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eigene AGB

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2010 - 10:57

Eigene AGBs
Antworten mit Zitat  

Hallo alle Zusammen,

wer von Euch weiß, wie es ist, wenn ich meine eigenen ABGs habe? Der modus vivendi ist ja der, dass ich die der Agentur, also meines Auftraggebers anerkennen muss. Das Widerspricht aber der Praxis im Geschäftsleben und als Promoter und Messehostessen arbeiten wir auf Gewerbeschein, sind also Unternehmer.
Schließlich erbringe ich die Dienstleitung und kann von meinem Kunden durch eigene AGBs z.B. eine Zahlunginnerhalb von 14 Zagen verlangen.
Ich kann meinem Handwerker doch auch nicht vorschreiben, wann ich ihn bezahle! Hat jemand eine Ahnung, wie ich meine AGBs geltend mache und was gilt, wenn sich meine mit deinen der Agentur nicht decken (z.B. Zahlungsziel). Normalerweise müssten doch automatisch meine ABGs gelten. Wann teile ich der Agentur meine AGBs mit, so dass sie rechtlich wirksam sind? Konfus
Bin auf Eure Antworten gespannt! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2010 - 19:37

Antworten mit Zitat  

Text so gefunden auf formblitz(Punkt)de:

Erleichterte Einbeziehung

Bei der Einbeziehung der AGB in einen Vertrag, der ausschließlich zwischen Unternehmern geschlossen wird, gelten erleichterte Anforderungen. Auch hier müssen Sie natürlich auf Ihre AGB hinweisen, können aber von Ihrem Vertragspartner ein gesteigertes Maß an Eigeninitiative für die Einsichtnahme verlangen. Ist die Verwendung einer AGB branchenüblich, kann sogar auf einen ausdrücklichen Hinweis verzichtet werden. Dies gilt allerdings nicht bei typischerweise branchenunkundigen Vertragspartnern.

Im Rahmen von laufenden Geschäfts- beziehungen erfolgt die Einbeziehung unter Umständen ebenfalls automatisch. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn eine ständige Geschäftsbeziehung vorliegt, die AGB des Verwenders bisher regelmäßig Vertragsbestandteil wurden und der Vertragspartner nicht widerspricht.

Geringere inhaltliche Anforderungen

Auch was den Inhalt der AGB betrifft, haben es Unternehmer untereinander leichter. Insbesondere finden die gesetzlichen Klauselverbote keine Anwendung. Bei der Frage der Unwirksamkeit wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners kommt es auf die Gepflogenheiten des Handelsverkehrs an. Daher kann eine Regelung in der einen Branche unwirksam sein, während sie in einer anderen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Außerdem ist von dem Geschäftspartner aufgrund seiner Eigenschaft als Unternehmer ein erhöhtes Maß an Rechtskenntnis und -verständnis zu verlangen.

Achtung: Widersprüchliche AGB!

Gerade im Geschäftsverkehr taucht häufig das Problem der sich kreuzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Gemeint ist folgender Fall: Beide Vertragspartner wollen, dass ihre AGB in den Vertrag einbezogen werden. Kein Problem, wenn Sie sich entsprechen. Die Frage ist aber, was passiert, wenn Sie genau gegenteilige Klauseln enthalten. Dies steht der Wirksamkeit des Vertrages dann nicht entgegen, wenn die Parteien einverständlich mit der Vertragsdurchführung beginnen.

Die einzelnen Klauseln der AGB nehmen dann ein unterschiedliches Schicksal: Übereinstimmende Klauseln werden in den Vertrag einbezogen. Sich widersprechende Klauseln werden dann einbezogen, wenn Sie für den jeweils anderen günstiger sind als die gesetzlichen Regelungen - was eher selten vorkommt. Alle anderen nicht übereinstimmenden AGB werden nicht Vertragsinhalt. Stattdessen wird zunächst versucht - mittels der Auslegung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage - ein Restkonsens zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, greifen anstelle der widersprüchlichen Klauseln die gesetzlichen Bestimmungen ein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2010 - 19:51

Antworten mit Zitat  

Eigene AGBs kannst z.B. folgend geltend machen:

1)Wenn dich eine Agentur über deine Homepage "Firmenseite" bucht und du die AGBs dort veröffentlicht hast.

2)Du kannst sie auch hier z.B an deinen Bewerbungstext anhängen etc.

3).......

Folge:

Du wirst nie einen Auftrag bekommen! kopfschüttel

Ansonsten,wie schon DanMat es hervorragend bei den widersprüchlichen AGBs erstellt hat:

Was nützt dir z.B ein Zahlungsziel von 14 Tagen in deinen AGBs,wenn beim Dissens der AGBs wieder die gesetzliche Grundlage von 30 Tagen eingesetzt wird????
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2010 - 0:56

Antworten mit Zitat  

AGB´s sind nett- und zeugen sicher auch davon, dass man sich mit der Materie und der Selbständigkeit schonmal beschäftigt hat. Das Problem an der Sache; wir sind im Wesentlichen für die Agenturen nicht viel anderes als Leiharbeiter und haben uns an deren AGB´s und Regeln zu halten oder eben -wie edmerel schon schreibt- man bekommt keine Aufträge.

In unserer Branche ist es nicht üblich eigene AGB´s aufzustellen- wir sind (leider) weder finanziell noch sonst in irgendeiner Art und Weise mit den Handwerkern zu vergleichen.
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