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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 - 13:49

Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Probleme
Antworten mit Zitat  

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.

Ich habe einen Rahmenvertrag und dazu einen Auftrag, der bis September diesen Jahres läuft, allerdings immer nur Samstags. Den Rahmenvertrag kann ich mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Monats kündigen. Von einer Kündigungsfrist zum Auftrag ist nichts genannt. Nun habe ich ein Angebot für einen längeren Auslandseinsatz bekommen, bei dem ich natürlich mehr verdiene. Es wäre mir nicht mehr möglich, den Vertrag zu erfüllen. Ich habe mich also mit der Agentur in Verbindung gesetzt, dass ich den Vertrag gerne kündigen möchte (zum Ende Februar dann, damit sie genug Zeit haben, eine neue Promoterin zu suchen) und auf Ihr Verständnis hoffe. Und was ist als Antwort gekommen? Man könne nicht verstehen, dass ich einfach einen anderen Auftrag angenommen habe und dass eine Kündigung unüblich ist. Hallo? Ich habe den Auftrag noch gar nicht angenommen.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie es sich in dem Fall mit einer Kündigungsfrist hat?

Lieben Gruß und vielen Dank für zahlreiche Antworten.
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interpol
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.08.2004
Beiträge: 346
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 - 15:32

Antworten mit Zitat  

von einer kündigungsfrist ist mir nichts bekannt. du hast den auftrag angenommen und musst ihn deshalb auch erfüllen. da raus zu kommen gibt es nur 2 möglichkeiten: du meldest der agentur dein problem (was du ja bereits getan hast) und hoffst, dass sie das so akzeptieren und jemand anders suchen. eigentlich hast du ihnen ja auch genug zeit gegeben. dass sie sich quer stellen ist nicht unbedingt erfreulich, normalerweise kommt eine agentur einem entgegen, wenn es nicht ganz spontan ist. 2. möglichkeit: such du selbst einen ersatz und biete ihn an. wenn möglich mehrere personen, so dass die agentur eine auswahl treffen kann.
das problem, dass sich aufträge überschneiden, hat wohl jeder von uns. ich muss auch immer pokern, welchen auftrag ich annehme und worauf ich hoffe. aber eigentlich hast du dich gebunden. meiner meinung nach wirklich eine frage der kulanz der agentur, die allerdings wirklich kulant handeln könnte in deinem fall. frag doch einfach nochmal bei denen an, was genau das problem ist, ob es für sie so schwer ist jemanden anders zu finden oder ob es möglich wäre, wenn du ersatz stellst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 19:21

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interpol hat Folgendes geschrieben:
von einer kündigungsfrist ist mir nichts bekannt. du hast den auftrag angenommen und musst ihn deshalb auch erfüllen.


lol
Lass Dich hier nicht verrückt machen, natürlich kannst Du kündigen !

Du bist einen Dienstvertrag nach BGB eingegangen, somit gibt es Kündigungsfristen nach § 621- in Deinem Fall (wenn der Auftrag tatsächlich eine Laufzeit bis September hat) sechs Wochen vor Quartalsende, also faktisch bis Ende März.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 - 13:44

Ohne unterschriebenen Auftrag?
Antworten mit Zitat  

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage bez. eines Einzelauftrages. Ich habe eine Promotion durchführen sollen, wo es samstags einen Termin gab und danach die Woche ebenfalls einen erneuten Termin. Ich wurde einen Tag vor der Aktion gebucht, und es wurde mir versichert, der Einzelauftrag folgt im Laufe der Woche vor dem 2. Tag der Aktion. Jetzt ist der Einzelauftrag aber noch nicht eingetroffen und ich wurde vertröstet, dass es noch dauern kann, weil er erneuert werden musste. Das heisst ich beende die Aktion ohne den mir zugesprochenen Einzelauftrag. Ist das trotzdem für mich "sicher", bez. des Zahlungsanspruches, auch ohne den unterschriebenen Einzelauftrag? Ich fühle mich da sehr unsicher und möchte ungerne die Aktion beenden, ohne einen unterschriebenen Auftrag in der Hand zu halten und dann später nicht bezahlt zu werden.
Was meint ihr?

Danke im Voraus,
liebe Grüße!
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 - 14:00

Antworten mit Zitat  

Naja, auf wackeligen Beinen steht es ohne Vertrag allemal. Und eine Ausrede wie der Einzelauftrag muss überarbeitet werden - Hallo ??? Lass dir im Zweifelsfall wenigstens den Auftrag per Mail bestätigen, damit du nicht ganz ohne alles dastehst. Man muss ja die Agentur nicht gleich unter Generalverdacht sellen hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 - 14:10

Antworten mit Zitat  

Neee, ich wollte niemanden verdächtigen, aber ich bin mir unsicher, was mündliche Zusagen, wenn auch per Mail bestätigt, angeht. Per Mail, auch wenn nicht unterschrieben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 - 14:22

Antworten mit Zitat  

Naja, ne Mail kann man ja schlecht unterschreiben lol
Zumindest sollten die wichtigen Details drin sein, wer, wie wo, wann, was und Vergütung. Wenns geht mit Namen des Schreiberlings in der Agentur und Agentur-Signatur.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 - 17:49

Antworten mit Zitat  

Super danke für die Hilfe!

Liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2009 - 18:27

Antworten mit Zitat  

Man bewegt sich schon auf dem dünnen Eis ohne Einzelvertrag, aber es hängt auch von der Agentur ab. Ist es eine große bekannte Agentur mit guten Refenzen, so braucht man nicht sooo skeptisch zu sein, bei unbekannten allerdings 2mal überlegen... Wink
Ich hatte auch schon so einen Fall, aber da es eine große Agentur war, habe ich mich darauf eingelassen und den Vertrag mit kleiner Verzögerung bekommen und kurze Zeit später auch mein Geld. yo Also hängt es wirklich davon ab, was für eine Agentur das ist.
Aber wie DanMat schon sagt, mit einer E-Mail-Bestätigung vorab bist du zumindest etwas abgesichert. Viel Glück noch!
LG
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Elke43



Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Pettstadt

BeitragVerfasst am: 01 Jun 2009 - 10:25

Wer weiß das? -Vertrags-Nichterfüllung seitens der Agentur-
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Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ich eine Möglichkeit habe, bzw. ob ich überhaupt Recht habe einen Tagessatz einzufordern, obwohl die Aktion nicht komplett stattgefunden hat?

Folgendes: Ich habe mit einer Agentur vertraglich vereinbart, 2 aufeinanderfolgende Tage zu promoten.
Am ersten Tag war ich auch pünktlich da, korrekt gekleidet, alles dabei...

Leider war die Aktion völlig mies. Kein Kunde hat sich wirklich für das Produkt interessiert. Es ging um Haare und Kopfhaut!
Ich habe dann nach 2 Std. die Agentur angerufen um anzufragen, was ich denn anders machen könne und da wurde mir dann mitgeteilt, dass irgendwo ein Haar und Hautanasysegerät stehen müsste und damit soll ich arbeiten...

ICH HATTE DAS GERÄT NIE ZUVOR GESEHEN ODER DAMIT GEARBEITET!
Habe keinerlei Schulung darauf bekommen und wusste von nichts!
Es waren auch keine Leute gezielt für die Beratung eingeladen worden, es waren keine Infoplakate ausgehängt und da die Produkte sehr hochpreisig sind, war das Interesse sehr wenig!

Deshalb habe ich dann mit der Agentur und mit der Filialleiterin diskutiert und die Aktion wurde nur an diesem Tag durchgeführt und der 2te Tag wurde seitens der Agentur gestrichen, obwohl im Vertrag schriftlich vereinbart!

Da die verantwortliche Dame der Agentur mir dann auch noch am Telefon gesagt hat, ich solle mich schnell mal in das Gerät einlesen, schließlich kann das ja nicht so schwer sein und die eine Funktion geht sowieso nicht, aber das müsse ja niemand wissen, das fand ich ziemlich dreist!

Ich habe der Agentur nun meine Rechnung geschrieben. 2 Tagessätze abgerechnet und einmal Benzingeld.
Natürlich weigern sie sich zu zahlen...
Meine Rahmenvertagskündigung habe ich gleich beigelegt...
(Im Rahmenvertag steht übrigens nichts über Ausfall ect.)

Vielen Dank für eure Antwort!
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Jun 2009 - 10:50

Antworten mit Zitat  

Komplizierte Kiste, zumal, wenn nix drin steht im Vertrag. Da ist es meiner Meiner nach eher eine "Kulanz-Frage", ob die Agentur dir einen oder einen halben TS für den abgesagten Tag zahlt. Prinzipiell hast du ihn zwar vereinbart, aber es wurde ja keine Leistung erbracht und hätte auch nicht erbracht werden können, zumindest nicht wie vereinbart, da die Aktion nicht bzw. schlecht vorbereitet war. Was ja wiederum nicht dein Verschulden ist, insofern würde ich schon versuchen da noch was zu holen. Versuche es nochmal auf freundlichem Weg, weise darauf hin, dass du nichts dafür kannst, dass die Aktion schlecht vorbereitet war, und biete einen halben Tagessatz als "Entschädigung" an.
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Elke43



Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Pettstadt

BeitragVerfasst am: 01 Jun 2009 - 21:04

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Vielen Dank für deine schnelle Antwort, DanMat!

Ich habe mir auch gedacht, dass ich es nochmal mit einem persönlichen Telefonat probiere und dann wenigstens mit einer Ausfallentschädigung entlohnt werde.

Generell würde es mich interessieren, ob es für Freiberufler, bzw. Selbständige eine Internetseite für solche Fragen gibt.

Die Agenturen fordern Vertragserfüllung, sonst droht Strafe in Form von "soundsoviel" Euro, behalten sich Geld ein wenn Bilder oder Berichte nicht rechtzeitig vorliegen (habe ich zwar keine Probleme damit), dann müsste es schließlich auch Rechte - auch für solche "Geschichten" wie diese - für uns Auftragnehmer geben...
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jun 2009 - 21:19

Antworten mit Zitat  

Elke43 hat Folgendes geschrieben:
Vielen Dank für deine schnelle Antwort, DanMat!

Ich habe mir auch gedacht, dass ich es nochmal mit einem persönlichen Telefonat probiere und dann wenigstens mit einer Ausfallentschädigung entlohnt werde.

Generell würde es mich interessieren, ob es für Freiberufler, bzw. Selbständige eine Internetseite für solche Fragen gibt.

Die Agenturen fordern Vertragserfüllung, sonst droht Strafe in Form von "soundsoviel" Euro, behalten sich Geld ein wenn Bilder oder Berichte nicht rechtzeitig vorliegen (habe ich zwar keine Probleme damit), dann müsste es schließlich auch Rechte - auch für solche "Geschichten" wie diese - für uns Auftragnehmer geben...



Ich arbeite immer wie folgt: Ich bewerbe mich, die rufen zurück und ich sage zu wenn ich Zeit habe. Dann sage ich denen, die sollen mir den detallierten Auftrag schicken (email zählt juristisch als schriftliches Dokument) und dann schicke ich eine Auftragsbestätigung. Das alles ist eher pro forma zu sehen, aber dann ist alles geregelt.

Und dann halte ich mich an den Vertrag, den ich geschlossen habe. Und das was ich gearbeitet habe, stelle ich auch in Rechnung. Wie kannst du so dreist sein und etwas in Rechnung stellen, das du nicht geleistet hast?? Wenn, dann hättest du es so machen sollen, einfach am zweiten Tag zu erscheinen und die Zeit dort zu verbringen, denn man kann nicht ein paar Stunden, bevor man den zweiten Tag arbeiten soll als Agentur den zweiten Tag absagen, denk daran du hast einen Vertrag und da ist ein Widerruf ein paar Stunden vorher nicht ok, denn sonst hättest du dir ja sicher von wo anders Arbeit beschafft, du hast also einen Verdienstausfall.

An deiner Stelle würde ich die Rechnung korrigieren und ab jetzt etwas sauberer arbeiten. Und vorallem das tun, wofür du bezahlt wirst.

Ich weiß, das wolltest du jetzt sicher nicht hören, aber ich kann der Agentur in dem Fall nur Recht geben. Wenn du eine Arbeit zu tun hast, hast du dich auch darauf vorzubereiten, oder hast du vor Aktionsstart geklärt, wer dir das Gerät erklären wird? Das hab ich bisher immer gemacht.

Und zu den Fragen, die stellst du am besten hier. Hier gibt's schon einige Leute, die Ahnung haben!
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Elke43



Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Pettstadt

BeitragVerfasst am: 29 Jun 2009 - 21:59

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Erst einmal lesen und verstehen, dann antworten Wink
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 16.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2009 - 22:28

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du bist im recht, wenn die 2 tage im vertrag stehen. daß die kunden kein interesse haben ist bedauerlich. man kann keine kunden zu etwas zwingen. erst recht nicht wenn es teuer ist. 1-te mahnung per brief mit rückschein. 2-te mahnung nur per fax. nach ca. 4 wochen wenn nichts passiert oder dir der zweite tag nicht bezahlt wird, dann mußt du bei amtsgericht, abteilung mahnwesen weitere schritte machen. rufe beim mahngericht an, vorher. viel glück
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