.

Ist das nötig? Oder kann man eigentlich problemlos von einer Auftragsbestätigung zurücktreten, indem man vorher absagt?

Vielleicht kennt sich jemand mit den rechtlichen Grundlagen aus und kann mir weiterhelfen.


Hallo,

bei mir ist es ähnlich, nur habe ich der Agentur noch nicht unterschrieben. Habe Einsätze per Mail zugesagt. Einen habe ich gemacht. Kann ich den Auftrag absagen ohne Vertragsstrafe? Da ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe? Die Agentur kann das Verhältnis auch jederzeit beenden wegen fehlender Performance ect. Habe was besseres, was mir mehr Spass macht.


Das ist alles von euch komplett falsch verstanden!
Ihr seid Selbständige und keine Arbeitnehmer......nicht vergessen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Aug 2013 - 8:28

Antworten mit Zitat  

Grundsätzlich kann man natürlich auch auf einer Messe selbständig tätig sein (z. B. als Promoter). Sollten Sie einen solchen Auftrag angenommen haben, dann sind Sie selbstverständlich auch zur Vertragserfüllung verpflichtet, andernfalls könnte Sie die Agentur in Regress nehmen. Dass man von dort ein Attest sehen möchte, ist allerdings eher ein Indiz dafür, dass die Agentur auch nicht weiß, was Scheinselbständigkeit ist... lol
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2013 - 16:44

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Grundsätzlich kann man natürlich auch auf einer Messe selbständig tätig sein (z. B. als Promoter). Sollten Sie einen solchen Auftrag angenommen haben, dann sind Sie selbstverständlich auch zur Vertragserfüllung verpflichtet, andernfalls könnte Sie die Agentur in Regress nehmen.



Es geht hier um den Rahmenvertrag!

Einfach mal nur einmal die Frage beantworten (wenn möglich) und nicht irgendwas! funny
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Aug 2013 - 7:05

Antworten mit Zitat  

@maxmerel: Was bin ich froh, dass Sie wieder da sind. Ohne Ihre Comedy-Einlagen wäre das Forum hier nur halb so spaßig... ostern
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2013 - 12:33

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
@maxmerel: Was bin ich froh, dass Sie wieder da sind. Ohne Ihre Comedy-Einlagen wäre das Forum hier nur halb so spaßig... ostern



Laurin70,der alte Forentroll - ohne dich wäre es hier langweilig...... lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2013 - 12:21

ab wann muss eine Agentur Zahlen, bei nicht stattfindender A
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Hallo,
Ab wann muss eine Agentur Zahlen, wenn man einen vetrag hatte und der Einsatz von Seiten der Agentur eine Woche vorher abgesagt wird.
DANKE im vorraus.
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16 Aug 2013 - 13:32

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Wurde es nur gesagt - oder hast du einen von der Agentur unterzeichneten Vertrag,in dem dir das zugesichert wird???

Wurde nichts weiter vereinbart kommt der Schuldner 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Aug 2013 - 21:42

Antworten mit Zitat  

Habe einen Unterzeichneten Vertrag mit Ihnen!!
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 20 Aug 2013 - 12:19

Antworten mit Zitat  

Nowi hat Folgendes geschrieben:
Habe einen Unterzeichneten Vertrag mit Ihnen!!


Muss man auch alles aus der Nase ziehen??? Wink

Geht es bei der Promo um einen Tag oder eine Aktion,die zum Jahresende geht und du somit alle anderen Aufträge abgesagt hast???
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Aug 2013 - 12:24

Antworten mit Zitat  

Es geht um die folgenden zwei Wochenenden.
immer Fr. und Sa.
Habe zugesagt, Vertrag unterschrieben. Anderen Job abgesagt. Letzte Woche die Absage!
Daher meine Frage, kann ich auf eine Summe bestehen? Oder sogar alles?

Lg und danke Wink
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 20 Aug 2013 - 14:47

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Nowi hat Folgendes geschrieben:

Habe zugesagt, Vertrag unterschrieben. Anderen Job abgesagt. Letzte Woche die Absage!


In dem Fall würde ich es mit denen besprechen und 1 Tag als Schadenersatz dafür in Rechnung stellen.

Vorher würde ich dir aber empfehlen zu fragen,ob sie vielleicht doch nicht an anderen tagen einen (guten) Job haben - oder demnächst eine größere Aktion bevorsteht.

yo
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